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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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10.5 Straßenrechtliches Verfahren<br />

10.5.1 Erfordernis<br />

Grundsätzliche behördenverfahren bei Geme<strong>in</strong>destraßen und öffentlichen Interessentenwegen:<br />

1. widmung als öffentliche Straße (Verordnung der Geme<strong>in</strong>de gem. § 8 Abs 3 LStVG)<br />

2. Straßenrechtliche bewilligung (bescheid gem. §47) vor Neuanlage, Verlegung und umbau bei<br />

allen Geme<strong>in</strong>destraßen und öffentlichen Interessentenwegen<br />

Ad 1. Verordnung durch die Geme<strong>in</strong>de<br />

Welche Straßenbaumaßnahmen bedürfen e<strong>in</strong>er vorangehenden Verordnung:<br />

Die E<strong>in</strong>reihung, Neuanlage, Verlegung , der umbau, die Verbreiterung und wesentliche Verbesserung<br />

sowie die Auflassung e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>destraße oder e<strong>in</strong>es öffentlichen Interessentenweges<br />

(§ 8 Abs 3 LStVG).<br />

Welche Straßenbaumaßnahmen bedürfen ke<strong>in</strong>er vorangehenden Verordnung:<br />

Sämtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wie Straßenerhaltungs- und<br />

Instandsetzungsarbeiten (dies auch dann, wenn entsprechend den Erfahrungen der straßenbautechnischen<br />

wissenschaften der fahrbahn- bzw. Gehsteigunterbau erneuert, vertieft, ausgewechselt<br />

wird).<br />

Die Errichtung, Verbreiterung (auch punktuell z.b. bei fußgängerübergängen, Haltestellen etc.),<br />

technische Verbesserung von Gehsteigen.<br />

Die Verbreiterung der fahrbahn, die Anordnung von Parkkojen, baum<strong>in</strong>seln etc. auf straßenbegleitenden<br />

Grünflächen, die schon bisher zum Abstellen von fahrzeugen, für den fußgänger-<br />

Innenverkehr etc. gedient haben und bereits verordnet s<strong>in</strong>d.<br />

Der Straßenrückbau (Verschmälerung der fahrbahn zugunsten von Gehwegen, Gehsteigen,<br />

Parkkojen, baum<strong>in</strong>seln, radfahr- bzw. Mehrzweckstreifen, radwegen, Gehwegen, Geh- und<br />

radwegen, radfahranlagen, etc.)<br />

Der umbau von baum<strong>in</strong>seln, zum beispiel zur Vergrößerung oder Verkle<strong>in</strong>erung von Parkkojen,<br />

zur Verbreiterung von Geh- und radwegen etc.<br />

Die änderung der breite von fahrstreifen, die Vermehrung oder Verr<strong>in</strong>gerung von fahrstreifen, die<br />

Anlegung von Schutzwegen, radfahrerüberfahrten, Schutz<strong>in</strong>seln etc.<br />

„Straßenbaumaßnahmen“ im Zuge der Verwirklichung von eisenbahn- bzw. baurechtlich bewilligten<br />

Vorhaben, die bestandteil der Eisenbahnanlage bzw. des bauwerkes s<strong>in</strong>d.<br />

bei allfälligen Zweifelsfällen soll der / die AntragstellerIn anhand der Projektunterlagen auf kurzem<br />

wege die rechtsansicht der bau- und Anlagenbehörde (referat für Straßen- und Eisenbahnrecht)<br />

e<strong>in</strong>holen.<br />

Seite 58 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Anforderungen an<br />

Verfahrensabläufe

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