Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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6.4 Grüngestaltung<br />
E<strong>in</strong>e wesentliche Zielsetzung des aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt <strong>Graz</strong> stellen der Erhalt<br />
und der weitere Ausbau des Grünraums als notwendige Voraussetzung für die Sicherung der Lebensqualität,<br />
dem Ausbau der Naherholung und der Verbesserung des Stadtklimas dar. Konkretisiert werden<br />
diese Ziele im „räumlichen Leitbild“ sowie im „Grünen Netz“ <strong>Graz</strong>, welche als handlungsorientierte<br />
Arbeitsgrundlage für die Stadtentwicklung fungieren. Die umsetzung erfolgt vorwiegend im rahmen der<br />
bebauungsplanung / Erstellung von bebauungsrichtl<strong>in</strong>ien und der gutachterlichen tätigkeit im<br />
bauverfahren.<br />
In Zusammenarbeit des Stadtplanungsamtes und der Abteilung für Grünraum und Gewässer wurden die<br />
freiraumplanerischen Standards als <strong>in</strong>terne richtl<strong>in</strong>ie zur freiraumgestaltung im bauland und als beurteilungsgrundlage<br />
für die genannten Verfahren erarbeitet.<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d die freiraumplanerischen Standards <strong>in</strong> der gegebenen fassung anzuwenden (Stadt<br />
<strong>Graz</strong>, Abteilung für Grünraum und Gewässer: freiraumplanerische Standards für die baulandgestaltung,<br />
2011).<br />
6.4.1 Straßenbäume<br />
bei Neu-, umbau und Sanierung sollte der M<strong>in</strong>destabstand e<strong>in</strong>er Leitungskünette von der<br />
baumachse m<strong>in</strong>destens 1,5 m betragen.<br />
Entlang von Straßen beträgt der jeweils e<strong>in</strong>zuhaltende M<strong>in</strong>destabstand von mittel- und<br />
großkronigen bäumen zu Gebäuden 4,5m.<br />
Baumstreifen<br />
Die M<strong>in</strong>destnettobreite e<strong>in</strong>es durchgehenden Baumstreifens ohne randleistenfundamente und andere<br />
technische E<strong>in</strong>bauten:<br />
baumstreifen grenzt an sickerfähige Oberfläche: 1,8 m.<br />
baumstreifen grenzt unmittelbar an versiegelte Oberfläche: m<strong>in</strong>destens 2,5 m.<br />
baumstreifen s<strong>in</strong>d gegenüber dem fahrbahnniveau erhöht und im Anschluss an den Gehsteig<br />
niveaugleich auszuführen.<br />
Baumscheibe<br />
Die M<strong>in</strong>destgröße e<strong>in</strong>er baumscheibe beträgt netto (ohne randleistenfundamente und andere technische<br />
E<strong>in</strong>bauten):<br />
6 m² bei versickerungsfähigem umfeld<br />
9m² bei versiegeltem umfeld.<br />
Seite 48 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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Querschnittsaufteilung<br />
Verkehrsberuhigung<br />
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