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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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<strong>Resümee</strong><br />

aus dem<br />

<strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong><br />

2012<br />

Die nachfolgen<strong>den</strong> Ausführungen beinhalten die wesentlichen Kernaussagen aus dem<br />

<strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>. Die Darstellungen beziehen sich vorzugsweise auf die<br />

Kapitel 7 (<strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong> (Empfehlungen)) und Kapitel 8 (Ableitung von<br />

Maßnahmen, Maßnahmeplan). Detaillierte Abhandlung zu <strong>den</strong> einzelnen Themen<br />

enthält der ausführliche Bericht der Fa. BIWA Consult GbR, Freiberg zur Erarbeitung<br />

des <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>es.<br />

Stand der Abfallwirtschaft<br />

Die Abfallwirtschaft wurde in ein einheitliches System <strong>für</strong> <strong>den</strong> gesamten <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Bautzen</strong> überführt.<br />

Das Abfallwirtschaftssystem des LK <strong>Bautzen</strong> zeichnet sich durch ein umfängliches<br />

Leistungsangebot, hohes Serviceniveau und leistungsbezogene Gebühren auf<br />

moderatem Niveau aus.<br />

Die Menge der dem <strong>Landkreis</strong> überlassenen Abfälle gingen in <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

ten<strong>den</strong>ziell zurück.<br />

Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Ökologie<br />

Das Hauptanliegen der Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> besteht darin, unter<br />

Beachtung der vorgebenen Prioritätenfolge und unter Beachtung von ökologischen<br />

Aspekten die Abfälle, die dem <strong>Landkreis</strong> überlassen wer<strong>den</strong>, ordnungsgemäß zu<br />

bewirtschaften.<br />

Das Ziel der Abfallbewirtschaftung besteht <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> als öffentlich-rechtlicher<br />

Entsorgungsträger darin, ein kreislaufwirtschaftliches System<br />

• gemäß Stand der Technik,<br />

• mit hohem Serviceniveau und<br />

• trotzdem vertretbaren Kosten sowie<br />

• möglichst niedrigen, sozialverträglichen Gebühren<br />

anzubieten und dauerhaft einzurichten.<br />

Kernaussagen, KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 1


Organisation und Struktur der Kreislaufwirtschaft<br />

Im Ergebnis von Betrachtungen zu Organisationsmodellen wird die Beibehaltung des<br />

derzeitigen Organisationsmodells empfohlen:<br />

• die Einbindung Dritter <strong>für</strong> <strong>den</strong> Großteil der Leistungen und<br />

• die Fortführung der Außenstelle mit dem aktuellen Aufgabenspektrum.<br />

Das Behältermanagement <strong>für</strong> die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung sollte <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> insgesamt in der Außenstelle konzentriert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Erbringung der vergebenen Leistungen erfolgt über die bestehen<strong>den</strong> Verträge zu<br />

günstigen bzw. marktüblichen Preisen. Die Optionen zur Vertragsverlängerung sollten<br />

deshalb genutzt wer<strong>den</strong>. Die entsprechen<strong>den</strong> Verträge sind im Einvernehmen mit <strong>den</strong><br />

Vertragpartnern bis zum endgültigen Laufzeitende fortzuführen.<br />

Abfallwirtschaftliche Aufgaben<br />

Bereits umgesetzte abfallvermei<strong>den</strong>de Maßnahmen wer<strong>den</strong> fortgeführt (insbesondere<br />

die umfassende Öffentlichkeitsarbeit). Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> nimmt seine<br />

vorbildgebende Funktion bzgl. Abfallvermeidung durch weitere Maßnahmen<br />

gegenüber Dritten wahr.<br />

Das tief gestaffelte Getrennthaltungssystem wird fortgeführt.<br />

Für die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung wer<strong>den</strong> die Leistungen zum<br />

Behältermanagement (Behältergestellung, Behälterdienst) zukünftig komplett durch<br />

<strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> in Eigenregie erbracht. Das Entsorgungsgebiet Altkreis Kamenz ist zur<br />

haushaltsnahen Erfassung der PPK-Fraktion flächendeckend mit „Blauen<br />

Papiertonnen“ auszustatten.<br />

In Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:<br />

muss die einheitliche Wertstofferfassung mit der getrennten Sammlung von<br />

Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen bis zum 01.01.2015 eingeführt<br />

wer<strong>den</strong>. Für <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> bietet sich der Ausbau der „Gelben Tonne“ zur<br />

einheitlichen Wertstofftonne („Gelben Tonne Plus“) an.<br />

sind Bioabfälle spätestens ab 01.01.2015 getrennt zu erfassen. Im LK <strong>Bautzen</strong><br />

wurde die flächendeckende Getrennterfassung von Bio- und Grünabfällen<br />

bereits erfolgreich eingeführt. Aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz lassen sich keine<br />

weiteren umzusetzen<strong>den</strong> Vorgaben zur Getrennthaltung von Bioabfällen ableiten.<br />

Ausgehend von <strong>den</strong> derzeit 16 Grüngutannahmestellen sind Untersuchungen zur<br />

Bedarfsermittlung durchzuführen und dann ggf. weitere Annahmestellen einzurichten<br />

und/oder zu verlegen.<br />

Den Abfallerzeugern wer<strong>den</strong> die Leistungen auf einem hohen Serviceniveau<br />

angeboten. Zur Erhöhung des Serviceniveaus besteht derzeit keine Veranlassung.<br />

Für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen sollten zukünftige Ausschreibungen<br />

verfahrensoffen und unter Beachtung ökologischer Bewertungskriterien geführt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Behandlung der dem LK <strong>Bautzen</strong> überlassenen zu beseitigen<strong>den</strong> Abfälle obliegt<br />

dem RAVON. Der RAVON hat gemeinsam mit seinen bei<strong>den</strong> Mitgliedern zu prüfen, ob<br />

die T. A. Lauta zukünftig in kommunaler Regie betrieben wird.<br />

Kernaussagen, KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 2


Satzungen, Gebührenkalkulation<br />

Derzeit besteht keine Veranlassung, die Abfallsatzungen zu ändern. Abfallsatzungen<br />

sind grundsätzlich nach Ablauf ihrer Geltungszeit bzw. bei Erfordernis auf Grund<br />

geänderter gesetzlicher Regelungen, bei Änderungen im Kreislaufwirtschaftssystem<br />

oder bei Veränderung der Gebühren anzupassen.<br />

Die Auswertung des Jahres 2011 hat gezeigt, dass sich das Gebührenmodell bewährt<br />

hat und dass mit <strong>den</strong> Einnahmen über die Gebühren die Kosten gedeckt wer<strong>den</strong><br />

konnten. Die bisher festgesetzten Gebühren wur<strong>den</strong> durch die aktuelle<br />

Gebührenkalkulation <strong>für</strong> die Jahre 2013/14 bestätigt.<br />

Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophenfällen und<br />

Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />

Abfälle aus Scha<strong>den</strong>sereignissen müssen erfahrungsgemäß zeitversetzt im<br />

Scha<strong>den</strong>sgebiet aufgenommen und vor ihrer Entsorgung zwischengelagert wer<strong>den</strong>. Im<br />

LK <strong>Bautzen</strong> stehen da<strong>für</strong><br />

• zahlreiche Unternehmen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle lagern<br />

oder behandeln dürfen,<br />

• geeignete befestigte Flächen der Gemein<strong>den</strong> (z. B. Bauhöfe)<br />

flächendeckend zur Verfügung.<br />

Von <strong>den</strong> Zwischenlagerplätzen aus wer<strong>den</strong> die Abfälle dann gemäß <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />

Rechtsvorschriften entsorgt. Die Liste möglicher Entsorgungsunternehmen wird<br />

regelmäßig aktualisiert.<br />

Kernaussagen, KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 3


<strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong><br />

2012<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong><br />

Landratsamt <strong>Bautzen</strong>, Abfallwirtschaftsamt<br />

Garnisonsplatz 6<br />

01917 Kamenz<br />

von<br />

BIWA Consult<br />

Am St. Niclas Schacht 13<br />

09599 Freiberg<br />

Tel.: 03731 - 781 276<br />

Fax: 03731 - 781 277<br />

E-Mail: info@BIWA-Consult.de<br />

in Zusammenarbeit mit:<br />

CMS Hasche Sigle<br />

Barckhausstraße 12-16<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

August 2012


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 EINLEITUNG, ANLIEGEN DES KREISLAUFWIRTSCHAFTS-<br />

KONZEPTES ............................................................................................ 10<br />

2 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................. 12<br />

2.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz ..................................................................... 12<br />

2.2 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz ....................... 13<br />

2.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung ....................................... 14<br />

3 IST-STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT IM LK BAUTZEN ................... 16<br />

3.1 Rahmenbedingungen ............................................................................ 16<br />

3.2 Abfallentsorgung im LK <strong>Bautzen</strong> ........................................................... 20<br />

3.2.1 Struktur und Organisation ............................................................. 21<br />

3.2.2 Abfallarten, -mengen, -zusammensetzungen ............................... 25<br />

3.2.2.1 Abfallarten .............................................................................. 25<br />

3.2.2.2 Abfallmengen ......................................................................... 27<br />

3.2.2.2.1 Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe.......... 27<br />

3.2.2.2.2 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen .......................... 36<br />

3.2.2.3 Abfallzusammensetzung ........................................................ 38<br />

3.2.3 Abfallerfassung ............................................................................. 39<br />

3.2.3.1 <strong>Landkreis</strong>einheitliches System der Abfallerfassung ............... 39<br />

3.2.3.1.1 Behältergestellung <strong>für</strong> die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-<br />

Erfassung ......................................................................... 39<br />

3.2.3.1.2 Sammlung und Transport ................................................. 42<br />

3.2.3.2 Unterschiede bei der Umsetzung der Abfallerfassung in <strong>den</strong><br />

Entsorgungsgebieten ............................................................. 49<br />

3.2.3.3 Nutzung von Behälter-I<strong>den</strong>tifikationssystemen (IS) ............... 52<br />

3.2.3.4 Ermittlung von Leerungsmassen <strong>für</strong> Restabfallbehälter ......... 52<br />

3.2.4 Entsorgung ................................................................................... 54<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 2


3.2.5 Gebührenmodell und Gebühren ................................................... 55<br />

4 BEWERTUNG ZUM STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT ..................... 59<br />

5 ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN .......................................................... 64<br />

5.1 Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie – das<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen Einfluss auf die Abfallentsorgung<br />

im <strong>Landkreis</strong> .......................................................................................... 64<br />

5.2 Bevölkerungsentwicklung ...................................................................... 65<br />

5.3 Abfallmengenentwicklung bis 2020 ....................................................... 66<br />

6 KONZEPTIONELLE BETRACHTUNGEN ................................................ 72<br />

6.1 Betrachtungen zur zukünftigen Organisation der Abfallbewirtschaftung 73<br />

6.1.1 Leistungen zur Abfallerfassung (Aufgaben des LK <strong>Bautzen</strong>) ....... 73<br />

6.1.2 Behandlung von Abfällen (Aufgaben des RAVON)....................... 83<br />

6.1.3 Ausschreibung versus Fortführung der bestehen<strong>den</strong><br />

Entsorgungsverträge ................................................................................. 83<br />

6.2 Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfällen .......................................... 88<br />

6.3 Behältermanagement ............................................................................ 92<br />

6.4 Erfassung und Entsorgung von Bio-/Grünabfällen ................................. 94<br />

6.5 Betrachtungen zur einheitlichen Wertstofferfassung ............................. 97<br />

7 KREISLAUFWIRTSCHAFTSKONZEPT (EMPFEHLUNGEN) ............... 103<br />

7.1 Stand der Abfallwirtschaft .................................................................... 103<br />

7.2 Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft ...................................... 104<br />

7.3 Ökologie und Kreislaufwirtschaft ......................................................... 105<br />

7.4 Organisation und Struktur der Kreislaufwirtschaft ................................ 108<br />

7.5 Abfallwirtschaftliche Aufgaben ............................................................. 110<br />

7.5.1 Abfallvermeidung ........................................................................ 110<br />

7.5.2 Abfallerfassung ........................................................................... 112<br />

7.5.3 Abfallbehandlung ........................................................................ 114<br />

7.5.4 Satzungen .................................................................................. 115<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 3


7.5.5 Gebührenmodell, Gebühren ....................................................... 116<br />

7.6 Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophen-fällen und<br />

Großscha<strong>den</strong>sereignissen ................................................................... 116<br />

8 Ableitung von Maßnahmen, Maßnahmeplan ...................................... 118<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 4


TABELLENVERZEICHNIS Seite<br />

Tab. 01: Zusammenstellung der Abfallmengen 2011 aus privaten Haushalten<br />

und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>,<br />

Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

Tab. 02: Entwicklung der Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen<br />

<strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda<br />

sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>, 2006 bis 2010 (Quelle: Siedlungsabfallbilanzen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen)<br />

Tab. 03: Gestellung und Entleerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter<br />

im LK <strong>Bautzen</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2011<br />

Tab. 04: Behältergestellung <strong>für</strong> die PPK-Erfassung im LK <strong>Bautzen</strong> – aufgeschlüsselt<br />

nach Entsorgungsgebieten (Stand: Dezember<br />

2011)<br />

Tab. 05: Übersicht über wesentliche Dienstleistungsverträge zur<br />

Abfallbewirtschaftung im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Tab. 06: Unterschiede bzgl. angebotener Leistungen der Kreislaufwirtschaft<br />

in <strong>den</strong> drei Entsorgungsgebieten<br />

Tab. 07: Zusammenfassende Ergebnisse der Verwiegung von Restabfallbehältern<br />

im LK <strong>Bautzen</strong>, mittlere Nettomassen <strong>für</strong> MGB 80,<br />

120, 240 und 1.100 l<br />

Tab. 08: Veranlagung von Abfallerzeugern aus privaten Haushalten und<br />

aus anderen Herkunftsbereichen im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Tab. 09: Zusammenstellung der Gebührensätze 2011/12 <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> (Auswahl)<br />

Tab. 10: Entwicklung der Abfallmengen, Ausgaben und Einnahmen 2009<br />

bis 2011 im LK <strong>Bautzen</strong>, Vergleich mit Landesdurchschnitt<br />

Sachsen (Quelle: Anlage 1 zur Informationsvorlage Kreistag<br />

<strong>Bautzen</strong> vom 10.04.2012 (DS 1/622/12)<br />

Tab. 11: Zu betrachtende Organisationsmodelle <strong>für</strong> die Umsetzung<br />

kreislaufwirtschaftlicher Leistungen im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Tab. 12: Vorteil-Nachteil-Betrachtungen bzgl. verschie<strong>den</strong>er Aspekte zu<br />

Organisationsmodellen <strong>für</strong> die Kreislaufwirtschaft im LK<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

Tab. 13: Übersicht über die Leistungserbringung <strong>für</strong> das<br />

Behältermanagement im LK <strong>Bautzen</strong>, Stand: Juni 2012<br />

Tab. 14: Überblick über Behälterdienstaktionen <strong>für</strong> die Restabfall- und<br />

Bioabfallerfassung im LK <strong>Bautzen</strong>, 2011<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 5<br />

28<br />

37<br />

40<br />

41<br />

50<br />

52<br />

53<br />

56<br />

58<br />

62<br />

74<br />

75<br />

92<br />

92


ABBILDUNGSVERZEICHNIS Seite<br />

Abb. 01: Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landesdirektion und<br />

Kreise (Quelle: Verwaltungsatlas Sachsen 2012)<br />

Abb. 02: Bevölkerungsentwicklung <strong>für</strong> die EG <strong>Bautzen</strong>, Kamenz<br />

und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> (Quelle:<br />

Statistisches Landesamt Sachsen, Daten jeweils zum<br />

31.12. des Jahres), Angaben in 1.000 Einwohner<br />

Abb. 03: Struktur des Kreislaufwirtschaftssystems <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong>, Überblick<br />

Abb. 04: Entsorgungsgebiete im LK <strong>Bautzen</strong> (blau: EG <strong>Bautzen</strong>,<br />

türkis: EG Kamenz, gelb: EG Hoyerswerda)<br />

Abb. 05: Abfallverbandsstruktur im Freistaat Sachsen (Stand:<br />

31.12.2010, Quelle: LfULG (Hrsg.), Siedlungsabfallbilanz<br />

2010)<br />

Abb. 06: Gebiet des RAVON mit seinen abfallwirtschaftlichen<br />

Anlagen (Quelle: RAVON)<br />

Abb. 07: Abfallsystematik und –bezeichnungen (Quelle: Siedlungsabfallbilanz<br />

2010 <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen)<br />

Abb. 08: Abfallmengen 2011 aus privaten Haushalten und<br />

Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>,<br />

Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

Abb. 09: Bio- und Grünabfallmengen 2011 aus privaten Haushalten<br />

und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>,<br />

Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

Abb. 10: Wertstoffmengen 2011 aus privaten Haushalten und<br />

Kleingewerbe <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

Abb. 11a-d: Mengenentwicklung 2002-2011 <strong>für</strong> Abfälle aus privaten<br />

Haushalten und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete<br />

<strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

LK <strong>Bautzen</strong>, absolute Mengen<br />

a: Restabfälle b: sperrige Abfälle<br />

c: Bio- und Grünabfälle d: Wertstoffe, gesamt<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 6<br />

16<br />

19<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

28<br />

30<br />

30<br />

32


Abb. 12a-c: Mengenentwicklung 2002-2011 <strong>für</strong> Abfälle aus privaten<br />

Haushalten und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete<br />

<strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

LK <strong>Bautzen</strong>, einwohnerspezifische Mengen<br />

a: Restabfälle b: sperrige Abfälle c: Wertstoffe, gesamt<br />

Abb. 13: Annahmestellen im LK <strong>Bautzen</strong> <strong>für</strong> die Erfassung von<br />

Abfällen im Bringsystem<br />

Abb. 14: Entwicklung der Einwohnerzahlen im LK <strong>Bautzen</strong> bis<br />

2025, Einwohner jeweils zu Ende des Jahres (Quelle:<br />

5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat<br />

Sachsen bis 2025,<br />

http://www.statistik.sachsen.de/bevprog/)<br />

Abb. 15 a, b: Mengenentwicklung <strong>für</strong> Restabfälle und sperrige Abfälle<br />

im LK <strong>Bautzen</strong> bis 2020 (Trendbetrachtungen – durchgehende<br />

Linien, Änderungen durch Systemumstellungen<br />

– gestrichelte Linien)<br />

Abb. 16 a, b: Mengenentwicklung <strong>für</strong> Bio- und Grünabfälle im LK <strong>Bautzen</strong><br />

bis 2020 (Trendbetrachtungen – durchgehende<br />

Linien, Änderungen durch Systemumstellungen – gestrichelte<br />

Linien)<br />

Abb. 17 a, b: Mengenentwicklung <strong>für</strong> Wertstoffe im LK <strong>Bautzen</strong> bis 2020<br />

(Trendbetrachtungen – durchgehende Linien, Änderungen<br />

durch Systemumstellungen – gestrichelte Linien)<br />

Abb. 18: Prinzipielle Verfahrenswege zur Verwertung von Bio- und<br />

Grünabfällen<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 7<br />

35<br />

49<br />

66<br />

68<br />

69<br />

70<br />

95


ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

€/(E*a) EURO pro Einwohner und Jahr<br />

a.n.g. anderweitig nicht genannt<br />

AbfRRL Abfallrahmenrichtlinie<br />

AG Aktiengesellschaft<br />

AWK Abfallwirtschaftskonzept<br />

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs,- Wasser- und<br />

Rohstoffwirtschaft<br />

Beh. Behälter<br />

BGBl. Bundesgesetzblatt<br />

BIWA Büro Ibold Wagner Apitz GbR<br />

bzgl. bezüglich<br />

BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH<br />

bzw. beziehungsweise<br />

DS Duales System, Duale Systeme<br />

E Einwohner<br />

E/km² Einwohner pro Quadratkilometer<br />

EG Entsorgungsgebiet<br />

Entl. Entleerung<br />

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

ges. gesamt<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GGSC Gaßner, Groth, Siederer & Collegen<br />

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

Hrsg. Herausgeber<br />

i.V.m. in Verbindung mit<br />

kg/(E*a) Kilogramm pro Einwohner und Jahr<br />

km Kilometer<br />

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschats- und Abfallgesetz<br />

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

KrWK <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong><br />

l Liter<br />

l/(Wo*E) Liter pro Woche und Einwohner<br />

LfULG Landesamt <strong>für</strong> Umweltschutz, Landwirtschaft und Geologie<br />

oHG Offene Handelsgesellschaft<br />

LK <strong>Landkreis</strong><br />

LVP Leichtverpackungen<br />

LVR Landesverband der Recyclingwirtschaft Sachsen e. V.<br />

m³ Kubikmeter<br />

max. maximal<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 8


MGB Müllgroßbehälter<br />

Mio. E Million Einwohner<br />

NVP Nichtverpackungen<br />

örE öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger<br />

PPK Papier, Pappe, Kartonagen<br />

priv. privat<br />

RAVON Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SächsABG Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz<br />

SächsGVBl. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

SächsKomZG Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit<br />

SIDAF Sächsisches Informations- und Demonstrationszentrum<br />

„Abfallbehandlungstechnologien“ Freiberg<br />

sNVP stoffgleiche Nichtverpackungen<br />

StaLa Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />

STEAG Steinkohlen-Elektrizität AG<br />

T.A. Lauta Thermische Abfallbehandlungsanlage Lauta<br />

t/a Tonne pro Jahr<br />

UBA Umweltbundesamt<br />

usw. und so weiter<br />

VOL Vergabe- und Vertragsordnung <strong>für</strong> Leistungen<br />

z. B. zum Beispiel<br />

z. T. zum Teil<br />

ZAOE Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal<br />

ZAS Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 9


1 EINLEITUNG, ANLIEGEN DES KREISLAUFWIRTSCHAFTS-<br />

KONZEPTES<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> besteht in seinem aktuellen Gebietsstand seit 2008. Im<br />

Zuge der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform wurde die Struktur der Land-<br />

und Stadtkreise in Sachsen flächendeckend neu geordnet. Die ehemaligen<br />

<strong>Landkreis</strong>e <strong>Bautzen</strong> und Kamenz sowie die ehemals kreisfreie Stadt Hoyers-<br />

werda bil<strong>den</strong> <strong>den</strong> jetzigen <strong>Landkreis</strong> (LK) <strong>Bautzen</strong>.<br />

In <strong>den</strong> früheren Land-/Stadtkreisen bestan<strong>den</strong> eigenständige Abfallentsor-<br />

gungssysteme, die in Umsetzung der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform<br />

bereits angepasst wur<strong>den</strong>. Ausdruck dessen sind die <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> ein-<br />

heitlich gelten<strong>den</strong> Satzungen (Abfallwirtschaftsatzung, Abfallgebührensatzung).<br />

Trotzdem bestehen <strong>für</strong> die drei Gebiete im Detail noch Unterschiede in <strong>den</strong><br />

Entsorgungssystemen. Ursachen hier<strong>für</strong> sind die Entsorgungsverträge, die <strong>für</strong><br />

die drei Gebiete mit verschie<strong>den</strong>en Auftragnehmern und mit unterschiedlichen<br />

Inhalten bestehen. Der LK <strong>Bautzen</strong> unterteilt sich deshalb in drei Entsorgungs-<br />

gebiete (EG):<br />

• EG <strong>Bautzen</strong> (ehemaliger LK <strong>Bautzen</strong>),<br />

• EG Kamenz (ehemaliger LK Kamenz),<br />

• EG Hoyerswerda (ehemals kreisfreie Stadt Hoyerswerda).<br />

Das heißt, dass der Prozess der Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft im LK<br />

<strong>Bautzen</strong> noch nicht vollständig abgeschlossen ist.<br />

Anfang des Jahres wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet und in<br />

Kraft gesetzt. Damit wurde das bis dahin geltende Kreislaufwirtschafts- und<br />

Abfallgesetz novelliert und die EU-Abfall-Rahmenrichtlinie in nationales Recht<br />

umgesetzt. Die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen müssen nunmehr<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 10


analysiert und die Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben darauf abge-<br />

stimmt wer<strong>den</strong>, was ggf. zu Veränderungen bei der Erfassung und Entsorgung<br />

von Abfällen führen kann. Mit der Bioabfallerfassung und der einheitlichen<br />

Wertstofferfassung seien zwei Gebiete benannt, <strong>für</strong> die im neuen Gesetz Vor-<br />

gaben gemacht wer<strong>den</strong> und <strong>für</strong> die sich Handlungsbedarf ergeben könnte. Mit<br />

dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird auch die Pflicht zur Erarbeitung von<br />

Abfallwirtschaftskonzepten fortgeschrieben.<br />

Das Anliegen des hier vorliegen<strong>den</strong> Konzeptes besteht deshalb darin:<br />

• <strong>den</strong> Stand der Abfallwirtschaft unter dem Blickwinkel eines einheitlichen<br />

Systems <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> zu bewerten,<br />

• Überlegungen zu ggf. erforderlichen Umgestaltungen in der Abfallwirtschaft<br />

infolge geänderter Rahmenbedingungen bzgl. der Organisation und inhaltli-<br />

cher Schwerpunkte anzustellen und<br />

• daraus Aufgaben <strong>für</strong> die nächsten Jahre abzuleiten.<br />

Ökologische Aspekte rücken nicht zuletzt durch die Verabschiedung des Kreis-<br />

laufwirtschaftsgesetzes (wieder) in <strong>den</strong> Vordergrund, indem Aspekte des Klima-<br />

und Ressourcenschutzes auch in der Abfallwirtschaft zunehmend betrachtet<br />

wer<strong>den</strong>. Die konzeptionelle Überarbeitung umfasst also nicht nur formale<br />

Aspekte der Gebietsvereinigung und der Angleichung von Dienstleistungsange-<br />

boten <strong>für</strong> Besitzer von Abfällen bzw. die Umsetzung neuer gesetzlicher Pflich-<br />

ten. Die „Neukonzipierung“ der Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> wird des-<br />

halb nach außen hin durch die Begriffe<br />

Kreislaufwirtschaft – <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong> (KrWK)<br />

dokumentiert. Die Begriffe wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong> <strong>für</strong> das vorliegende Konzept<br />

anstelle Abfallwirtschaft und Abfallwirtschaftskonzept (AWK) benutzt, wenn es<br />

um konzeptionelle Aussagen und Betrachtungen geht.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 11


2 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

2.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde am 09./10.02.2012 von Bundes-<br />

tag und Bundesrat nach einem über zweijährigen Gesetzgebungsverfahren als<br />

Kernstück des „Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-<br />

rechts“ beschlossen und am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet 1 .<br />

Das KrWG trat am 01.06.2012 vollständig in Kraft und löst gleichzeitig das<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 ab. Das<br />

Gesetz dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie<br />

2008/98/EG, AbfRRL vom 19. November 2008) in nationales Recht.<br />

Im § 1 KrWG ist die Zielstellung wie folgt formuliert: „Zweck des Gesetzes ist<br />

es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern<br />

und <strong>den</strong> Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaf-<br />

tung von Abfällen sicherzustellen.“ Die Verbesserung von Umwelt- und Klima-<br />

schutz sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft steht nach dem<br />

Willen des Gesetzgebers im Mittelpunkt zukünftiger abfallwirtschaftlicher Maß-<br />

nahmen. Dazu sollen u. a. folgende im Gesetz verankerte Schwerpunkte die-<br />

nen 2 :<br />

• Einführung und Umsetzung einer fünfstufigen Abfallhierarchie (Vermei-<br />

dung - Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling - sonstige Ver-<br />

wertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung - Besei-<br />

tigung),<br />

• Priorisierung der Abfallvermeidung beispielsweise durch Erarbeitung und<br />

regelmäßige Evaluierung von nationalen Abfallvermeidungsprogrammen,<br />

1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen<br />

Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) – Artikel 1 des Gesetzes zur<br />

Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212<br />

2 Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Eckpunkte des neuen<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Stand: März 2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 12


• Verbesserung der Ressourceneffizienz/Verstärkung des Recyclings bei-<br />

spielsweise durch die Vorgabe von Recyclingquoten <strong>für</strong> bestimmte<br />

Abfallströme, durch umfassende Getrennthaltungspflichten und durch die<br />

Einführung einer flächendecken<strong>den</strong> Getrenntsammlung von Bioabfällen<br />

sowie der einheitlichen Wertstofferfassung bis 2015,<br />

• Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung,<br />

• Absicherung der „dualen Entsorgungsverantwortung“ von privater und<br />

öffentlich-rechtlicher Entsorgung.<br />

Im KrWG wird „Abfallbewirtschaftung“ als Sammelbegriff <strong>für</strong> alle abfallwirt-<br />

schaftlichen Tätigkeiten definiert (§ 3 KrWG). Dazu gehören Bereitstellung,<br />

Überlassung, Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl-<br />

len (einschließlich Überwachung dieser Verfahren), Nachsorge von Beseiti-<br />

gungsanlagen sowie Tätigkeiten von Händlern und Maklern. Der bisher umfas-<br />

sende Begriff der Abfallentsorgung schließt nur noch Verwertungs- und Beseiti-<br />

gungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder<br />

Beseitigung, ein. Im vorliegen<strong>den</strong> KrWK wer<strong>den</strong> die neu definierten Begriffe der<br />

Abfallbewirtschaftung und der Abfallentsorgung im engeren Sinne verwen-<br />

det.<br />

Das KrWG schreibt wiederum die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsor-<br />

gungsträger (örE) zur Erstellung von Abfallwirtschaftkonzepten und Abfallbilan-<br />

zen fest (§ 21 KrWG), wobei sich die Anforderungen hierzu nach Landesrecht<br />

richten.<br />

2.2 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz<br />

Das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz (SächsABG) 3 ent-<br />

hält die landesspezifischen Regelungen zur Abfallbewirtschaftung, wobei das<br />

geltende SächsABG vom 31.05.1999 noch auf der bisherigen bundesdeutschen<br />

3 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz (SächsABG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 31. Mai 1999, SächsGVBl. S. 261, zuletzt geändert am 15. Oktober 2010,<br />

SächsGVBl. S. 387<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 13


gesetzlichen Grundlage beruht. Die Umsetzung des KrWG in Landesrecht steht<br />

noch aus. Neben formalen Änderungen, die beispielsweise Begriffsbestimmun-<br />

gen betreffen, wird es inhaltliche Anpassungen im novellierten Sächsischen<br />

Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz geben. Die neue fünfstufige Abfall-<br />

hierarchie wird dabei genauso eine Rolle spielen wie Regelungen zu Abfallwirt-<br />

schaftskonzepten und –bilanzen, zur Datenerfassung <strong>für</strong> Siedlungsabfallbilan-<br />

zen und <strong>für</strong> Länderzuarbeiten zum nationalen Abfallvermeidungsprogramm 4 .<br />

Die bundesweiten und die länderspezifischen Abfallgesetze legen die grundle-<br />

gen<strong>den</strong> Rechte und Pflichten zur Umsetzung einer umweltverträglichen Entsor-<br />

gung von Abfällen fest. Von zentraler Bedeutung ist § 3 SächsABG i. V. m. § 17<br />

KrWG. Im Sinne dieser Paragraphen sind <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreie Städte<br />

öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) und damit <strong>für</strong> eine Vielzahl von<br />

abfallwirtschaftlichen Aufgaben, insbesondere im Bereich privater Haushalte<br />

und Kleingewerbe, zuständig.<br />

Den örE steht es frei, ihre Aufgaben in Eigenregie umzusetzen oder sich hier-<br />

<strong>für</strong> Dritter zu bedienen. Die <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte können sich aber<br />

auch im Sinne des „Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit<br />

(SächsKomZG)“ mit Zustimmung der obersten Abfallbehörde zu regionalen<br />

Abfallverbän<strong>den</strong> zusammenschließen. Die Abfallverbände erfüllen dann die von<br />

<strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong>en und kreisfreien Städten übertragenen abfallwirtschaftlichen<br />

Aufgaben. Die nach § 4 SächsABG gebildeten Abfallverbände stellen im Rah-<br />

men ihrer Aufgaben selbst örE dar.<br />

Die örE regeln <strong>für</strong> ihre Gebiete in Satzungen die Umsetzung der abfallwirt-<br />

schaftlichen Aufgaben in Detail.<br />

2.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung<br />

Der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bautzen</strong> beschloss am 21.06.2010<br />

4 Eberhard Kietz: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Vortrag zum LVR-Seminar „Neues<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetz“, 22.05.2012, Dres<strong>den</strong><br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 14


• die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von<br />

Abfällen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> (Abfallwirtschaftssatzung) und<br />

• die Satzung über die Erhebung von Gebühren <strong>für</strong> die öffentliche<br />

Abfallentsorgung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> (Abfallgebührensatzung).<br />

Die Satzungen traten am 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig wur<strong>den</strong> die bis dahin<br />

<strong>für</strong> die drei Entsorgungsgebiete gelten<strong>den</strong>, separaten Satzungen außer Kraft<br />

gesetzt.<br />

Außerdem spielen satzungsrechtliche Regelungen des Regionalen Abfallver-<br />

bandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON), dem der LK <strong>Bautzen</strong> als Mit-<br />

glied angehört, eine Rolle.<br />

Auf die Inhalte der Satzungen geht das vorliegende Konzept immer wieder ein,<br />

so dass auf deren Darstellung an dieser Stelle verzichtet wer<strong>den</strong> kann.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 15


3 IST-STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT IM LK BAUTZEN<br />

3.1 Rahmenbedingungen<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> liegt im östlichen Teil des Freistaates Sachsen. Das<br />

Bundesland Bran<strong>den</strong>burg grenzt im Nor<strong>den</strong> an <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> an. Im Osten<br />

schließt sich der LK Görlitz an. Die westlichen Nachbarn sind die Landeshaupt-<br />

stadt Dres<strong>den</strong> und der LK Meißen. Im Sü<strong>den</strong> bil<strong>den</strong> der LK Sächsische<br />

Schweiz-Osterzgebirge und Tschechien eine gemeinsame Grenze mit dem LK<br />

<strong>Bautzen</strong>. Die territoriale Einordnung des LK <strong>Bautzen</strong> geht aus der Karte auf<br />

Abbildung 01 hervor.<br />

Abb. 01: Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landesdirektion und Kreise<br />

(Quelle: Verwaltungsatlas Sachsen 2012)<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 16


Der LK <strong>Bautzen</strong> besteht in seinen aktuellen politischen Grenzen seit dem<br />

01.08.2008. Er wurde in Umsetzung der Funktional- und Kreisgebietsreform im<br />

Freistaat Sachsen gebildet. Die bis dahin selbständigen <strong>Landkreis</strong>e <strong>Bautzen</strong><br />

und Kamenz sowie die kreisfreie Stadt Hoyerswerda haben sich zu einem<br />

gemeinsamen <strong>Landkreis</strong> und damit zu einer einheitlichen Struktureinheit<br />

zusammengeschlossen (Gebietsstruktur siehe Abbildung 04). In <strong>den</strong> früher<br />

selbständigen Struktureinheiten hatten sich eigenständige Entwicklungen sehr<br />

differenziert vollzogen, die sich auch in der Abfallwirtschaft widerspiegelten.<br />

Das abfallwirtschaftliche System wurde im LK <strong>Bautzen</strong> inzwischen weitestge-<br />

hend vereinheitlicht.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> ist flächenmäßig der größte <strong>Landkreis</strong> in Sachsen. Mit<br />

2.390,70 km² nähert er sich der Größe des Saarlandes (2.568,7 km²).<br />

Dem LK <strong>Bautzen</strong> gehören 60 Gemein<strong>den</strong> mit insgesamt 519 Orten an, darunter<br />

15 Städte (Gebietsstand 01.01.2012). Der Kreissitz befindet sich in <strong>Bautzen</strong>.<br />

Das Abfallwirtschaftsamt hat seinen Sitz am Verwaltungsstandort Kamenz.<br />

Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (StaLa) gibt <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> mit Datum vom 31.12.2011 eine vorläufige Einwohnerzahl von 318.614<br />

an (Gebietsstand 31.12.2011). Die Einwohnerzahlen der letzten Jahre sind in<br />

Abbildung 02 dargestellt, wobei die Graphik auch die Einwohnerentwicklungen<br />

in <strong>den</strong> EG <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda bis 2007 zeigt.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> liegt mit einer Einwohnerdichte von etwa 134 E/km² unter dem<br />

sachsenweiten Durchschnitt von etwa 225 E/km² (Datenbasis 2010). Die Große<br />

Kreisstadt <strong>Bautzen</strong> ist mit 40.395 Einwohnern (31.12.2011) die bevölkerungs-<br />

reichste Kommune im LK <strong>Bautzen</strong>.<br />

Die räumliche Verteilung der Bevölkerung im LK <strong>Bautzen</strong> weist eine starke Dif-<br />

ferenzierung auf. Grund ist die historisch und naturräumlich bedingte hetero-<br />

gene Siedlungsstruktur. Daraus resultiert ein breites Spektrum der Einwohner-<br />

dichte in <strong>den</strong> einzelnen Kommunen. Es reicht von 617 E/km² bis 19 E/km². Nur<br />

die Städte <strong>Bautzen</strong>, Bischofswerda, Hoyerswerda, Kamenz und Radeberg<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 17


haben fünfstellige Einwohnerzahlen. Auf 12 % der <strong>Landkreis</strong>fläche wohnen dort<br />

39 % der Kreiseinwohner. Die Stadt Radeberg besitzt mit 617 E/km² die<br />

höchste Einwohnerdichte im <strong>Landkreis</strong>. Der Durchschnitt aller oben genannten<br />

Städte liegt bei 427 E/km².<br />

Auffallend <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> ist ein starkes Süd-Nord-Gefälle der Einwohner-<br />

dichte. Die südlichste Gemeinde des <strong>Landkreis</strong>es, Sohland an der Spree, hat<br />

192 E/km², die nördlichste Gemeinde, Elsterheide, dagegen 30 E/km². Die<br />

Nachbargemeinde von Elsterheide, Spreetal, ist mit nur 19 E/km² die am<br />

dünnsten besiedelte Kommune des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Die starke Zersiedelung im Bereich des Lausitzer Gefildes (Hügelland) und im<br />

nördlichen Teil des <strong>Landkreis</strong>es (Heide- Teichlandschaft, nördlich der BAB 4)<br />

zeigt sich in einer Vielzahl kleiner Ortschaften mit geringer Einwohnerzahl.<br />

Exemplarisch da<strong>für</strong> steht die Gemeinde Göda. Auf 43 km² befin<strong>den</strong> sich dort 30<br />

Ortschaften mit insgesamt 3.223 Einwohnern (30.06.2011), wobei im Hauptort<br />

Göda rund 30 % der Einwohner leben. Die Vielzahl der Ortschaften bedingt ein<br />

sehr ausgedehntes Netz von Ortsverbindungsstraßen.<br />

Im Zuge des demografischen Wandels, welcher die Oberlausitz und somit auch<br />

<strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> im besonderen Maße berühren wird, ist davon auszugehen,<br />

dass die Siedlungsdichte in <strong>den</strong> ländlichen Kommunen proportional stärker<br />

abnimmt als in <strong>den</strong> Städten. Die Stadt Hoyerswerda stellt aufgrund ihrer histori-<br />

schen Entwicklung in diesem Prozess eine Ausnahme dar.<br />

Eine Diskussion über die Notwendigkeit unterschiedlicher Niveaus abfallwirt-<br />

schaftlicher Dienstleistungen auf logistischem Gebiet zwischen dichter und<br />

dünner besiedelten Gebieten des LK <strong>Bautzen</strong> ist langfristig aus rein wirtschaftli-<br />

chen Zwängen vorgezeichnet. Es wird in diesem Zusammenhang vor allem um<br />

die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Unterschie<strong>den</strong> in der angebotenen Lee-<br />

rungshäufigkeit der Abfallbehälter gehen.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 18


400,0<br />

350,0<br />

300,0<br />

250,0<br />

200,0<br />

150,0<br />

100,0<br />

50,0<br />

0,0<br />

1.000 E<br />

358,3 350,1 346,8 342,7 338,1 333,5 329,0<br />

155,5<br />

152,4 151,5 150,0 148,0 146,2<br />

154,9 152,7 151,4 150,1 148,5 147,0<br />

47,9 45,0 43,9 42,6 41,6 40,3<br />

325,0 321,5 318,7<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

EG <strong>Bautzen</strong> EG Kamenz EG Hoyerswerda LK <strong>Bautzen</strong><br />

Abb. 02: Bevölkerungsentwicklung <strong>für</strong> die EG <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda<br />

sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> (Quelle: Statistisches Landesamt<br />

Sachsen, Daten jeweils zum 31.12. des Jahres), Angaben in 1.000<br />

Einwohner<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> liegt in der Übergangsregion vom Meeres- zum Konti-<br />

nentalklima und wird geprägt durch die Großlandschaftstypen Bergland,<br />

Hügelland und Heide-Teichlandschaft. Die geographischen und klimatischen<br />

Verhältnisse haben zu einer reichen und einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt<br />

geführt, die in zahlreichen Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten<br />

und Naturschutzgebieten unter Schutz gestellt wur<strong>den</strong> 5 .<br />

Im <strong>Landkreis</strong> hat sich eine Wirtschaft mit einem breitgefächerten Branchenmix<br />

entwickelt. Der Wirtschaftsstandort <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong> verfügt mit der Bahn-<br />

technik sowie in <strong>den</strong> Branchen Maschinenbau und Metallbearbeitung, Textil-<br />

und Bekleidungsindustrie, Kunststofftechnik, Nahrungs- und Genussmittelin-<br />

dustrie und nachwachsende Rohstoffe über ökonomische Entwicklungskerne.<br />

Zukunftsbranchen, wie z. B. die Medizin-, Energie- und Umwelttechnik sowie<br />

Biotechnologie haben sich im <strong>Landkreis</strong> erfolgreich etabliert und neue hochwer-<br />

tige Arbeitsplätze geschaffen. Schienenfahrzeugbau, Landmaschinenhersteller<br />

5 www.landkreis-bautzen.de<br />

EG <strong>Bautzen</strong><br />

EG Kamenz<br />

EG Hoyerswerda<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 19


und Automobilzulieferer sind weitere Stärken des Wirtschaftsstandortes.<br />

Wesentlicher Bestandteil der mittelständischen Wirtschaftsstruktur im <strong>Landkreis</strong><br />

ist ein ausgeprägtes traditionelles Handwerk, von dem der Tourismus neben<br />

einem lebendigen Brauchtum und der sich bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Lausitzer Seenlandschaft<br />

(Nachnutzung der Bergbaufolgelandschaft) profitiert 5 .<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> ist verkehrstechnisch insbesondere über ein dichtes Straßen-<br />

netz gut erschlossen. Durch <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> führen u. a. ca. 91 km Bundesauto-<br />

bahnen, 255 km Bundesstraßen, 583 km Staatsstraßen und 810 km Kreisstra-<br />

ßen. Der Anteil des klassifizierten Straßennetzes im LK <strong>Bautzen</strong> am klassifi-<br />

zierten Straßennetz des Landes Sachsen beträgt 12,6 %.<br />

3.2 Abfallentsorgung im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Es wurde bereits ausgeführt, dass der LK <strong>Bautzen</strong> aus <strong>den</strong> drei ehemals selb-<br />

ständigen Struktureinheiten <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda gebildet<br />

wurde. Die drei unterschiedlichen Abfallwirtschaftssysteme wur<strong>den</strong> hinsichtlich<br />

des Leistungsangebotes gegenüber <strong>den</strong> Abfallerzeugern weitestgehend<br />

vereinheitlicht. Basis hier<strong>für</strong> sind die <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> ganzheitlich gelten<strong>den</strong><br />

Satzungen.<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wird das aktuelle, vereinheitlichte System zur Abfallbewirtschaf-<br />

tung beschrieben. Auf Unterschiede, die sich aus <strong>den</strong> früheren Abfallwirt-<br />

schaftssystemen der drei Struktureinheiten ergeben, wird an <strong>den</strong> entsprechen-<br />

<strong>den</strong> Stellen verwiesen. Ein wesentlicher Unterschied besteht bei der Umset-<br />

zung der Leistung. Für die Leistungserbringung gelten in <strong>den</strong> einzelnen Gebie-<br />

ten unterschiedliche Verträge mit verschie<strong>den</strong>en privaten Entsorgungsunter-<br />

nehmen als Vertragspartner. Deshalb spielt die Unterstruktur des LK <strong>Bautzen</strong> in<br />

die EG <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda nach wie vor eine Rolle.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 20


3.2.1 Struktur und Organisation<br />

Im Zuge der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform wurde ein <strong>für</strong> <strong>den</strong> neuen LK<br />

<strong>Bautzen</strong> zuständiges Abfallwirtschaftsamt mit Sitz in Kamenz geschaffen, das<br />

<strong>für</strong> die Umsetzung aller Aufgaben zur Abfallbewirtschaftung im Bereich private<br />

Haushalte und Kleingewerbe und <strong>für</strong> die Abfallbewirtschaftung der zu beseiti-<br />

gen<strong>den</strong> Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen verantwortlich zeichnet.<br />

Das Abfallwirtschaftsamt ist dem Dezernat 4 im Landratsamt <strong>Bautzen</strong> zugeord-<br />

net. Es hat folgende Aufgaben:<br />

• Abfallwirtschaft/Abfallberatung<br />

- Organisation der Abfallentsorgung<br />

- Verhandlungen mit <strong>den</strong> vertraglich gebun<strong>den</strong>en Entsorgungs-<br />

unternehmen<br />

- Überwachung der Wertstoffcontainerplätze<br />

- Beräumung von illegalen Abfallablagerungen<br />

- Beratung zu vorgenannten Themen<br />

• Haushalt/Gebühren<br />

- Ausstattung von Grundstücken mit <strong>den</strong> zur Entsorgung der anfallen-<br />

<strong>den</strong> Abfälle notwendigen Abfallbehältern<br />

- Veranlagung der Abfallgebühren<br />

- Bearbeitung von Reklamationen und Problemen bei der Abfallentsor-<br />

gung<br />

- Beratung zu vorgenannten Themen<br />

Die Außenstelle des Abfallwirtschaftsamtes Kleinwelka erbringt operative Leis-<br />

tungen in Eigenregie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>. Dazu gehören Behältergestellung in<br />

Teilgebieten des <strong>Landkreis</strong>es, einschließlich Behälterdienst, Kun<strong>den</strong>betreuung,<br />

verschie<strong>den</strong>e Serviceleistungen und die Beräumung illegaler Ablagerungen. Die<br />

Hauptleistungen zur Erfassung und Verwertung von Abfällen aus Haushalten<br />

und Kleingewerbe wer<strong>den</strong> durch vertraglich gebun<strong>den</strong>e private Dritte erbracht.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 21


Die abfallwirtschaftliche Struktur <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> wurde in Abbildung 03<br />

schematisch dargestellt.<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong><br />

Landratsamt<br />

Dezernat 4<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

EG <strong>Bautzen</strong> EG Kamenz<br />

Mitglied<br />

- Vertragsmanagement<br />

- Organisation und Überwachung<br />

der Abfallbewirtschaftung<br />

- Veranlagung der Abfallgebühren<br />

- Vollzug<br />

- Beratung<br />

EG<br />

Hoyerswerda<br />

Umsetzung abfallwirtschaftlicher Aufgaben<br />

durch private Dritte<br />

- Behältergestellung im EG Kamenz und<br />

Hoyerswerda<br />

- Erfassung (Sammlung, Transport)<br />

- Verwertung<br />

<strong>für</strong>/von Abfällen aus Haushalten und<br />

Kleingewerbe<br />

RAVON<br />

Transport und Entsorgung<br />

zu behandelnder Abfälle<br />

Außenstelle<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

- Behältergestellung<br />

in<br />

Teilgebieten<br />

- Service<br />

- Beräumung<br />

illegaler<br />

Ablagerungen<br />

Abb. 03: Struktur des Kreislaufwirtschaftssystems <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>, Überblick<br />

Abbildung 04 zeigt die territoriale Aufteilung des <strong>Landkreis</strong>gebietes in die drei<br />

Entsorgungsgebiete mit <strong>den</strong> jeweiligen zugehörigen Gemein<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 22


Abb. 04: Entsorgungsgebiete im LK <strong>Bautzen</strong> (blau: EG <strong>Bautzen</strong>, türkis: EG<br />

Kamenz, gelb: EG Hoyerswerda)<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> hat einen Teil seiner Aufgaben an <strong>den</strong> RAVON übertragen.<br />

Neben dem LK <strong>Bautzen</strong> ist der LK Görlitz Mitglied im Abfallverband (Abfallver-<br />

bandsstruktur im Freistaat Sachsen siehe Abbildung 05).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 23


Abb. 05: Abfallverbandsstruktur im Freistaat Sachsen (Stand 31.12.2010,<br />

Quelle: LfULG (Hrsg.), Siedlungsabfallbilanz 2010)<br />

Der Abfallverband ist derzeit zuständig <strong>für</strong> <strong>den</strong> Transport und die Entsorgung<br />

der dem Verband überlassenen, zu behandeln<strong>den</strong> Abfälle (vorzugsweise<br />

Restabfälle und sperrige Abfälle) in der Thermischen Abfallbehandlungsanlage<br />

Lauta (T. A. Lauta), der Ablagerung von Abfällen bis zur Klasse II auf der<br />

verbandseigenen Deponie Kunnersdorf sowie dem Abschluss und der Nach-<br />

sorge von ehemals sieben Verbandsdeponien. Als Übergabestellen zwischen<br />

dem <strong>Landkreis</strong> und dem Abfallverband fungieren Umladestationen bzw. die<br />

Behandlungsanlage selbst. Dem LK <strong>Bautzen</strong> obliegt der Transport der Abfälle<br />

bis zu <strong>den</strong> Übergabestellen.<br />

Abbildung 6 zeigt das Verbandsgebiet des RAVON mit seinen abfallwirtschaftli-<br />

chen Anlagen.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 24


Abb. 06: Gebiet des RAVON mit seinen abfallwirtschaftlichen Anlagen (Quelle:<br />

RAVON)<br />

3.2.2 Abfallarten, -mengen, -zusammensetzungen<br />

3.2.2.1 Abfallarten<br />

Für die vorliegende Konzeption wer<strong>den</strong> die im Freistaat Sachsen allgemein<br />

geltende Abfallsystematik und -bezeichnungen zu Grunde gelegt (Abbildung<br />

07).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 25


Abfallart Abfälle<br />

Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe<br />

Restabfälle<br />

sperrige Abfälle<br />

Bio- und Grünabfälle<br />

Wertstoffe<br />

inklusive <strong>den</strong> Systemen nach VerpackV überlassene Verpackungsabfälle<br />

aus Haushalten<br />

sonstige Wertstoffe<br />

Problemstoffe (Kleinmengen) - Schadstoffe<br />

Bioabfälle (Biotonne),<br />

Grünabfälle<br />

Papier, Pappe, Kartonagen (PPK),<br />

Glas,<br />

Leichtverpackungen (LVP),<br />

Bekleidung, Textilien,<br />

Metalle,<br />

Kunststoffe,<br />

Holz,<br />

Reifen,<br />

sonstige Wertstofffraktionen a.n.g.<br />

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen<br />

Abfälle von öffentlichen Flächen<br />

Garten- und Parkabfälle,<br />

Straßenkehricht,<br />

Papierkorbabfälle,<br />

Marktabfälle,<br />

sonstige nicht biologisch abbaubare<br />

Abfälle<br />

Abfälle aus Gewerbe und Industrie<br />

über Wechselbehälter/durch Selbstanlieferer separat erfasste<br />

Restabfälle, sperrige Abfälle, Holzabfälle, produktionsspezifische<br />

Abfälle, Aschen, Schlacken, Krankenhausabfälle, Bioabfälle<br />

Bau- und Abbruchabfälle<br />

Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen<br />

Abfälle aus Gewerbe und Industrie,<br />

Bioabfälle aus Gewerbe und Industrie<br />

Bo<strong>den</strong> und Steine,<br />

Gemische aus bzw. getrennte Fraktionen<br />

von Beton, Ziegeln, Fliesen und<br />

Keramik,<br />

Bitumengemische,<br />

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle,<br />

sonstige nicht gefährliche Bauabfälle<br />

Abfälle aus Sortieranlagen,<br />

Abfälle aus Behandlungsanlagen<br />

- <strong>für</strong> Bio-, Grün-, Garten- und<br />

Parkabfälle<br />

- <strong>für</strong> Restabfälle<br />

Abb. 07: Abfallsystematik und –bezeichnungen (Quelle: Siedlungsabfallbilanz<br />

2010 <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen)<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 26


3.2.2.2 Abfallmengen<br />

Nachfolgend wer<strong>den</strong> Ist-Daten zu <strong>den</strong> Abfallmengen – unterteilt in Abfälle aus<br />

privaten Haushalten und Kleingewerbe sowie Abfälle aus anderen Herkunftsbe-<br />

reichen – dargestellt.<br />

Die Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe wer<strong>den</strong> in der Regel dem Land-<br />

kreis als örE bzw. <strong>den</strong> Systembetreibern gemäß Verpackungsverordnung (Ver-<br />

packungsabfälle) überlassen. Die entsprechen<strong>den</strong> Mengen (einschließlich Ver-<br />

packungsabfälle) wer<strong>den</strong> vom <strong>Landkreis</strong> statistisch erfasst. Die Entsorgung der<br />

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen obliegt nicht dem LK <strong>Bautzen</strong>. Diese<br />

Abfälle wer<strong>den</strong> zumindest teilweise dem RAVON direkt angedient, mengenmä-<br />

ßig erfasst und in der landesweiten Abfallbilanz <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> ausgewie-<br />

sen.<br />

Die Mengendaten 2002 bis 2011 <strong>für</strong> die Abfälle aus privaten Haushalten und<br />

Kleingewerbe wer<strong>den</strong> deshalb im nächsten Unterkapitel etwas ausführlicher<br />

präsentiert. Für die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen erfolgt im über-<br />

nächsten Unterkapitel eine Mengenzusammenstellung <strong>für</strong> die Jahre 2006 bis<br />

2010 auf der Basis der Landesabfallbilanzen.<br />

3.2.2.2.1 Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe<br />

Tabelle 01 enthält eine Zusammenstellung der aktuellen Ist-Mengen <strong>für</strong> Abfälle<br />

aus privaten Haushalten und Kleingewerbe in absoluten und einwohnerspezifi-<br />

schen Werten. Die Mengendaten sind bzgl. Restabfall, sperrige Abfälle sowie<br />

Bio- und Grünabfälle jeweils <strong>für</strong> die drei Entsorgungsgebiete sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> und bzgl. Wertstoffe, ges. sowie Schadstoffe nur noch <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> angegeben. Diese Abfallmengen wer<strong>den</strong> ab 2011 nicht mehr einzeln<br />

<strong>für</strong> die drei Entsorgungsgebiete erfasst.<br />

Die Mengen <strong>für</strong> Bio- und Grünabfälle sowie <strong>für</strong> Wertstoffe wur<strong>den</strong> jeweils sum-<br />

marisch dargestellt. Abbildung 08 veranschaulicht graphisch die absoluten<br />

Mengendaten 2011.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 27


Tab. 01: Zusammenstellung der Abfallmengen 2011 aus privaten Haushalten<br />

und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und<br />

Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

Bezeichnung lt. Abfallbilanz<br />

Freistaat Sachsen<br />

EG<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

EG<br />

Kamenz<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 28<br />

2011<br />

EG Hoyerswerda<br />

LK<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

Restabfall t/a 16.360 19.204 5.341 40.905<br />

kg/(E*a) 116 135 144 128<br />

sperrige Abfälle t/a 2.914 3.758 227 6.899<br />

kg/(E*a) 21 26 6 22<br />

Bio- und Grünabfälle t/a 8.300 8.176 1.116 17.592<br />

kg/(E*a) 59 58 30 55<br />

Wertstoffe, ges. t/a - - - 36.280<br />

kg/(E*a) - - - 113<br />

Schadstoffe t/a - - - 192<br />

Abfälle aus privaten<br />

Haushalten und Kleingewerbe<br />

t/a<br />

kg/(E*a) - - - 0,6<br />

t/a - - - 101.868<br />

kg/(E*a) - - - 318<br />

Abb. 08: Abfallmengen 2011 aus privaten Haushalten und Kleingewerbe <strong>für</strong><br />

die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda sowie<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>


Die Mengendaten 2011 zeigen,<br />

• dass im EG <strong>Bautzen</strong> die niedrigsten und im EG Hoyerswerda die<br />

höchsten spezifischen Restabfallmengen erfasst wur<strong>den</strong>,<br />

• dass die Mengen sperriger Abfälle im EG Hoyerswerda deutlich<br />

geringer als im <strong>Bautzen</strong> und Kamenz sind, und<br />

• dass die Bio- und Grünabfallmengen im EG Hoyerswerda ebenfalls<br />

deutlich unter <strong>den</strong>en der anderen Entsorgungsgebiete liegen.<br />

Schlüsselt man die Bio- und Grünabfälle in einzelne Abfallströme auf, ergeben<br />

sich die auf Abbildung 09 veranschaulichten Ergebnisse. Auffällig ist, dass <strong>für</strong><br />

die EG Kamenz und Hoyerswerda keine Grünabfallmengen ausgewiesen sind.<br />

In diesen Gebieten wur<strong>den</strong> Grünabfälle vom LK <strong>Bautzen</strong> nicht gesondert<br />

erfasst. Entsprechende Mengen sind bei <strong>den</strong> Bioabfallmengen enthalten.<br />

Die Aufteilung der Wertstoffmengen 2011 auf die Entsorgungsgebiete ist nicht<br />

möglich. Abbildung 10 zeigt deshalb die Aufschlüsselung der Gesamtwertstoff-<br />

mengen auf die einzelnen Wertstoffe <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>. Die PPK-Mengen<br />

sind mit fast 14.500 t/a am höchsten. Danach folgen die LVP- und mit einigen<br />

Abstand die Glasmengen. Die sonstigen Wertstoffe spielen mengenmäßig eine<br />

untergeordnete Rolle.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 29


Grünabfälle EG Hoyerswerda und EG Kamenz in Bioabfällen enthalten<br />

Abb. 09: Bio- und Grünabfallmengen 2011 aus privaten Haushalten und Kleingewerbe<br />

<strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda<br />

sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

Abb. 10: Wertstoffmengen 2011 aus privaten Haushalten und Kleingewerbe<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 30


Die Abbildungen 11a bis d zeigen die Mengenentwicklungen von 2002 bis 2011<br />

<strong>für</strong> die Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe, wobei Wertstoffe und<br />

Bio- und Grünabfälle wiederum summarisch dargestellt wur<strong>den</strong>. Auf die geson-<br />

derte Darstellung der Schadstoffmengen wurde verzichtet.<br />

Es wird deutlich, dass die mehr oder weniger stetigen Mengenentwicklungen<br />

von 2010 zu 2011 z. T. unterbrochen wer<strong>den</strong>. Im EG Kamenz ging beispiels-<br />

weise die Restabfallmenge von 23.880 (2010) auf 19.204 t/a und damit um fast<br />

20 % zurück. Die Mengen sperriger Abfälle lagen <strong>für</strong> 2011 in allen drei Entsor-<br />

gungsgebieten merklich unter <strong>den</strong>en <strong>für</strong> 2010.<br />

Die Mengenunterschiede zwischen 2010 und 2011 sind neben anderen Ursa-<br />

chen auf die Systemumstellungen, die gebietsweise mit der Vereinheitlichung<br />

der Kreislaufwirtschaft verbun<strong>den</strong> sind, zurückzuführen.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 31


KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 32


Abb. 11a-d: Mengenentwicklung 2002-2011 <strong>für</strong> Abfälle aus privaten Haushalten<br />

und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>,<br />

Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>, absolute<br />

Mengen<br />

a: Restabfälle b: sperrige Abfälle<br />

c: Bio- und Grünabfälle d: Wertstoffe, gesamt<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 33


Besonders augenscheinlich wer<strong>den</strong> die Mengenänderungen anhand der ein-<br />

wohnerspezifischen Daten, die in <strong>den</strong> Abbildungen 12 a bis c dargestellt sind.<br />

Die Wertstoffe sind wieder summarisch abgebildet. Auf die Darstellung der Bio-<br />

und Grünabfälle wird verzichtet, weil <strong>für</strong> die EG Kamenz und Hoyerswerda – in<br />

Analogie zu <strong>den</strong> Daten <strong>für</strong> 2011 - keine separaten Grünabfallmengen ausge-<br />

wiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Effekte der Systemumstellung wer<strong>den</strong> anhand der Mengen sperriger Abfälle<br />

im EG Hoyerswerda besonders deutlich. Hier wurde die Erfassung auf Karten-<br />

abrufsystem umgestellt, was von 2010 zu 2011 zu einem Rückgang der Men-<br />

gen von 47 auf 6 kg/(E*a) geführt hat.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 34


KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 35


Abb. 12a-c: Mengenentwicklung 2002-2011 <strong>für</strong> Abfälle aus privaten Haushalten<br />

und Kleingewerbe <strong>für</strong> die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>,<br />

Kamenz und Hoyerswerda sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>, einwohnerspezifische<br />

Mengen<br />

a: Restabfälle b: sperrige Abfälle c: Wertstoffe, gesamt<br />

3.2.2.2.2 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen<br />

Die Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen wur<strong>den</strong> auf der Basis der<br />

Siedlungsabfallbilanzen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen in Tabelle 02 zusammenge-<br />

stellt.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 36


Tab. 02: Entwicklung der Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen <strong>für</strong><br />

die Entsorgungsgebiete <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda sowie<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>, 2006 bis 2010 (Quelle: Siedlungsabfallbilanzen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen)<br />

t/a Jahr<br />

Abfälle v<br />

öffentl.<br />

Flächen<br />

Abfälle<br />

aus<br />

Gewerbe<br />

u.<br />

Industrie<br />

Abfälle<br />

aus Sortier-<br />

u.<br />

Behandlungsanlagen<br />

Bau- u.<br />

Abbruchabfälle<br />

Summe<br />

t/a t/a t/a t/a t/a<br />

LK <strong>Bautzen</strong> 2006 1 665 7 896 2 660 88 12.309<br />

LK <strong>Bautzen</strong> 2007 923 6 230 397 90 7.640<br />

LK <strong>Bautzen</strong> 2008 0 6 691 0 219 6.910<br />

LK <strong>Bautzen</strong> 2009 0 12 316 0 5 946 18.262<br />

LK <strong>Bautzen</strong> 2010 0 13 709 0 1 336 15.045<br />

EG <strong>Bautzen</strong> 2006 524 3 583 1 501 88 5.696<br />

EG <strong>Bautzen</strong> 2007 0 4 179 44 87 4.310<br />

EG <strong>Bautzen</strong> 2008 0 2 776 0 214 2.990<br />

EG Kamenz 2006 1 4 313 174 0 4.488<br />

EG Kamenz 2007 0 2 051 0 3 2.054<br />

EG Kamenz 2008 0 3 915 0 5 3.920<br />

EG Hoyerswerda 2006 1 140 0 985 0 2.125<br />

EG Hoyerswerda 2007 923 0 353 0 1.276<br />

EG Hoyerswerda 2008 0 0 0 0 0<br />

Die Mengendaten betreffen <strong>den</strong> Zeitraum bis 2010. Aktuellere Daten liegen<br />

noch nicht vor. Mit der Veröffentlichung der Siedlungsabfallbilanz 2011 ist erfah-<br />

rungsgemäß im vierten Quartal 2012 zu rechnen.<br />

Die Statistik wurde bis 2008 noch <strong>für</strong> die einzelnen Entsorgungsgebiete geführt.<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Mengendaten wur<strong>den</strong> deshalb in die Tabelle 02 mit aufge-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 37


nommen. Ab 2009 wer<strong>den</strong> die Mengen nur noch <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> ausgewie-<br />

sen.<br />

Bemerkung: Die Abfallmengen aus anderen Herkunftsbereichen betreffen die<br />

über <strong>den</strong> Abfallverband RAVON entsorgten und dem LK <strong>Bautzen</strong><br />

zugeordneten Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. In der<br />

Regel entsorgen die Abfallerzeuger aus Gewerbe und Industrie<br />

ihre Abfälle eigenständig, d. h. außerhalb der öffentlich-rechtli-<br />

chen Zuständigkeitsbereiche. Die tatsächlichen Anfallmengen<br />

aus Gewerbe und Industrie sind also viel höher und mit <strong>den</strong> hier<br />

ausgewiesenen Mengendaten nicht i<strong>den</strong>tisch.<br />

Im Jahr 2006 weist die Bilanz noch Mengen <strong>für</strong> alle Abfallgruppen aus anderen<br />

Herkunftsbereichen aus. Ab 2009 wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> Abfälle von öffentlichen Flächen<br />

und <strong>für</strong> Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen keine Mengen mehr<br />

angegeben. Das zeigt, dass die Entsorgung der Abfälle in Eigenregie der<br />

gewerblichen Abfallerzeuger erfolgte. Maßgebend könnte aber auch eine geän-<br />

derte Zuordnung der Abfälle sein.<br />

Die starke Zunahme der Abfallmengen aus Gewerbe und Industrie ist sehr<br />

bemerkenswert, zumal sich bei anderen Gebietskörperschaften gegenläufige<br />

Entwicklungen vollzogen haben. Diese Mengenzunahme ist vor allem auf<br />

geringe Gebühren, die der RAVON auf der Deponie Kunnersdorf <strong>für</strong> gewerbli-<br />

che ablagerungsfähige Abfälle veranlagt hat, zurückzuführen.<br />

3.2.2.3 Abfallzusammensetzung<br />

Untersuchungen zur Zusammensetzung von Abfällen liegen keine vor.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 38


3.2.3 Abfallerfassung<br />

3.2.3.1 <strong>Landkreis</strong>einheitliches System der Abfallerfassung<br />

Im LK <strong>Bautzen</strong> wurde ein sehr dezidiertes System zur getrennten Erfassung<br />

von Abfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe etabliert. Folgende<br />

Abfälle wer<strong>den</strong> getrennt voneinander erfasst:<br />

• Restabfälle,<br />

• sperrige Abfälle (getrennt nach Schrott, Elektroaltgeräte und sonstige<br />

sperrige Gegenstände),<br />

• Bio- und Grünabfälle,<br />

• Wertstoffe,<br />

- Papier, Pappe, Kartonagen (PPK),<br />

- Glas,<br />

- Leichtverpackungen (LVP),<br />

- sonstige Wertstoffe,<br />

• Schadstoffe,<br />

wobei bei <strong>den</strong> einzelnen Abfällen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Abfallbesitzer in der Regel mehrere<br />

Möglichkeiten zur Übergabe der Abfälle im Hol- und/oder Bringsystem beste-<br />

hen. Die nachfolgen<strong>den</strong> Ausführungen beschreiben das vorgehaltene<br />

Getrennthaltungssystem detaillierter. Zunächst wer<strong>den</strong> aktuelle Daten zur<br />

Gestellung sowie Entleerung von Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Behältern<br />

zusammengestellt (Kapitel 3.2.3.1.1), bevor dann über Sammlung und Trans-<br />

port der getrennt zu erfassen<strong>den</strong> Abfälle informiert wird (Kapitel 3.2.3.1.2).<br />

3.2.3.1.1 Behältergestellung <strong>für</strong> die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung<br />

Restabfälle sind zu beseitigende, alle nicht separat erfasste Abfälle aus Haus-<br />

halten und Kleingewerbe sowie zu beseitigende Abfälle aus anderen Herkunfts-<br />

bereichen. Der LK <strong>Bautzen</strong> stellt <strong>für</strong> die Erfassung der Restabfälle mit der<br />

sogenannten Hausmülltour MGB 80, MGB 120, MGB 240 und MGB 1.100 l<br />

sowie <strong>für</strong> <strong>den</strong> gelegentlichen Mehranfall Gebührenwertmarken <strong>für</strong> Abfallsäcke<br />

bis 120 l zur Verfügung, wobei der Abfallerzeuger die Wertmarken bei festge-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 39


legten Verkaufsstellen erwerben bzw. gegen Vorkasse bestellen muss. Die Be-<br />

hälter sind aus grünem bzw. anthrazitfarbenem Kunststoff. Alle Behälter sind<br />

mit Transpondern zur Behälteri<strong>den</strong>tifizierung während der Entleerung<br />

ausgestattet.<br />

Für Abfallerzeuger aus anderen Herkunftsbereichen können auch Umleer-,<br />

Absetz-, Press- und Abrollcontainer ab 2,5 m³ Volumen bereitgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Bioabfälle wer<strong>den</strong> über eine flächendeckende Sammlung im Holsystem in Bio-<br />

Tonnen erfasst. An die Bioabfallerfassung können auch gewerbliche Abfaller-<br />

zeuger angeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Vom LK <strong>Bautzen</strong> wer<strong>den</strong> dem Anschlusspflichtigen Müllgroßbehälter (MGB) mit<br />

80, 120 oder 240 Liter Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt, wobei er<br />

bzgl. Volumen und Anzahl der MGB frei wählen kann. Die MGB sind eindeutig<br />

als Bio-Tonnen gekennzeichnet (z. B. durch braune oder grüne Deckel und<br />

Aufkleber) und mit Transponder ausgerüstet.<br />

Die Anzahl der im LK <strong>Bautzen</strong> gestellten Restabfall- und Bioabfallbehälter<br />

sowie die Entleerungen der entsprechen<strong>den</strong> Behälter sind in Tabelle 03<br />

zusammengestellt.<br />

Tab. 03: Gestellung und Entleerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter im<br />

LK <strong>Bautzen</strong> <strong>für</strong> das Jahr 2011<br />

Restabfallbehälter Bioabfallbehälter<br />

MGB / Anzahl, Entleerung, Anzahl, Entleerung,<br />

Container in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

80 l 39.823 296.872 18.545 205.890<br />

120 l 42.786 373.254 6.837 102.949<br />

240 l 19.517 247.511 4.780 98.395<br />

1.100 l 2.994 92.747 n. r. n. r.<br />

2.500 l 14 399 n. r. n. r.<br />

4.500 l 8 134 n. r. n. r.<br />

5.000 l 5 107 n. r. n. r.<br />

Summe 105.147 1.011.024 30.162 407.234<br />

n. r. – nicht relevant<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 40


Bei <strong>den</strong> Restabfallbehältern hat sich die Mehrzahl der Anschlusspflichtigen <strong>für</strong><br />

MGB 80 und MGB 120 l entschie<strong>den</strong>. Diese Restabfallbehälter wur<strong>den</strong> 2011<br />

am häufigsten entleert. Bei <strong>den</strong> Bioabfallbehältern dominieren bzgl. Gestellung<br />

und Entleerung die MGB 80 l. Die <strong>für</strong> andere Herkunftsbereiche bereitgestellten<br />

Container spielen eine eher untergeordnete Rolle.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> ist <strong>für</strong> die Erfassung des sogenannten kommunalen Altpa-<br />

piers zuständig. Dazu gehören insbesondere Schreibpapier, graphisches<br />

Papier und Druckerzeugnisse. Die Entsorgung von Verpackungen aus PPK<br />

obliegt <strong>den</strong> Systembetreibern gemäß Verpackungsverordnung. Auf der Grund-<br />

lage der Abstimmungsvereinbarungen mit <strong>den</strong> Systembetreibern wer<strong>den</strong> kom-<br />

munales Altpapier und PPK-Verpackungen in Regie des LK <strong>Bautzen</strong> gemein-<br />

sam erfasst.<br />

Die PPK-Erfassung erfolgt im Bringsystem über da<strong>für</strong> vorgesehene Depotcon-<br />

tainer an 750 Standorten. Außerdem können die Anschlusspflichtigen die PPK-<br />

Sammlung im Holsystem beantragen. Der LK <strong>Bautzen</strong> stellt dann Blaue Tonnen<br />

zur Erfassung am Grundstück zur Verfügung, wobei der Abfallerzeuger zwi-<br />

schen MGB 120, MGB 240, MGB 770 und MGB 1.100 l wählen kann. Die<br />

Blauen Tonnen sind ebenfalls mit Transpondern zur I<strong>den</strong>tifikation der Behälter<br />

ausgestattet.<br />

Seit Einführung der Blauen Tonne hat der MGB-Bestand stetig zugenommen.<br />

Mit Stand Dezember 2011 lassen sich die in Tabelle 04 dargestellten Behälter-<br />

zahlen ausweisen – aufgeschlüsselt nach Entsorgungsgebieten.<br />

Tab. 04: Behältergestellung <strong>für</strong> die PPK-Erfassung im LK <strong>Bautzen</strong> –<br />

aufgeschlüsselt nach Entsorgungsgebieten (Stand: Dezember 2011)<br />

EG <strong>Bautzen</strong> EG Kamenz EG Hoyerswerda LK <strong>Bautzen</strong><br />

MGB 120 l 1.614 0 204 1.818<br />

MGB 240 l 29.542 4.479 484 34.505<br />

MGB 770 l 134 0 27 161<br />

MGB 1.100 l 760 254 3 1.017<br />

Summe 32.050 4.733 718 37.501<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 41


Mit dem derzeitigen Bestand an Blauen Tonnen sind etwa 81 % der Grundstü-<br />

cke im EG <strong>Bautzen</strong> an das PPK-Holsystem angeschlossen. In <strong>den</strong> EG Kamenz<br />

und Hoyerswerda betragen die Anschlussgrade etwa 12 % bzw. 20 %.<br />

3.2.3.1.2 Sammlung und Transport<br />

Restabfälle<br />

Über die Größe und die Anzahl der zu stellen<strong>den</strong> Restabfallbehälter entscheidet<br />

der Anschlusspflichtige, wobei er das zu stellende Behältervolumen 6 l/(Wo*E)<br />

nicht unterschreiten soll.<br />

Die Zwei- und Vierradbehälter wer<strong>den</strong> zweiwöchentlich entleert. Ausnahmen<br />

können <strong>für</strong> bestimmte Standorte beantragt wer<strong>den</strong> – beispielsweise wöchentli-<br />

che Entleerung in verdichteten Bebauungen. Die Veröffentlichung der Lee-<br />

rungstermine erfolgt im jährlichen Tourenplan. Die Behälter wer<strong>den</strong> entleert,<br />

wenn sie zu mindestens 75 % gefüllt bzw. eindeutig zur Entleerung bereitge-<br />

stellt wur<strong>den</strong>.<br />

Die Container ab über 5 m³ Volumen <strong>für</strong> Abfallerzeuger aus anderen<br />

Herkunftsbereichen wer<strong>den</strong> nach Bedarf entleert.<br />

Behälteran-, -ab- und –ummeldungen können ganzjährig angemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Behälterdienst wird <strong>für</strong> das EG <strong>Bautzen</strong> durch die Außenstelle des Abfall-<br />

wirtschaftsamtes Kleinwelka und <strong>für</strong> die anderen EG durch beauftragte Dritte<br />

umgesetzt.<br />

Sperrige Abfälle<br />

Sperrige Abfälle wer<strong>den</strong> über ein Kartenabrufsystem erfasst. Dazu steht jedem<br />

gebührenzahlen<strong>den</strong> Haushalt eine sogenannte Sperrmüllkarte pro Jahr zur<br />

Verfügung, mit der max. 4 m³ sperrige Abfälle ohne zusätzliche Kosten entsorgt<br />

wer<strong>den</strong> können (Elektroaltgeräte und Schrott unterliegen keiner Mengenbe-<br />

grenzung). Mehranfall (beispielsweise bei Haushaltsauflösung) sowie sperrige<br />

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen sind kostenpflichtig zu entsorgen. Die<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 42


Bereitstellung entsprechender Container kann beim Landratsamt geordert wer-<br />

<strong>den</strong>.<br />

Der Abfallerzeuger meldet die Entsorgungsaktion unter Angabe der abzuholen-<br />

<strong>den</strong> sperrigen Teile mittels Sperrmüllkarte beim Landratsamt an. Die sperrigen<br />

Abfälle wer<strong>den</strong> dann zu einem vom zuständigen Entsorger vorgegebenen Ter-<br />

min spätestens vier Wochen nach Anmeldung eingesammelt.<br />

Die sperrigen Abfälle umfassen die drei Kategorien:<br />

• Möbel und sonstige sperrige Gegenstände,<br />

• Schrott und<br />

• Elektroaltgeräte,<br />

wobei beispielsweise im Abfallkalender vorgegeben ist, welche Gegenstände<br />

<strong>den</strong> drei Kategorien zuzuordnen sind.<br />

Die Abfälle sind getrennt nach <strong>den</strong> Kategorien frühestens 16.00 Uhr am Vortag,<br />

spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung unmittelbar an der Grundstücksbe-<br />

grenzung im öffentlichen Verkehrsraum oder am Abfallbehälterstandplatz<br />

bereitzustellen. Die Entsorger holen dann die bereitgestellten Gegenstände<br />

getrennt nach <strong>den</strong> drei Kategorien ab.<br />

Neben der Entsorgung über Kartenabruf können die Abfallbesitzer sperrige<br />

Abfälle zu vorgegebenen Zeiten kostenpflichtig an <strong>den</strong> Wertstoffhöfen und an<br />

<strong>den</strong> Annahmestellen des RAVON abgeben. Zu <strong>den</strong> Annahmestellen zählen die<br />

Umladestationen Großröhrsdorf und Nadelwitz sowie die T. A. Lauta.<br />

Elektroaltgeräte können kostenfrei zudem über Direktanlieferung an die<br />

Wertstoffhöfe <strong>Bautzen</strong>, Hoyerswerda, Kamenz und Radeberg sowie an drei<br />

weiteren Elektroaltgeräte-Annahmestellen entsorgt wer<strong>den</strong>.<br />

Für gebrauchsfähige Gegenstände (Möbel, Teppiche, Haushaltgeräte usw.), die<br />

nicht <strong>den</strong> sperrigen Abfällen zugeordnet wer<strong>den</strong> sollen, besteht die Möglichkeit,<br />

diese sozialen Einrichtungen zur weiteren Nutzung zu übergeben. Die in Frage<br />

kommen<strong>den</strong> sozialen Einrichtungen wer<strong>den</strong> regelmäßig beispielsweise im Ab-<br />

fallkalender veröffentlicht.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 43


Bioabfälle<br />

Für das Bioabfallerfassungssystem besteht <strong>für</strong> die privaten Haushalte<br />

Anschluss- und Benutzungszwang, es sei <strong>den</strong>n, der Abfallerzeuger verwertet<br />

seine Bioabfälle komplett über Eigenkompostierung. Der LK <strong>Bautzen</strong> kann bei<br />

Bedarf nähere Angaben zur ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenkompos-<br />

tierung verlangen.<br />

Die Entleerung der Bio-Tonnen erfolgt grundsätzlich zweiwöchentlich und erfor-<br />

derlichenfalls wöchentlich in verdichteten Bebauungen (Großwohnanlagen). Im<br />

EG Kamenz erfolgt die Bioabfallsammlung während der Sommermonate eben-<br />

falls wöchentlich. Die Entleerungstermine wer<strong>den</strong> standortspezifisch im jährli-<br />

chen Tourenplan veröffentlicht. Die Behälter wer<strong>den</strong> entleert, wenn sie zu min-<br />

destens 75 % gefüllt bzw. eindeutig zur Entleerung bereitgestellt wur<strong>den</strong>.<br />

Behälteran-, -ab- und –ummeldungen können ganzjährig angemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Behälterdienst wird <strong>für</strong> das EG <strong>Bautzen</strong> durch die Außenstelle des Abfall-<br />

wirtschaftsamtes Kleinwelka und <strong>für</strong> die anderen EG durch beauftragte Dritte<br />

umgesetzt.<br />

Grünabfälle<br />

Grünabfälle wer<strong>den</strong> über die Bio-Tonne und bei Mehranfall im Bringsystem über<br />

Grüngutsammelstellen erfasst. Eine Ausnahme bil<strong>den</strong> Weihnachtsbäume, die<br />

jeweils im Januar mit <strong>den</strong> Restabfall- und Bioabfalltouren eingesammelt wer-<br />

<strong>den</strong>. Die Weihnachtsbäume sind dazu komplett abgeputzt neben dem zu ent-<br />

leeren<strong>den</strong> Abfallbehälter bereitzustellen.<br />

Zur Erfassung im Bringsystem sind derzeit sechs kommunale und zehn privat-<br />

wirtschaftlich betriebene Grüngutsammelplätze flächendeckend im <strong>Landkreis</strong><br />

eingerichtet. Die Anlieferung an <strong>den</strong> kommunalen Plätzen hat in eigens da<strong>für</strong><br />

vorgesehenen Papiersäcken, die gegen eine Gebühr bei entsprechen<strong>den</strong> Ver-<br />

kaufsstellen erworben wer<strong>den</strong> können, zu erfolgen. Die Grünabfälle können<br />

gegen Gebühr auch lose angeliefert wer<strong>den</strong>. Die privatwirtschaftlich betriebe-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 44


nen Plätze nehmen Grünabfälle in handelsüblichen Papiersäcken oder lose ent-<br />

gegen. Für die privaten Grüngutsammelplätze gelten gesonderte Preise. Die<br />

Annahme der Grünabfälle kann nur in <strong>den</strong> <strong>für</strong> je<strong>den</strong> Sammelplatz individuell<br />

festgelegten Öffnungszeiten erfolgen.<br />

PPK (Altpapier)<br />

Die Blauen Tonnen wer<strong>den</strong> vierwöchentlich entleert. Abweichungen hiervon –<br />

beispielsweise in verdichteten Bebauungen (Großwohnanlagen) - sind möglich.<br />

Die Leerungstermine der Blauen Tonne wer<strong>den</strong> im Tourenplan veröffentlicht.<br />

Die PPK-Container wer<strong>den</strong> regelmäßig entleert.<br />

Parallel zum kommunalen System der PPK-Erfassung sind private Entsorger<br />

am Markt aktiv, die im Rahmen gewerblicher Sammlungen PPK aus Haushal-<br />

tungen und Kleingewerbe abschöpfen. Im Ergebnis der gewerblichen Samm-<br />

lungen sind die PPK-Mengen im kommunalen System von 21.238 t/a im Jahr<br />

2007 auf 15.884 t/a im Jahr 2008 zurückgegangen (Werte <strong>für</strong> LK <strong>Bautzen</strong>). Mit<br />

der Einführung der Blauen Tonne konnte ein weiterer Mengenrückgang verhin-<br />

dert wer<strong>den</strong>. Die einwohnerspezifischen PPK-Mengen schwanken seit 2008<br />

zwischen 45 und 49 kg/(E*a).<br />

Behälteran-, -ab- und –ummeldungen können ganzjährig angemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Behälterdienst wird <strong>für</strong> die EG <strong>Bautzen</strong> und Hoyerswerda durch die Außen-<br />

stelle des Abfallwirtschaftsamtes Kleinwelka und <strong>für</strong> das EG Kamenz durch <strong>den</strong><br />

beauftragten Dritten umgesetzt.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 45


Glas<br />

Glas (Verpackungen aus Glas) wer<strong>den</strong> durch die Systembetreiber gemäß Ver-<br />

packungsverordnung oder deren beauftragte Dritte erfasst und entsorgt. Die<br />

Systembetreiber stellen hierzu Sammelcontainer an zentralen Sammelplätzen<br />

auf. Die Erfassung erfolgt getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas.<br />

Flachglas/Fensterglas wird an <strong>den</strong> Wertstoffhöfen der LK <strong>Bautzen</strong> angenom-<br />

men. Einige Wertstoffhöfe nehmen auch Verpackungen aus Glas entgegen.<br />

Das System der Glaserfassung wurde im Rahmen der Abstimmungsvereinba-<br />

rung zwischen dem LK <strong>Bautzen</strong> und <strong>den</strong> Systembetreibern abgestimmt.<br />

LVP<br />

Die Erfassung der Leichtverpackungen erfolgt ebenfalls in Verantwortung der<br />

Systembetreiber. Die LVP wer<strong>den</strong> im Holsystem in Gelben Tonnen gesammelt,<br />

d. h. dass die Behälter auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen bereitge-<br />

stellt wer<strong>den</strong>. Die Gelben Tonnen wer<strong>den</strong> in der Regel zweiwöchentlich entleert<br />

– Abweichungen hiervon sind möglich. Die Entleerungstermine wer<strong>den</strong> im Tou-<br />

renplan des LK <strong>Bautzen</strong> mit veröffentlicht.<br />

Leichtverpackungen können außerdem auf einigen der Wertstoffhöfe abgege-<br />

ben wer<strong>den</strong>.<br />

Das System der LVP-Erfassung wurde im Rahmen der Abstimmungsvereinba-<br />

rung zwischen dem LK <strong>Bautzen</strong> und <strong>den</strong> Systembetreibern abgestimmt.<br />

Sonstige Wertstoffe<br />

Zu <strong>den</strong> sonstigen Wertstoffen gehören beispielsweise Alttextilien. Für deren<br />

Bewirtschaftung betreibt der LK <strong>Bautzen</strong> kein eigenes System. Die Erfassung<br />

und Entsorgung bleibt karikativen Einrichtungen und privaten Dritten überlas-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 46


sen. Alttextilien können aber auch – genauso wie andere Wertstoffe - an <strong>den</strong><br />

Wertstoffhöfen des LK <strong>Bautzen</strong> übergeben wer<strong>den</strong>. Die Wertstoffhöfe haben bei<br />

<strong>den</strong> Darstellungen zur Erfassung der anderen Abfallströme schon mehrfach<br />

eine Rolle gespielt. Derzeit stehen im LK <strong>Bautzen</strong> sechs Wertstoffhöfe zur Ver-<br />

fügung. Die Wertstoffhöfe wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Abfallschwerpunkten <strong>Bautzen</strong> (1x),<br />

Kamenz (2x) und Hoyerswerda (2x) sowie in Radeberg (1x) betrieben; sie sind<br />

damit flächendeckend im <strong>Landkreis</strong>gebiet verteilt.<br />

Die Wertstoffhöfe nehmen neben <strong>den</strong> bereits beschriebenen Abfällen sonstige<br />

Wertstoffe wie z. B. Altholz, Metalle, Kunststoffe und weitere Abfälle (Bauab-<br />

fälle, Altreifen) an, wobei der Annahmekatalog <strong>für</strong> die Wertstoffhöfe nicht ein-<br />

heitlich ist.<br />

Schadstoffe<br />

Schadstoffe (Schadstoffe in Kleinmengen) umfassen Abfälle mit umweltgefähr-<br />

<strong>den</strong><strong>den</strong> Inhaltsstoffen, z. B. Öle, Fette, Lacke, Farben, Lösemittel, Waschmittel<br />

und andere Haushaltschemikalien, Medikamente, Altbatterien, Leuchtstoffröh-<br />

ren sowie andere schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle, die in Haushalten<br />

anfallen. Sie wer<strong>den</strong> mittels Schadstoffmobil erfasst. Die Abfälle sind an <strong>den</strong> <strong>für</strong><br />

alle Gemein<strong>den</strong> des LK <strong>Bautzen</strong> festgelegten 329 Standorten zu bestimmten<br />

Annahmezeiten dem Personal des Schadstoffmobils persönlich zu übergeben.<br />

Die Schadstoffsammlung findet einmal pro Halbjahr statt. Die Schadstoffmobil-<br />

sammlung ist Abfallerzeugern aus privaten Haushalten vorbehalten und <strong>für</strong><br />

diese mit keinen zusätzlichen Kosten verbun<strong>den</strong>.<br />

Schadstoffe können – auch in größeren Mengen und von anderen Abfallerzeu-<br />

gern – kostenpflichtig am Wertstoffhof <strong>Bautzen</strong> abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Erfassung von Altbatterien (Gerätebatterien) steht außerdem ein flächende-<br />

ckendes Rücknahmesystem über die Grüne (Rücknahme)-Box zur Verfügung.<br />

Rücknahmeboxen sind in vielen Geschäften mit Batterieverkauf, im Abfallwirt-<br />

schaftsamt und <strong>den</strong> Wertstoffhöfen des LK <strong>Bautzen</strong> vorhan<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 47


Starterbatterien können an ausgewählten Wertstoffhöfen zur Entsorgung über-<br />

geben wer<strong>den</strong>.<br />

Annahmestellen zur Erfassung von Abfällen im Bringsystem<br />

Zur Erfassung der Abfälle wer<strong>den</strong> im LK <strong>Bautzen</strong> <strong>für</strong> fast alle Abfälle nutzer-<br />

freundliche Holsysteme oder grundstücknahe Bringsysteme (Glas, Schadstoffe)<br />

angeboten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle Abfälle an entspre-<br />

chen<strong>den</strong> Annahmestellen selbst anzuliefern. Die nachfolgende Graphik (Abbil-<br />

dung 13) stellt die Annahmestellen <strong>für</strong> die verschie<strong>den</strong>en Abfälle im Überblick<br />

dar. Welche Abfälle über welche Annahmestellen entsorgt wer<strong>den</strong> können, geht<br />

aus <strong>den</strong> vorangestellten abfallspezifischen Ausführungen hervor. Die Standorte<br />

<strong>für</strong> die Grünen Rücknahmeboxen zur Altbatterieerfassung sind nicht mit abge-<br />

bildet.<br />

Abbildung 13 zeigt, dass entsprechende Annahmestellen in allen drei Entsor-<br />

gungsgebieten vorhan<strong>den</strong> sind. Eine Ausnahme bil<strong>den</strong> die Annahmestellen des<br />

RAVON <strong>für</strong> Restabfälle und sperrige Abfälle (Umladestationen). Eine solche<br />

Umladestation existiert im EG Hoyerswerda nicht. Da<strong>für</strong> befindet sich die T. A.<br />

Lauta in unmittelbarer Nachbarschaft.<br />

Die Graphik zeigt auch,<br />

• dass in <strong>den</strong> Abfallschwerpunkten <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda<br />

berechtigterweise eine Häufung der Annahmestellen zu verzeichnen ist,<br />

• dass die Annahmestellen aber im gesamten Kreisgebiet relativ gut ver-<br />

teilt sind und<br />

• dass in <strong>den</strong> dünn besiedelten nordöstlichen und nordwestlichen Berei-<br />

chen des <strong>Landkreis</strong>es keine bzw. nur wenige Annahmestellen existieren.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 48


Wertstoffhöfe<br />

Grüngutsammelplätze<br />

Umladestationen RAVON<br />

Elektrogeräteannahme<br />

T.A. Lauta<br />

Abb. 13: Annahmestellen im LK <strong>Bautzen</strong> <strong>für</strong> die Erfassung von Abfällen im<br />

Bringsystem<br />

3.2.3.2 Unterschiede bei der Umsetzung der Abfallerfassung in <strong>den</strong><br />

Entsorgungsgebieten<br />

Das grundsätzlich einheitliche System der Abfallbewirtschaftung wird in <strong>den</strong> drei<br />

Entsorgungsgebieten durch verschie<strong>den</strong>e Dienstleister umgesetzt. In der<br />

Tabelle 05 sind die wesentlichsten Verträge <strong>für</strong> die Leistungen zur Erfassung<br />

(Sammlung, Transport) und zur Entsorgung angegeben. Neben <strong>den</strong> genannten<br />

bestehen noch etwa 500 weitere Verträge mit Gemein<strong>den</strong>, mit <strong>den</strong> Systembe-<br />

treibern gemäß VerpackV, mit dem RAVON und anderen Dienstleistern. Diese<br />

Verträge dienen der Absicherung verschie<strong>den</strong>er Leistungen (Bereitstellung von<br />

Stellflächen <strong>für</strong> Abfallbehälter, Abstimmungsvereinbarungen, Deponieüber-<br />

nahme durch <strong>den</strong> RAVON, Hard- und Software-Pflege, sonstige Dienstleistun-<br />

gen usw.).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 49


Tab. 05: Übersicht über wesentliche Dienstleistungsverträge zur Abfallbewirtschaftung<br />

im LK <strong>Bautzen</strong> 6<br />

EG Vertragspartner Gegenstand Laufzeit, Verlängerung<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

Kamenz<br />

Veolia Umweltservice<br />

Ost<br />

GmbH & Co. KG<br />

Sammlung und Transport von<br />

Restabfällen, Bioabfällen und<br />

sperrigen Abfällen;<br />

Verwertung von Bioabfällen;<br />

Sammlung, Transport und Verwertung<br />

von PPK;<br />

Schadstoffsammlung und<br />

-entsorgung<br />

Agro Drisa GmbH Transport, Wiederverwendung,<br />

Behandlung und Verwertung<br />

von Elektroaltgeräten Gruppen<br />

1, 3 und 5 (s. Vertrag EG<br />

Klixer Recycling<br />

und Service<br />

GmbH<br />

ARGE Nehlsen<br />

Dres<strong>den</strong> GmbH &<br />

Co. KG/<br />

Hoyerswerda<br />

Landhandels- und<br />

Dienste GmbH<br />

Hoyerswerda)<br />

Verwertung von Grünabfällen<br />

und anderen kompostierbaren<br />

Abfällen<br />

Sammlung und Transport von<br />

Restabfällen, Bioabfällen und<br />

sperrigen Abfällen, Schrott,<br />

Elektro- und Elektronikaltgeräten<br />

Agro Drisa GmbH Transport, Wiederverwendung,<br />

Behandlung und Verwertung<br />

von Elektroaltgeräten Gruppen<br />

1, 3 und 5<br />

Veolia Umweltservice<br />

Ost<br />

GmbH & Co. KG<br />

Entsorgungs-Service<br />

Kamenz<br />

GmbH i. I.<br />

Fehr Umwelt Ost<br />

GmbH<br />

Verwertung von Bio- und Grünabfällen<br />

Sammlung, Transport und Verwertung<br />

von komm. Altpapier<br />

Schadstoffsammlung und –<br />

entsorgung (s. Vertrag EG<br />

Hoyerswerda)<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

2 x 2 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

bis 31.10.14,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

um 1 Jahr<br />

Kündigung<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

erstmals<br />

31.12.2013<br />

3 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

nächste Möglichkeit<br />

30.07.2014<br />

bis 30.03.2014 bereits erfolgt<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

1 x 4 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

bis 31.10.2009,<br />

automatische.<br />

Verlängerung<br />

um 1 Jahr<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

1 x 4 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

1 x 4 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

2 x 2 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

zum<br />

31.12.2013<br />

3 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

nächste Möglichkeit<br />

30.07.2013<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

zum<br />

31.12.2013<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

zum<br />

31.12.2013<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

erstmals<br />

31.12.2013<br />

6 Quelle: Vertragsregister des LK <strong>Bautzen</strong>, Unterregister Abfallwirtschaftsamt, Stand: 30.03.2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 50


EG Vertragspartner Gegenstand Laufzeit, Verlängerung<br />

Hoyerswerda<br />

Hoyerswerda<br />

Landhandels- und<br />

Dienste GmbH<br />

Hoyerswerda<br />

Landhandels- und<br />

Dienste GmbH<br />

Hoyerswerda<br />

Landhandels- und<br />

Dienste GmbH<br />

Hoyerswerda<br />

Landhandels- und<br />

Dienste GmbH<br />

Agro Drisa GmbH<br />

Veolia Umweltservice<br />

Ost<br />

GmbH & Co. KG<br />

Fehr Umwelt Ost<br />

GmbH<br />

Sammlung von Restabfällen;<br />

Sammlung, Transport und Verwertung<br />

von Bio- Grünabfällen<br />

Sammlung und Transport sperriger<br />

Abfälle, Schrott, Elektro-<br />

und Elektronikaltgeräte<br />

Transport, Wiederverwendung,<br />

Behandlung und Verwertung<br />

von Elektroaltgeräten Gruppe 1<br />

Betreibung einer Sammel- /<br />

Übergabestelle <strong>für</strong> Elektro- und<br />

Elektronikaltgeräte<br />

Transport, Wiederverwendung,<br />

Behandlung und Verwertung<br />

von Elektroaltgeräten Gruppen<br />

3 und 5 (s. Vertrag EG<br />

<strong>Bautzen</strong>)<br />

Sammlung, Transport und Verwertung<br />

von PPK<br />

Schadstoffsammlung und –<br />

entsorgung (s. Vertrag EG<br />

Kamenz)<br />

bis 31.12.2015,<br />

keine Verlängerung<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

2 x 2 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

bis 31.10.2009,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

um 1 Jahr<br />

bis 31.12.2010,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

um 1 Jahr<br />

bis 31.10.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

um 1 Jahr<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

2 x 2 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

bis 31.12.2014,<br />

automatische<br />

Verlängerung<br />

2 x 2 Jahre,<br />

max. Laufzeit<br />

bis 31.12.2018<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 51<br />

-<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

erstmals<br />

31.12.2013<br />

3 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

nächste Möglichkeit<br />

30.07.2013<br />

3 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

nächste Möglichkeit<br />

30.09.2013<br />

3 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

nächste Möglichkeit<br />

30.07.2014<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

erstmals<br />

31.12.2013<br />

12 Monate vor<br />

Laufzeitende,<br />

erstmals<br />

31.12.2013<br />

Fast alle wesentlichen Verträge laufen Ende 2014 aus. Die meisten Verträge<br />

verlängern sich automatisch, falls sie nicht unter Einhaltung von Kündigungs-<br />

fristen gekündigt wer<strong>den</strong>, oder können optional um 2x 2 Jahre oder einmalig um<br />

vier Jahre verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

Kündigung


Neben <strong>den</strong> vertraglichen Regelungen bestehen in <strong>den</strong> drei EG einige Unter-<br />

schiede hinsichtlich Angebot und Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Leistun-<br />

gen sowie hinsichtlich Verhalten der Abfallerzeuger, was beispielsweise durch<br />

unterschiedliche Abfallmengen zum Ausdruck kommt (Tabelle 06).<br />

Tab. 06: Unterschiede bzgl. angebotener Leistungen der Kreislaufwirtschaft in<br />

<strong>den</strong> drei Entsorgungsgebieten 7<br />

Entleerung Bio-<br />

Tonne<br />

EG <strong>Bautzen</strong> EG Kamenz EG Hoyerswerda<br />

ganzjährig zweiwöchentlich<br />

Grüngutplätze kommunal/<br />

privat betrieben<br />

Winterhalbjahr zweiwöchentlich,<br />

Sommerhalbjahr<br />

wöchentlich<br />

nicht kommunal<br />

betrieben<br />

3.2.3.3 Nutzung von Behälter-I<strong>den</strong>tifikationssystemen (IS)<br />

ganzjährig zweiwöchentlich<br />

nicht kommunal betrieben<br />

Die vom LK <strong>Bautzen</strong> bereitgestellten Behälter sind alle mit Transpondern aus-<br />

gerüstet. Das betrifft die Restabfall-, die Bioabfallbehälter und die Blauen Ton-<br />

nen. Die entsprechen<strong>den</strong> Sammelfahrzeuge wur<strong>den</strong> mit entsprechender IS-<br />

Technik ausgestattet, so dass jede Leerung dem jeweiligen Behälter und damit<br />

dem Standort und dem Anschlusspflichtigen eindeutig zugeordnet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Die Registrierungen der Entleerungen der Restabfall- und der Bioabfallbehälter<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Gebührenabrechnungen zu Grunde gelegt. Die IS <strong>für</strong> Restabfälle<br />

und Bioabfälle sind demzufolge gebührenwirksam, wobei sie auch zur Verwal-<br />

tung der Behälter (Behältergestellung, -dienst) genutzt wer<strong>den</strong>. Das I<strong>den</strong>t-Sys-<br />

tem <strong>für</strong> PPK dient aktuell lediglich zur Behälterverwaltung und ist nicht gebüh-<br />

renwirksam.<br />

3.2.3.4 Ermittlung von Leerungsmassen <strong>für</strong> Restabfallbehälter<br />

Im Herbst 2011 und im Frühjahr 2012 wur<strong>den</strong> Leerungsmassen <strong>für</strong> Restabfall-<br />

behälter im LK <strong>Bautzen</strong> ermittelt. Die Leerungsmassen <strong>für</strong> die unterschiedlich<br />

7 Informationsmaterialien LRA <strong>Bautzen</strong>, Abfallwirtschaftsamt<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 52


großen Behälter spielen bei der Kalkulation der Gebühren eine Rolle. Für die<br />

Gebührenkalkulation 2011/12 wur<strong>den</strong> folgende aus Literaturdaten ermittelte<br />

Leerungsmassen zugrunde gelegt (jeweils in kg, Netto):<br />

MGB 80 l: 20,34<br />

MGB 120 l: 28,86<br />

MGB 240 l: 51,95<br />

MGB 1.100 l: 117,65 8 .<br />

Für zukünftige Gebührenkalkulationen sollten landkreiseigene Werte her-<br />

angezogen wer<strong>den</strong>. Die Verwiegung erfolgte <strong>für</strong> die MGB 80, 120, 240 und<br />

1.100 l, wobei Gebiete mit unterschiedlichen Bebauungsstrukturen in <strong>den</strong> drei<br />

Entsorgungsgebieten ausgewählt wur<strong>den</strong>. Die Verwiegungskampagnen fan<strong>den</strong><br />

im November/Dezember 2011 und im April 2012 statt. Die Ergebnisse der<br />

Behälterverwiegungen sind im Abschlussbericht dargestellt 9 . Die nachfolgende<br />

Tabelle 07 enthält die zusammenfassen<strong>den</strong> Ergebnisse <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>.<br />

Tab. 07: Zusammenfassende Ergebnisse der Verwiegung von Restabfallbehältern<br />

im LK <strong>Bautzen</strong>, mittlere Nettomassen <strong>für</strong> MGB 80, 120, 240<br />

und 1.100 l<br />

MGB mittlere Nettomassen, in kg<br />

Herbst 2011 Frühjahr 2012 Durchschnitt<br />

80 l 19,3 22,0 20,7<br />

120 l 25,5 29,1 27,3<br />

240 l 42,8 48,4 45,6<br />

1.100 l 105,7 111,8 108,8<br />

Die Nettomassen aus der Frühjahrskampagne liegen über <strong>den</strong>en der Herbst-<br />

verwiegung. Es ist davon auszugehen, dass die Abfälle in <strong>den</strong> Abfallbehältern<br />

8 BIWA Consult GbR, Freiberg: Kurzgutachten – Kalkulation der Abfallgebühren <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zeitraum<br />

01.01.2011 bis 31.12.2012 LK <strong>Bautzen</strong>, im Auftrag von: Landratsamt <strong>Bautzen</strong>, Abfallwirtschaftsamt,<br />

Mai 2010<br />

9 BIWA Consult GbR, Freiberg: Verwiegung von Restabfallbehältern im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bautzen</strong>, im<br />

Auftrag von: Landratsamt <strong>Bautzen</strong>, Abfallwirtschaftsamt, Mai 2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 53


zunehmend verdichtet wer<strong>den</strong>, um die Anzahl der nötigen Behälterentleerungen<br />

und damit die Abfallgebühren zu minimieren. Zu vermuten ist, dass die durch-<br />

schnittlichen Behältermassen infolge der Abfallverdichtung weiter zunehmen<br />

und sich <strong>den</strong> <strong>für</strong> die Gebührenkalkulation genutzten Werten annähern wer<strong>den</strong>.<br />

Die Ergebnisse der Behälterverwiegungen im LK <strong>Bautzen</strong> bestätigen prinzipiell<br />

die vorliegen<strong>den</strong> Literaturdaten. Vor <strong>den</strong> Hintergrund der zu erwarten<strong>den</strong> Ent-<br />

wicklung der Behältermassen und der weiteren Angleichung der tatsächlichen<br />

Behältermassen an die Literaturwerte sollten die bisher <strong>für</strong> die Gebührenkalku-<br />

lation verwendeten Behältermassen <strong>für</strong> die Kalkulation 2013/14 zugrunde<br />

gelegt wer<strong>den</strong>.<br />

3.2.4 Entsorgung<br />

Die Entsorgungswege <strong>für</strong> die erfassten Abfälle sind über die entsprechen<strong>den</strong><br />

Entsorgungsverträge festgelegt. Die vertraglichen Regelungen <strong>für</strong> die Verwer-<br />

tung der Abfälle wer<strong>den</strong> in Tabelle 05 mit dargestellt. Bio- und Grünabfälle wer-<br />

<strong>den</strong> in verschie<strong>den</strong>en Anlagen kompostiert. PPK dient in Papierfabriken als<br />

Rohstoff zur Herstellung neuer Papier- und Pappeerzeugnisse. Die sonstigen<br />

Wertstoffe wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Materialien entsprechen<strong>den</strong> Verwertungswegen zuge-<br />

führt bzw. wiederverwendet (Alttextilien, gebrauchsfähige Gegenstände und<br />

Geräte).<br />

Die Behandlung der Restabfälle und der sperrigen Abfälle (sonstige sperrige<br />

Gegenstände) erfolgt in Regie des RAVON. Der RAVON hat dazu vertraglich<br />

Kapazitäten der T. A. Lauta gebun<strong>den</strong>. Vertragsgemäß hat der RAVON der<br />

T. A. Lauta eine Mindestmenge von 110.000 t/a zur Behandlung zu übergeben.<br />

Diese Mindestmengen fallen in <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereichen der bei<strong>den</strong> Ver-<br />

bandsmitglieder (LK <strong>Bautzen</strong> und Görlitz) auf Grund zurückgehender Mengen<br />

an Restabfällen, sperrigen Abfällen und sonstigen zu behandeln<strong>den</strong> Abfällen<br />

seit Jahren nicht mehr an. Zwischen dem Abfallverband und der Thermische<br />

Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. oHG als Betreibergesellschaft bzw. Vat-<br />

tenfall Europe AG und STEAG GmbH als Eigentümer der Anlage wurde eine<br />

Reduzierung der Mindestanliefermenge auf 95.000 t/a vereinbart. Die Vereinba-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 54


ung war zeitlich befristet und lief 2011 aus, d.h. ab 2012 gelten die ursprünglich<br />

fixierten Mindestanliefermengen von 110.000 t/a.<br />

2011 wur<strong>den</strong> aus dem Zuständigkeitsbereich des RAVON insgesamt 95.000 t/a<br />

Abfälle zur thermischen Behandlung übergeben. Zudem wur<strong>den</strong> 74.450 t/a<br />

Abfälle Klasse II auf der Deponie Kunnersdorf deponiert. Der Wirtschaftsplan<br />

des RAVON weist damit eine Gesamtmenge zu beseitigender Abfälle von<br />

169.450 t/a aus 10 .<br />

Eine Fortsetzung der Regelung zur Minderung der Anliefermengen kam zwi-<br />

schen <strong>den</strong> Vertragspartnern nicht zustande. Stattdessen wurde von <strong>den</strong> Anla-<br />

geneigentümern der Vorschlag unterbreitet, die Abfallverbrennungsanlage in<br />

Lauta zu kommunalisieren. Die Kommunalisierung der Anlage wäre mit Chan-<br />

cen aber auch mit Risiken verbun<strong>den</strong>. Chancen und Risiken hängen von ver-<br />

schie<strong>den</strong>en Bedingungen ab. In erster Linie ist die Einbeziehung weiterer kom-<br />

munaler Partner zur Inputsicherung <strong>für</strong> die Anlage entschei<strong>den</strong>d. In zweiter<br />

Linie sind natürlich die Verkaufsbedingungen von Bedeutung.<br />

3.2.5 Gebührenmodell und Gebühren<br />

Das Gebührenmodell und die Gebühren wer<strong>den</strong> durch die Abfallgebührensat-<br />

zung des LK <strong>Bautzen</strong> <strong>für</strong> das gesamte Kreisgebiet einheitlich festgelegt.<br />

Private Haushalte und andere Herkunftsbereiche wer<strong>den</strong> unterschiedlich ver-<br />

anlagt (Tabelle 08).<br />

10 RAVON – Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien: Wirtschaftsplan <strong>für</strong> das Jahr 2012,<br />

bestätigt durch die Verbandsversammlung am 14.06.2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 55


Tab 08: Veranlagung von Abfallerzeugern aus privaten Haushalten und aus<br />

anderen Herkunftsbereichen im LK <strong>Bautzen</strong><br />

private Haushalte Andere Herkunftsbereiche<br />

Gebührenschuldner Grundstückseigentümer Grundstückseigentümer oder<br />

Betreiber/Inhaber<br />

Pauschalgebühr pro bewohnte Wohnung Keine<br />

Behälterbereitstellungsgebühr<br />

Restabfall und Bioabfall<br />

Behälterleerungsgebühr<br />

Restabfall<br />

Leerungsgebühr Umleerbehälter<br />

(Restabfall)<br />

Leerungsgebühr Großcontainer<br />

(Restabfall)<br />

Behälterleerungsgebühr<br />

Bioabfall<br />

pro Behälter, in Abhängigkeit<br />

der Größe der MGB<br />

pro Behälterentleerung, in<br />

Abhängigkeit der Größe der<br />

MGB bis 1.100 l<br />

pro Behälter, in Abhängigkeit<br />

der Größe der MGB (Restabfall<br />

und Bioabfall) und der<br />

Container bis 5 m³ (Restabfall)<br />

pro Behälterentleerung, in<br />

Abhängigkeit der Größe der<br />

MGB bis 1.100 l<br />

nicht relevant pro Leerung, in Abhängigkeit<br />

der Größe der Container bis<br />

5 m³<br />

nicht relevant pro Leerung, in Abhängigkeit<br />

der Größe der Press-,<br />

Absetz- oder Abrollcontainer,<br />

zzgl. der RAVON-Verbrennungsgebühr<br />

nach Masse<br />

pro Behälterentleerung, in<br />

Abhängigkeit der Größe der<br />

MGB bis 240 l<br />

pro Behälterentleerung, in<br />

Abhängigkeit der Größe der<br />

MGB bis 240 l<br />

Bei der Veranlagung der Abfallgebühren ergeben sich Unterschiede, dadurch<br />

dass<br />

• <strong>den</strong> Anschlusspflichtigen aus anderen Herkunftsbereichen neben <strong>den</strong><br />

MGB bis 1.100 l bei Bedarf Container bis 5 m³ (Umleercontainer) und<br />

darüber hinaus Großcontainer gestellt wer<strong>den</strong> können und<br />

• <strong>den</strong> Gebührenschuldnern aus anderen Herkunftsbereichen keine Pau-<br />

schalgebühren veranlagt wer<strong>den</strong>.<br />

In die Pauschalgebühr sind Kosten <strong>für</strong> Leistungen einkalkuliert, die ohne<br />

zusätzliche Gebühren nur private Haushalte in Anspruch nehmen dürfen. Dazu<br />

gehören die Kartenabrufsammlung sperriger Abfälle, Sammlung und Zwi-<br />

schenlagerung von Elektroaltgeräten, Erfassung und Entsorgung von Schad-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 56


stoffen und andere Leistungen, deshalb wer<strong>den</strong> nur private Haushalte mit<br />

dieser Gebühr veranlagt.<br />

Neben <strong>den</strong> in Tabelle 08 benannten Gebühren, die die Erfassung und Entsor-<br />

gung von Restabfällen und Bioabfällen über die behältergebun<strong>den</strong>e Systeme<br />

betreffen (Holsystem – Regelentsorgung), sind in der Satzung weitere Gebüh-<br />

ren festgelegt, die die Kostendeckung weiterer abfallwirtschaftlicher Leistungen<br />

gewährleisten (Hol-/Bringsystem – zusätzliche Entsorgung). Dazu gehören im<br />

Einzelnen:<br />

• Gebühr Restmüllsäcke,<br />

• Gebühr Grüngutsack,<br />

• Gebühr <strong>für</strong> die Entsorgung von sperrigen Abfällen über schriftlich be-<br />

stellte Absetz- oder Abrollcontainer.<br />

Die <strong>für</strong> 2011/12 gültigen Gebühren sind in Tabelle 09 zusammengestellt, wobei<br />

nur die Gebühren <strong>für</strong> die „Regelentsorgung“ <strong>für</strong> die Restabfälle und Bioabfälle<br />

entsprechend Tabelle 08 aufgeführt wur<strong>den</strong>. Die anderen Gebührensätze kön-<br />

nen der Abfallgebührensatzung oder einschlägigen Informationsmedien des LK<br />

<strong>Bautzen</strong> (Internet, Abfallkalender usw.) entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 57


Tab. 09: Zusammenstellung der Gebührensätze 2011/12 <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong><br />

(Auswahl)<br />

Pauschalgebühr <br />

BehälterbereitstellungsgebührRestabfall<br />

und<br />

Bioabfall<br />

Behälterleerungsgebühr<br />

Restabfall<br />

LeerungsgebührUmleerbehälter<br />

(Restabfall)<br />

LeerungsgebührGroßcontainer<br />

(Restabfall)<br />

Behälterleerungsgebühr<br />

Bioabfall<br />

Cont. 2,5 m³<br />

Cont. 4,5 m³<br />

Cont. 5,0 m³<br />

private Haushalte andere Herkunftsbereiche<br />

Behälter Gebührensatz Bemerkung Gebührensatz Bemerkung<br />

€/(bew.<br />

Wohn.*Mo)<br />

2,18<br />

entfällt<br />

€/(Beh.*Mo) MGB 1.100 €/(Beh.*Mo) MGB 1.100<br />

MGB 80 l<br />

0,95 l nur <strong>für</strong><br />

0,95 nur <strong>für</strong> Rest-<br />

MGB 120 l<br />

0,95 Restabfälle<br />

0,95 abfälle<br />

MGB 240 l<br />

1,50<br />

1,50<br />

MGB 1.100 l<br />

4,85<br />

4,85<br />

MGB 80 l<br />

MGB 120 l<br />

MGB 240 l<br />

MGB 1.100 l<br />

Cont. 2,5 m³<br />

Cont. 4,5 m³<br />

Cont. 5,0 m³<br />

10 m³<br />

Presscont.<br />

ab 15 m-<br />

Presscont.<br />

Absetzcont.<br />

bis 10 m³<br />

Abrollcont.<br />

bis 36 m³<br />

MGB 80 l<br />

MGB 120 l<br />

MGB 240 l<br />

€/Entl.<br />

3,93<br />

5,74<br />

10,89<br />

38,11<br />

drei<br />

Mindestleerungen<br />

pro Halbjahr<br />

10,47<br />

17,87<br />

19,49<br />

€/Entl.<br />

3,93<br />

5,74<br />

10,89<br />

38,11<br />

entfällt €/Entl.<br />

88,73<br />

156,98<br />

173,21<br />

entfällt €/Entl.<br />

€/Entl.<br />

1,92<br />

2,35<br />

4,45<br />

keine<br />

Mindestleerungen<br />

bew. Wohn.: bewohnte Wohnung, Beh.: Behälter, Entl.: Entleerung, Cont.: Container<br />

34,07<br />

41,55<br />

34,07<br />

41,55<br />

€/Entl.<br />

1,92<br />

2,35<br />

4,45<br />

drei Mindestleerungen<br />

pro Halbjahr<br />

zzgl.<br />

RAVON-<br />

Entsorgungsgebühr<br />

nach<br />

Masse<br />

keine<br />

Mindestleerungen<br />

Die Behälterbereitstellungs- und -leerungsgebühren <strong>für</strong> die MGB sind <strong>für</strong> private<br />

Haushalte und andere Herkunftsbereiche i<strong>den</strong>tisch.<br />

Die Behälterleerungsgebühren <strong>für</strong> Bioabfälle liegen deutlich unter <strong>den</strong>en <strong>für</strong><br />

Restabfälle. Dadurch soll erreicht wer<strong>den</strong>, dass das System zur Bioabfallerfas-<br />

sung gut angenommen wird und dass die Abfallerzeuger tatsächlich zur ge-<br />

trennten Erfassung der Bio- und Grünabfälle animiert wird (Lenkungsfunktion).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 58


4 BEWERTUNG ZUM STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT<br />

Im LK <strong>Bautzen</strong> wurde auf der Grundlage der ab 01.01.2011 gelten<strong>den</strong> Satzun-<br />

gen (Abfallwirtschaftssatzung, Abfallgebührensatzung) ein einheitliches System<br />

zur Abfallbewirtschaftung und Gebührenveranlagung eingeführt. Das einheitli-<br />

che System hat sich aus <strong>den</strong> bis dahin unterschiedlichen abfallwirtschaftlichen<br />

Systemen in <strong>den</strong> drei Entsorgungsgebieten <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda<br />

entwickelt. Unterschiede bestehen in <strong>den</strong> Entsorgungsgebieten bzgl. der<br />

Dienstleister, die mit der Umsetzung der Leistungen beauftragt sind, und bzgl.<br />

einiger Details beim Angebot und bei der Umsetzung der abfallwirtschaftlichen<br />

Leistungen sowie bzgl. Verhalten der Abfallerzeuger.<br />

Die Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> wird dadurch gekennzeichnet,<br />

• dass die Erfassung und die Entsorgung getrennt in vielen einzelnen<br />

Abfallfraktionen erfolgt,<br />

• dass <strong>den</strong> Abfallerzeugern <strong>für</strong> die einzelnen Abfälle sehr nutzerfreundliche<br />

Holsysteme bzw. grundstücksnahe Bringsysteme zur Verfügung stehen,<br />

• dass außerdem – in Ergänzung dazu – alle Abfälle an entsprechen<strong>den</strong><br />

Annahmestellen angeliefert wer<strong>den</strong> können,<br />

• dass <strong>für</strong> die Abfallerzeuger aus privaten Haushalten und aus anderen<br />

Herkunftsbereichen vielfältige Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Inan-<br />

spruchnahme von Leistungen bestehen (Bildung von Nutzergemein-<br />

schaften bei Behältergestellung, Wahl der Anzahl und der Größen der<br />

Behälter, Bereitstellung nach Bedarf, Behälterummeldung jeder Zeit,<br />

Eigenkompostierung oder Andienung von Bio- und Grünabfällen usw.),<br />

• dass dadurch die Abfallerzeuger eine eigene, ihren Bedürfnissen ange-<br />

passte Abfallentsorgung auswählen und jederzeit geänderten Bedürfnis-<br />

sen anpassen können und<br />

• dass die Abfallerzeuger durch leistungsbezogene Gebühren und durch<br />

das flexible Leistungsangebot ihre Kosten <strong>für</strong> die Abfallentsorgung wei-<br />

testgehend selbst bestimmen und minimieren können.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 59


Die getrennte Erfassung und Entsorgung verwertbarer Abfälle sowie die Gebüh-<br />

renveranlagung über größengestaffelte Behälterbereitstellungsgebühren und<br />

die leistungsabhängigen Behälterleerungsgebühren bieten <strong>den</strong> Abfallerzeugern<br />

entsprechende Anreize, Abfalle zu vermei<strong>den</strong>, selbst zu verwerten (Eigenkom-<br />

postierung) oder Verwertungswegen zuzuführen.<br />

Das einheitliche Kreislaufwirtschaftssystem wurde erfolgreich eingeführt und<br />

umgesetzt, wie die Datenzusammenstellung in Tabelle 10 und die nachfolgen-<br />

<strong>den</strong> Ausführungen zeigen:<br />

a) Die zu behandelnde Abfallmenge ist von 2010 auf 2011 deutlich<br />

zurückgegangen. Der Anteil der zu behandeln<strong>den</strong> Abfälle hat ab- und der<br />

der verwerteten Abfälle zugenommen. Die Abfallmengenströme wur<strong>den</strong><br />

demzufolge im Sinne der gesetzlich festgeschriebenen Hierarchie beein-<br />

flusst.<br />

b) Trotz Umstellungen im Kreislaufwirtschaftssystem war die Abfallbewirt-<br />

schaftung im LK <strong>Bautzen</strong> durchgängig gewährleistet, was u. a. auf die<br />

aktive Informationspolitik weit im Vorfeld der Umstellung zurückzuführen<br />

ist. An der erfolgreichen Umsetzung sind natürlich auch die operativ täti-<br />

gen Entsorgungsunternehmen maßgeblich beteiligt.<br />

c) Die Abfallerzeuger haben die z. T. neuen Möglichkeiten zur Abfallerfas-<br />

sung gut angenommen. Ein Indiz da<strong>für</strong> sind die sich angleichen<strong>den</strong> ein-<br />

wohnerspezifischen Restabfallmengen.<br />

d) In <strong>den</strong> Jahren 2009 und 2010 lagen die Ausgaben über <strong>den</strong> Einnahmen<br />

der kommunalen Kreislaufwirtschaft. Die Unterdeckung wurde jeweils mit<br />

Gebührenrücklagen ausgeglichen. 2011 konnten die Ausgaben durch die<br />

Einnahmen ausgeglichen wer<strong>den</strong>, d. h. dass die vorab <strong>für</strong> das neue ein-<br />

heitliche System berechneten Gebühren die dann tatsächlich eingetrete-<br />

nen Entwicklungen gut widerspiegeln.<br />

e) Die Kosten der Abfallbewirtschaftung konnten von 2010 auf 2011 um<br />

1.017.831 € auf 15.677.528 € gesenkt wer<strong>den</strong>. Ursächlich hier<strong>für</strong> sind<br />

die geringeren Mengen zu behandelnder Abfälle. Damit verbun<strong>den</strong> wur-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 60


<strong>den</strong> gegenüber dem RAVON etwa 1,1 Mio. € weniger Behandlungsge-<br />

bühren gezahlt.<br />

f) Mit der neuen Abfallgebührensatzung waren im Vergleich zu <strong>den</strong> vorher<br />

gelten<strong>den</strong> Satzungen der drei EG Gebührenerhöhungen verbun<strong>den</strong>. Die<br />

Gebührenerhöhungen wur<strong>den</strong> in Anbetracht der Kostenunterdeckung in<br />

<strong>den</strong> Vorjahren erforderlich. Die durchschnittlichen einwohnerspezifischen<br />

Gebührenbelastungen stiegen von 41,71 €/(E*a) im Jahr 2010 auf<br />

48,89 €/(E*a) im Jahr 2011. Im gleichen Zeitraum gingen die Kosten von<br />

51,61 €/(E*a) auf 48,98 €/(E*a) zurück.<br />

g) Trotz höherer Gebühren liegt der LK <strong>Bautzen</strong> bzgl. durchschnittlichen<br />

einwohnerspezifischen Gebührenbelastungen unter dem sachsenweiten<br />

Durchschnitt, der <strong>für</strong> das Jahr 2010 <strong>für</strong> Gebiete mit vergleichbaren Ent-<br />

sorgungssystemen bei 52,39 €/(E*a) lag. Im Anbetracht des hohen Ser-<br />

viceniveaus steht <strong>den</strong> Abfallerzeugern im LK <strong>Bautzen</strong> ein Kreislaufwirt-<br />

schaftssystem mit gutem Preis-Leistungsverhältnis zur Verfügung.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 61


Tab. 10: Entwicklung der Abfallmengen, Ausgaben und Einnahmen 2009 bis 2011 im LK <strong>Bautzen</strong>, Vergleich mit Landesdurchschnitt<br />

Sachsen (Quelle: Anlage 1 zur Informationsvorlage Kreistag <strong>Bautzen</strong> vom 10.04.2012 (DS 1/622/12))<br />

Einwohner per 30.06.<br />

2009 2010 2011 Sachsen 2010<br />

327.063 323.511 320.110 4.153.631<br />

Abfallart Gesamt in t/a kg/E(*a) Gesamt in t/a kg/E(*a) Gesamt in t/a kg/E(*a) Gesamt in t/a kg/E(*a)<br />

Abfälle zur Beseitigung<br />

Restabfälle 45.109 138 44.355 137 40.905 128 530.075 128<br />

Sperrige Abfälle 8.734 27 9.617 30 6.899 22 101.728 24<br />

Schadstoffe 302 1 277 1 192 1 2.799 1<br />

Abfälle zur Verwertung<br />

Summe 54.145 166 54.249 168 47.996 151 634.602 153<br />

Bio- und Grünabfälle 19.973 61 19.140 59 17.592 55 213.668 51<br />

PPK 14.604 45 15.842 49 14.485 45 213.334 51<br />

Glas 8.930 27 8.701 27 8.820 28 105.579 25<br />

LVP 11.725 36 12.084 37 12.847 40 154.992 37<br />

Sonstige Wertstoffe 230 1 151 0 128 0 5.544 1<br />

Summe 55.462 170 55.918 172 53.872 168 693.117 167*<br />

Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Abfallwirtschaft<br />

Entgelte und Kosten 16.274.252 €/a 50 €/(E*a) 16.695.359 €/a 52 €/(E*a) 15.677.528 €/a 49 €/(E*a)<br />

Abfallgebühren u. Erlöse 12.937.289 €/a 40 €/(E*a) 13.495.152 €/a 42 €/(E*a) 15.650.979 €/a 49 €/(E*a) 51 €/(E*a)<br />

Saldo Einnahmen zu Ausgaben* - 10 €/a - 10 €/a -0,08 €/a<br />

Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung (Entwicklung der Verwertungsquote)<br />

Gesamtmenge der Abfälle in t/a 109.607 110.167 101.868 1.327.719<br />

davon verwertet 50,6 % 50,8 % 52,9 % 52,2 %<br />

davon beseitigt 49,4 % 49,2 % 47,1 % 47,8 %<br />

• Abweichung von der sich ergeben<strong>den</strong> Summe von 165 kg/E*a durch Rundungen der Einzelwerte<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 62


Die Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> hat einen guten Stand erreicht; darauf<br />

gehen die vorangegangenen Ausführungen bereits ausführlich ein. Trotzdem<br />

lassen sich folgende Entwicklungen bzw. Probleme erkennen:<br />

• Restabfallmengen in EG Kamenz gingen von 2010 auf 2011 deutlich zu-<br />

rück.<br />

• Der Kartenabruf <strong>für</strong> sperrige Abfälle wurde 2011 im EG Hoyerswerda neu<br />

eingeführt. Die Systemumstellung wurde von <strong>den</strong> Abfallerzeugern nur<br />

bedingt angenommen – mit der Folge eines drastischen Mengenrück-<br />

gangs von 2010 auf 2011.<br />

• Für die EG Kamenz und Hoyerswerda sind in der Statistik keine Grünab-<br />

fallmengen ausgewiesen. Für die separate Grünabfallerfassung stehen<br />

hier ausschließlich private Annahmestellen zur Verfügung, deren Men-<br />

gen nicht in die kommunale Mengenstatistik einfließen.<br />

• Für die Anlieferungen von Abfällen durch die Abfallerzeuger stehen An-<br />

nahmestellen, verteilt im gesamten Kreisgebiet zur Verfügung. Ein Aus-<br />

bau des Netzes der Annahmestellen wäre ggf. in <strong>den</strong> dünn besiedelten<br />

nordöstlichen und nordwestlichen Bereichen <strong>für</strong> die Erfassung von Grün-<br />

abfällen sinnvoll.<br />

• Die demographische Entwicklung in der Oberlausitz und der politisch<br />

gewollte Rückgang der Abfallmengen zur Behandlung führen zu<br />

steigen<strong>den</strong> Minderanliefermengen in der T.A. Lauta. Die vertraglich<br />

vereinbarte Anlieferung der Mindestmenge kann nicht eingehalten<br />

wer<strong>den</strong>. Der RAVON hat dann die <strong>für</strong> die Mindermengen entstehen<strong>den</strong><br />

Kosten zu tragen (Mindermengenkosten).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 63


5 ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> Entwicklungen zu einigen ausgewählten Themenberei-<br />

chen skizziert.<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist in <strong>den</strong> nächsten Jahren umzusetzen. Es stellt<br />

damit eine wesentliche Grundlage <strong>für</strong> die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und<br />

im LK <strong>Bautzen</strong> dar (Kapitel 5.1).<br />

Für konzeptionelle Überlegungen sind zu erwartende Entwicklungen der Bevöl-<br />

kerungszahlen (Kapitel 5.2) und der Abfallmengen (Kapitel 5.3) wichtig, wobei<br />

die Bevölkerungsentwicklung ihrerseits in die Abschätzung der Abfallmengen-<br />

entwicklung einfließt.<br />

5.1 Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie – das Kreislaufwirt-<br />

schaftsgesetz und dessen Einfluss auf die Abfallentsorgung<br />

im <strong>Landkreis</strong><br />

Die Umsetzung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und damit der<br />

europäischen Vorgaben wird die Arbeit auf einigen Gebieten der Kreislaufwirt-<br />

schaft im LK <strong>Bautzen</strong> beeinflussen. Änderungen bzw. Anpassungen sind insbe-<br />

sondere bzgl.<br />

• Vermeidung von Abfällen – ggf. Mitarbeit am Abfallvermeidungspro-<br />

gramm des Freistaates Sachsen,<br />

• Erfassung und Entsorgung von Bio-/Grünabfällen – ggf. Verwertung über<br />

ökologisch günstige Verfahren und<br />

• Erfassung von Wertstoffen – Einführung einer einheitlichen<br />

Wertstofferfassung<br />

zu realisieren. Die Themen wer<strong>den</strong> in Unterkapiteln der Hauptkapitel 6 und 7 im<br />

Detail behandelt. Auf weitere Ausführungen kann deshalb an dieser Stelle ver-<br />

zichtet wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 64


5.2 Bevölkerungsentwicklung<br />

Die Bevölkerungszahlen nehmen gemäß 5. Regionalisierter Bevölkerungsprog-<br />

nose <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen bis 2025 11 ab. Im Freistaat Sachsen wer<strong>den</strong> die<br />

Einwohnerzahlen von etwa 4,15 Mio. E im Jahr 2010 auf 3,78 Mio. E (Variante<br />

1) bzw. 3,65 Mio. E (Variante 2) im Jahr 2025 zurückgehen, wobei die Entwick-<br />

lungen in <strong>den</strong> einzelnen Regionen/<strong>Landkreis</strong>en unterschiedlich verläuft. Die zu<br />

erwartende Einwohnerentwicklung <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> zeigt Abbildung 14. In<br />

der Graphik sind die Einwohnerzahlen <strong>für</strong> die Varianten 1 und 2 der Bevölke-<br />

rungsprognose und der Mittelwert aus bei<strong>den</strong> dargestellt. Die mittleren Einwoh-<br />

nerzahlen wur<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Trendbetrachtungen zu <strong>den</strong> Abfallmengen zu Grunde<br />

gelegt.<br />

Gemäß Bevölkerungsprognose gehen die Einwohnerzahlen im LK <strong>Bautzen</strong> bis<br />

2015 um 4 %, bis 2020 um 9 % und bis 2025 um 15 % zurück (jeweils bezogen<br />

auf 2011).<br />

11 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen bis 2025, am 30. November 2010<br />

veröffentlicht, Gebietsstand 01.01.2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 65


Abb. 14: Entwicklung der Einwohnerzahlen im LK <strong>Bautzen</strong> bis 2025,<br />

Einwohner jeweils zu Ende des Jahres, Angaben in Tausend<br />

Einwohner (Quelle: 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Freistaat Sachsen bis 2025,<br />

http://www.statistik.sachsen.de/bevprog/)<br />

5.3 Abfallmengenentwicklung bis 2020<br />

Die Abfallmengenentwicklung wurde bis zum Jahr 2020 abgeschätzt, wobei <strong>für</strong><br />

die Hauptabfallströme zunächst Trendbetrachtungen angestellt wur<strong>den</strong>. Dabei<br />

wurde unterstellt, dass sich die Mengen der letzten Jahre stetig weiterentwi-<br />

ckeln. Darauf basierend wer<strong>den</strong> Überlegungen zu erwarten<strong>den</strong> Umstellungen<br />

im Kreislaufwirtschaftssystem, wie z. B. die Einführung der einheitlichen<br />

Wertstofferfassung bis 2015, angestellt, die zu veränderten Mengenentwicklun-<br />

gen führen könnten. Daraus resultierende Abweichungen von <strong>den</strong> Trendbe-<br />

trachtungen wer<strong>den</strong> diskutiert und entsprechend ausgewiesen.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 66


Für die Mengentrendbetrachtungen wurde folgende Herangehensweise zu<br />

Grunde gelegt:<br />

• Grundlage bil<strong>den</strong> die Mengendaten <strong>für</strong> die zurückliegen<strong>den</strong> Jahre bis<br />

2002.<br />

• Die Abschätzung der zu erwarten<strong>den</strong> Mengen erfolgt anhand einwohner-<br />

spezifischer Ist-Mengen <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>.<br />

• Die zu erwarten<strong>den</strong> einwohnerspezifischen Mengen <strong>für</strong> 2012 bis 2020<br />

wur<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> jeweiligen prognostizierten Einwohnerzahlen in absolute<br />

Abfallmengen umgerechnet. Die Datenbasis hier<strong>für</strong> bildet die<br />

„5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose <strong>für</strong> <strong>den</strong> Freistaat Sachsen bis<br />

2025“. Für die Berechnung der Absolutmengen wur<strong>den</strong> die Einwohner-<br />

mittelwerte aus <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Prognosevarianten jeweils <strong>für</strong> Ende des Jah-<br />

res zu Grunde gelegt.<br />

Die Ergebnisse der Trendbetrachtungen sind in <strong>den</strong> Abbildungen 15 bis 17 dar-<br />

gestellt (durchgehende Linien). Aus <strong>den</strong> Trendbetrachtungen geht hervor,<br />

• dass die Restabfallmengen – einwohnerspezifisch und absolut – weiter<br />

rückläufig sind,<br />

• dass die Mengen sperriger Abfälle etwa auf dem derzeitigen Niveau ver-<br />

bleiben,<br />

• dass sich die Bioabfallmengen kaum verändern und die der Grünabfälle<br />

zunehmen und<br />

• dass die PPK- und Glasmengen eher ab- und die LVP-Mengen zuneh-<br />

men.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 67


kg/(E* a)<br />

1 6 0<br />

1 2 0<br />

8 0<br />

4 0<br />

-<br />

139<br />

26<br />

1 36<br />

2 4<br />

13 6<br />

23<br />

1 36<br />

21<br />

13 3<br />

22<br />

133<br />

24<br />

13 5<br />

23<br />

138<br />

27<br />

1 37<br />

30<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 68<br />

12 8<br />

2 2<br />

1 32 13 0<br />

1 32 13 1<br />

25<br />

130 129<br />

2 5<br />

25<br />

25<br />

12 9<br />

13 0<br />

26<br />

26<br />

1 28<br />

129 12 8<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Re stabfälle spe rrige A bfälle<br />

Abb. 15 a, b: Mengenentwicklung <strong>für</strong> Restabfälle und sperrige Abfälle im LK<br />

<strong>Bautzen</strong> bis 2020 (Trendbetrachtungen – durchgehende Linien,<br />

Änderungen durch Systemumstellungen – gestrichelte Linien)<br />

121<br />

119<br />

121<br />

119<br />

120<br />

118<br />

120<br />

118<br />

26<br />

119<br />

117<br />

26<br />

119<br />

117<br />

2 6


kg/(E*a)<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

-<br />

51<br />

47<br />

50<br />

51<br />

51<br />

53<br />

52 55<br />

53<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 69<br />

46<br />

52<br />

52 52 52 52 53 53 53 53<br />

2 2 3 4 4 3 6 6 7 9 8 9 9 10 11 11 12 13 13<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Bioabfälle Grünabfälle<br />

54<br />

20<br />

54<br />

54 54 54 54<br />

21 21 22 23 23<br />

Abb. 16 a, b: Mengenentwicklung <strong>für</strong> Bio- und Grünabfälle im LK <strong>Bautzen</strong> bis<br />

2020 (Trendbetrachtungen – durchgehende Linien, Änderungen<br />

durch Systemumstellungen – gestrichelte Linien)


kg/(E*a)<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

-<br />

69<br />

65<br />

37 34<br />

33 31<br />

71<br />

36<br />

39<br />

67<br />

63<br />

61<br />

48 49<br />

45 45 46 45 45 45 44 44 44 43 43<br />

34 34 37 61<br />

58 59<br />

54<br />

56<br />

49 51<br />

53<br />

47 47 48 48<br />

45 45<br />

46 46<br />

46 46<br />

36 36 37 44 44<br />

40 38 38 39 39 39 40 40 41 41<br />

27 27 28 26 27 27 28 25 24 23 23 22 21 20 19 19<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Altpapier Glas LVP<br />

Abb. 17 a, b: Mengenentwicklung <strong>für</strong> Wertstoffe im LK <strong>Bautzen</strong> bis 2020<br />

(Trendbetrachtungen – durchgehende Linien, Änderungen durch<br />

Systemumstellungen – gestrichelte Linien)<br />

Vor dem Hintergrund der Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

(Kreislaufwirtschaftsgesetz) und deren Umsetzung sind Veränderungen am<br />

Entsorgungssystem und bei <strong>den</strong> Mengenströmen nicht auszuschließen. Die<br />

Ergebnisse der Trendbetrachtungen wer<strong>den</strong> deshalb bzgl. einiger möglicher<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 70


Systemänderungen und –anpassungen diskutiert. Änderungen der Mengen-<br />

entwicklungen, die sich aus diesen Diskussionen ableiten, wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Abbil-<br />

dungen 15 bis 17 in <strong>den</strong> Graphiken mit <strong>den</strong> einwohnerspezifischen Mengen<br />

durch gestrichelte Linien dargestellt. Die Mengenkorridore, die sich aus <strong>den</strong><br />

Trendbetrachtungen und <strong>den</strong> „korrigierten“ Prognosemengen ergeben, sind mit<br />

Schraffuren hinterlegt.<br />

Der Rückgang der Restabfallmengen könnte noch verstärkt wer<strong>den</strong><br />

• durch die bis 2015 einzuführende einheitliche Wertstofferfassung,<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert spätestens ab 01.01.2015 die Einfüh-<br />

rung einer einheitlichen Wertstofferfassung. Bundesweite Studien haben<br />

festgestellt, dass 6 bis 10 kg/(E*a) zusätzliche Wertstoffe aus privaten<br />

Haushalten erfasst wer<strong>den</strong> können. Im Falle der empfohlenen Miterfassung<br />

von stoffgleichen Nichtverpackungen wurde ein Potenzial von 7 kg/(E*a) be-<br />

stimmt (nähere Ausführungen zu diesen Untersuchungen siehe Kapitel 6.4).<br />

Welche Mengen Wertstoffe aus privaten Haushalten im LK <strong>Bautzen</strong> zusätz-<br />

lich erfasst und damit <strong>den</strong> Restabfällen entzogen wer<strong>den</strong> könnten, lässt sich<br />

nicht bestimmen, weil keine Informationen zur Zusammensetzung der Rest-<br />

abfälle vorliegen. Der Anteil der infrage kommen<strong>den</strong> Wertstoffe ist nicht be-<br />

kannt. Im vorliegen<strong>den</strong> Konzept wird davon ausgegangen, dass ab 2015 5<br />

bis 7 kg/(E*a) Wertstoffe zusätzlich aus <strong>den</strong> Restabfällen ausgehalten wer-<br />

<strong>den</strong>.<br />

• durch eine intensivere Bio- und Grünabfallerfassung<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt auch <strong>für</strong> die Bio-und Grünabfälle die<br />

Getrennterfassung spätestens ab 01.01.2015 vor. Im LK <strong>Bautzen</strong> wurde die<br />

flächendeckende separate Erfassung von Bio- und Grünabfällen bereits<br />

umgesetzt. Das vorliegende Konzept geht deshalb nur von einem geringen<br />

zusätzlich abzuschöpfen<strong>den</strong> Potenzial von 2 kg/(E*a) ab 2015 aus. Außer-<br />

dem wird angenommen, dass durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und <strong>den</strong><br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 71


eventuellen Ausbau der Annahmestellen weitere Mengen aus zusätzlichem<br />

Aufkommen (insbesondere Grünabfälle) im Umfang von 10 kg/(E*a) erfasst<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

• durch <strong>den</strong> Ausbau der kommunalen PPK-Erfassung<br />

Es ist davon auszugehen, dass in <strong>den</strong> Restabfällen Anteile potenziell ver-<br />

wertbare PPK enthalten sind. Der Anteil ist nicht bekannt. Es wird deshalb<br />

angenommen, dass <strong>den</strong> Restabfällen ab 2013 2 kg/(E*a) PPK entzogen<br />

wer<strong>den</strong>. Unter der Annahme, dass die kommunale Erfassung von PPK über<br />

die Blaue Tonne ausgebaut wird, wer<strong>den</strong> wieder Mengen aus dem Bereich<br />

der gewerblichen Sammlungen „zurückgewonnen“ - Ansatz: jährlich<br />

2 kg/(E*a).<br />

Die beschriebenen Effekte führen nicht nur zu einer stärkeren Reduzierung der<br />

Restabfallmengen, sondern auch zur Zunahme der Mengen an Bio- und Grün-<br />

abfällen und einiger Wertstoffe (siehe Abbildungen 15 bis 17). Die sperrigen<br />

Abfälle könnten sich auf einem Niveau von etwa 26 kg/(E*a) einpegeln – viel-<br />

leicht mit leichter Ten<strong>den</strong>z nach oben.<br />

6 KONZEPTIONELLE BETRACHTUNGEN<br />

Kapitel 6 widmet sich ausgewählten Themen, zu <strong>den</strong>en detailliertere Betrach-<br />

tungen angestellt wer<strong>den</strong>. Die Themenstellungen ergeben sich zum einen aus<br />

dem Auslaufen der wesentlichen Entsorgungsverträge und <strong>den</strong> damit verbun-<br />

<strong>den</strong>en Möglichkeiten die Kreislaufwirtschaft grundsätzlich neu zu organisieren<br />

(Kapitel 6.1) und zum anderen aus <strong>den</strong> Vorgaben, die das Kreislaufwirtschafts-<br />

gesetz macht (Kapitel 6.2 bis 6.4).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 72


6.1 Betrachtungen zur zukünftigen Organisation der Abfallbewirt-<br />

schaftung<br />

6.1.1 Leistungen zur Abfallerfassung (Aufgaben des LK <strong>Bautzen</strong>)<br />

Die operativen Leistungen zur Abfallerfassung und –entsorgung wer<strong>den</strong> derzeit<br />

durch Dritte erbracht. Der LK <strong>Bautzen</strong> hat diese Leistungen bisher im Ergebnis<br />

von (EU-weiten) Ausschreibungen vergeben. Eine Ausnahme bildet ein Teil des<br />

Behältermanagements und des Behälterdienstes, die durch die Außenstelle des<br />

Abfallwirtschaftsamtes umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Das gleichzeitige Auslaufen der wesentlichen Entsorgungsverträge zu Samm-<br />

lung, Transport und Entsorgung von Abfällen regt zu Überlegungen an, die<br />

prinzipielle Organisation der Abfallerfassung und –entsorgung bei der bisheri-<br />

gen Vergabe wesentlicher Leistungen an Dritte zu belassen oder auf eine<br />

Leistungserbringung durch kommunale Einrichtungen umzustellen.<br />

Im KrWK wer<strong>den</strong> deshalb drei Modelle vergleichend betrachtet:<br />

• Einbindung privater Dritter<br />

• Umsetzung in kommunaler Regie<br />

• Übertragung an einen Zweckverband<br />

Nachfolgend wer<strong>den</strong> die zu betrachten<strong>den</strong> Organisationsmodelle spezifiziert<br />

(Tabelle 11).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 73


Tab. 11: Zu betrachtende Organisationsmodelle <strong>für</strong> die Umsetzung kreislaufwirtschaftlicher<br />

Leistungen im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Einbindung privaten Umsetzung in kom- Übertragung an<br />

Dritter<br />

munaler Regie einen Zweckverband<br />

Bemerkung derzeitiges Modell Kommunalisierung Aufgabenübertragung<br />

(analog bspw. ehema- an andere örE<br />

liger LK Löbau-Zittau) (Zweckverband -<br />

örE <strong>Landkreis</strong>,<br />

<strong>Landkreis</strong>,<br />

analog bspw. ZAOE<br />

oder ZAS)<br />

RAVON<br />

RAVON (<strong>für</strong> übertra- RAVON (<strong>für</strong> übertragene<br />

Aufgaben) gene Aufgaben)<br />

Verwaltung im <strong>Landkreis</strong> im <strong>Landkreis</strong> im Zweckverband<br />

operative Ebene Sammlung, Transport Sammlung, Transport Sammlung, Transport<br />

Leistungserbringung Leistungserbringung Leistungserbringung<br />

durch private Unter- durch kommunale vorzugsweise durch<br />

nehmen, ggf. kommu- Einrichtungen (Eigen- private Unternehmen,<br />

nale Struktur <strong>für</strong> Teilbetrieb,Eigengesell- ggf. kommunale<br />

leistungenschaft,<br />

Anstalt Öffent- Struktur <strong>für</strong> Teilleis-<br />

Behandlung Restabfall lichen Rechts) tungen (z. B. Umla-<br />

über RAVON, Behandlung Restabfall destationen)<br />

Leistungserbringung über RAVON, Behandlung Restabfall<br />

vor allem durch pri- Leistungserbringung über RAVON,<br />

vate Unternehmen vor allem durch pri- Leistungserbringung<br />

Verwertung sonstiger vate Unternehmen vor allem durch pri-<br />

Abfälle<br />

Verwertung sonstiger vate Unternehmen<br />

Leistungserbringung Abfälle<br />

Verwertung sonstiger<br />

durch private Unter- Leistungserbringung Abfälle<br />

nehmen<br />

durch private Unter- Leistungserbringung<br />

nehmen<br />

durch private Unternehmen<br />

Gebühreneinzug,<br />

Vollstreckung<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Landkreis</strong> Zweckverband<br />

Über eine Vorteil-Nachteil-Betrachtung der drei Modelle wird eine Diskussions-<br />

basis <strong>für</strong> die Entscheidung zur strategischen Ausrichtung der zukünftigen<br />

Kreislaufwirtschaft geschaffen. In die Vorteil-Nachteil-Betrachtung wer<strong>den</strong> ver-<br />

schie<strong>den</strong>e Aspekte einbezogen. Die Betrachtungen betreffen Leistungen zur<br />

Erfassung, zur Sammlung und zum Transport von Abfällen. Es wird davon aus-<br />

gegangen, dass Leistungen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen<br />

zukünftig weiterhin an beauftragte Dritte vergeben wer<strong>den</strong>.<br />

Die Aspekte und die Ergebnisse der Betrachtungen gehen aus der nachfolgen-<br />

<strong>den</strong> Zusammenstellung (Tabelle 12) hervor.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 74


Die Betrachtungen zu <strong>den</strong> einzelnen Aspekten erfolgten auf Grund qualitativer<br />

Einschätzungen oder auf Grund relativer Abwägungen zwischen <strong>den</strong> Modellen.<br />

Für Grundsatzentscheidungen der politischen Gremien sind fundierte quan-<br />

titative Untersuchungen insbesondere zu <strong>den</strong> finanziellen Auswirkungen zumin-<br />

dest zu ausgewählten Modellen erforderlich. Entsprechende Arbeiten sind nicht<br />

Bestandteil des vorliegen<strong>den</strong> <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>es, wur<strong>den</strong> aber<br />

zwischenzeitlich durchgeführt. Die Ergebnisse der Arbeiten fließen in die<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Ausführungen ein.<br />

Tab. 12: Vorteil-Nachteil-Betrachtungen bzgl. verschie<strong>den</strong>er Aspekte zu Organisationsmodellen<br />

<strong>für</strong> die Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Einbindung privater Umsetzung in kom- Übertragung an<br />

Dritter<br />

munaler Regie einen Zweckverband<br />

Bemerkung derzeitiges Modell Kommunalisierung Aufgabenübertragung<br />

(analog bspw. ehema- an andere örE (Abfallliger<br />

LK Löbau-Zittau) verband - analog<br />

bspw. ZAOE oder<br />

ZAS)<br />

rechtliche Rahmenbe- LK als örE zuständig LK als örE zuständig LK kann Leistungen<br />

dingungen<br />

<strong>für</strong> Abfallbewirtschaf- <strong>für</strong> Abfallbewirtschaf- an Abfallverband<br />

tung (§ 17 KrWG tung (§ 17 KrWG übertragen, Abfallver-<br />

i. V. m. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 band dann selbst örE<br />

SächsABG),<br />

SächsABG),<br />

(§ 4 SächsABG,<br />

Umsetzung durch Umsetzung in Eigen- SächsKomZG),<br />

beauftragte Dritte, regie mit kommunalen Umsetzung durch<br />

Leistungen sind dann Unternehmen/ Einrich- beauftragte Dritte,<br />

im Wettbewerb zu tungen möglich, Leistungen sind dann<br />

vergeben (GWB, VOL) dann Vergabe als im Wettbewerb zu<br />

Inhouse-Geschäft,<br />

wenn,<br />

- zu 100 % kommunales<br />

Eigentum,<br />

- Tätigkeit zu mindestens<br />

90 % <strong>für</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

vergeben (GWB, VOL)<br />

organisatorische LK benötigt Verwal- Alle Leistungen, Keine gesonderte<br />

Umsetzung<br />

tung <strong>für</strong><br />

einschl. Verwaltung Verwaltung im LRA<br />

- Planung, Konzepte, können an<br />

erforderlich bei kom-<br />

Satzungen - Eigenbetrieb oder pletterAufgabenüber- - Leistungsvergabe, - Eigengesellschaft o. tragung,<br />

Vertragsabwicklung - Anstalt Öffentlichen<br />

- Gebührenerhebung Rechts<br />

LK ggf. nur noch <strong>für</strong><br />

- Öffentlichkeitsarbeit übertragen wer<strong>den</strong>.* Öffentlichkeitsarbeit<br />

zuständig (gemeinsam<br />

mit RAVON)<br />

Gesonderte Struktureinheit<br />

<strong>für</strong> Behältermanagement(Außenstelle)<br />

keine gesonderte<br />

Verwaltung im LRA<br />

mehr erforderlich<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 75


Einbindung privater Umsetzung in kom- Übertragung an<br />

Dritter<br />

munaler Regie einen Zweckverband<br />

Kosten, Investitionen Kosten <strong>für</strong> operative Kosten nicht am Markt<br />

Leistungen ergeben ermittelbar,<br />

sich im Wettbewerb<br />

am Markt,<br />

Kosten zu ermitteln<br />

gemäß PreisV<br />

Beeinflussung der<br />

Kosten nach Leistungsvergabe<br />

kaum<br />

möglich, erst nach<br />

Auslaufen der Verträge,<br />

Personalkosten auf<br />

Verwaltung des LK<br />

beschränkt<br />

Investitionen eher<br />

gering (Außenstelle –<br />

Behältermanagement,<br />

Verwaltung – Büroausstattung,<br />

einschl.<br />

12 unter<br />

Beachtung der<br />

PreisLS 13 Kosten <strong>für</strong> operative<br />

Leistungen ergeben<br />

sich im Wettbewerb<br />

am Markt,<br />

Beeinflussung der<br />

,<br />

Kosten nach Leis-<br />

Kosten in weitem tungsvergabe kaum<br />

Bereich selbst möglich, erst nach<br />

bestimmbar, z. B. Auslaufen der Ver-<br />

durch Höhe von Löhträge,nen, Personalkosten auf<br />

Verwaltung des<br />

sehr hoher Investitionsbedarf<br />

zur Schaf-<br />

RAVON beschränkt<br />

fung aller technischen Investitionen eher<br />

Voraussetzungen gering (Verwaltung –<br />

Büroausstattung,<br />

einschl. Hard- und<br />

Software)<br />

materiell-technische<br />

und personelle<br />

Voraussetzungen<br />

soziale und sonstige<br />

Auswirkungen<br />

Hard- und Software)<br />

Einrichtung und<br />

Betrieb der Außenstelle<br />

<strong>für</strong> Behältermanagement(Grundstück,<br />

Gebäude,<br />

Fahrzeuge, Behälter,<br />

Personal),<br />

Verwaltung <strong>für</strong> oben<br />

genannte Aufgaben<br />

(Grundstück, Gebäude,<br />

Büroausstattung,<br />

Personal)<br />

Soziale Bedingungen<br />

(z. B. Löhne) <strong>für</strong><br />

Dienstleister nur<br />

bedingt über Ausschreibungbeeinflussbar, <br />

Kreislaufwirtschaftssystem<br />

<strong>für</strong> die Laufzeit<br />

der Verträge festgelegt<br />

-> kaum Änderungen<br />

möglich<br />

Schaffung von wahrscheinlich<br />

mehreren<br />

Betriebshöfen bzw.<br />

Standorte <strong>für</strong> operative<br />

Arbeiten erforderlich,<br />

Verwaltung <strong>für</strong><br />

Aufgaben gemäß<br />

Modell „Einbindung<br />

privater Dritter“ erforderlich<br />

Soziale Bedingungen<br />

<strong>für</strong> Müllwerker und<br />

Angestellte selbst<br />

bestimmbar,<br />

Änderungen am<br />

Kreislaufwirtschaftssystem<br />

jederzeit möglich<br />

LK hat keine materielltechnischen<br />

und personellenVoraussetzungen<br />

zu schaffen<br />

Soziale Bedingungen<br />

(z. B. Löhne) <strong>für</strong><br />

Dienstleister nur bedingt<br />

über Ausschreibung<br />

beeinflussbar,<br />

Kreislaufwirtschaftssystem<br />

<strong>für</strong> die Laufzeit<br />

der Verträge festgelegt<br />

-> kaum Änderungen<br />

möglich<br />

Einflussnahme des LK<br />

generell nur noch<br />

bedingt über die<br />

RAVON-Gremien<br />

möglich<br />

* Betrachtungen zu <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Unternehmenstypen siehe gesonderte Ausführungen im Text<br />

12 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV) vom 21.11.1953 (Banz.<br />

1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 8.12.2010 (BGBl. I S. 1864)<br />

13 Leitsätze <strong>für</strong> die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53<br />

vom 21.November 1953 – PreisLS) vom 21.11.1953 (Banz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Art.<br />

289 V v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304)<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 76


Im Modell „Umsetzung in kommunaler Regie“ bieten sich verschie<strong>den</strong>e Firmie-<br />

rungen <strong>für</strong> die aufgabenumsetzende Einrichtung an, die ihrerseits jeweils Vor-<br />

und Nachteile aufweisen. Die nachfolgende Aufstellung stellt die Unterschiede<br />

und die sich daraus ergeben<strong>den</strong> Vor- und Nachteile <strong>für</strong> <strong>den</strong> Eigenbetrieb, die<br />

Eigengesellschaft und die Anstalt Öffentlichen Rechts dar.<br />

Eigenbetrieb<br />

Ein Eigenbetrieb ist ein wirtschaftliches Unternehmen einer juristischen Person<br />

des öffentlichen Rechts ohne Rechtspersönlichkeit. Er gilt als das „klassi-<br />

sche“ Instrument wirtschaftlicher Betätigung von kommunalen Gebietskörper-<br />

schaften. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind – insbesondere <strong>für</strong> seine Orga-<br />

nisation – die Kommunalverfassungen der Bundesländer (z.B. §§ 95 Abs. 1 Ziff.<br />

2, 97 SächsGemO), die Eigenbetriebsgesetze bzw. -verordnungen als Landes-<br />

recht der einzelnen Bundesländer sowie die gesetzlich vorgeschriebene, durch<br />

die Gemeindevertretung zu erlassende Betriebssatzung, die die speziellen<br />

Regelungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> einzelnen Betrieb enthält.<br />

Der Eigenbetrieb besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit recht-<br />

lich unselbstständig; die Leitungsorgane der Kreisverwaltung sind daher gleich-<br />

zeitig Leitungsorgane des Eigenbetriebes. Allerdings kommt ihm durchaus eine<br />

gewisse Unabhängigkeit und Selbstständigkeit gegenüber dem LK zu, insbe-<br />

sondere aus organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die<br />

organisatorische Selbstständigkeit ergibt sich daraus, dass er über eigene<br />

Organe verfügt, namentlich <strong>den</strong> Werksausschuss und die Werksleitung. Die<br />

besondere finanzwirtschaftliche Stellung zeigt sich daran, dass die Wirt-<br />

schaftsführung und das Rechnungswesen auf Grundlage des Eigenbetriebs-<br />

rechts durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Ein grundsätzlicher Vorteil der Errichtung eines Eigenbetriebs liegt in seiner<br />

verkörperten „Kompromisslösung“ <strong>für</strong> die wirtschaftliche Betätigung der kom-<br />

munalen Gebietskörperschaft. Einerseits wird durch die organisatorische und<br />

finanzwirtschaftliche Verselbstständigung eine Unternehmensführung nach<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 77


kaufmännischen Gesichtspunkten ermöglicht, andererseits besteht trotz dieser<br />

organisatorischen Verselbstständigung eine enge Verbindung zwischen Eigen-<br />

betrieb, Verwaltung und Rat, so dass die Einheit der Kreisverwaltung gewahrt<br />

wird und eine ausreichende Kontrolle durch <strong>den</strong> LK sichergestellt ist. Die<br />

Nachteile des Eigenbetriebs können darin gesehen wer<strong>den</strong>, dass im Vergleich<br />

zur Eigengesellschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts eine stärkere Regulie-<br />

rung durch <strong>den</strong> LK und eine damit einhergehende stärkere wirtschaftliche<br />

Unselbstständigkeit besteht.<br />

Eigengesellschaft<br />

Im Gegensatz zum Eigenbetrieb ist die Eigengesellschaft eine rechtlich selb-<br />

ständige juristische Person des Privatrechts mit eigenem Vermögen. Sie<br />

kann als Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) oder als Körperschaft des<br />

Privatrechts, insbesondere als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) ausge-<br />

staltet sein und besitzt insoweit eigene Rechtspersönlichkeit. Von einer<br />

Eigengesellschaft spricht man in diesem Zusammenhang, wenn der LK alle<br />

Anteile einer Gesellschaft hält, andernfalls liegen Beteiligungsgesellschaften<br />

oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen vor.<br />

Bezüglich der inhaltlichen Voraussetzungen der Eigengesellschaft gelten die<br />

allgemeinen Anforderungen an die Ausgestaltung juristischer Personen des<br />

Privatrechts, mit der Besonderheit (abhängig vom jeweiligen Landesrecht), dass<br />

beispielsweise durch Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Sat-<br />

zung sichergestellt sein muss, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens<br />

erfüllt wird. Zudem muss der LK einen angemessenen Einfluss, insbesondere<br />

im Aufsichtsrat oder in einem entsprechen<strong>den</strong> Überwachungsorgan des Unter-<br />

nehmens erhalten. Auch die Haftung des LK muss auf einen ihrer Leistungsfä-<br />

higkeit angemessenen Betrag begrenzt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Eigengesellschaft hat <strong>den</strong> Vorteil, durch ihre größere Selbstständigkeit<br />

möglicherweise auch ein höheres Maß an Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Der<br />

Gesetzgeber räumt der kommunalen Gebietskörperschaft als Unternehmens-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 78


träger oder Gesellschafter i.d.R. eine weitgehende Freiheit bei der Ausgestal-<br />

tung der Unternehmenssatzungen bzw. des Gesellschaftsvertrags ein. Als<br />

nachteilig könnte anzusehen sein, dass es bei der Verfolgung der bei einer Pri-<br />

vatisierung angestrebten Ziele wie Kostenersparnis, bürokratische und kommu-<br />

nalpolitische „Entfesselung“ der Kommunalwirtschaft häufig zu unerwünschten<br />

Nebeneffekten wie Stellenabbau, Verlust demokratischer Kontrolle sowie Abbau<br />

und Qualitätsverlust kommunaler Leistungen kommen kann.<br />

Anstalt Öffentlichen Rechts<br />

Die Anstalt des Öffentlichen Rechts (kurz: AöR) stellt eine von der kommuna-<br />

len Gebietskörperschaft getragene und durch Gesetz zugelassene vollrechts-<br />

fähige Anstalt, mithin eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit dar. Sie ist mit eigenem Vermögen (Stammka-<br />

pital) sowie eigenen Personal- und Sachmitteln ausgestattet. Die AöR unter-<br />

scheidet sich zum Eigenbetrieb in ihrer Selbstständigkeit und eigenen Rechts-<br />

persönlichkeit, d.h. sie ist unmittelbarer Träger von Rechten und Pflichten und<br />

kann daher selbst Eigentum und andere dingliche Rechte erwerben. Sie ist<br />

außerdem im Prozess parteifähig. Im Gegensatz zur Eigengesellschaft ist die<br />

AöR öffentlich-rechtlich ausgestaltet, d.h. die kommunale Gebietskörperschaft<br />

ist nicht Mitglied oder Gesellschafter der Anstalt, sondern Anstaltsträger.<br />

Die kommunalen Gebietskörperschaft als Anstaltsträger übt ihre <strong>für</strong> die Ge-<br />

währleistung der Aufgabenerfüllung erforderliche Einflussnahme in einem ent-<br />

sprechen<strong>den</strong> Repräsentativorgan der Anstalt – beim Kommunalunternehmen<br />

der Verwaltungsrat – aus. Die AöR fungiert somit als eine Art verselbstständig-<br />

ter „Erfüllungsgehilfe“ des Anstaltsträgers. Ihr wer<strong>den</strong> die Aufgaben des öffent-<br />

lich-rechtlichen Entsorgungsträgers übertragen. D.h. sie kann – soweit gesetz-<br />

lich vorgesehen – Satzungen und Verwaltungsakte erlassen und diese vollstre-<br />

cken. Außerdem besitzt sie Dienstherrnfähigkeit, kann also eigene Beamte<br />

haben. Der LK haftet wiederum als Gewährträger <strong>für</strong> die Verbindlichkeiten der<br />

Anstalt. Da <strong>Landkreis</strong>e nach <strong>den</strong> Regelungen der <strong>Landkreis</strong>ordnungen häufig<br />

nicht insolvenzfähig sind, ist es die kommunale Anstalt meist auch nicht.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 79


Die Vorteile der AöR gegenüber dem Eigenbetrieb liegen – ähnlich wie bei der<br />

Eigengesellschaft – in der größeren Selbstständigkeit des Unternehmens auf-<br />

grund ihrer Rechtsfähigkeit. Durch die organisatorische Ausgliederung und die<br />

selbständige Vermögensverwaltung besitzt sie eine erhöhte wirtschaftliche<br />

Handlungsfreiheit. Im Vergleich zur Eigengesellschaft kommen ihr hingegen<br />

bestimmte Vorteile des öffentlichen Rechts zu Gute. So können einer AöR im<br />

Gegensatz zur GmbH die hoheitlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Ent-<br />

sorgungsträgers vollständig übertragen wer<strong>den</strong>. Dazu gehören auch das Recht<br />

der Gebührenerhebung sowie die Möglichkeit, Gebühren, Beiträge und Kosten-<br />

erstattungen zu vollstrecken. Im Gegensatz zur GmbH bestehen darüber hinaus<br />

bei der AöR keine nennenswerten rechtsformbedingten Steuerbelastungen. Im<br />

Gegensatz zur GmbH besitzt die AöR zudem die Dienstherrenfähigkeit. Außer-<br />

dem ist im Falle der Abfallwirtschaft die durch die AöR durchzuführende öffent-<br />

lich-rechtliche Kalkulation der Abfallgebühren <strong>für</strong> die Gebührenzahler/innen<br />

transparent und gemäß <strong>den</strong> Anforderungen des jeweiligen Landesabfallgeset-<br />

zes bis ins Detail verwaltungsgerichtlich prüfbar.<br />

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten ist, dass eine AöR nur durch<br />

Gesetz oder aufgrund eines speziellen Gesetzes gebildet wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

Wahl und Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaft sind<br />

daher weitgehend beschränkt. Sofern keine spezialgesetzliche Ermächtigung<br />

im Einzelfall vorliegt, ist die kommunale Gebietskörperschaft nicht in der Lage,<br />

die Rechtsform der AöR zu bil<strong>den</strong>. Der Freistaat Sachsen hat hiervon soweit<br />

ersichtlich keinen Gebrauch gemacht. § 63 SächsLKrO i.V.m. § 95 Abs. 1<br />

SächsGemO legt lediglich fest, dass Unternehmen der Gemeinde bzw. des<br />

<strong>Landkreis</strong>es (1) nach <strong>den</strong> Vorschriften dieses Gesetzes über die Haushaltswirt-<br />

schaft, (2) als Eigenbetriebe oder (3) in einer Rechtsform des privaten Rechts<br />

geführt wer<strong>den</strong> können. AöR sind hiervon nicht erfasst.<br />

Die vorangestellten Ausführungen zeigen, dass alle Modelle jeweils Vor- und<br />

Nachteile aufweisen. Ein <strong>für</strong> alle Aspekte eindeutig vorteilhaftes Modell zeichnet<br />

sich nicht ab.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 80


Bei der „Einbindung privater Dritter“ sind Investitionen nur <strong>für</strong> die Außen-<br />

stelle zur Umsetzung des Behältermanagement erforderlich. Die Investitionen<br />

halten sich in Grenzen, zumal die Außenstelle bereits besteht. Ein weiterer<br />

Vorteil besteht darin, dass die Kosten <strong>für</strong> die logistischen Leistungen durch<br />

Wettbewerb am Markt ermittelt wer<strong>den</strong>. Nachteilig ist, dass während der Ver-<br />

tragslaufzeiten Änderungen am Kreislaufwirtschaftssystem (Änderungen der<br />

Leistungen) und die Einflussnahme auf Kosten und Preise nur sehr einge-<br />

schränkt möglich sind.<br />

Die „Leistungsumsetzung in kommunaler Regie“ bedingt, dass durch <strong>den</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> und die zu grün<strong>den</strong>de (operative) Einrichtung die materiell-techni-<br />

schen und personellen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Erbringung aller Leistungen<br />

geschaffen wer<strong>den</strong> müssen, was mit Investitionen in größerem Umfang verbun-<br />

<strong>den</strong> ist. Die Kosten wer<strong>den</strong> nicht am Markt, sondern über Selbstkostenrechnun-<br />

gen ermittelt.<br />

Durch die Umsetzung in eigener Regie ist der <strong>Landkreis</strong> jederzeit in der Lage,<br />

das Kreislaufwirtschaftssystem <strong>den</strong> jeweiligen Erfordernissen anzupassen, die<br />

Kosten zu beeinflussen und die sozialen Bedingungen <strong>für</strong> Angestellte und<br />

Müllwerker festzulegen, wobei sich die Einflussnahme zwischen <strong>den</strong> verschie-<br />

<strong>den</strong>en Unternehmenstypen graduell unterscheidet. Beim Eigenbetrieb ist die<br />

Einflussnahme unmittelbar möglich, bei <strong>den</strong> anderen bei<strong>den</strong> Typen über deren<br />

Aufsichtsgremien.<br />

Mit der „Übertragung an einen Zweckverband“ verzichtet der LK <strong>Bautzen</strong> auf<br />

die bestimmende Rolle in der Kreislaufwirtschaft seines Zuständigkeitsberei-<br />

ches. Die Kreislaufwirtschaft wird dann vom Zweckverband (RAVON) bestimmt.<br />

Die Einflussnahme durch <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> kann nur über die Entscheidungsgre-<br />

mien des Verbandes erfolgen.<br />

Von Vorteil ist, dass bei Übertragung aller Aufgaben an <strong>den</strong> RAVON in der<br />

<strong>Landkreis</strong>verwaltung keine oder nur geringe personelle und technische Res-<br />

sourcen vorgehalten wer<strong>den</strong> müssen. Allerdings wäre auch die Außenstelle<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 81


entbehrlich. Damit würde die operativ tätige Einheit (Eingreiftruppe) <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> – beispielsweise bei Scha<strong>den</strong>sereignissen wie Flutmüllbeseitigung -<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Entscheidung über das zukünftige Organisationsmodell<br />

wur<strong>den</strong> vertiefende und quantifizierte Untersuchungen zu <strong>den</strong> finanziellen und<br />

kostenseitigen Auswirkungen der Modelle durchgeführt 14 , wobei die Durchfüh-<br />

rung der operativen Abfallentsorgung durch einen Eigenbetrieb, eine Eigenge-<br />

sellschaft oder beauftragte Dritte einbezogen wur<strong>den</strong>.<br />

Die Ergebnisse der Betrachtungen zeigen, dass die Abfallentsorgung über<br />

beauftragte Dritte die kostengünstigste Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Der<br />

Kostenvorteil gegenüber <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Varianten der Leistungsumsetzung in<br />

kommunaler Regie ergibt sich insbesondere durch geringere Personalkosten,<br />

bessere Auslastung von Personal und Fahrzeugen infolge von Synergieeffekten<br />

und geringere Gemeinkosten.<br />

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile und auf der Grundlage der Ergeb-<br />

nisse der Kostenbetrachtungen wird empfohlen, das derzeitige Modell <strong>für</strong><br />

die Leistungserbringung beizubehalten. Das heißt, dass der Hauptteil der<br />

Leistungen durch beauftragte Dritte erbracht wird und die Außenstelle des<br />

Abfallwirtschaftsamtes weiterhin <strong>für</strong> die bisher zugewiesenen Aufgaben<br />

zuständig bleibt, wobei das gesamte Behältermanagement <strong>für</strong> die Restab-<br />

fall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung hier konzentriert wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum zukünftigen Modell ist festzule-<br />

gen, ob die zu Ende 2014 auslaufen<strong>den</strong> Entsorgungsverträge verlängert wer-<br />

<strong>den</strong> sollen oder ob die Leistungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zeitraum ab 2015 neu auszuschrei-<br />

ben sind. Die derzeitigen Entsorgungsverträge enthalten Optionen zur Laufzeit-<br />

verlängerung über 2014 hinaus. Darlegungen zum Vorgehen bzgl. Vertrags-<br />

verlängerung oder Neuvergabe fin<strong>den</strong> sich im Kapitel 6.1.3.<br />

14 ECONUM Unternehmensberatung GmbH: Bericht – Ermittlung von Soll-Kosten <strong>für</strong> die Leistungen<br />

Einsammeln, Befördern und Verwerten im Rahmen eines Organisations- und Rechtsformvergleiches,<br />

im Auftrag des LK <strong>Bautzen</strong>, Juli 2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 82


6.1.2 Behandlung von Abfällen (Aufgaben des RAVON)<br />

Auf die Probleme im Zusammenhang mit <strong>den</strong> Minderanliefermengen von<br />

Abfällen des RAVON gegenüber der T. A. Lauta geht Kapitel 3.2.4 bereits aus-<br />

führlich ein. Eine Minderung oder Flexibilisierung der Mindestanliefermenge von<br />

110.000 t/a scheint nicht möglich. Die Betreiber und Eigentümer der T. A. Lauta<br />

halten an dem bestehen<strong>den</strong> Vertrag fest. Der derzeit einzige Lösungsweg,<br />

Mindermengenkosten abzuwen<strong>den</strong>, besteht in der Kommunalisierung der<br />

Abfallverbrennungsanlage. Dadurch ergeben sich<br />

Chancen<br />

- Mindestanliefermenge entfällt,<br />

- Umsetzung politische Ziele einfa-<br />

cher (Hierarchie der Abfallent-<br />

sorgung),<br />

- Marktentwicklungen nutzbar,<br />

- verschie<strong>den</strong>e Betreibermodelle<br />

(kommunal oder privat betrieben)<br />

- usw.<br />

und Risiken<br />

- Auslastung der Anlage,<br />

- Abfallakquisition am Markt,<br />

- Marktbedingungen ausge-<br />

setzt,<br />

- wirtschaftliche Effekte wirken<br />

direkt auf Gebühren<br />

- Bedarf an Ersatzinvestitionen<br />

- usw.<br />

Die Liste der Chancen und Risiken ist nicht abschließend. Im Rahmen eines<br />

fundierten Abwägungsprozesses sollen innerhalb von zwei Jahren Chancen<br />

und Risiken bewertet wer<strong>den</strong>.<br />

6.1.3 Ausschreibung versus Fortführung der bestehen<strong>den</strong> Entsor-<br />

gungsverträge<br />

Für die Entscheidung zur Ausschreibung oder Fortführung der Entsorgungsver-<br />

träge sind die vertraglichen Regelungen zu Laufzeiten, zu Laufzeitverlängerun-<br />

gen und zu Kündigungsmodalitäten maßgebend. Für die in Tabelle 05 zusam-<br />

mengestellten Verträge ist jeweils eine Laufzeit festgelegt. Die meisten Verträge<br />

verlängern sich automatisch oder über Verlängerungsoptionen.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 83


Zwei Verträge laufen ohne Verlängerungsmöglichkeiten aus:<br />

- Klixer Recycling und Service GmbH, Verwertung von Grünabfällen<br />

und anderen kompostierbaren Abfällen im EG <strong>Bautzen</strong>, Vertragsende<br />

30.03.2014,<br />

- Hoyerswerda Landhandels- und Dienste GmbH, Sammlung von Rest-<br />

abfällen; Sammlung, Transport und Verwertung von Bio- und Grün-<br />

abfällen, Vertragsende 31.12.2015.<br />

Diese Leistungen müssen neu vergeben wer<strong>den</strong>. Es ist davon auszugehen,<br />

dass zur Neuvergabe EU-weite Ausschreibungen im offenen Verfahren durch-<br />

zuführen sind. Sollte der LK <strong>Bautzen</strong> die Leistungen zur Abfallerfassung in<br />

Eigenregie umsetzen, wären nur die Leistungen zur Verwertung der Abfälle<br />

auszuschreiben.<br />

Zwei Verträge beziehen sich auf Transport, Wiederverwendung, Behandlung<br />

und Verwertung ausgewählter Gruppen von Elektroaltgeräten (EG <strong>Bautzen</strong> und<br />

Kamenz – Agro Drisa GmbH, EG Hoyerswerda - Hoyerswerda Landhandels-<br />

und Dienste GmbH <strong>für</strong> Sammelgruppe 1 und Agro Drisa GmbH <strong>für</strong><br />

Sammelgruppe 3 + 5). Die Verträge laufen/liefen bis zum 31.10.2014 bzw.<br />

31.10.2009 und verlängern sich automatisch, solange sie nicht gekündigt wer-<br />

<strong>den</strong>. Die Kündigung ist jeweils zum Stichtag 30.07. möglich, <strong>für</strong> die bei<strong>den</strong> Ver-<br />

träge mit Agro Drisa erstmals zum 30.07.2014. Die Verträge wur<strong>den</strong> auf der<br />

Grundlage des Selbstbehaltes gemäß § 9 Abs. 6 ElektroG durch <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> geschlossen. Der LK <strong>Bautzen</strong> ist damit selbst <strong>für</strong> die Entsorgung der<br />

Geräte zuständig und überträgt diese Aufgabe seinen Auftragnehmer, die durch<br />

das Handling und die Demontage der Geräte in ihren Unternehmen qualitativ<br />

hochwertige Arbeitsplätze <strong>für</strong> geistig behinderte Personen schaffen. Vor diesem<br />

sozialen Hintergrund sollten die Verträge weiterlaufen, solange bei der jährli-<br />

chen Abrechnung und Kontrolle die Vertragsvoraussetzungen (soziale Kompo-<br />

nente, Erfüllung der technischen Anforderungen gemäß ElektroG,<br />

wirtschaftliche Aspekte) erfüllt wer<strong>den</strong>. Im Falle der Vertragskündigung sind die<br />

Leistungen durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> nicht auszuschreiben. Die Entsorgung der<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 84


Geräte fällt dann gesetzesmäßig in <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich der Hersteller<br />

von Elektro- und Elektronikgeräten zurück.<br />

Die Hoyerswerda Landhandels- und Dienste GmbH betreibt im Auftrag des LK<br />

<strong>Bautzen</strong> zudem eine Sammel- und Übergabestelle <strong>für</strong> Elektro- und Elektronik-<br />

altgeräte. Der Vertrag lief bis Ende 2010. Er verlängert sich automatisch um ein<br />

Jahr, es sei <strong>den</strong>n er wird drei Monate vor Laufzeitende gekündigt.<br />

Alle anderen in Tabelle 05 angeführten Verträge laufen fest bis 31.12.2014 und<br />

verfügen über Klauseln zur Verlängerung<br />

um maximal zwei Mal zwei Jahre (Laufzeit bis 31.12.2016 oder<br />

höchstens bis 31.12.2018) oder<br />

um vier Jahre (Laufzeit bis höchstens 31.12.2018).<br />

Die genannten Verträge en<strong>den</strong>, wenn sie 12 Monate vor dem jeweiligen Lauf-<br />

zeitende gekündigt wer<strong>den</strong>. Die Kündigungen müssten demzufolge zum<br />

31.12.2013, zum 31.12.2015 bzw. zum 31.12.2017 erklärt wer<strong>den</strong>. Dann laufen<br />

die Verträge nach Ablauf der 12-Monatefrist zum jeweiligen Stichtag aus.<br />

Die Leistungen müssen in EU-weiten Ausschreibungen im offenen Verfahren<br />

neu vergeben wer<strong>den</strong>, es sei <strong>den</strong>n die Umsetzung der Sammel- und Trans-<br />

portleistungen soll zukünftig in Eigenregie des LK <strong>Bautzen</strong> mit eigenen Mitteln<br />

und Ressourcen oder in Regie des RAVON umgesetzt wer<strong>den</strong>. In diesen Fällen<br />

müssten da<strong>für</strong> die entsprechen<strong>den</strong> Voraussetzungen geschaffen wer<strong>den</strong>. Die<br />

Ausschreibung der Leistungen durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> würde dann entfallen.<br />

Sollte eine Leistungsumsetzung durch kommunale Aufgabenträger relevant<br />

wer<strong>den</strong>, könnte eine schrittweise Umstellung des Organisationsmodells erfol-<br />

gen. Die Verträge mit Dritten könnten gebietsweise zu unterschiedlichen Termi-<br />

nen auslaufen (beispielsweise EG Hoyerswerda 2014/15, EG <strong>Bautzen</strong> 2016,<br />

EG Kamenz 2018) und schrittweise in das „kommunale“ Modell überführt wer-<br />

<strong>den</strong>. Die Verträge müssten dann wie folgt gekündigt wer<strong>den</strong>:<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 85


EG Hoyerswerda<br />

EG <strong>Bautzen</strong><br />

EG Kamenz<br />

- Hoyerswerda Landhandels- und Dienste GmbH, Sammlung von<br />

Restabfällen, Sammlung, Transport und Verwertung von Bio- und<br />

Grünabfällen läuft bis 31.12.2015, keine Kündigung erforderlich<br />

- Hoyerswerda Landhandels- und Dienste GmbH, Sammlung und<br />

Transport sperriger Abfälle, Schrott, Elektro- und Elektronikaltgeräte<br />

Kündigung 31.12.2013<br />

- Veolia Umweltdienste Ost GmbH & Co. KG, Sammlung, Transport<br />

und Verwertung von PPK Kündigung 31.12.2013<br />

- Veolia Umweltdienste Ost GmbH & Co. KG, Sammlung und Transport<br />

von Restabfällen, Bioabfällen und sperrigen Abfällen, Verwertung von<br />

Bioabfällen, Sammlung, Transport und Verwertung von PPK, Schad-<br />

stoffsammlung und –entsorgung Kündigung 31.12.2015<br />

- ARGE Nehlsen Dres<strong>den</strong> GmbH & Co. KG/ Hoyerswerda<br />

Landhandels- und Dienste GmbH, Sammlung und Transport von<br />

Restabfällen, Bioabfällen und sperrigen Abfällen, Schrott, Elektro-<br />

und Elektronikaltgeräte Kündigung 31.12.2017<br />

- Veolia Umweltdienste Ost GmbH & Co. KG, Verwertung von Bio- und<br />

Grünabfällen Kündigung 31.12.2017<br />

- Entsorgungs-Service Kamenz GmbH i.I., Sammlung, Transport und<br />

Verwertung von kommunalem Altpapier Kündigung 31.12.2017<br />

- Fehr Umwelt Ost GmbH, Schadstoffsammlung und –entsorgung<br />

Kündigung 31.12.2017<br />

Alternativ dazu könnte die Umstellung auf ein kommunales Modell einheitlich <strong>für</strong><br />

die Zeit nach 2018 vorgesehen wer<strong>den</strong>. Alle bis dahin bestehen<strong>den</strong> Verträge<br />

wären bis zum 31.12.2017 zu kündigen.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 86


Bleibt das bisherige Modell – Leistungserbringung durch Dritte – erhalten,<br />

kann unabhängig von Modellumstellungen entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Bei der Ent-<br />

scheidung über Neuvergabe oder Fortführung der oben genannten Verträge<br />

spielt dann vordergründig eine Rolle wie die Zusammenarbeit der Vertragspart-<br />

ner zu bewerten ist, in welcher Qualität die vergebenen Leistungen durch die<br />

Entsorgungsunternehmen umgesetzt wer<strong>den</strong>, ob wesentliche Änderungen bzgl.<br />

der vergebenen Leistungen geplant sind (wesentliche Änderungen an <strong>den</strong><br />

ehemals ausgeschriebenen Leistungen bedingen ohnehin eine Neuausschrei-<br />

bung) und wie das Preis-Leistungs-Verhältnis <strong>für</strong> die vergebenen Leistungen<br />

vor dem Hintergrund sich ändernder Marktbedingungen einzuschätzen ist.<br />

Die Entscheidung <strong>für</strong> oder wider die Fortführung der Verträge muss rechtzeitig<br />

gefällt wer<strong>den</strong>. Für eine EU-weite Vergabe im offenen Verfahren sollte ein Zeit-<br />

rahmen von 2 Jahren eingeplant wer<strong>den</strong>. Die Vorbereitung und Durchführung<br />

eines EU-weiten Vergabeverfahrens umfasst folgende Arbeitsschritte:<br />

• ggf. Ist-Standuntersuchungen, Festlegung der Ausschreibungsgrundla-<br />

gen (Leistungsumfang, -daten, wesentliche Vergabebedingungen usw.),<br />

• ggf. Entscheidung zu <strong>den</strong> wesentlichen Vorgaben <strong>für</strong> die Ausschreibung<br />

(Eckpunkte) in politischen Gremien,<br />

• Vorbereitung der Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen,<br />

Leistungsbeschreibung, (Angebots)-Formblätter, Vertragsbedingungen),<br />

• Veröffentlichung der Ausschreibung, Versendung der Unterlagen, Ange-<br />

botsphase,<br />

• Eingang der Angebote, Angebotsauswertung, Vergabevorschlag,<br />

• Entscheidung zur Vergabe in politischen Gremien, Vergabe der Leistun-<br />

gen,<br />

• Vorbereitung auf die Leistungserbringung durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> und <strong>den</strong><br />

neuen vertraglich gebun<strong>den</strong>en Dienstleister,<br />

• Beginn der Vertragslaufzeit, Beginn der Leistungserbringung.<br />

Das heißt, dass die Entscheidung, ob Leistungen neu auszuschreiben sind,<br />

deutlich vor dem vertraglich fixierten Kündigungstermin gefällt wer<strong>den</strong> muss.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 87


Die Kündigung muss bei <strong>den</strong> in Rede stehen<strong>den</strong> Verträgen 12 Monate vor<br />

Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich ausgesprochen wer<strong>den</strong>. Die politische<br />

Entscheidung dazu sollte weitere 12 Monate davor getroffen wer<strong>den</strong>. Wenn<br />

also beispielsweise Verträge zum 31.12.2014 auslaufen sollen, muss die Kündi-<br />

gung bis zum 31.12.2013 erfolgen. Die politischen Gremien sollten ihre Ent-<br />

scheidung zur Neuausschreibung oder zu Fortführung der Verträge mög-<br />

lichst bis Ende 2012 treffen. Bei späterem Auslaufen der Verträge verschie-<br />

ben sich die Kündigungs- und Entscheidungstermine entsprechend.<br />

Soll-Ist-Kostenvergleiche <strong>für</strong> die bestehen<strong>den</strong> Leistungsverträge 15 haben<br />

gezeigt, dass in <strong>den</strong> drei EG Leistungen in <strong>den</strong> Bereichen Erfassung und<br />

Behandlung <strong>für</strong> Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektro-<br />

nikaltgeräte, Altpapier und Schadstoffe insgesamt jeweils zu günstigen oder<br />

zumindest zu marktüblichen Preisen erbracht wer<strong>den</strong>. Unter diesem Blickwinkel<br />

besteht keine Veranlassung, die Leistungen neu auszuschreiben. Es wird emp-<br />

fohlen, die Verlängerungsoptionen zu nutzen und die Verträge bis zu<br />

ihrem endgültigen Laufzeitende fortzuführen. Voraussetzung hier<strong>für</strong> wäre,<br />

dass sich die nichtmonetären Rahmenbedingungen ebenfalls positiv weiterent-<br />

wickeln. Zudem müssen die Vertragspartner der Verlängerung der Verträge<br />

zustimmen. Entsprechende Erklärungen der Entsorger wur<strong>den</strong> abgefordert.<br />

6.2 Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfällen<br />

Die Vermeidung von Abfällen rückt mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wieder<br />

mehr in <strong>den</strong> Mittelpunkt. Die Vermeidung steht in der Abfallhierarchie wiederum<br />

an der ersten Stelle der Gewichtung. Die größere Bedeutung kommt aber viel-<br />

mehr durch die Vorgaben des Gesetzgebers zum Ausdruck, erstmals zum<br />

31.12.2013 ein Vermeidungsprogramm zu erstellen (§ 33 KrWG). Für die<br />

Erstellung des Programms ist der Bund und in seinem Auftrag das Bundesmi-<br />

nisterium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder eine von diesem<br />

zu bestimmende Behörde zuständig. Die Länder können sich mit eigenen Ver-<br />

meidungsprogrammen am Programm des Bundes beteiligen oder erstellen<br />

15 siehe vorn benannten ECONUM-Bericht<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 88


eigene Programme. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, zukünftig ein Vermei-<br />

dungsprogramm in <strong>den</strong> Abfallwirtschaftsplan einfließen zu lassen. Entspre-<br />

chende Regelungen sollen im zu novellieren<strong>den</strong> Landesabfallrecht festgelegt<br />

wer<strong>den</strong> 16 . Inwieweit der Freistaat Sachsen die örE zur Mitarbeit am sächsischen<br />

Vermeidungsplan einlädt oder verpflichtet, bleibt abzuwarten. Eine Pflicht zur<br />

Erarbeitung gesonderter Vermeidungspläne besteht <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> derzeit<br />

nicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält nur die allgemeine Verpflichtung,<br />

Abfälle in erster Linie zu vermei<strong>den</strong> (§ 6 KrWG).<br />

Möglichkeiten, Abfälle im eigentlichen Sinne zu vermei<strong>den</strong>, bestehen vorzugs-<br />

weise im produzieren<strong>den</strong> Bereich. Nur hier kann durch Effizienzmaßnahmen,<br />

durch <strong>den</strong> reduzierten Einsatz von Materialien bei der Produktherstellung oder<br />

durch die Herstellung langlebiger Produkte über die Vermeidung von Abfällen<br />

nach Nutzungsende entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Die örE sind zuständig <strong>für</strong> die Abfall-<br />

bewirtschaftung, also <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umgang mit Gegenstän<strong>den</strong> und Materialien, wenn<br />

sie bereits als Abfall angefallen sind und vom Abfallbesitzer zur Entsorgung<br />

übergeben wur<strong>den</strong>.<br />

Trotzdem bestehen <strong>für</strong> örE zahlreiche Möglichkeiten zur Abfallvermeidung im<br />

weiteren Sinne. Im Rahmen eines UBA-Vorhabens 17 wur<strong>den</strong> Maßnahmen, die<br />

durch Bund, Länder und örE umgesetzt wur<strong>den</strong>, aufgelistet und ausgewertet,<br />

wobei neben Maßnahmen zur Vermeidung auch Maßnahmen zur Wieder-/<br />

Weiterverwendung und zur Förderung der Verwertung mit aufgenommen<br />

wur<strong>den</strong>. Die Maßnahmen sind oftmals nicht eindeutig voneinander abzugren-<br />

zen.<br />

Mit der Studie wollte das UBA einen Überblick über derzeit praktizierte Vermei-<br />

dungsmaßnahmen schaffen und damit Vorarbeiten <strong>für</strong> das bis zum 31.12.2013<br />

16 Eberhard Kietz: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Vortrag zum LVR-Seminar „Neues<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetz“, 22.05.2012, Dres<strong>den</strong><br />

17 Umweltbundesamt (Hrsg.): Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlage <strong>für</strong> die Erstellung eines<br />

bundesweiten Abfallvermeidungsprogramms, Förderkennzeichen 3709 32 3411 UBA-FB 001442,<br />

UBA-Texte 59/2010, Dezember 2010, erarbeitet durch: Öko-Institut e.V. Darmstadt und Wuppertal<br />

Institut <strong>für</strong> Klima, Umwelt, Energie GmbH Wuppertal<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 89


zu erarbeitende nationale Vermeidungsprogramm leisten. Die Studie teilt die<br />

Maßnahmen <strong>den</strong> 16 Maßnahmebündeln des Anhangs IV der EU-Abfallrahmen-<br />

richtlinie zu:<br />

1. Planung – wirtschaftliche Instrumente zur Förderung der Ressourceneffizi-<br />

enz<br />

2. Förderung von Forschung und Entwicklung – Information – Umsetzungspro-<br />

gramme<br />

3. Entwicklung von Indikatoren <strong>für</strong> die Umweltbelastung der Abfallerzeugung<br />

4. Förderung des Ökodesign<br />

5. Information über beste verfügbare Technik<br />

6. Schulung von Genehmigungsbehör<strong>den</strong><br />

7. Maßnahmen in nicht genehmigungspflichtigen Anlagen<br />

8. Sensibilisierung – finanzielle Förderung konkreter Maßnahmen – Beratung<br />

9. Freiwillige Vereinbarungen – Akteurskooperation<br />

10. Förderung von Umweltmanagementsystemen<br />

11. Wirtschaftliche Instrumente z. B. <strong>für</strong> Einkauf<br />

12. Sensibilisierung – Information<br />

13. Ökozeichen<br />

14. (freiwillige) Vereinbarungen mit der Industrie und dem Handel<br />

15. Öffentliche Beschaffung – Förderung private Beschaffung<br />

16. Informelle, wirtschaftliche, logistische, sonstige Förderung von konkreten<br />

Maßnahmen Wiederverwendung und Reparatur – Netzwerkbildung<br />

17. Sonstige Maßnahmen<br />

Das 17. Maßnahmebündel wurde von <strong>den</strong> Autoren der UBA-Studie hinzugefügt.<br />

Unter „Sonstige Maßnahmen“ wur<strong>den</strong> insbesondere rechtliche Maßnahmen<br />

zusammengefasst.<br />

Für <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> als örE ist vor allem das Maßnahmebündel 12 von Inte-<br />

resse. Hier ordnen sich Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit ein. Die Öffent-<br />

lichkeitsarbeit des LK <strong>Bautzen</strong> umfasst Informationen zu Möglichkeiten der<br />

Abfallvermeidung, aber natürlich auch zur Abfallbewirtschaftung insgesamt –<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 90


von der Abfallbeschreibung und –zuordnung, der Beschreibung der Sammel-<br />

systeme bis hin zu <strong>den</strong> Verwertungs- und Beseitigungswegen <strong>für</strong> die einzelnen<br />

Abfälle. Öffentlichkeitsarbeit ist nicht ausschließlich <strong>den</strong> Vermeidungsmaßnah-<br />

men vorbehalten.<br />

Im LK <strong>Bautzen</strong> können gebrauchsfähige Gegenstände (Möbel, Teppiche,<br />

Haushaltsgegenstände, Elektro- und Elektronikgeräte) sozialen Einrichtungen<br />

übergeben wer<strong>den</strong>. In diesen Einrichtungen wer<strong>den</strong> die Gegenstände bei<br />

Bedarf aufgearbeitet und dann vorzugsweise bedürftigen Personen zur Nutzung<br />

übergeben. Die Lebenszeit der Gegenstände verlängert sich um eine weitere<br />

Nutzungsperiode, dadurch wird der Anfall an Abfällen hinausgezögert, Abfälle<br />

wer<strong>den</strong> vermie<strong>den</strong>. Der LK <strong>Bautzen</strong> unterstützt diese Aktionen ideell und durch<br />

die allgemeine Festlegung zur Unterstützung solcher Maßnahmen in § 3 Abs. 4<br />

Abfallwirtschaftssatzung.<br />

In § 3 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung sind der Erwerb abfall- und schadstoff-<br />

armer Produkte und die Nutzung von Mehrweggebin<strong>den</strong> als Maßnahmen<br />

zur Abfallvermeidung benannt. Der LK <strong>Bautzen</strong> kann hier Beiträge zur Abfall-<br />

vermeidung leisten, indem er seine Einkaufspolitik auf diese Grundsätze aus-<br />

richtet.<br />

Mit <strong>den</strong> exemplarisch angeführten Maßnahmen wur<strong>den</strong> Möglichkeiten zur<br />

Abfallvermeidung benannt, die der LK <strong>Bautzen</strong> teilweise bereits nutzt. Der LK<br />

<strong>Bautzen</strong> sollte verfolgen, inwieweit sich aus der novellierten sächsischen<br />

Abfallgesetzgebung <strong>für</strong> die örE Pflichten bzgl. Abfallvermeidung ergeben. Diese<br />

Pflichten wären dann umzusetzen. Unabhängig von der Auflegung solcher<br />

Pflichten sollte sich der LK <strong>Bautzen</strong> auch zukünftig mit dem Thema Abfallver-<br />

meidung auseinandersetzen, um <strong>den</strong> Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (§ 3<br />

Abfallwirtschaftssatzung), Abfälle grundsätzlich in erster Linie zu vermei<strong>den</strong>,<br />

gerecht zu wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 91


6.3 Behältermanagement<br />

Das Behältermanagement – also die Behältergestellung und der Behälterdienst<br />

– wird derzeit zum Teil durch die Außenstelle des Abfallwirtschaftsamtes und<br />

zum Teil durch beauftragte Dritte erbracht. Darauf wurde bereits hingewiesen.<br />

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammenfassend dar, welche<br />

Behälterdienstleistungen in welchen Entsorgungsgebieten durch wen erbracht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Tab. 13: Übersicht über die Leistungserbringung <strong>für</strong> das Behältermanagement<br />

im LK <strong>Bautzen</strong>, Stand: Juni 2012<br />

EG <strong>Bautzen</strong><br />

durch<br />

Behältermanagement im<br />

EG Kamenz<br />

durch<br />

EG Hoyerswerda<br />

durch<br />

Außenstelle Dritte Außenstelle Dritte Außenstelle Dritte<br />

Restabfall x x x<br />

Bioabfall x x x<br />

PPK -<br />

Blaue<br />

Tonne<br />

x x x<br />

Tabelle 14 vermittelt einen Überblick über die Behältermanagementaktivitäten<br />

im Jahr 2011 – in Summe <strong>für</strong> Restabfall und Bioabfall.<br />

Tab. 14: Überblick über Behältermanagementaktionen <strong>für</strong> die Restabfall- und<br />

Bioabfallerfassung im LK <strong>Bautzen</strong>, 2011<br />

EG/Dienstleister Aktionen<br />

(Lieferscheine)<br />

<strong>Bautzen</strong>/<br />

Außenstelle<br />

Kamenz/<br />

Dritte<br />

Hoyerswerda/<br />

Dritte<br />

nur Lieferung nur Einzug Tausch<br />

4.785 940 2288 1557<br />

3.636 942 846 1848<br />

475 203 132 140<br />

Summe 8.896 2.085 3.266 3.545<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 92


Die Daten in Tabelle 14 verdeutlichen, dass die Außenstelle des Landratsamtes<br />

bereits einen großen Teil der Behältermanagementaktionen realisiert. Etwa<br />

54 % der Lieferscheine wur<strong>den</strong> 2011 im Restabfall- und Bioabfallbereich in<br />

kommunaler Regie abgearbeitet. Dazu kommt noch das gesamte Behälterma-<br />

nagement im PPK-Bereich <strong>für</strong> die EG <strong>Bautzen</strong> und Hoyerswerda.<br />

Vor dem Hintergrund der sehr umfassen<strong>den</strong> Kenntnisse und Erfahrungen im<br />

Behältermanagement sowie bei der Kun<strong>den</strong>betreuung und unter Beachtung der<br />

Tatsache, dass in der Außenstelle größere Behälterbestände insbesondere an<br />

PPK-Behältern existieren, wird empfohlen in der Außenstelle zukünftig alle<br />

Aufgaben des Behältermanagements <strong>für</strong> die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-<br />

Erfassung zu konzentrieren und die Leistungen in kommunaler Regie<br />

umzusetzen. Damit wäre durch <strong>den</strong> örE der strategisch wichtige<br />

Aufgabenbereich der Bereitstellung von Abfallbehältern belegt.<br />

Die bisher durch Dritte erbrachten Behältermanagementleistungen<br />

müssten unter Beachtung bestehender vertraglicher Regelungen<br />

schrittweise in die Zuständigkeit der Außenstelle überführt wer<strong>den</strong>. Die<br />

Aufgabenübernahme bietet sich insbesondere mit Auslaufen der bestehen<strong>den</strong><br />

Verträge an – beispielsweise durch Übernahme der in der Regel <strong>den</strong><br />

Entsorgern gehören<strong>den</strong> Behälterbestände. Alternativ dazu besteht auch die<br />

Möglichkeit, bei der Aufgabenübertragung an die Außenstelle jeweils neue<br />

Behälter anzuschaffen. In bei<strong>den</strong> Fällen sind Investitionen einzuplanen.<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass das Behältermanagement zukünftig in kommunaler Regie<br />

erbracht wer<strong>den</strong> soll, wäre hier<strong>für</strong> eine Umsetzungskonzeption zu erarbeiten,<br />

die neben <strong>den</strong> Investitionen und wirtschaftlichen Berechnungen auch Fragen<br />

zum Geschäftsmodell (Außenstelle, Regiebetrieb, Eigengesellschaft) und<br />

Standortfragen umfassen sollte. Auf der Grundlage der Konzeption sollte <strong>für</strong> die<br />

Umsetzung der Maßnahme ein Aufgaben-, Investitions- und Zeitplan erstellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 93


6.4 Erfassung und Entsorgung von Bio-/Grünabfällen<br />

Der Bundesgesetzgeber fordert mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bioabfälle<br />

spätestens ab 01.01.2015 getrennt zu erfassen. Diese Forderung steht unter<br />

dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit<br />

und der ökologischen Vorteilhaftigkeit gegenüber anderen Erfassungs- und<br />

Entsorgungsvarianten. Im LK <strong>Bautzen</strong> wurde die flächendeckende Getrennter-<br />

fassung von Bio- und Grünabfällen bereits eingeführt. Die Abfallwirtschaftssat-<br />

zung legt einen Anschlusszwang an die Bio-Tonne fest. Die Eigenkompostie-<br />

rung bleibt hiervon unberührt.<br />

Aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz lassen sich <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> keine wei-<br />

teren umzusetzen<strong>den</strong> Vorgaben zur Getrennthaltung von Bioabfällen ableiten.<br />

Durch andauernde gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollten das bestehende behäl-<br />

tergestützte Holsystem und die separat erfassten Mengen stabilisiert bzw. aus-<br />

gebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Für die Erfassung von Grünabfällen im Bringsystem stehen insgesamt 16<br />

Annahmestellen zur Verfügung, davon 10 privat betrieben. Bisher fließen nur<br />

die an <strong>den</strong> kommunalen Annahmestellen angelieferten Mengen in die Statistik<br />

des LK <strong>Bautzen</strong> ein. Der LK <strong>Bautzen</strong> sollte versuchen, die Mengen von <strong>den</strong><br />

privaten Annahmestellen in die <strong>Landkreis</strong>statistik mit aufzunehmen.<br />

Im nordöstlichen und im nordwestlichen Bereich des <strong>Landkreis</strong>es bestehen der-<br />

zeit keine Annahmestellen <strong>für</strong> Grünabfälle. Auf der Grundlage der noch<br />

durchzuführen<strong>den</strong> Bedarfsermittlung sollte entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, ob das Netz an<br />

Grünabfallstellen in diesen Bereichen ausgebaut wird.<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt aber nicht nur die Getrennthaltung von<br />

Bioabfällen vor, sondern auch eine möglichst hochwertige Verwertung. Gemäß<br />

§ 8 i. V. §§ 6 und 7 KrWG ist „eine <strong>den</strong> Schutz von Mensch und Umwelt am<br />

besten gewährleistende, hochwertige Verwertung anzustreben“, wobei die Vor-<br />

behalte der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit<br />

ebenfalls bestehen. Die Bevorzugung höherwertiger Verwertungswege gilt nicht<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 94


nur <strong>für</strong> Bioabfälle, sondern generell. Die Auswirkungen auf Mensch und Natur<br />

sind<br />

• an zu erwarten<strong>den</strong> Emissionen,<br />

• am Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen,<br />

• an der einzusetzen<strong>den</strong> oder zu gewinnen<strong>den</strong> Energie sowie<br />

• an der Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur<br />

Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen<br />

zu bemessen.<br />

Für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen stehen verschie<strong>den</strong>e prinzipielle<br />

Verfahrenswege zur Verfügung (Abbildung 18). Für die drei prinzipiellen Ver-<br />

wertungsmöglichkeiten existieren jeweils eine Vielzahl von Verfahren und tech-<br />

nischen Lösungen, auf die hier nicht näher eingegangen wer<strong>den</strong> soll.<br />

Bioabfälle Grünabfälle<br />

krautig holzig<br />

Vergärung<br />

Kompostierung<br />

energetisch<br />

stofflich<br />

zunehmende Feuchte<br />

zunehmende Struktur<br />

Kompostierung<br />

stofflich<br />

Verbrennung<br />

energetisch<br />

Abb. 18: Prinzipielle Verfahrenswege zur Verwertung von Bio- und<br />

Grünabfällen 18<br />

18 in Anlehnung an: Michael Kern: Bioabfallvergärung – eine Alternative zur biologischen<br />

Abfallbehandlung, Vortrag zum 14. GGSC-Infoseminar „Erfahrungsaustausch Kommunale<br />

Abfallwirtschaft“, 31.05.-01.06.2012, Berlin<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 95


Zahlreiche Untersuchungen und Studien zeigen, dass die Vergärung von Bio-<br />

abfällen und die Verbrennung von holzigen Grünabfällen gegenüber der Kom-<br />

postierung ökologische Vorteile bringen können (siehe beispielsweise 19,20 ). Ins-<br />

besondere die Vergärung mit nachgeschalteter Kompostierung der Gärreste<br />

wird gegenüber der Kompostierung der Bioabfälle als höherwertige Verwertung<br />

im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gesehen und wäre deshalb zu<br />

bevorzugen. Allerdings ist die Vergärung mit höheren Kosten verbun<strong>den</strong> (Vor-<br />

behalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit).<br />

Die Bio- und Grünabfälle des LK <strong>Bautzen</strong> wer<strong>den</strong> kompostiert. Grundlage bil-<br />

<strong>den</strong> Entsorgungsverträge mit privaten Entsorgungsunternehmen, die über ihre<br />

Laufzeit Bestand haben. Bei Neuvergaben von Leistungen zur Verwertung von<br />

Bio- und Grünabfällen im LK <strong>Bautzen</strong> sollte die Ausschreibung<br />

• verfahrensoffen (Zulassung von Kompostierungs- und Vergärungsverfah-<br />

ren sowie ggf. von Verbrennungsverfahren <strong>für</strong> holzige Grünabfallanteile),<br />

• standortoffen (unter Beachtung von <strong>den</strong> Transportaufwendungen zur<br />

Verwertungsanlage) und<br />

• anlagenoffen (Zugang von Neuanlagen bzw. zu errichtender Anlagen<br />

zulassen)<br />

erfolgen. Zwingend erforderlich wäre dann, die Ausschreibung frühzeitig durch-<br />

zuführen, so dass zwischen Leistungsvergabe und Leistungsbeginn ausrei-<br />

chend Zeit zur Anlagenerrichtung bleibt. Hier muss man von Vorlaufzeiten von<br />

mindestens drei Jahren, einschließlich Durchführung des Vergabeverfahrens<br />

ausgehen. Insbesondere wären neben dem Preis entsprechende nichtmonetäre<br />

Bewertungskriterien und Bewertungsmodalitäten festzulegen, die die Hochwer-<br />

19 Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG – Auftraggeber): Untersuchungen zur<br />

Klimarelevanz der Abfallwirtschaft in <strong>den</strong> Abfallverbän<strong>den</strong> des Freistaates Sachsen, erarbeitet durch<br />

BIWA Consult GbR Freiberg und BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Oyten in<br />

Zusammenarbeit mit SIDAF Freiberg, November 2008/Januar 2009<br />

20 Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG – Auftraggeber): Potenzialstudie über<br />

Aufkommen und Behandlung biogener Abfälle im Freistaat Sachsen, Schriftenreihe, Heft 10/2012,<br />

erarbeitet durch: INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management, Dres<strong>den</strong>;<br />

TU Dres<strong>den</strong>, Institut <strong>für</strong> Abfallwirtschaft und Altlasten<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 96


tigkeitsaspekte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes abbil<strong>den</strong> und <strong>den</strong> alternativen<br />

Verwertungsverfahren im Wettbewerb eine Chance einräumen.<br />

6.5 Betrachtungen zur einheitlichen Wertstofferfassung<br />

„Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle sind spätestens ab dem 1. Januar<br />

2015 getrennt zu sammeln“, so schreibt es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor.<br />

Einzelheiten dazu sollen in einem „Wertstoffgesetz“ festgelegt wer<strong>den</strong>. Dieses<br />

Gesetz steht noch aus. Die gesetzgeberischen Arbeiten sind erst am Anfang.<br />

Auf diese Sachverhalte wurde bereits hingewiesen.<br />

Bei der angesprochenen Getrenntsammlung von Wertstoffen geht es nicht um<br />

Verpackungsabfälle, deren getrennte Abfallbewirtschaftung die Verpackungs-<br />

verordnung regelt, sondern um stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP). Bei <strong>den</strong><br />

Diskussionen um die sNVP spielen auch immer wieder andere Wertstoffe<br />

(Gummi, Holz, Kork usw. bis hin zu Elektro- und Elektronikkleingeräte) eine<br />

Rolle, die im Rahmen der einheitlichen Wertstofferfassung mit getrennt<br />

gesammelt wer<strong>den</strong> könnten.<br />

Für die Umsetzung der einheitlichen Wertstofferfassung gibt es die unterschied-<br />

lichsten Modelle, die unter verschie<strong>den</strong>en Namen bekannt gewor<strong>den</strong> sind:<br />

• Gelbe Tonne Plus, Gelber Sack Plus,<br />

• Grau in Gelb oder Gelb in Grau (GiG),<br />

• Grüne Wertstofftonne,<br />

• Graue Wertstofftonne,<br />

• Trockene und Nasse Tonne,<br />

• Orange Box,<br />

• Kommunale Wertstofftonne,<br />

• System Wertstoffhöfe,<br />

um nur einige zu nennen. Die Erfassung der Nicht-LVP-Wertstoffe erfolgt mit<br />

<strong>den</strong> LVP gemeinsam (z. B. Gelbe Tonne Plus) oder in gesonderten kommuna-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 97


len Systemen (z. B. Orange Box) oder in völlig anderen Aufteilungen (z. B. Tro-<br />

ckene/Nasse Tonne oder Graue Wertstofftonne – Erfassung aller Abfälle aus<br />

Haushaltungen in einem Behälter, außer Bioabfälle). Die Modelle unterschei<strong>den</strong><br />

sich auch bzgl. des zu erfassen<strong>den</strong> Materialspektrums – das reicht von <strong>den</strong><br />

sNVP über andere Wertstoffe bis hin zu Restabfällen.<br />

In einigen Gebieten in Deutschland wur<strong>den</strong> Wertstofferfassungssysteme, die<br />

dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsprechen, unabhängig von <strong>den</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben und teilweise schon lange vor dessen Inkrafttreten eingeführt. Der<br />

Bund Deutscher Entsorger benennt 12 Orte bzw. Regionen, in <strong>den</strong>en die Wert-<br />

stofftonne zur Regelentsorgung gehört 21 . In einer Vielzahl weiterer Gebiete sind<br />

Untersuchungen und Projekte zur Wertstofftonne im Versuchsstadium, in Vor-<br />

bereitung, in der Planung oder in Diskussion. Die über 60 Vorhaben 22 umfassen<br />

auch einige abgeschlossene und beendete, also nicht dauerhaft in die Praxis<br />

umgesetzte Projekte.<br />

Im Auftrag des Umweltbundesamtes wur<strong>den</strong> Studien in Auftrag gegeben, die in<br />

Auswertung der Ergebnisse zu <strong>den</strong> eingeführten Systemen und zu <strong>den</strong> Versu-<br />

chen zur Wertstofftonne Vorgaben zur Gestaltung der einheitlichen Wertstoff-<br />

erfassung <strong>für</strong> das Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. <strong>für</strong> das ausstehende Wert-<br />

stoffgesetz ableiten sollten.<br />

In einer Studie 23 ging es vor allem um die Ermittlung der idealen Zusammenset-<br />

zung <strong>für</strong> die einheitliche Wertstofftonne. Die Miterfassung der sNVP mit <strong>den</strong><br />

LVP hat sich als günstigste Variante erwiesen, je<strong>den</strong>falls <strong>für</strong> die Gebiete in de-<br />

nen Gelbe Tonnen bereits eingeführt sind. Die Miterfassung anderer Materialien<br />

wird nicht uneingeschränkt empfohlen (z. B. Gummi, Holz) bzw. sogar abge-<br />

21 Peter Kurth: Vorstellungen des BDE zu Wertstofftonne/Wertstoffgesetz nach der Novelle des KrWG,<br />

Vortrag zum 14. GGSC-Infoseminar „Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft“, 31.05.-<br />

01.06.2012, Berlin<br />

22 Projektzusammenstellung BIWA Consult GbR, Freiberg, Stand: Mai 2012<br />

23 Umweltbundesamt (Hrsg.): Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Teilvorhaben<br />

1: Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne, UBA-Texte 08/2011, Dessau-Roßlau,<br />

Februar 2011, erarbeitet durch: cyclos GmbH, Osnabrück und HTP GmbH, Aachen<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 98


lehnt (z. B. Elektro- und Elektronikaltgeräte). Im Ergebnis der Untersuchungen<br />

kann von einem zusätzlichen Wertstoff-Potenzial von sechs bis zehn Kilogramm<br />

pro Einwohner und Jahr ausgegangen wer<strong>den</strong>, wobei <strong>für</strong> die empfohlene<br />

Miterfassung der sNVP eine zusätzlich erfassbare Menge auf 7 kg/(E*a) abge-<br />

schätzt wurde. Für das vorliegende Konzept wird ein zusätzliches, aus <strong>den</strong><br />

Restabfällen generierbares Potenzial von 5 bis 7 kg/(E*a) zu Grunde gelegt.<br />

In einer zweiten Studie 24 stan<strong>den</strong> Organisationsmodelle, mögliche Trägerschaf-<br />

ten (kommunal, privat) und die Finanzierung im Mittelpunkt. Aus der Studie las-<br />

sen sich folgende zusammenfassende Aussagen ableiten:<br />

• Die Trägerschaft <strong>für</strong> die einheitliche Wertstofferfassung sollte eher bei<br />

<strong>den</strong> Systembetreibern gemäß VerpackV bzw. bei der privaten Wirtschaft<br />

liegen.<br />

• Für die um die sNVP erweiterte LVP-Erfassung ergeben sich überschau-<br />

bare Mehrkosten von 1,16 bis 2,09 EUR/(E*a) 25 – ohne Einsparungen<br />

bei <strong>den</strong> Entsorgungskosten durch die Reduzierung der Restabfallmenge<br />

und unter der Voraussetzung, dass das System „Gelbe Tonne“ bereits<br />

existiert.<br />

• Falls andere trockene Wertstoffe (Gummi, Holz usw.) und/oder Kleinge-<br />

räte miterfasst wer<strong>den</strong>, können sich die Kosten deutlich erhöhen.<br />

Die bei<strong>den</strong> Studien konnten die anstehen<strong>den</strong> Fragen insbesondere zu <strong>den</strong> zu<br />

bevorzugen<strong>den</strong> Modellen bzgl. Organisation/Trägerschaft und Finanzierung<br />

nicht abschließend klären. Deshalb wur<strong>den</strong> weitergehende Planspiele durch-<br />

geführt, an <strong>den</strong>en viele Interessensträger (Kommunen, Entsorgungswirtschaft,<br />

Umweltverbände, Hersteller, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher)<br />

24 Umweltbundesamt (Hrsg.): Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung,<br />

Teilvorhaben 2: Finanzierungsmodelle der Wertstofftonne, UBA-Texte 10/2011, Dessau-Roßlau,<br />

Februar 2011, erarbeitet durch: IGES Institut GmbH, Berlin, cyclos GmbH, Osnabrück und TU<br />

Berlin, Fachgebiet WIP<br />

25 siehe beispielsweise auch: Kaum Mehrkosten durch erweiterte Sammlung über die Gelbe Tonne,<br />

EUWID Re Nr. 4 vom 25.01.2010, S. 11; Einführung der erweiterten Wertstofftonne im Fokus,<br />

EUWID Re Nr. 12 vom 23.03.2010, S. 3<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 99


eteiligt waren. Die Arbeiten zu <strong>den</strong> Planspielen wur<strong>den</strong> im September 2011 mit<br />

dem Endbericht abgeschlossen 26 .<br />

Für vorausgewählte Modelle wur<strong>den</strong> Vor- und Nachteile, Risiken nicht prakti-<br />

kable Regelungen usw. diskutiert. Ziel war es, Kompromisse zwischen <strong>den</strong><br />

beteiligten Interessensvertretern zu erzielen.<br />

Auf der Grundlage der Ergebnisse aller Untersuchungen beabsichtigen Bundes-<br />

regierung und UBA, die Gelbe Tonne zu einer Wertstofftonne zur Miterfassung<br />

von sNVP auszubauen. Elektro- und Elektronikaltgeräte – auch Kleingeräte -<br />

sollen weiterhin separat erfasst wer<strong>den</strong>. Zur Organisation und Finanzierung<br />

bietet sich ein Modell A als rein privatwirtschaftliches Modell an. Erfassung,<br />

Entsorgung und Finanzierung obliegen <strong>den</strong> Herstellern und Vertreibern von<br />

LVP und von sNVP. Umsetzbar erscheint auch ein Modell B, bei dem die<br />

kommunalen Träger <strong>für</strong> die Umsetzung und Finanzierung der Erfassung der<br />

Wertstoffe zuständig wäre. Die Privaten – also Hersteller und Vertreiber von<br />

LVP und von sNVP wür<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Entsorgung verantwortlich, wobei die<br />

Finanzierung der sNVP-Entsorgung über Gebühren erfolgen soll.<br />

Das oben formulierte Ziel, mit <strong>den</strong> Planspielen Kompromisse herauszuarbeiten,<br />

konnte nicht erreicht wer<strong>den</strong>. Der „Kampf“ um die Vorherrschaft bei der Bewirt-<br />

schaftung der Wertstoffe aus privaten Haushalten ging nach Abschluss der<br />

Studien und der Planspiele unvermindert weiter.<br />

Im LK <strong>Bautzen</strong> wer<strong>den</strong> LVP flächendeckend durch Gelbe Tonnen gesammelt.<br />

Die LVP-Erfassung erfolgt in Verantwortung der Systembetreiber gemäß Ver-<br />

packV durch deren beauftragte Dritte. Mit <strong>den</strong> Systembetreibern bestehen Ab-<br />

stimmungsvereinbarungen, die eine wesentliche Grundlage <strong>für</strong> die Erfassung<br />

der LVP darstellen. Die Abstimmungsvereinbarungen sind ständig fortzuschrei-<br />

ben und dabei <strong>den</strong> anstehen<strong>den</strong> Veränderungen auf dem Gebiet der Wertstoff-<br />

entsorgung anzupassen.<br />

26 Umweltbundesamt (Hrsg.): Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung,<br />

Teilvorhaben 3: Planspiel, UBA-Texte 60/2011, Dessau-Roßlau, September 2011, erarbeitet durch:<br />

Öko-Institut e. V., Freiberg und team ewen, Darmstadt<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 100


Der LK <strong>Bautzen</strong> muss die Aktivitäten des Gesetzgebers zur Untersetzung<br />

der Gestaltung der einheitlichen Wertstofferfassung verfolgen, um nach<br />

Vorliegen entsprechender Regelungen die einheitliche Wertstofferfassung<br />

zielführend umzusetzen. Zielführend heißt, dass die gesetzlichen Vorga-<br />

ben, aber auch die Rahmenbedingungen im <strong>Landkreis</strong> zu beachten sind.<br />

Aus derzeitiger Sicht bietet sich an, das System „Gelbe Tonne“ in Abstimmung<br />

mit <strong>den</strong> Systembetreibern gemäß VerpackV durch Miterfassung der sNVP zu<br />

einem System der einheitlichen Wertstofferfassung auszubauen. Andere tro-<br />

ckene Wertstoffe aus privaten Haushalten (Gummi, Altholz usw.) können über<br />

Annahmestellen, beispielsweise über die eingerichteten Wertstoffhöfe gesam-<br />

melt wer<strong>den</strong>. Für Altgeräte wer<strong>den</strong> die bestehen<strong>den</strong> Erfassungsmöglichkeiten<br />

weiterhin genutzt. Diese Vorgehensweise hätte folgende Vorteile:<br />

• Das aktuelle, 2011 vereinheitlichte Abfallwirtschaftssystem des Landkrei-<br />

ses muss nicht grundsätzlich geändert wer<strong>den</strong>.<br />

• Die ohnehin schon praktizierte Miterfassung von sNVP in der Gelben<br />

Tonne würde legalisiert.<br />

• Die Einrichtung eines neuen gesonderten Erfassungssystems <strong>für</strong> NVP<br />

durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> wäre nicht erforderlich.<br />

• Die Miterfassung wäre wahrscheinlich eine kostengünstigste Variante,<br />

unabhängig davon welche Systemkosten der <strong>Landkreis</strong> zukünftig zu tra-<br />

gen hätte. Ein gesondertes Erfassungssystem <strong>für</strong> NVP würde schon in<br />

Anbetracht der geringen zu erwarten<strong>den</strong> Mengenpotenziale von bis zu<br />

10 kg/(E*a) zu vergleichsweise hohen Logistikkosten und offenbar auch<br />

zu klimarelevanten Mehrbelastungen führen.<br />

Für die in <strong>den</strong> nächsten Jahren anstehende Umstellung der Wertstofferfassung<br />

sollten vorbereitende Arbeiten durchgeführt wer<strong>den</strong>. Dazu zählen:<br />

a) Abschätzung der landkreisspezifischen Potenziale zusätzlich abzuschöp-<br />

fender Wertstoffe (LVP und sNVP) auf der Grundlage von Sortieranaly-<br />

sen <strong>für</strong> Restabfälle und <strong>für</strong> LVP (Abstimmung mit <strong>den</strong> Systembetreibern),<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 101


) Abschätzung der Auswirkungen der verstärkten Wertstofferfassung auf<br />

die Mengenströme Restabfälle und Wertstoffe,<br />

c) Abschätzung ggf. erforderlicher Anpassungen der Behältergestellungen<br />

<strong>für</strong> Restabfälle und Wertstoffe sowie der Logistik,<br />

d) Abschätzung finanzieller Auswirkungen unter Beachtung geringerer Res-<br />

tabfallmengen und dadurch ggf. erhöhte spezifischer Behandlungskos-<br />

ten.<br />

Die genannten Abschätzungen haben auch Bedeutung <strong>für</strong> die zukünftige Aus-<br />

schreibung von Sammel- und Transportleistungen <strong>für</strong> Restabfälle, weil sie<br />

wesentliche Leistungsdaten und damit die Grundlagenermittlung <strong>für</strong> die Aus-<br />

schreibung betreffen.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> könnte unter Nutzung der Erfahrungen aus anderen Gebieten<br />

vor einer flächendecken<strong>den</strong> Umstellung der Wertstofferfassung in einem oder<br />

mehreren ausgewählten Gebieten einem Pilotversuch durchführen, um Ergeb-<br />

nisse der oben genannten Abschätzungen überprüfen zu können. Der Versuch<br />

sollte mindestens über ein halbes Jahr laufen sowie durch eine aktive Öffent-<br />

lichkeitsarbeit vorbereitet und begleitet wer<strong>den</strong>. Der Erfolg der erweiterten<br />

Wertstofferfassung muss durch ingenieurtechnische Arbeiten versuchsbeglei-<br />

tend ermittelt wer<strong>den</strong>. Hierzu sollten zumindest die im Vergleich zum Ist-Stand<br />

veränderten Mengenströme und Abfallzusammensetzungen bestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Pilotversuch kann dann die flä-<br />

chendeckende Installation der einheitlichen Wertstofferfassung erfolgen. Es ist<br />

davon auszugehen, dass die Wertstofferfassung und -entsorgung zukünftig<br />

gemeinsam mit <strong>den</strong> Systembetreibern realisiert wer<strong>den</strong> muss. Die Vorbereitung<br />

und die Umsetzung des neuen Systems sollte deshalb in enger Abstimmung,<br />

vielleicht in Rahmen gemeinsamer Projekte, mit <strong>den</strong> Systembetreibern durch-<br />

geführt wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 102


7 KREISLAUFWIRTSCHAFTSKONZEPT (EMPFEHLUNGEN)<br />

7.1 Stand der Abfallwirtschaft<br />

Die Abfallwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> wurde – ausgehend von ehemals eigen-<br />

ständigen und unterschiedlichen Systemen in <strong>den</strong> drei Entsorgungsgebieten<br />

<strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda – in ein einheitliches System <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

gesamten <strong>Landkreis</strong> überführt. Basis hier<strong>für</strong> bil<strong>den</strong> die <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> Baut-<br />

zen gelten<strong>den</strong> Satzungen (Abfallwirtschaftssatzung, Abfallgebührensatzung).<br />

Unterschiede bestehen in <strong>den</strong> drei Entsorgungsgebieten nur noch in <strong>den</strong> unter-<br />

schiedlichen Entsorgungsverträgen, auf deren Basis die abfallwirtschaftlichen<br />

Leistungen durch verschie<strong>den</strong>e private Entsorgungsunternehmen erbracht wer-<br />

<strong>den</strong>.<br />

Das Abfallwirtschaftssystem des LK <strong>Bautzen</strong> zeichnet sich dadurch aus, dass<br />

• in Umsetzung der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform 2008 ein <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

gesamten LK <strong>Bautzen</strong> zuständiges Abfallwirtschaftsamt mit Sitz in<br />

Kamenz eingerichtet wurde,<br />

• im <strong>Landkreis</strong> ein weitestgehend einheitliches Leistungsangebot <strong>für</strong> alle<br />

Abfallerzeuger besteht,<br />

• ein stark nach einzelnen Abfallarten ausdifferenziertes Getrennthaltungs-<br />

system vorgehalten wird,<br />

• <strong>für</strong> fast alle Abfälle Holsysteme oder haushaltsnahe Bringsysteme ange-<br />

boten wer<strong>den</strong>, ergänzt durch Bringsysteme über Annahmestellen,<br />

• <strong>für</strong> die Abfallerzeuger vielfältige Wahlmöglichkeiten bestehen (Bildung<br />

von Nutzergemeinschaften, Größe und Anzahl der Behälter, eigenbe-<br />

stimmte Behälterbereitstellung usw.) und dadurch Anpassungen an indi-<br />

viduelle Erfordernisse weitestgehend möglich sind,<br />

• mit <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Erfassungs- und Wahlmöglichkeiten ein sehr<br />

hohes Serviceniveau erreicht wird und<br />

• trotzdem vergleichsweise geringe Kosten anfallen und moderate Gebüh-<br />

ren veranlagt wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 103


7.2 Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft<br />

Das Hauptanliegen der Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> besteht darin, die<br />

Abfälle, die dem <strong>Landkreis</strong> überlassen wer<strong>den</strong>, ordnungsgemäß zu bewirtschaf-<br />

ten, wobei Abfälle<br />

1. in erster Linie zu vermei<strong>den</strong> oder<br />

2. zur Wiederverwendung vorzubereiten<br />

3. ansonsten zu recyceln oder<br />

4. einer sonstige Verwertung, insbesondere einer energetischen<br />

Verwertung und Verfüllung zuzuführen und<br />

5. erst dann ordnungsgemäß zu beseitigen<br />

sind. Die Maßnahme, die <strong>den</strong> Schutz von Mensch und Umwelt am besten<br />

gewährleistet, soll jeweils bevorzugt und umgesetzt wer<strong>den</strong>. Bei der Bewertung<br />

der Maßnahmen wird der gesamte Lebenszyklus der zu Abfall gewor<strong>den</strong>en<br />

Produkte zu Grunde gelegt. Technische Möglichkeiten, die wirtschaftliche<br />

Zumutbarkeit und soziale Folgen sind ebenfalls zu beachten.<br />

Das Ziel der Abfallbewirtschaftung besteht <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> als öffentlich-<br />

rechtlicher Entsorgungsträger darin, in seinem Zuständigkeitsbereich <strong>für</strong> die<br />

Abfallerzeuger ein kreislaufwirtschaftliches System<br />

• gemäß Stand der Technik,<br />

• mit hohem Serviceniveau und<br />

• trotzdem vertretbaren Kosten sowie<br />

• möglichst niedrigen, sozialverträglichen Gebühren<br />

anzubieten und dauerhaft einzurichten.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 104


7.3 Ökologie und Kreislaufwirtschaft<br />

Bei der Abfallbewirtschaftung geht es nicht mehr nur um das „Wegschaffen“ der<br />

Abfälle wie von <strong>den</strong> Anfängen der Abfallwirtschaft in der Frühzeit der Mensch-<br />

heit bis zur Einführung geordneter Deponien und der Abfallverbrennung etwa im<br />

18. Jahrhundert.<br />

Das Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) vom 11.06.1972 legte neue Ziele fest,<br />

nämlich dass die Ablagerung von Abfällen das Wohl der Allgemeinheit nicht<br />

beeinträchtigen darf. Mit dem AbfG und <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Novellierungen<br />

wur<strong>den</strong> ökologische Standards festgelegt, die über <strong>den</strong> Schutz der menschli-<br />

chen Gesundheit hinaus ging – allerdings nur <strong>für</strong> die Beseitigung von Abfällen<br />

durch Deponierung. Die Zeit von der Einführung des AbfG bis zum Inkrafttreten<br />

des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) wird auch als „Peri-<br />

ode der Entwicklung zur Abfallwirtschaft“ bezeichnet 27 .<br />

Mit dem KrW-/AbfG und insbesondere mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wur-<br />

<strong>den</strong> die ökologischen Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft noch einmal<br />

wesentlich erweitert und damit die Umgestaltung der Abfallwirtschaft zur Kreis-<br />

laufwirtschaft eingeleitet. Die Abfallbewirtschaftung muss zukünftig so erfolgen,<br />

dass die originäre Aufgabe, die direkte Beeinträchtigung von Mensch und<br />

Umwelt durch Abfälle zu verhindern, erfüllt wird. Neu ist das Ziel, durch Maß-<br />

nahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen natürliche Ressourcen<br />

zu schonen.<br />

Vergleichende Betrachtungen im Sinne § 6 Abs. 2 KrWG <strong>für</strong> alternative Maß-<br />

nahmen der Abfallbewirtschaftung über alle Stufen hinweg liegen nicht vor und<br />

sind derzeit mit großem Aufwand verbun<strong>den</strong>. Hierzu müssen im Rahmen bun-<br />

des- und/oder landesweiter Studie Metho<strong>den</strong> entwickelt wer<strong>den</strong>, die die erfor-<br />

derlichen Betrachtungen mit vertretbaren Mitteln z. B. im Rahmen der jährlichen<br />

Bilanzierungen erlauben.<br />

27 Werner Schenkel: Zur Geschichte der Abfallwirtschaft in Deutschland, in: Müll und Abfall (2003)12,<br />

S. 620-625<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 105


Im Mittelpunkt bisheriger ökologischer Untersuchungen stan<strong>den</strong> Klimarelevanz-<br />

und z. T. Ressourcenschutzbetrachtungen insbesondere zu Behandlungs-,<br />

Verwertungs- und Beseitigungsverfahren. Abfallerfassung und Logistik spielten<br />

kaum eine Rolle.<br />

Im Freistaat Sachsen wur<strong>den</strong> ebenfalls einige Klimarelevanzprojekte 28,29 durch-<br />

geführt (u. a. auch zur Abfallerfassung und Logistik 30 ), deren Ergebnisse sich<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> wie folgt zusammenfassen lassen:<br />

• Die stark ausgebaute Getrennthaltung der Abfälle ist mit hohen logisti-<br />

schen Aufwendungen und damit mit entsprechen<strong>den</strong> klimarelevanten<br />

Auswirkungen/Belastungen verbun<strong>den</strong>. Die Getrennthaltung ermöglicht<br />

das Recycling und/oder die sonstige Verwertung der separat erfassten<br />

Materialien. Insbesondere die stofflichen Verwertungswege sind in der<br />

Regel mit hohen Gutschriften belegt, so dass wahrscheinlich die klima-<br />

relevanten Gutschriften <strong>für</strong> die Abfallverwertung die Belastungen <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

höheren logistischen Aufwand bei der Getrennthaltung mehr als ausglei-<br />

chen.<br />

• Müllverbrennungsanlagen mit einem hohen Stand der Technik und mit<br />

einer direkten Nutzung der Wärme als Dampf oder als Prozesswärme<br />

bzw. mit einer Energienutzung über Kraft-Wärme-Kopplung besitzen<br />

unter Klimarelevanz- und Energieeffizienzaspekten Vorteile gegenüber<br />

MBA-, MBS- und MPS-Verfahren 31 mit nachgeordneter energetischer<br />

Nutzung der heizwertreichen Fraktionen in Kohle- oder EBS-Kraftwerken<br />

bzw. in Zementwerken. Die zu beseitigen<strong>den</strong> Abfälle wer<strong>den</strong> in der T. A.<br />

28 Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG – Auftraggeber): Untersuchungen zur<br />

Klimarelevanz der Abfallwirtschaft in <strong>den</strong> Abfallverbän<strong>den</strong> des Freistaates Sachsen, erarbeitet durch<br />

BIWA Consult GbR Freiberg und BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Oyten in<br />

Zusammenarbeit mit SIDAF Freiberg, November 2008/Januar 2009<br />

29 Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG – Auftraggeber): Potenzialstudie über<br />

Aufkommen und Behandlung biogener Abfälle im Freistaat Sachsen, Schriftenreihe, Heft 10/2012,<br />

erarbeitet durch: INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management, Dres<strong>den</strong>;<br />

TU Dres<strong>den</strong>, Institut <strong>für</strong> Abfallwirtschaft und Altlasten<br />

30 Landratsamt Erzgebirgskreis (Auftraggeber): Erstellung einer Klimastudie <strong>für</strong> die kommunale<br />

Abfallentsorgung des Erzgebirgskreises, erarbeitet durch: M&S Umweltprojekt GmbH Plauen, 2010,<br />

unveröffentlicht<br />

31 MBA – Mechanisch-Biologische Aufbereitung, MBS – Mechanisch-Biologische Stabilisierung,<br />

MPS – Mechanisch-Physikalische Stabilisierung<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 106


Lauta verbrannt. Die Müllverbrennungsanlage koppelt vorzugsweise<br />

Strom aus. Eine Wärmenutzung konnte am Standort der T. A. Lauta bis-<br />

her nur im geringen Umfang realisiert wer<strong>den</strong>.<br />

• Für Bio- und Grünabfälle gibt es verschie<strong>den</strong>e, praxisrelevante Verfahren<br />

zur Verwertung. Unter Klimaschutzgesichtspunkten sind in der Regel<br />

Verfahren mit energetischer oder stofflich-energetischer Nutzung gegen-<br />

über Verfahren nur mit stofflicher Nutzung im Vorteil. Die tatsächliche<br />

Vorteilhaftigkeit eines Verfahrens lässt sich allerdings nur anhand der<br />

konkreten Gegebenheiten (Abfallarten, -mengen, -zusammensetzungen,<br />

Standortbedingungen, Möglichkeiten der Nutzung der stofflichen und<br />

energetischen Outputs) bestimmen. Die im LK <strong>Bautzen</strong> erfassten Bio-<br />

und Grünabfälle wer<strong>den</strong> derzeit kompostiert. Ökologisch ggf. günstigere<br />

Verwertungswege wur<strong>den</strong> bisher nicht genutzt.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> sollte die Entwicklungen auf dem Gebiet der Erarbeitung der<br />

Metho<strong>den</strong> zur Bewertung kreislaufwirtschaftlicher Maßnahmen verfolgen und<br />

ggf. durch eigene Arbeiten voranbringen. Nach Vorliegen geeigneter Metho<strong>den</strong><br />

sollten die kreislaufwirtschaftlichen Maßnahmen des LK <strong>Bautzen</strong> regelmäßig<br />

ökologisch bilanziert wer<strong>den</strong>. Zwischenzeitlich ergeben sich folgende Hand-<br />

lungsoptionen,<br />

• Das aufwendige Getrennthaltungssystem scheint trotz hoher logistischer<br />

Aufwendungen insgesamt mit Klimaentlastungen verbun<strong>den</strong> zu sein.<br />

Diese Effekte sollte durch landkreisspezifische Betrachtungen untersetzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

• Bei der Neuvergabe zur Bio- und/oder Grünabfallverwertung sollten<br />

verfahrensoffene Ausschreibungen durchgeführt wer<strong>den</strong>. Dadurch würde<br />

neben der Kompostierung ökologisch günstigeren Verfahren eine<br />

Chance eingeräumt. Die Ausschreibungsbedingungen müssten diesem<br />

Anliegen entsprechend festgelegt wer<strong>den</strong> (Leistungen nach<br />

Art/Zusammensetzung der Abfälle, Festlegung und Wichtung nichtmo-<br />

netärer Wertungskriterien).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 107


7.4 Organisation und Struktur der Kreislaufwirtschaft<br />

Die wesentlichen Verträge über abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum<br />

31.12.2014 aus. Deren Laufzeiten können durch entsprechende Klauseln<br />

automatisch oder optional um ein, zwei oder vier Jahre verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

Mit dem Auslaufen der Verträge besteht die Möglichkeit, über eine generelle<br />

Umstrukturierung der Kreislaufwirtschaft nachzu<strong>den</strong>ken. Da<strong>für</strong> bieten sich fol-<br />

gende Modelle an:<br />

• Einbindung privater Dritter,<br />

• Umsetzung in kommunaler Regie,<br />

- Eigenbetrieb,<br />

- Eigengesellschaft,<br />

- Anstalt Öffentlichen Rechts,<br />

• Übertragung an einen Zweckverband.<br />

Es zeigt sich, dass sich Keines der Modelle <strong>für</strong> alle Aspekte als eindeutig vor-<br />

teilhaft erweist, wie die nachfolgen<strong>den</strong> Ausführungen belegen.<br />

Einbindung privater Dritter<br />

Investitionen nur <strong>für</strong> die Außenstelle zur Umsetzung des<br />

Behältermanagements erforderlich, Außenstelle besteht bereits -> geringe<br />

Investitionen<br />

Ermittlung der Kosten <strong>für</strong> die logistischen Leistungen durch Wettbewerb am<br />

Markt<br />

Änderungen am Kreislaufwirtschaftssystem (Änderungen der Leistungen) und<br />

Einflussnahme auf Kosten und Preise nur sehr eingeschränkt möglich<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 108


Leistungsumsetzung in kommunaler Regie<br />

Schaffung der materiell-technischen und personellen Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Erbringung aller Leistungen<br />

dadurch Investitionen in größerem Umfang erforderlich<br />

Kostenermittlung über Selbstkostenrechnungen (kein Wettbewerb am Markt)<br />

Änderung am Kreislaufwirtschaftssystem entsprechend <strong>den</strong> jeweiligen Erfordernissen<br />

jederzeit möglich<br />

Kosten beeinflussbar, sozialen Bedingungen <strong>für</strong> Angestellte und Müllwerker<br />

selbst bestimmbar<br />

Einflussnahme beim Eigenbetrieb unmittelbar möglich, bei <strong>den</strong> Eigengesellschaft<br />

und Anstalt Öffentlichen Rechts über deren Aufsichtsgremien<br />

Übertragung an einen Abfallverband<br />

Verzicht auf die bestimmende Rolle in der Kreislaufwirtschaft<br />

Einflussnahme nur noch über die Entscheidungsgremien des Abfallverbandes<br />

(RAVON)<br />

Übertragung aller Aufgaben an <strong>den</strong> RAVON, dadurch sind in der <strong>Landkreis</strong>verwaltung<br />

keine oder nur geringe personelle und technische Ressourcen<br />

vorzuhalten<br />

Außenstelle des Abfallwirtschaftsamtes entbehrlich, damit keine operativ tätige<br />

Einheit mehr in Eigenregie des <strong>Landkreis</strong>es verfügbar<br />

Da sich aus <strong>den</strong> qualitativen Betrachtungen kein eindeutig vorteilhaftes Modell<br />

abzeichnet, wur<strong>den</strong> vertiefende und quantifizierte Untersuchungen insbeson-<br />

dere zu <strong>den</strong> finanziellen und kostenseitigen Auswirkungen der Modelle durch-<br />

geführt. Im Ergebnis aller Betrachtungen ist die Beibehaltung des derzeitigen<br />

Organisationsmodells zu empfehlen, d. h. die Einbindung Dritter <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Großteil der Leistungen und die Fortführung der Außenstelle mit dem aktuel-<br />

len Aufgabenspektrum, wobei das Behältermanagement <strong>für</strong> die Restabfall-,<br />

Bioabfall- und PPK-Erfassung insgesamt in der Außenstelle konzentriert<br />

wer<strong>den</strong> sollte.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 109


Im Zusammenhang mit <strong>den</strong> Entscheidungen zur Verlängerung oder zur Neuver-<br />

gabe der wesentlichen Entsorgungsdienstleistungsverträge ergeben sich ver-<br />

schie<strong>den</strong>e Möglichkeiten zur Umsetzung bzw. Fortsetzung des zukünftigen<br />

Modells. Die Umsetzung könnte <strong>für</strong> die drei Entsorgungsgebiete etappenweise<br />

erfolgen, z. B. <strong>für</strong> das EG Hoyerswerda ab 2015, <strong>für</strong> das EG <strong>Bautzen</strong> ab 2017<br />

und <strong>für</strong> das EG Kamenz ab 2019. Die Verträge müssten dann darauf abge-<br />

stimmt jeweils zwei Jahre im Vorlauf gekündigt wer<strong>den</strong>. Die Einführung eines<br />

neuen Organisationsmodells bzw. die Fortführung des derzeitigen Systems<br />

kann alternativ <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> zu einem festgelegten Termin vorgesehen<br />

wer<strong>den</strong>, vorzugsweise zu 2019.<br />

Die Erbringung der vergebenen Leistungen erfolgt zu günstigen bzw. marktübli-<br />

chen Preisen. Es wird deshalb empfohlen, die Verlängerungsoptionen zu<br />

nutzen und die Verträge bis zum endgültigen Laufzeitende fortzuführen –<br />

vorausgesetzt, dass sich die nichtmonetären Rahmenbedingungen ebenfalls<br />

positiv weiter entwickeln und dass Vertragspartner <strong>den</strong> Vertragsverlängerungen<br />

jeweils zustimmen.<br />

7.5 Abfallwirtschaftliche Aufgaben<br />

7.5.1 Abfallvermeidung<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt die Pflicht zur Abfallvermeidung jedem auf,<br />

demzufolge gilt diese Pflicht auch <strong>für</strong> öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger<br />

und somit <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>. Konkrete Vorgaben macht das Gesetz mit der<br />

Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms bis 31.12.2013 sowie dessen<br />

regelmäßiger Auswertung und Fortschreibung jedoch nur <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bund und die<br />

Länder. Der Freistaat Sachsen wird das Abfallvermeidungsprogramm zukünftig<br />

wahrscheinlich in <strong>den</strong> Abfallwirtschaftsplan involvieren. Inwieweit das Land die<br />

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hierbei mit einbindet bleibt abzuwarten.<br />

Falls die <strong>Landkreis</strong>e, kreisfreien Städte und Abfallverbände mit eingebun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>, wären Festlegungen zu kommunalen Abfallvermeidungsprogrammen<br />

oder ähnlichen Aufgaben im noch zu novellieren<strong>den</strong> Landesabfallrecht zu<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 110


erwarten. Der LK <strong>Bautzen</strong> muss die gesetzgeberischen Aktivitäten und<br />

schlussendlich die Regelungen im neuen Landesabfallrecht abwarten und dann<br />

in dessen Umsetzung zielführende Maßnahmen ableiten.<br />

Unabhängig von <strong>den</strong> noch ausstehen<strong>den</strong> Gesetzesänderungen auf Landes-<br />

ebene, spielt die Abfallvermeidung eine wichtige Rolle. In <strong>den</strong> Zielen und<br />

Grundsätzen des hier vorliegen<strong>den</strong> Konzeptes und der Abfallwirtschaftssatzung<br />

fin<strong>den</strong> sich eindeutige Formulierungen hierzu.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> setzt bereits einige Maßnahmen, die der Vermeidung von<br />

Abfällen zugerechnet wer<strong>den</strong>, um:<br />

• Öffentlichkeitsarbeit, u. a. allgemeine Informationen zur Vermeidung von<br />

Abfällen und Wieder-/Weiterverwendung von Gegenstän<strong>den</strong> und Gerä-<br />

ten,<br />

• Ideelle Unterstützung sozialer Einrichtungen, die Gebrauchsfähige<br />

Gegenstände annehmen, ggf. aufarbeiten und an Bedürftige weiterge-<br />

ben,<br />

• Umsetzung eines Gebührenmodells mit Anreizen zur Vermeidung,<br />

Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen.<br />

Die abfallvermei<strong>den</strong><strong>den</strong> Maßnahmen sollten fortgeführt wer<strong>den</strong>. Das betrifft<br />

insbesondere das breit angelegte Angebot der nicht nur die Vermeidung umfas-<br />

sen<strong>den</strong> Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Andere abfallvermei<strong>den</strong>de Maßnahmen wer<strong>den</strong> in der Abfallwirtschaftssatzung<br />

konkret benannt, aber noch nicht prüffähig umgesetzt:<br />

• Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte,<br />

• Nutzung von Mehrweggebin<strong>den</strong>.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> sollte in seiner vorbildgeben<strong>den</strong> Funktion <strong>für</strong> die Behör<strong>den</strong> und<br />

Institutionen in seinem Zuständigkeitsbereich, die Büro- und Gebrauchsgegen-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 111


stände im größeren Maße einkaufen, konkrete Vorgaben <strong>für</strong> <strong>den</strong> Erwerb abfall-<br />

und schadstoffarmer Produkte erarbeiten und einführen.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> sollte darauf hinwirken, dass seine Bürger, die über Aufträge<br />

gebun<strong>den</strong>en Dienstleister und sonstige Unternehmen aus Gewerbe und Indust-<br />

rie ebenfalls ökologische Wertmaßstäbe zu Grunde legen.<br />

7.5.2 Abfallerfassung<br />

Das tief gestaffelte Getrennthaltungssystem wird im Wesentlichen fortgeführt.<br />

Getrennt erfasst und entsorgt wer<strong>den</strong> derzeit folgende Abfälle:<br />

• Restabfälle,<br />

• sperrige Abfälle (getrennt nach Schrott, Elektroaltgeräte und sonstige<br />

sperrige Gegenstände),<br />

• Bio- und Grünabfälle,<br />

• Wertstoffe,<br />

- Papier, Pappe, Kartonagen (PPK),<br />

- Glas,<br />

- Leichtverpackungen (LVP),<br />

- sonstige Wertstoffe,<br />

• Schadstoffe,<br />

Für die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung sollten die Leistungen zum<br />

Behältermanagement (Behältergestellung, Behälterdienst) zukünftig komplett<br />

durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> in Eigenregie erbracht wer<strong>den</strong>. Bisher durch Dritte rea-<br />

lisierte Behältermanagementleistungen müssten unter Beachtung bestehender<br />

Verträge in die Zuständigkeit der Außenstelle überführt wer<strong>den</strong>. In Vorbereitung<br />

der Maßnahme sollten eine Konzeption zu Investitionen, Wirtschaftlichkeit,<br />

Geschäftsmodellen <strong>für</strong> die umsetzende Struktureinheit sowie Standorten und<br />

darauf basierend ein Aufgaben-, Investitions- und Zeitplan erarbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

In Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss die einheitliche Wert-<br />

stofferfassung mit der getrennten Sammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 112


und Glasabfällen bis zum 01.01.2015 eingeführt wer<strong>den</strong>. Für die einheitliche<br />

Wertstofferfassung bieten sich prinzipiell verschie<strong>den</strong>e Modelle an. In einigen<br />

Gebieten Deutschlands wird die „neue“ Wertstofferfassung bereits praktiziert. In<br />

anderen Gebieten laufen vorbereitende Arbeiten in Form von Projekten, Pla-<br />

nungen und Diskussionen.<br />

Für <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> bietet sich der Ausbau der „Gelben Tonne“ zur einheitli-<br />

chen Wertstofftonne durch Miterfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen<br />

an. Vor der Entscheidung über eine flächendeckend einzuführende einheitliche<br />

Wertstofferfassung sollten Untersuchungen zur Abfallzusammensetzung (Rest-<br />

abfälle, LVP) und ggf. ein Pilotprojekt zur erweiterten Wertstofferfassung in<br />

einem Versuchsgebiet durchgeführt wer<strong>den</strong>, um die zusätzlich zu erfassende<br />

Wertstoffmenge, Änderungen der Abfallmengenströme, erforderliche Anpas-<br />

sungen der Behälterbestände und kostenseitige Auswirkungen besser abschät-<br />

zen zu können. Bei der Ausgestaltung der einheitlichen Wertstofferfassung sind<br />

natürlich die weitergehen<strong>den</strong> gesetzlichen Regelungen eines zu erwarten<strong>den</strong><br />

Wertstoffgesetzes zu beachten, wobei die Vorgaben zur Trägerschaft und zur<br />

Finanzierung des neuen Systems von besonderer Bedeutung sind.<br />

Die 16 Grüngutannahmestellen sind nicht gleichmäßig über das <strong>Landkreis</strong>ge-<br />

biet verteilt. Mit Untersuchungen zur Bedarfsermittlung sollte geklärt wer<strong>den</strong>, ob<br />

weitere Annahmestellen einzurichten und/oder zu verlegen sind, um flächende-<br />

ckend ein annähernd gleiches Serviceniveau zur Grünabfallerfassung zu errei-<br />

chen. Im Fokus der Bedarfsermittlung sollten die nordöstlichen und nordwestli-<br />

chen Bereiche des <strong>Landkreis</strong>gebietes stehen. Im Ergebnis der Untersuchungen<br />

sind bei Bedarf Grüngutannahmestellen neu einzurichten und/oder zu verlegen.<br />

Die Erfassung sperriger Abfälle mittels Kartensystem wurde 2011 im EG<br />

Hoyerswerda neu eingeführt. Dieses System wurde von <strong>den</strong> Abfallerzeugern in<br />

Hoyerswerda bedingt angenommen. Mit gezielten Informationen sollte versucht<br />

wer<strong>den</strong>, die Akzeptanz der „Sperrmüllkarten“ zu erhöhen, um die nach wie vor<br />

anfallen<strong>den</strong> sperrigen Abfälle abzuschöpfen und so die Entsorgung durch<br />

illegale Ablagerungen zu verhindern.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 113


Für die Abfallerzeuger bestehen <strong>für</strong> die Übergabe der Abfälle an <strong>den</strong> LK Baut-<br />

zen und seine beauftragten Dritten vielfältige Wahlmöglichkeiten, die eine<br />

Abfallentsorgung nach individuellen Wünschen und Erfordernissen erlauben.<br />

Den Abfallerzeugern wer<strong>den</strong> die Leistungen auf einem hohen Serviceniveau<br />

angeboten. Zur Erhöhung des Serviceniveaus besteht derzeit keine Veranlas-<br />

sung. Die Anpassung des Serviceniveaus muss bedarfsweise erfolgen, wobei<br />

auch die Effizienz der Leistungsangebote zu beachten ist.<br />

7.5.3 Abfallbehandlung<br />

Die Verwertung der aus Haushalten und Kleingewerbe erfassten Bio- und<br />

Grünabfälle und der Wertstoffe erfolgt über beauftragte Dritte, wobei <strong>für</strong> die<br />

Entsorgung von LVP und Glas die Systembetreiber gemäß VerpackV zuständig<br />

sind. Die Abfallverwertung wird auch zukünftig über beauftragte Dritte realisiert.<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Leistungsvergabe bil<strong>den</strong> jeweils Ausschreibungen, die im<br />

Regelfall EU-weit im offenen Verfahren durchzuführen sind.<br />

Für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen sollten zukünftige Ausschreibun-<br />

gen verfahrensoffen geführt wer<strong>den</strong>, wobei die Ausschreibungsbedingungen<br />

und die Bewertungskriterien so festgelegt wer<strong>den</strong> sollten, dass neben der Kom-<br />

postierung andere ökologisch günstigere Verwertungsverfahren eine Chance<br />

auf <strong>den</strong> Zuschlag erhalten können (Ausführungen hierzu auch in Kapitel 7.3).<br />

Die Behandlung der dem LK <strong>Bautzen</strong> überlassenen zu beseitigen<strong>den</strong> Abfälle<br />

obliegt dem RAVON, dem diese Aufgabe übertragen wurde. Restabfälle, sper-<br />

rige Abfälle (sonstige sperrige Gegenstände) und andere zu beseitigende<br />

Abfälle wer<strong>den</strong> auf der Basis eines langfristigen Vertrages (Laufzeit bis 2029) in<br />

der T. A. Lauta thermisch behandelt. Mit dem Vertrag sind Mindestanliefermen-<br />

gen <strong>für</strong> <strong>den</strong> RAVON, also <strong>für</strong> die bei<strong>den</strong> Verbandsmitglieder LK <strong>Bautzen</strong> und LK<br />

Görlitz, von insgesamt 110.000 t/a vereinbart. Auf Grund zurückgehender<br />

Abfallmengen konnte in <strong>den</strong> letzten Jahren die Liefermenge nicht mehr aufge-<br />

bracht wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 114


Anstelle der Lösung oder Anpassung des Vertrages wurde von <strong>den</strong> Eigentümer<br />

der Anlage - Vattenfall Europe AG und STEAG GmbH – der Verkauf der T. A.<br />

Lauta an <strong>den</strong> RAVON angeboten. Der RAVON hat gemeinsam mit seinen bei-<br />

<strong>den</strong> Mitgliedern zu prüfen, ob er das Angebot annimmt. Dazu sind fundierte<br />

Abschätzungen der Chancen und Risiken vorzunehmen. Die Untersuchungen<br />

wer<strong>den</strong> 2012 und 2013 durchgeführt. Auf der Basis der dann vorliegen<strong>den</strong><br />

Ergebnisse ist über die Überführung der T. A. Lauta in kommunales Eigentum<br />

zu entschei<strong>den</strong>.<br />

7.5.4 Satzungen<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> verfügt über Abfallsatzungen aus dem Jahr 2010. Die Abfall-<br />

wirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung gelten ab 01.01.2011.<br />

Abfallsatzungen sind grundsätzlich nach Ablauf ihrer Geltungszeit bzw. bei<br />

Erfordernis auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen oder bei Änderun-<br />

gen im Kreislaufwirtschaftssystem anzupassen.<br />

Die Abfallwirtschaftssatzung enthält bereits viele Ansätze und Vorgaben aus<br />

dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie beschreibt das in der Praxis umgesetzte<br />

einheitliche Kreislaufwirtschaftssystem des LK <strong>Bautzen</strong> hinreichend. Von daher<br />

besteht keine Veranlassung, die Abfallwirtschaftssatzung zu ändern. Eine<br />

Anpassung würde beispielsweise erforderlich, wenn das ausstehende novel-<br />

lierte Landesabfallrecht neue satzungsrelevante Vorgaben festlegt oder wenn<br />

die Abfallerfassung etwa durch Einführung einer einheitlichen Wertstofferfas-<br />

sung geändert wird.<br />

Die Abfallgebührensatzung wurde auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation<br />

<strong>für</strong> die Jahre 2011/12 beschlossen. Das heißt, <strong>für</strong> die Jahre ab 2013 muss die<br />

Abfallgebührenkalkulation fortgeschrieben wer<strong>den</strong> (siehe auch Thema<br />

Gebührenkalkulation im nächsten Kapitel).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 115


7.5.5 Gebührenmodell, Gebühren<br />

Mit der Abfallgebührensatzung wurde <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> 2011 ein dreigeteiltes<br />

Gebührenmodell eingeführt, bestehend aus<br />

• der Pauschalgebühr <strong>für</strong> Haushalte,<br />

• der Bereitstellungsgebühr <strong>für</strong> Restabfall- und Bioabfallbehälter und<br />

• der Entleerungsgebühr <strong>für</strong> Restabfall- und Bioabfallbehälter,<br />

wobei <strong>für</strong> Gebührenschuldner aus anderen Herkunftsbereichen die Pauschal-<br />

gebühr nicht veranlagt wird. Ergänzt wird das Gebührensystem mit Gebühren,<br />

die bei individueller Inanspruchnahme von Leistungen fällig wer<strong>den</strong>, wie z. B.<br />

<strong>für</strong> die Anlieferung von Grünabfällen an <strong>den</strong> Annahmestellen oder <strong>für</strong> die Ent-<br />

sorgung sperriger Abfälle nach Bestellung von Absetz- oder Abrollcontainer<br />

beispielsweise bei Haushaltsauflösungen.<br />

Die einzelnen Gebühren sind bzgl. ihrer Bezugsgrößen nach ihrer Inanspruch-<br />

nahme bzw. leistungsmäßig spezifiziert.<br />

Die Auswertung des Jahres 2011 hat gezeigt, dass sich das Gebührenmodell<br />

bewährt hat und dass mit <strong>den</strong> Einnahmen über die Gebühren die Kosten<br />

gedeckt wer<strong>den</strong> konnten.<br />

Das Gebührenmodell sollte bestehen bleiben. Änderungen oder Anpassungen<br />

sind aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich. Die letzte Gebührenkalkulation<br />

wurde <strong>für</strong> die Jahre 2011/12 durchgeführt. Für <strong>den</strong> Zeitraum ab 2013 sind die<br />

Gebühren deshalb neu zu kalkulieren.<br />

7.6 Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophen-<br />

fällen und Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />

Entsprechend <strong>den</strong> Forderungen des Sächsischen Staatsministeriums <strong>für</strong><br />

Umwelt und Landwirtschaft sowie des Sächsischen Landesamts <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Geologie sind im <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong> Festlegungen<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 116


zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophenfällen und Groß-<br />

scha<strong>den</strong>sfällen zu treffen, wobei sich die örE bzgl. geeigneter Flächen mit <strong>den</strong><br />

Katastrophenschutzbehör<strong>den</strong> abstimmen müssen 32 .<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> verfügt durch die Hochwasserscha<strong>den</strong>sereignisse 2002 und<br />

2010 über Erfahrung im Umgang und bei der Bewältigung von hochwasserbe-<br />

dingten Abfällen. Entsprechend dieser Erfahrungen müssen die Abfälle nach<br />

dem eigentlichen Scha<strong>den</strong>sereignis zeitversetzt im Scha<strong>den</strong>sgebiet aufge-<br />

nommen wer<strong>den</strong>. Dabei können große Mengen innerhalb kurzer Zeit in territo-<br />

rial eng begrenzten Räumen anfallen. Die Abfälle können in der Regel nicht<br />

sofort <strong>den</strong> ordnungsgemäßen Entsorgungswegen zugeführt wer<strong>den</strong>. Sie müs-<br />

sen deshalb auf geeigneten Plätzen zwischengelagert wer<strong>den</strong>. Im LK <strong>Bautzen</strong><br />

stehen da<strong>für</strong><br />

• zahlreiche Unternehmen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle<br />

lagern oder behandeln dürfen,<br />

• geeignete befestigte Flächen der Gemein<strong>den</strong> (z. B. Bauhöfe)<br />

flächendeckend zur Verfügung. Damit können jederzeit geeignete, dem<br />

Scha<strong>den</strong>sgebiet nahe gelegene Zwischenlagerplätze festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Von <strong>den</strong> Zwischenlagerplätzen aus wer<strong>den</strong> die Abfälle dann gemäß <strong>den</strong> gel-<br />

ten<strong>den</strong> Rechtsvorschriften entsorgt. Die Liste möglicher Entsorgungsunterneh-<br />

men wird regelmäßig aktualisiert.<br />

32 Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Innern: Landesentwicklungsplan 2012, Entwurf<br />

<strong>für</strong> das Beteiligungsverfahren, Stand 20.12.2011<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 117


8 Ableitung von Maßnahmen, Maßnahmeplan<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält die Zusammenstellung der Maßnahmen zur Umsetzung des <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>es <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong>. Die Maßnahmen sind Bestandteil des <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>es. Es wird empfohlen, <strong>den</strong> Maßnahmeplan<br />

durch Beschluss des Kreistages <strong>Bautzen</strong> in Form einer Satzung als Arbeitsgrundlage <strong>für</strong> die nächsten Jahre festzuschreiben.<br />

Nr.: Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum<br />

Allgemeines, Ziele der Kreislaufwirtschaft<br />

1 Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der überlassenen<br />

Abfälle unter Beachtung der vorgegebenen Prioritätenfolge<br />

und der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,<br />

Bereitstellung und Unterhaltung eines Systems zur<br />

Abfallbewirtschaftung gemäß Stand der Technik, mit<br />

hohem Serviceniveau und trotzdem mit vertretbaren<br />

Kosten und Gebühren<br />

<strong>Landkreis</strong> (LK)<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

Entsorgungsunternehmen und<br />

weitere Dienstleister<br />

ständig<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 118


Nr.: Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum<br />

Ökologie und Kreislaufwirtschaft<br />

2 Verfolgung der Forschungsarbeiten zur Metho<strong>den</strong>entwicklung<br />

bzgl. ganzheitlicher Bewertungen komplexer<br />

kreislaufwirtschaftlicher Systeme<br />

3 Bewertung der Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> bzgl.<br />

Klima- und Ressourcenschutz bzw. nach <strong>den</strong> Kriterien<br />

gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 6 Abs. 2),<br />

vorab ggf. Untersuchungen zu Teilbereichen der<br />

Kreislaufwirtschaft (ökologische Bewertung der<br />

Getrennthaltung, Bioabfallverwertung über Vergärung<br />

oder Verbrennung von Teilströmen)<br />

Abfallwirtschaftliche Aufgaben – Abfallvermeidung<br />

4 Fortführung der bereits umgesetzten Maßnahmen zur<br />

Abfallvermeidung<br />

- breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit über alle verfügbaren<br />

Medien und Informationsmöglichkeiten,<br />

- Unterstützung sozialer Einrichtungen zur Wieder-/<br />

Weiterverwendung gebrauchsfähiger Gegenstände<br />

und Einführung neuer Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich<br />

des <strong>Landkreis</strong>es<br />

- Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte,<br />

- Nutzung von Mehrweggebin<strong>den</strong><br />

5 Verfolgung der Entwicklungen landesweiten Vorgaben<br />

bzgl. der Erarbeitung von Vermeidungsprogrammen<br />

und Ausrichtung der Aktivitäten des LK <strong>Bautzen</strong> an<br />

diesen Vorgaben<br />

Abfallwirtschaftsamt ständig<br />

Abfallwirtschaftsamt Dienstleister (Ingenieurbüro) nach Vorliegen geeigneter<br />

Metho<strong>den</strong>, erstmals<br />

2014/15<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Landratsamt<br />

nach Bedarf, ggf. im<br />

Vorfeld von<br />

Systemänderungen oder<br />

Ausschreibungen<br />

ständig<br />

umgehend<br />

Abfallwirtschaftsamt ständig<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 119


Nr.: Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum<br />

Abfallwirtschaftliche Aufgaben - Abfallerfassung<br />

6 prinzipielle Beibehaltung des Getrennthaltungssystems<br />

bei Aufrechterhaltung des hohen Serviceniveaus,<br />

auf der Grundlage einer Bedarfsermittlung insbesondere<br />

in <strong>den</strong> nordöstlichen und nordwestlichen Gebieten<br />

ggf. Neueinrichtung und/oder Verlegung von Grünannahmestellen,<br />

7 Umsetzung des gesamten Behältermanagements <strong>für</strong><br />

die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung in<br />

kommunaler Regie<br />

8 Flächendeckende Ausstattung des<br />

Entsorgungsgebietes Altkreis Kamenz mit „Blauen<br />

Papiertonnen“ zur haushaltsnahen Erfassung der PPK-<br />

Fraktion<br />

9 flächendeckende Einführung der einheitlichen Wertstofferfassung<br />

unter Beachtung noch ausstehender<br />

gesetzlicher Vorgaben zu dessen Ausgestaltung<br />

(bevorzugtes Modell: Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen<br />

in der Wertstofftonne)<br />

Anpassung der Abstimmungsvereinbarungen mit <strong>den</strong><br />

Systembetreibern gemäß VerpackV<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Landratsamt Abfallwirtschaftsamt<br />

Abfallwirtschaftsamt Vertragspartner <strong>für</strong> das<br />

Entsorgungsgebiet<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Entsorgungsunternehmen<br />

ständig<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 120<br />

2013<br />

ab 4. Quartal 2012<br />

ab 4. Quartal 2012<br />

bis 01.01.2015<br />

vor Einführung Wertstofftonne


Nr.: Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum<br />

Abfallwirtschaftliche Aufgaben - Abfallbehandlung<br />

10 zukünftig Durchführung verfahrensoffener Ausschreibung<br />

<strong>für</strong> die Verwertung von Bio- und Grünabfällen, um<br />

ökologisch günstigen Verwertungsverfahren Vergabechancen<br />

einzuräumen<br />

Abfallwirtschaftliche Aufgaben – Satzungen, Gebühren<br />

11 Fortführung der Untersuchungen zur Bestimmung der<br />

der Restabfallbehältermassen als Grundlage zukünfti-<br />

ger Gebührenkalkulationen<br />

12 Erarbeitung und Beschlussfassung zu einer novellierten<br />

Abfallwirtschaftssatzung bei Änderungen am<br />

Kreislaufwirtschaftssystem oder geänderten gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen (z. B. nach Novellierung des<br />

Landesabfallrechts)<br />

Abfallwirtschaftsamt Dienstleister (Ingenieurbüro,<br />

Anwaltskanzlei)<br />

rechtzeitig vor<br />

Auslaufen entsprechender<br />

Verträge<br />

(Beginn mit<br />

vorbereiten<strong>den</strong><br />

Arbeiten)<br />

Abfallwirtschaftsamt Dienstleister (Ingenieurbüro) 1. Halbjahr 2014<br />

Ausschüsse und<br />

Kreistag<br />

Abfallwirtschaftsamt nach Bedarf<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 121


Nr.: Maßnahme Maßnahmeträger Partner Umsetzungszeitraum<br />

Abfallwirtschaftliche Aufgaben – Bilanz, Konzept<br />

13 Erstellung der Abfallbilanz Abfallwirtschaftsamt jährlich im 1. Quartal<br />

14 Kontrolle der Maßnahmesatzung zum <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>,<br />

Fortschreibung des <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>es unter<br />

Beachtung inhaltlicher und formaler Vorgaben im<br />

novellierten Landesabfallrecht, Beschlussfassung<br />

(Maßnahmesatzung)<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Ausschüsse und<br />

Kreistag,<br />

Abfallwirtschaftsamt<br />

Dienstleister (Ingenieurbüro)<br />

ständig<br />

regelmäßig unter<br />

Beachtung der<br />

Vorgaben des<br />

Gesetzgebers oder<br />

nach Bedarf<br />

Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophenfällen und Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />

15 Bereitstellung von Zwischenlagerplätzen und ordnungsgemäße<br />

Entsorgung der Abfälle bei Katastrophenfällen<br />

und Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />

Abfallwirtschaftsamt nach Erfordernis<br />

16 Aktualisierung des Planes zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit<br />

bei Katastrophenfällen und Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />

Abfallwirtschaftsamt ständig, nach<br />

Erfordernis<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 122

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