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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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1 ALLGEMEINES<br />

Die vorliegende Planungsrichtl<strong>in</strong>ie stellt grundsätzlich e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Handlungsanleitung für<br />

die Verwaltung der Stadt <strong>Graz</strong> im Zusammenhang mit der realisierung von Maßnahmen im<br />

Verkehrsbereich dar. Auf basis der geltenden Normen sowie bestehender übergeordneter,<br />

strategischer Konzepte soll damit durch das Setzen allgeme<strong>in</strong>er Standards e<strong>in</strong>e Erleichterung<br />

<strong>in</strong> Planungs- und umsetzungsabläufen erreicht werden.<br />

Die richtl<strong>in</strong>ie soll dazu beitragen, planerische und ablauftechnische „Graubereiche“ zu m<strong>in</strong>imieren<br />

und damit die Schnittstellen zwischen jenen Abteilungen zu optimieren, die von der Planung bis<br />

zur realisierung mit immer wieder kehrenden, gleichen fragestellungen konfrontiert s<strong>in</strong>d.<br />

Auf Grund der historisch gewachsenen Struktur der Stadt <strong>Graz</strong> wird e<strong>in</strong>e vollständig lückenlose<br />

E<strong>in</strong>haltung der Standards nicht möglich se<strong>in</strong>. wenn die E<strong>in</strong>haltung von e<strong>in</strong>zelnen Standards – etwa<br />

auf Grund von Platzmangel im dicht verbauten Gebiet mit hohen Nutzungskonflikten oder mangels<br />

Grundstücksverfügbarkeit im öffentlichen raum – nicht möglich ist, ist e<strong>in</strong> Abgehen von den<br />

Standards zu begründen. Grundsätzliches Ziel ist jedenfalls e<strong>in</strong> ökonomischer umgang mit den<br />

nicht bzw. äußerst e<strong>in</strong>geschränkt vermehrbaren flächen für den Verkehrsbereich.<br />

Basis für diese handlungsanleitung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere:<br />

Verkehrspolitische Leitl<strong>in</strong>ie 2010 (beschluss des Geme<strong>in</strong>derates vom 23.9.2010)<br />

regionales Verkehrskonzept <strong>Graz</strong>-<strong>Graz</strong> umgebung (beschluss: Juni 2010)<br />

Normen und richtl<strong>in</strong>ien bzw. regelpläne <strong>in</strong> der jeweils gültigen fassung<br />

Die <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> wurde geme<strong>in</strong>sam mit VertreterInnen der städtischen<br />

Magistratsabteilungen, der Hold<strong>in</strong>g <strong>Graz</strong> und der Steiermärkischen Landesregierung <strong>in</strong> sieben<br />

Arbeitsgruppensitzungen abgestimmt. Sie wurde am 19. Jänner 2012 vom Geme<strong>in</strong>derat der Stadt<br />

<strong>Graz</strong> beschlossen.<br />

Seite 8 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

Allgeme<strong>in</strong>es<br />

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