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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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4.8 kasseler Sonderbordste<strong>in</strong> für haltestellen<br />

Im bereich von bushaltestellen im Stadtgebiet von <strong>Graz</strong> soll als Standardrandste<strong>in</strong> der Kasseler Sonderbordste<strong>in</strong><br />

angewendet werden. Der Sonderbordste<strong>in</strong> bildet durch die Spurführung beim Zufahren zur<br />

Haltestelle e<strong>in</strong>e Anfahrhilfe. Der vertikale Abstand zwischen bus und Haltestelle wird auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß<br />

reduziert, wodurch für die fahrgäste der E<strong>in</strong>- und Ausstieg erleichtert wird.<br />

Die Höhe des Leistenste<strong>in</strong>es für Straßenbahn- und Mischhaltestellen beträgt 11cm. Die Höhe des Leistenste<strong>in</strong>s<br />

für bushaltestellen beträgt 16cm.<br />

foto: Stadt <strong>Graz</strong>/Verkehrsplanung<br />

4.9 haltestellenausstattung<br />

Der Ausbaugrad der Haltestellen bezüglich Info-Stelen und warthäuser soll primär nach e<strong>in</strong>er<br />

Prioritätenliste auf basis der fahrgastfrequenzen bestimmt werden. Diese fahrgastfrequenzen<br />

können von den <strong>Graz</strong> L<strong>in</strong>ien zur Verfügung gestellt werden.<br />

Nach Möglichkeit ist das Pr<strong>in</strong>zip bike & ride umzusetzen.<br />

Schutzwege sollen <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe von Haltestellen e<strong>in</strong>gerichtet werden, wobei e<strong>in</strong><br />

sicheres Überqueren zu gewährleisten ist (möglichst Kaphaltestelle mit Mittel<strong>in</strong>sel).<br />

bei umstiegshaltestellen s<strong>in</strong>d kurze umsteigewege anzustreben.<br />

4.10 Verkehrsberuhigende Maßnahmen an ÖV-Trassen<br />

In Straßen, <strong>in</strong> denen fahrzeuge des ÖPNV fahren, s<strong>in</strong>d verkehrsberuhigende Maßnahmen mit dem<br />

L<strong>in</strong>ienbetreiber abzustimmen.<br />

Seite 37 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

FOTO 10<br />

Kasseler Sonderbordste<strong>in</strong><br />

1<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

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