Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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5 MOtOrISIErtEr INDIVIDuALVErKEHr<br />
5.1 Grundsätzliches<br />
Sofern nachfolgend nicht anders genannt, können die zur Planung benötigten Angaben den<br />
entsprechenden richtl<strong>in</strong>ien und Vorschriften für das Straßenwesen (rVS) der forschungsgesellschaft<br />
Straße und Verkehr (fSV) entnommen werden.<br />
5.2 Verkehrsraum<br />
Die breite des Verkehrsraumes für den fließenden fahrzeugverkehr hängt von den maßgebenden bemessungsfahrzeugen<br />
und der maßgebenden Geschw<strong>in</strong>digkeit ab. für e<strong>in</strong>- und zweistreifige Straßen ist die<br />
breite der fahrfläche aus der folgenden tabelle 10 zu entnehmen.<br />
Die M<strong>in</strong>destbreite für e<strong>in</strong>streifige Straßen beträgt 3,0m, damit ist die befahrbarkeit für feuerwehr und<br />
Lkw gewährleistet. wird die fahrfläche durch bordste<strong>in</strong>e begrenzt, ist e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 3,50m für<br />
den Schneepflug e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
TABELLE 10 breite des Verkehrsraumes für den fließenden fahrzeugverkehr (= breite der fahrfläche) <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>- und zweistreifigen Straßen, breiten ohne Kurvenzuschläge<br />
Breite <strong>in</strong> m bei zulässiger höchst- bzw. Begegnungsgeschw<strong>in</strong>digleit km/h<br />
≤ 10 ≤ 30 ≤ 50 ≤ 80<br />
E<strong>in</strong>zelfahrzeuge<br />
PKw 2,00 2,25 2,40 2,60<br />
Lieferwagen, Kle<strong>in</strong>laster 2,35 2,50 2,60 3,00<br />
LKw, bus<br />
E<strong>in</strong>streifige Straße (E<strong>in</strong>bahn)<br />
2,80 3,00 3,10 3,25<br />
1<br />
M<strong>in</strong>destbreite für befahrbarkeit<br />
mit feuerwehr und LKw (2)<br />
zweistreifige Fahrbahn mit<br />
Begegnungsfall (Überholungsfall,<br />
Vorbeifahren)<br />
3,00 3,00 3,10 3,25<br />
LKw-LKw, bus-bus 5,50 (3) 6,00 6,25 (4) 6,50 (4)<br />
LKw-PKw, bus-PKw 4,60 5,25 5,50 6,00<br />
PKw-PKw 4,00 4,50 4,80 5,20<br />
LKw-rad, bus-rad (5) 3,75 4,00 4,70 –<br />
PKw-rad (5) 3,00 3,50 4,00 –<br />
(1) wenn e<strong>in</strong> Parkstreifen angrenzt, ist der bewegungsspielraum für das Aus- und E<strong>in</strong>parken zu berücksichtigen<br />
(2) Die breite von Schneepflügen ist bei der zuständigen Straßenverwaltung zu erfragen<br />
(3) wenn die fahrfläche durch bordste<strong>in</strong>e begrenzt wird, ist e<strong>in</strong> L<strong>in</strong>ienbusbetrieb nicht möglich<br />
(4) In der regel ist bei bundesstraßen und bei sonstigen Straßen mit L<strong>in</strong>ienbusbetrieb und MSV-L (LKw + bus/h) > 50 e<strong>in</strong><br />
breitenzuschlag von 0,25 vorzusehen; Es ist darauf zu achten, dass bei L<strong>in</strong>ienbusbetrieb auf dem fahrstreifen für L<strong>in</strong>ienbusse<br />
Seitene<strong>in</strong>laufschächte und ke<strong>in</strong>e Pendelr<strong>in</strong>nen zur Längsentwässerung vorhanden s<strong>in</strong>d<br />
(5) Gilt auch für nebene<strong>in</strong>anderliegende radfahr- und Kfz-fahrstreifen<br />
Seite 38 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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Motorisierter<br />
Individualverkehr<br />
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