Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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tyPENbLAtt „A“<br />
Fußgängerübergang<br />
120 cm<br />
280 cm<br />
140 cm<br />
30 cm<br />
Seite 7 | richtl<strong>in</strong>ien barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes<br />
3 - 4 cm<br />
+/- 0<br />
taktiles Aufmerksamkeitsfeld gemäß ÖNOrM V 2102<br />
70 cm<br />
Rollstuhlrampe<br />
E<strong>in</strong>e rollstuhlrampe mit e<strong>in</strong>er Absenkung auf 0 cm darf nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em taktilen Aufmerksamkeitsfeld<br />
für Sehgeschädigte und nur bei Schutzwegen errichtet werden. Die Absenkung zur rollstuhlrampe muss außerhalb<br />
des Aufmerksamkeitsfeldes für Sehgeschädigte erfolgen; im bereich des Aufmerksamkeitsfeldes muss die<br />
randste<strong>in</strong>höhe 3 cm (-4 cm) betragen. Die rampe ist im Anschluss an den Kreuzungsbereich anzuordnen.<br />
Gehsteigh<strong>in</strong>terkante<br />
70 cm<br />
0 - max. 30 cm<br />
1<br />
2<br />
Taktile<br />
Boden<strong>in</strong>formationen<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6