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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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tyPENbLAtt „A“<br />

Fußgängerübergang<br />

120 cm<br />

280 cm<br />

140 cm<br />

30 cm<br />

Seite 7 | richtl<strong>in</strong>ien barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes<br />

3 - 4 cm<br />

+/- 0<br />

taktiles Aufmerksamkeitsfeld gemäß ÖNOrM V 2102<br />

70 cm<br />

Rollstuhlrampe<br />

E<strong>in</strong>e rollstuhlrampe mit e<strong>in</strong>er Absenkung auf 0 cm darf nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em taktilen Aufmerksamkeitsfeld<br />

für Sehgeschädigte und nur bei Schutzwegen errichtet werden. Die Absenkung zur rollstuhlrampe muss außerhalb<br />

des Aufmerksamkeitsfeldes für Sehgeschädigte erfolgen; im bereich des Aufmerksamkeitsfeldes muss die<br />

randste<strong>in</strong>höhe 3 cm (-4 cm) betragen. Die rampe ist im Anschluss an den Kreuzungsbereich anzuordnen.<br />

Gehsteigh<strong>in</strong>terkante<br />

70 cm<br />

0 - max. 30 cm<br />

1<br />

2<br />

Taktile<br />

Boden<strong>in</strong>formationen<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6

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