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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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6 QuErSCHNIttSAuftEILuNG/VErKEHrSbEruHIGuNG<br />

6.1 Grundsätzliches zur Straßenraumgestaltung<br />

Vorrangstraßen haben die funktion der übergeordneten Verkehrserschließung. Sie sollen daher ausreichend<br />

Platz für den fließenden Verkehr bieten, um ihn so reibungslos wie möglich durchzuleiten.<br />

In Nebenstraßen sollen die Straßenquerschnitte für den Kfz-Durchzugsverkehr unattraktiv und nur die<br />

m<strong>in</strong>imal erforderlichen breiten dem fließenden Kfz-Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Damit soll e<strong>in</strong>e<br />

Entlastung der wohngebiete von gebietsfremden Verkehr erreicht werden.<br />

6.2 Verkehrsberuhigung<br />

6.2.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Im untergeordneten Straßennetz s<strong>in</strong>d aufwändige umgestaltungsmaßnahmen prioritär nur im Zuge von<br />

Straßenneubauten / Generalsanierungen umzusetzen. bei der Neuanlage von Straßen <strong>in</strong> wohngebieten<br />

ist bereits e<strong>in</strong>e verkehrsberuhigende Gestaltung mit zu berücksichtigen. werden Maßnahmen zur<br />

Verkehrsberuhigung <strong>in</strong> bestehenden Straßen ergriffen, sollen diese kostengünstig und e<strong>in</strong>fach umsetzbar<br />

se<strong>in</strong>.<br />

6.2.2 Wohnstraßen<br />

Die Stadt <strong>Graz</strong> setzt seit dem Jahr 2010 wieder wohnstraßen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung<br />

von Straßen mit vorwiegend wohnnutzung e<strong>in</strong>.<br />

In wohnstraßen ist lt. StVO §76 b das betreten der fahrbahn und das Spielen gestattet, wenn der<br />

fahrzeugverkehr dabei nicht mutwillig beh<strong>in</strong>dert wird. Der fahrzeugverkehr ist grundsätzlich verboten<br />

(ausgenommen davon s<strong>in</strong>d der radverkehr, das befahren mit fahrzeugen des Straßendienstes, der<br />

Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der feuerwehr <strong>in</strong> Ausübung des Dienstes sowie das<br />

befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens und der Parkplatzsuche).<br />

Ob e<strong>in</strong>e Straße als wohnstraße geeignet ist, wird durch die Abteilung für Verkehrsplanung mittels e<strong>in</strong>es<br />

Kriterienkataloges überprüft (Kriterien siehe tabelle 14). wesentlichstes Kriterium dabei s<strong>in</strong>d die Kfz-<br />

Verkehrsmengen und der Lkw-Anteil sowie die funktion der Straße (Anliegerstraße, Sammelstraße oder<br />

Hauptverkehrsstraße)<br />

S<strong>in</strong>d die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e wohnstraße erfüllt, erfolgt als nächster Schritt e<strong>in</strong>e Abstimmung<br />

mit den Interessen der Anra<strong>in</strong>erInnen. Oft steht der wunsch der bewohnerInnen nach e<strong>in</strong>er wohnstraße<br />

dem Verlust von Parkplätzen und der befürchtung vor vermehrter Lärmbelästigung durch K<strong>in</strong>der<br />

gegenüber. bei der im rahmen der E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er wohnstraße organisierten Informationsveranstaltungen<br />

sollte daher auf diese themen speziell e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />

Seite 44 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Querschnittsaufteilung<br />

Verkehrsberuhigung<br />

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