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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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7 KNOtENPuNKtE<br />

7.1 knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage<br />

bei Planungen an Knotenpunkten ohne Verkehrslichtsignalanlage s<strong>in</strong>d grundsätzlich die gültigen Vorschriften<br />

und richtl<strong>in</strong>ien zu verwenden. Ergänzend zur rVS soll aber die Möglichkeit vorgesehen werden,<br />

dass <strong>in</strong> bebautem Gebiet mit vorhandener bestandsbebauung <strong>in</strong> Ausnahmefällen die Anfahrsichtweite<br />

beim Sichtkeil mit 2,0 Meter angenommen werden kann.<br />

7.2 knotenpunkte mit Lichtsignalanlage<br />

bei Planungen an Knotenpunkten mit Verkehrslichtsignalanlage s<strong>in</strong>d grundsätzlich die gültigen<br />

Vorschriften und richtl<strong>in</strong>ien zu verwenden. Ergänzend zur rVS wird aber festgelegt:<br />

für die Anordnung e<strong>in</strong>er Verkehrslichtsignalanlage gelten nachfolgende Kriterien (<strong>in</strong> der angeführten<br />

reihenfolge):<br />

1. Verkehrssicherheit<br />

2. beschleunigung des ÖV<br />

3. Leistungsfähigkeit der Nebenströme<br />

Die räumgeschw<strong>in</strong>digkeit von fußgängerInnen wird mit 1,2 m/s festgesetzt, wobei diese aber bei erhöhtem<br />

bedarf für ältere oder mobilitätse<strong>in</strong>geschränkte Personen auf 1,0 m/s verr<strong>in</strong>gert werden kann. Die<br />

Grünzeitdauer für fußgängersignale soll m<strong>in</strong>destens 10s betragen, wobei aber m<strong>in</strong>destens 2/3 des zu<br />

querenden weges bei Grün zurück gelegt werden können sollen.<br />

wenn bei e<strong>in</strong>er Kreuzung die Querung für fußgängerInnen und radfahrerInnen <strong>in</strong> mehreren<br />

teilabschnitten erfolgt, soll die Signalsteuerung e<strong>in</strong> Queren der Kreuzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zug ermöglichen.<br />

7.3 Grundstückszufahrten und Gewerbliche zufahrten<br />

bei Planungen von Grundstückszufahrten s<strong>in</strong>d grundsätzlich die gültigen Vorschriften und richtl<strong>in</strong>ien zu<br />

verwenden. Ergänzend zur rVS soll aber die Möglichkeit vorgesehen werden, dass <strong>in</strong> bebautem Gebiet<br />

die Anfahrsichtweite beim Sichtkeil mit 2,0 Meter angenommen werden kann. bei Zufahrten zu privaten<br />

Grundstücken soll möglichst e<strong>in</strong>e durchgehende abgesenkte Leiste vorgesehen werden. bei Parkplätzen<br />

entlang der Straße soll eventuell der Gehsteig im bereich der Zufahrt vorgezogen werden.<br />

bei e<strong>in</strong>em durchgehenden Geh-radweg auf Gehsteigniveau soll dieser nach Möglichkeit im bereich<br />

von Zufahrten nicht abgesenkt werden, sondern soll die Zufahrtsmöglichkeit durch das Schrägstellen<br />

der Leiste oder andere geeignete technische Lösungen (z. b. Ankeilen <strong>in</strong>nerhalb des Sicherheitsstreifens)<br />

ermöglich werden.<br />

bei Grundstückszufahrten mit e<strong>in</strong>em tor soll vor e<strong>in</strong>em tor, das manuell geöffnet werden muss, die<br />

wartefläche für e<strong>in</strong> KfZ abseits des Straßenraumes vorgesehen werden.<br />

Seite 50 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

Knotenpunkte<br />

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