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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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tyPENbLAtt „E“<br />

Fußgängerübergang mit Radweg<br />

280 cm 120 cm<br />

140 cm<br />

3 - 4 cm<br />

30 cm<br />

Seite 11 | richtl<strong>in</strong>ien barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes<br />

+/- 0<br />

Rollstuhlrampe<br />

70 cm<br />

Radweg<br />

0 - max. 30 cm<br />

bei fußgängerübergängen mit radwegen s<strong>in</strong>d rollstuhlrampe und radweg nebene<strong>in</strong>ander anzuordnen.<br />

Gehsteigh<strong>in</strong>terkante<br />

70 cm<br />

1<br />

2<br />

Taktile<br />

Boden<strong>in</strong>formationen<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6

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