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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Randhaltestellen mit Fahrbahnteiler<br />

Die Haltestellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> fahrtrichtung gesehen vor dem Schutzweg anzuordnen. Der fahrbahnteiler dient<br />

als Querungshilfe für fußgängerInnen und soll m<strong>in</strong>destens 2,0 m breite betragen. Die breite zwischen<br />

den bordste<strong>in</strong>en muss unter berücksichtigung des w<strong>in</strong>terdienstens m<strong>in</strong>destens 3,50 m (bei Landesstraßen<br />

wegen der größeren Schneepflüge 3,80 m) betragen. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d gegebenenfalls Anforderungen<br />

an das Straßennetz für Sondertransporte zu erfüllen. Zwischen bushaltestelle und Schutzweg ist e<strong>in</strong><br />

Abstand von 2,0 m anzustreben. für die beh<strong>in</strong>dertengerechte Ausführung der Mittel<strong>in</strong>sel ist das typenblatt<br />

„f“ aus den richtl<strong>in</strong>ien „barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raums“ heranzuziehen (siehe<br />

Anhang 2). Grundsätzlich s<strong>in</strong>d randhaltestellen mit fahrbahnteiler anzustreben.<br />

Die genauen Maße s<strong>in</strong>d dem Anhang 3 zu entnehmen.<br />

ABBILdunG 22 Übersichtsplan für die Haltestellenanordnung bei randhaltestellen mit fahrbahnteiler<br />

Randhaltestellen ohne Fahrbahnteiler<br />

Die Haltestellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> fahrtrichtung gesehen vor dem Schutzweg anzuordnen. Zwischen der Haltel<strong>in</strong>ie<br />

und dem Schutzweg ist aus Sicherheitsgründen (Sicht) e<strong>in</strong> Abstand von 8,0 m anzustreben. Im bereich<br />

der Haltestelle ist e<strong>in</strong>e Sperrl<strong>in</strong>ie zu markieren, um das Vorbeifahren des Individualverkehrs während des<br />

Aufenthaltes des busses <strong>in</strong> der Haltestelle zu verh<strong>in</strong>dern. Die Sperrl<strong>in</strong>ie sollte vom Schutzweg ausgehend<br />

bis m<strong>in</strong>destens 2 Pkw-Längen nach der Haltestellenmarkierung reichen (siehe Abbildung 23).<br />

Die genauen Maße s<strong>in</strong>d dem Anhang 3 zu entnehmen.<br />

ABBILdunG 23 Übersichtsplan für die Haltestellenanordnung bei randhaltestellen ohne fahrbahnteiler<br />

Seite 35 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Öffentlicher Verkehr<br />

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