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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Durch die unterschiedlichen breiten von Pkw und Lkw und die dadurch entstehenden unterschiedlich<br />

e<strong>in</strong>zustufenden Querschnittsbreiten wird dieses Problem noch verstärkt. Solche „Zwischenprofile“ s<strong>in</strong>d<br />

für den radverkehr ungünstig und nach Möglichkeit zu vermeiden. Abbildung 25 zeigt die möglichen<br />

und s<strong>in</strong>nvollen Komb<strong>in</strong>ationen der Verkehrsströme von Kfz- und radverkehr <strong>in</strong> Abhängigkeit von der zur<br />

Verfügung stehenden fahrbahnbreite sowie der Verkehrsbelastung (Quelle: Meschik: Planungshandbuch<br />

radverkehr, 2008).<br />

werden die fahrstreifen markiert, soll zur Vermeidung von riskanten Überholmanövern der von den radfahrerInnen<br />

benützte fahrsteifen entweder maximal 3,0 m breit se<strong>in</strong> (Überholen auf dem fahrstreifen<br />

auch für Pkw nicht möglich) oder breiter als 3,80 m se<strong>in</strong> (Überholen gefahrlos möglich).<br />

5.3 Ruhender motorisierter Verkehr<br />

Vor allem <strong>in</strong> dicht bebauten bereichen sowie bereichen mit engen Straßenräumen bestehen erhebliche<br />

Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten und anderer Nutzungen. Es ist deshalb<br />

anzustreben, dass der bedarf von Kfz-Stellplätzen auf Privatgrund gedeckt wird. E<strong>in</strong>e unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong><br />

bzw. die Errichtung von Sammelgaragen (zentrale Garage für mehrere wohnbauten) wird empfohlen.<br />

5.3.1 Stellplatzanzahl für pkw – Stellplatzobergrenzen<br />

Grundsätzlich gilt für die Anzahl von Pkw-Abstellplätzen das Steiermärkische baugesetz (Stmk. bauG.<br />

§89). Ausnahmen nach unten bzw. oben s<strong>in</strong>d, zum beispiel auf Grund der vorhandenen Verkehrssituation<br />

oder stadtplanerischer Notwendigkeiten, gesetzlich zulässig und im E<strong>in</strong>zelfall im behördenverfahren<br />

zu prüfen.<br />

Gebäude mit Wohnnutzung<br />

Die Abteilung für Verkehrsplanung hat im September 2008 e<strong>in</strong>e Studie als Grundlage zur Stellplatzverordnung<br />

für wohnbauprojekte erstellen lassen (Verkehrsplanung Hochkofler: Stellplatzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

für Gebäude mit wohnnutzung im Stadtgebiet von <strong>Graz</strong>, September 2009). In dieser richtl<strong>in</strong>ie wurden<br />

Stellplatzfaktoren <strong>in</strong> Abhängigkeit von der ÖV-Erschließung und der Erreichbarkeit von E<strong>in</strong>richtungen des<br />

täglichen bedarfs (Lebensmittelgeschäfte und K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der unter 10 Jahre)<br />

festgelegt. Diese faktoren s<strong>in</strong>d, je nach entsprechendem Stadtteil, heranzuziehen.<br />

bei e<strong>in</strong>em vorliegenden Mobilitätsmanagement-Konzept (siehe Kapitel 9) zur reduktion des motorisierten<br />

Individualverkehrs ist e<strong>in</strong> Herabsetzen des Stellplatzschlüssels <strong>in</strong> Abstimmung mit der Abteilung für<br />

Verkehrsplanung möglich.<br />

Betriebe und Geschäfte<br />

Von der Abteilung für Verkehrsplanung werden im Zuge der gutachterlichen tätigkeit für die Anzahl der<br />

Pkw-Abstellplätze – je nach Art der Nutzung – die werte aus der tabelle 12 herangezogen (Quelle:<br />

Stadt <strong>Graz</strong>, Abteilung für Verkehrsplanung 2009, Leitfaden Mobilität für bauvorhaben - siehe Anhang<br />

6 bzw. Download unter: www.graz.at/verkehrsplanung). bei Anwendung e<strong>in</strong>es betrieblichen Mobilitätsmanagements<br />

(siehe Kapitel 9) ist e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung des Stellplatzschlüssels <strong>in</strong> Abstimmung mit der<br />

Abteilung für Verkehrsplanung möglich.<br />

Seite 40 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Motorisierter<br />

Individualverkehr<br />

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