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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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10.2 Grundabtretungen im zuge von Bauvorhaben<br />

Neue bauvorhaben bieten die Möglichkeit, flächen für zukünftige trassen zu sichern oder neue Verb<strong>in</strong>dungen<br />

im übergeordneten Geh- und radwegenetz zu realisieren. Im folgenden wird die Vorgehensweise<br />

bei Grundabtretungen im Zuge der genannten Verfahren dargestellt.<br />

bei Eckparzellen s<strong>in</strong>d im Zuge von bauvorhaben Grundstücksabtretungen für Eckabschrägungen zur<br />

Verbesserung der Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich mit zu berücksichtigen. Die Abschrägung hat im<br />

45°-w<strong>in</strong>kel mit Schenkellängen von 2,0 m zu erfolgen.<br />

10.2.1 unentgeltliche Abtretung im zuge der Erstellung von Bebauungsplänen<br />

A10/8 legt erforderliche fläche für Grundabtretung und Querschnittsgestaltung <strong>in</strong> Stellungnahme<br />

an A14 fest. Der Straßenaufbau wird vom Straßenerhalter vorgegeben.<br />

A14 übernimmt regulierung <strong>in</strong> den bebauungsplan.<br />

A14 beauftragt A8/4 mit Grundstücksverhandlungen und Vertrag, für den fall, dass ke<strong>in</strong>e<br />

Grundabtretung im bauverfahren vorgeschrieben werden darf.<br />

A8/4 führt Grundstücksverhandlungen durch und erstellt privatrechtlichen Vertrag. Vertrag wird<br />

an A14 übermittelt<br />

A14 übermittelt bebauungsplan an A17.<br />

A17 führt bauverfahren durch. bescheid geht an A10/6.<br />

A10/6 führt die Herstellung der Grundbuchsordnung durch.<br />

10.2.2 unentgeltliche Abtretung bei nicht aufgeschlossenen Grundstücken<br />

A10/8 legt erforderliche fläche für Grundabtretung und Querschnittsgestaltung <strong>in</strong> Stellungnahme<br />

an A14 fest. Der Straßenaufbau wird vom Straßenerhalter vorgegeben.<br />

A14 übernimmt regulierung<br />

A17 stellt baubescheid aus, Übermittlung des bescheides an A10/6.<br />

Ausbau durch Straßenerhalter nach Klärung der f<strong>in</strong>anzierung.<br />

A10/6 veranlasst nach fertigstellung des Straßenausbaus die Herstellung der Grundbuchsordnung.<br />

10.2.3 Entgeltliche Abtretung<br />

A10/8 legt erforderliche fläche für Grundabtretung und Querschnittsgestaltung fest.<br />

A14 übernimmt regulierung.<br />

A17 stellt baubescheid aus, Übermittlung der bescheide an A10/1 und A10/6.<br />

A10/1 beauftragt A8/4 mit der E<strong>in</strong>löse der Grundstücksflächen.<br />

A8/4 meldet A10/1 und A10/6 erfolgte E<strong>in</strong>lösung.<br />

Der Straßenerhalter erhält von A10/1 die Aufforderung, gegenständliche fläche auszubauen<br />

Straßenerhalter und A10/6 halten Kontakt h<strong>in</strong>sichtlich der Absteckung der Grundstücksgrenzen.<br />

Der Straßenerhalter meldet A10/6 die fertigstellung.<br />

A10/6 veranlasst nach erfolgtem Straßenausbau die Herstellung der Grundbuchsordnung.<br />

Seite 56 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Anforderungen an<br />

Verfahrensabläufe

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