Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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10.5 Straßenrechtliches Verfahren<br />
10.5.1 Erfordernis<br />
Grundsätzliche behördenverfahren bei Geme<strong>in</strong>destraßen und öffentlichen Interessentenwegen:<br />
1. widmung als öffentliche Straße (Verordnung der Geme<strong>in</strong>de gem. § 8 Abs 3 LStVG)<br />
2. Straßenrechtliche bewilligung (bescheid gem. §47) vor Neuanlage, Verlegung und umbau bei<br />
allen Geme<strong>in</strong>destraßen und öffentlichen Interessentenwegen<br />
Ad 1. Verordnung durch die Geme<strong>in</strong>de<br />
Welche Straßenbaumaßnahmen bedürfen e<strong>in</strong>er vorangehenden Verordnung:<br />
Die E<strong>in</strong>reihung, Neuanlage, Verlegung , der umbau, die Verbreiterung und wesentliche Verbesserung<br />
sowie die Auflassung e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>destraße oder e<strong>in</strong>es öffentlichen Interessentenweges<br />
(§ 8 Abs 3 LStVG).<br />
Welche Straßenbaumaßnahmen bedürfen ke<strong>in</strong>er vorangehenden Verordnung:<br />
Sämtliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wie Straßenerhaltungs- und<br />
Instandsetzungsarbeiten (dies auch dann, wenn entsprechend den Erfahrungen der straßenbautechnischen<br />
wissenschaften der fahrbahn- bzw. Gehsteigunterbau erneuert, vertieft, ausgewechselt<br />
wird).<br />
Die Errichtung, Verbreiterung (auch punktuell z.b. bei fußgängerübergängen, Haltestellen etc.),<br />
technische Verbesserung von Gehsteigen.<br />
Die Verbreiterung der fahrbahn, die Anordnung von Parkkojen, baum<strong>in</strong>seln etc. auf straßenbegleitenden<br />
Grünflächen, die schon bisher zum Abstellen von fahrzeugen, für den fußgänger-<br />
Innenverkehr etc. gedient haben und bereits verordnet s<strong>in</strong>d.<br />
Der Straßenrückbau (Verschmälerung der fahrbahn zugunsten von Gehwegen, Gehsteigen,<br />
Parkkojen, baum<strong>in</strong>seln, radfahr- bzw. Mehrzweckstreifen, radwegen, Gehwegen, Geh- und<br />
radwegen, radfahranlagen, etc.)<br />
Der umbau von baum<strong>in</strong>seln, zum beispiel zur Vergrößerung oder Verkle<strong>in</strong>erung von Parkkojen,<br />
zur Verbreiterung von Geh- und radwegen etc.<br />
Die änderung der breite von fahrstreifen, die Vermehrung oder Verr<strong>in</strong>gerung von fahrstreifen, die<br />
Anlegung von Schutzwegen, radfahrerüberfahrten, Schutz<strong>in</strong>seln etc.<br />
„Straßenbaumaßnahmen“ im Zuge der Verwirklichung von eisenbahn- bzw. baurechtlich bewilligten<br />
Vorhaben, die bestandteil der Eisenbahnanlage bzw. des bauwerkes s<strong>in</strong>d.<br />
bei allfälligen Zweifelsfällen soll der / die AntragstellerIn anhand der Projektunterlagen auf kurzem<br />
wege die rechtsansicht der bau- und Anlagenbehörde (referat für Straßen- und Eisenbahnrecht)<br />
e<strong>in</strong>holen.<br />
Seite 58 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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Anforderungen an<br />
Verfahrensabläufe