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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Ad 2. Straßenrechtliche Bewilligung<br />

Verfahren gemäß §47 LStVG:<br />

Nach erfolgter Kundmachung der Verordnung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens iSd § 47 Abs<br />

1 und Abs 2 LStVG erfolgt die bescheidmäßige Erledigung gemäß § 47 Abs 3 LStVG.<br />

bei bauvorhaben von ger<strong>in</strong>gfügigem umfang kann gemäß §47 Abs 2 LStVG von der <strong>in</strong> Abs 1 vorgeschriebenen<br />

Verhandlung abgesehen werden, wenn dies ohne bee<strong>in</strong>trächtigung des öffentlichen<br />

Interesses und des Interesses der beteiligten geschehen kann. Die beurteilung der Ger<strong>in</strong>gfügigkeit erfolgt<br />

anlassbezogen durch die behörde.<br />

für allfällige Zweifelsfälle soll der/die AntragstellerIn anhand der Projektsunterlagen auf kurzem wege<br />

die rechtsansicht der bau- und Anlagenbehörde (referat für Straßen- und Eisenbahnrecht) e<strong>in</strong>holen.<br />

10.5.2 Erforderliche unterlagen<br />

für das Straßenrechtliche bewilligungsverfahren s<strong>in</strong>d vom Antragsteller folgende unterlagen bei der bauund<br />

Anlagenbehörde e<strong>in</strong>zureichen:<br />

E<strong>in</strong>reichprojekt, 3fach (1xAkt, 2x A17):<br />

Lageplan M 1:200 bzw. M 1:500 mit e<strong>in</strong>geblendetem Kataster, <strong>in</strong> welchem die Lage der<br />

zukünftigen Straße e<strong>in</strong>schließlich randleisten, Gehsteigen etc., sowie Grundstücksnummern<br />

und flächenausmaß der abzutretenden Grundstücke ersichtlich s<strong>in</strong>d, bzw. Katasterplan mit<br />

e<strong>in</strong>getragenem Straßenverlauf.<br />

regelquerschnitt mit fahrbahnaufbau<br />

flächenaufstellung der für die Anlegung der Straße erforderlichen Grundstücke bzw. Grundstücksteile<br />

mit aktuellem Grundbuchsauszug.<br />

Verzeichnis der durch den Ausbau betroffenen Anra<strong>in</strong>erInnen (auch öffentliches Gut und<br />

Landesstraßenverwaltung). Anra<strong>in</strong>erInnen „über Eck“ s<strong>in</strong>d nicht anzugeben.<br />

Verordnungsplan 3fach: M 1:500 bzw. M 1:1000, <strong>in</strong> welchem der gesamte zu verordnende<br />

Straßenverlauf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er farbe angelegt ist.<br />

Abtretungserklärung der im Grundbuch e<strong>in</strong>getragenen Eigentümer.<br />

Bei Firmen: Auszug aus dem firmenbuch<br />

befund und Gutachten werden auf Anfrage der bau- und Anlagenbehörde vom/von der Sachverständigen<br />

des Straßenamtes erstellt.<br />

Seite 59 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Anforderungen an<br />

Verfahrensabläufe

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