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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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5 MOtOrISIErtEr INDIVIDuALVErKEHr<br />

5.1 Grundsätzliches<br />

Sofern nachfolgend nicht anders genannt, können die zur Planung benötigten Angaben den<br />

entsprechenden richtl<strong>in</strong>ien und Vorschriften für das Straßenwesen (rVS) der forschungsgesellschaft<br />

Straße und Verkehr (fSV) entnommen werden.<br />

5.2 Verkehrsraum<br />

Die breite des Verkehrsraumes für den fließenden fahrzeugverkehr hängt von den maßgebenden bemessungsfahrzeugen<br />

und der maßgebenden Geschw<strong>in</strong>digkeit ab. für e<strong>in</strong>- und zweistreifige Straßen ist die<br />

breite der fahrfläche aus der folgenden tabelle 10 zu entnehmen.<br />

Die M<strong>in</strong>destbreite für e<strong>in</strong>streifige Straßen beträgt 3,0m, damit ist die befahrbarkeit für feuerwehr und<br />

Lkw gewährleistet. wird die fahrfläche durch bordste<strong>in</strong>e begrenzt, ist e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 3,50m für<br />

den Schneepflug e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

TABELLE 10 breite des Verkehrsraumes für den fließenden fahrzeugverkehr (= breite der fahrfläche) <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>- und zweistreifigen Straßen, breiten ohne Kurvenzuschläge<br />

Breite <strong>in</strong> m bei zulässiger höchst- bzw. Begegnungsgeschw<strong>in</strong>digleit km/h<br />

≤ 10 ≤ 30 ≤ 50 ≤ 80<br />

E<strong>in</strong>zelfahrzeuge<br />

PKw 2,00 2,25 2,40 2,60<br />

Lieferwagen, Kle<strong>in</strong>laster 2,35 2,50 2,60 3,00<br />

LKw, bus<br />

E<strong>in</strong>streifige Straße (E<strong>in</strong>bahn)<br />

2,80 3,00 3,10 3,25<br />

1<br />

M<strong>in</strong>destbreite für befahrbarkeit<br />

mit feuerwehr und LKw (2)<br />

zweistreifige Fahrbahn mit<br />

Begegnungsfall (Überholungsfall,<br />

Vorbeifahren)<br />

3,00 3,00 3,10 3,25<br />

LKw-LKw, bus-bus 5,50 (3) 6,00 6,25 (4) 6,50 (4)<br />

LKw-PKw, bus-PKw 4,60 5,25 5,50 6,00<br />

PKw-PKw 4,00 4,50 4,80 5,20<br />

LKw-rad, bus-rad (5) 3,75 4,00 4,70 –<br />

PKw-rad (5) 3,00 3,50 4,00 –<br />

(1) wenn e<strong>in</strong> Parkstreifen angrenzt, ist der bewegungsspielraum für das Aus- und E<strong>in</strong>parken zu berücksichtigen<br />

(2) Die breite von Schneepflügen ist bei der zuständigen Straßenverwaltung zu erfragen<br />

(3) wenn die fahrfläche durch bordste<strong>in</strong>e begrenzt wird, ist e<strong>in</strong> L<strong>in</strong>ienbusbetrieb nicht möglich<br />

(4) In der regel ist bei bundesstraßen und bei sonstigen Straßen mit L<strong>in</strong>ienbusbetrieb und MSV-L (LKw + bus/h) > 50 e<strong>in</strong><br />

breitenzuschlag von 0,25 vorzusehen; Es ist darauf zu achten, dass bei L<strong>in</strong>ienbusbetrieb auf dem fahrstreifen für L<strong>in</strong>ienbusse<br />

Seitene<strong>in</strong>laufschächte und ke<strong>in</strong>e Pendelr<strong>in</strong>nen zur Längsentwässerung vorhanden s<strong>in</strong>d<br />

(5) Gilt auch für nebene<strong>in</strong>anderliegende radfahr- und Kfz-fahrstreifen<br />

Seite 38 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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4<br />

5<br />

Motorisierter<br />

Individualverkehr<br />

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7<br />

8<br />

9<br />

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