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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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4 ÖffENtLICHEr VErKEHr<br />

4.1 Arten von haltestellen<br />

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen<br />

randhaltestellen,<br />

Inselhaltestellen und<br />

fahrbahnhaltestellen.<br />

4.1.1 Randhaltestellen<br />

bei randhaltestellen müssen die fahrgäste nie die fahrbahn betreten. Sie s<strong>in</strong>d daher für die fahrgäste<br />

die sichersten Haltestellen und ermöglichen e<strong>in</strong>e rasche Abwicklung des fahrgastwechsels.<br />

Man unterscheidet zwischen Haltestellen mit und ohne Vorbeifahrtmöglichkeit am haltenden bus.<br />

besondere formen von randhaltestellen s<strong>in</strong>d Kaphaltestellen und busbuchten.<br />

Randhaltestellen mit Vorbeifahrtmöglichkeit<br />

Der fließende Kfz-Verkehr kann bei dieser Haltestellenart, wenn es die Verkehrsverhältnisse erlauben, am<br />

haltenden bus vorbeifahren. Dieser kann die Haltestelle geradl<strong>in</strong>ig anfahren und wieder verlassen. Durch<br />

das Vorbeifahren des Individualverkehrs können für den bus Verlustzeiten entstehen. E<strong>in</strong> weiterer wesentlicher<br />

Nachteil ist das Auffahren und Anstreifen des Individualverkehrs beim Vorbeifahren am haltenden<br />

bus, sowie die Gefährdung die fahrbahn querender fußgängerInnen durch vorbeifahrende Kfz.<br />

randhaltestellen s<strong>in</strong>d relativ e<strong>in</strong>fach – mit ger<strong>in</strong>gen baulichen Maßnahmen – e<strong>in</strong>zurichten, da sie durch<br />

Halteverbote am fahrbahnrand hergestellt werden.<br />

ABBILdunG 16 randhaltestelle mit Vorbeifahrt (Darstellung: ÖNOrM b4970)<br />

Randhaltestellen ohne Vorbeifahrtmöglichkeit<br />

Mittels Markierung oder fahrbahnteiler kann das Vorbeifahren des Individualverkehrs am haltenden bus<br />

verh<strong>in</strong>dert werden. für den bus entfällt dadurch das wiedere<strong>in</strong>fädeln <strong>in</strong> den fließenden Verkehr. Er kann<br />

die Haltestelle geradl<strong>in</strong>ig anfahren und wieder verlassen.<br />

ABBILdunG 17 randhaltestelle ohne Vorbeifahrt mit fahrbahnteiler (Darstellung: ÖNOrM b4970)<br />

Seite 30 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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Öffentlicher Verkehr<br />

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