Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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6 QuErSCHNIttSAuftEILuNG/VErKEHrSbEruHIGuNG<br />
6.1 Grundsätzliches zur Straßenraumgestaltung<br />
Vorrangstraßen haben die funktion der übergeordneten Verkehrserschließung. Sie sollen daher ausreichend<br />
Platz für den fließenden Verkehr bieten, um ihn so reibungslos wie möglich durchzuleiten.<br />
In Nebenstraßen sollen die Straßenquerschnitte für den Kfz-Durchzugsverkehr unattraktiv und nur die<br />
m<strong>in</strong>imal erforderlichen breiten dem fließenden Kfz-Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Damit soll e<strong>in</strong>e<br />
Entlastung der wohngebiete von gebietsfremden Verkehr erreicht werden.<br />
6.2 Verkehrsberuhigung<br />
6.2.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Im untergeordneten Straßennetz s<strong>in</strong>d aufwändige umgestaltungsmaßnahmen prioritär nur im Zuge von<br />
Straßenneubauten / Generalsanierungen umzusetzen. bei der Neuanlage von Straßen <strong>in</strong> wohngebieten<br />
ist bereits e<strong>in</strong>e verkehrsberuhigende Gestaltung mit zu berücksichtigen. werden Maßnahmen zur<br />
Verkehrsberuhigung <strong>in</strong> bestehenden Straßen ergriffen, sollen diese kostengünstig und e<strong>in</strong>fach umsetzbar<br />
se<strong>in</strong>.<br />
6.2.2 Wohnstraßen<br />
Die Stadt <strong>Graz</strong> setzt seit dem Jahr 2010 wieder wohnstraßen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung<br />
von Straßen mit vorwiegend wohnnutzung e<strong>in</strong>.<br />
In wohnstraßen ist lt. StVO §76 b das betreten der fahrbahn und das Spielen gestattet, wenn der<br />
fahrzeugverkehr dabei nicht mutwillig beh<strong>in</strong>dert wird. Der fahrzeugverkehr ist grundsätzlich verboten<br />
(ausgenommen davon s<strong>in</strong>d der radverkehr, das befahren mit fahrzeugen des Straßendienstes, der<br />
Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der feuerwehr <strong>in</strong> Ausübung des Dienstes sowie das<br />
befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens und der Parkplatzsuche).<br />
Ob e<strong>in</strong>e Straße als wohnstraße geeignet ist, wird durch die Abteilung für Verkehrsplanung mittels e<strong>in</strong>es<br />
Kriterienkataloges überprüft (Kriterien siehe tabelle 14). wesentlichstes Kriterium dabei s<strong>in</strong>d die Kfz-<br />
Verkehrsmengen und der Lkw-Anteil sowie die funktion der Straße (Anliegerstraße, Sammelstraße oder<br />
Hauptverkehrsstraße)<br />
S<strong>in</strong>d die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e wohnstraße erfüllt, erfolgt als nächster Schritt e<strong>in</strong>e Abstimmung<br />
mit den Interessen der Anra<strong>in</strong>erInnen. Oft steht der wunsch der bewohnerInnen nach e<strong>in</strong>er wohnstraße<br />
dem Verlust von Parkplätzen und der befürchtung vor vermehrter Lärmbelästigung durch K<strong>in</strong>der<br />
gegenüber. bei der im rahmen der E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er wohnstraße organisierten Informationsveranstaltungen<br />
sollte daher auf diese themen speziell e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />
Seite 44 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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Querschnittsaufteilung<br />
Verkehrsberuhigung<br />
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