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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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10.7 Anb<strong>in</strong>dung von Industrie- und Gewerbegebieten<br />

an das übergeordnete Straßennetz<br />

bei der Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten und EKZ bzw. baugenehmigungen für Industrie-,<br />

Gewerbe- und EKZ-Projekte ist auf e<strong>in</strong>e direkte Anb<strong>in</strong>dung an das höherrangige Straßennetz zu<br />

achten. E<strong>in</strong>e Erschließung über Nebenstraßen bzw. wohngebiete ist auf Grund der damit verbundenen<br />

belastung für die anra<strong>in</strong>ende bevölkerung zu vermeiden.<br />

10.8 Freihaltung von Verkehrsrandflächen von Bewuchs<br />

Öffentliche Verkehrsflächen s<strong>in</strong>d auf Grund der oftmals historischen Entwicklung der Straßenregulierungen<br />

<strong>in</strong> vielen bereichen der Stadt eng bemessen. Deshalb ist es erforderlich, die bestehenden Verkehrsräume<br />

von weiteren E<strong>in</strong>engungen, z.b. durch den E<strong>in</strong>hang von privaten Pflanzungen aus Vorgärten frei<br />

zu halten. Dies dient<br />

der Gewährleistung von M<strong>in</strong>destbewegungsräumen, auf Grund der betroffenen randlagen meist<br />

für fußgängerInnen<br />

der Verkehrssicherheit durch bessere Sichtbeziehungen<br />

Seitens des Straßenerhalters ist besonderes Augenmerk auf E<strong>in</strong>haltung dieser Anra<strong>in</strong>erverpflichtung zu<br />

legen und diese im E<strong>in</strong>vernehmen mit der behörde e<strong>in</strong>zufordern.<br />

folgende Vorgehensweise gibt es zur E<strong>in</strong>haltung der Anra<strong>in</strong>erverpflichtung:<br />

formlose, schriftliche Verständigung des Anra<strong>in</strong>ers /der Anra<strong>in</strong>er<strong>in</strong> durch die Hold<strong>in</strong>g <strong>Graz</strong><br />

Services Straße<br />

Kommt der Anra<strong>in</strong>er/die Anra<strong>in</strong>er<strong>in</strong> dieser Aufforderung nicht nach, erfolgt e<strong>in</strong>e formlose<br />

schriftliche Aufforderung durch das Straßenamt<br />

Kommt der Anra<strong>in</strong>er/die Anra<strong>in</strong>er<strong>in</strong> auch dieser Aufforderung nicht nach: bescheiderlassung<br />

gemäß der StVO durch das Straßenamt<br />

wird diesem bescheid nicht folge geleistet: Ersatzvorname durch die Hold<strong>in</strong>g <strong>Graz</strong> Services<br />

Straße mit Kostenverrechnung an den Anra<strong>in</strong>er/die Anra<strong>in</strong>er<strong>in</strong><br />

Seite 61 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Anforderungen an<br />

Verfahrensabläufe

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