Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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4 ÖffENtLICHEr VErKEHr<br />
4.1 Arten von haltestellen<br />
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen<br />
randhaltestellen,<br />
Inselhaltestellen und<br />
fahrbahnhaltestellen.<br />
4.1.1 Randhaltestellen<br />
bei randhaltestellen müssen die fahrgäste nie die fahrbahn betreten. Sie s<strong>in</strong>d daher für die fahrgäste<br />
die sichersten Haltestellen und ermöglichen e<strong>in</strong>e rasche Abwicklung des fahrgastwechsels.<br />
Man unterscheidet zwischen Haltestellen mit und ohne Vorbeifahrtmöglichkeit am haltenden bus.<br />
besondere formen von randhaltestellen s<strong>in</strong>d Kaphaltestellen und busbuchten.<br />
Randhaltestellen mit Vorbeifahrtmöglichkeit<br />
Der fließende Kfz-Verkehr kann bei dieser Haltestellenart, wenn es die Verkehrsverhältnisse erlauben, am<br />
haltenden bus vorbeifahren. Dieser kann die Haltestelle geradl<strong>in</strong>ig anfahren und wieder verlassen. Durch<br />
das Vorbeifahren des Individualverkehrs können für den bus Verlustzeiten entstehen. E<strong>in</strong> weiterer wesentlicher<br />
Nachteil ist das Auffahren und Anstreifen des Individualverkehrs beim Vorbeifahren am haltenden<br />
bus, sowie die Gefährdung die fahrbahn querender fußgängerInnen durch vorbeifahrende Kfz.<br />
randhaltestellen s<strong>in</strong>d relativ e<strong>in</strong>fach – mit ger<strong>in</strong>gen baulichen Maßnahmen – e<strong>in</strong>zurichten, da sie durch<br />
Halteverbote am fahrbahnrand hergestellt werden.<br />
ABBILdunG 16 randhaltestelle mit Vorbeifahrt (Darstellung: ÖNOrM b4970)<br />
Randhaltestellen ohne Vorbeifahrtmöglichkeit<br />
Mittels Markierung oder fahrbahnteiler kann das Vorbeifahren des Individualverkehrs am haltenden bus<br />
verh<strong>in</strong>dert werden. für den bus entfällt dadurch das wiedere<strong>in</strong>fädeln <strong>in</strong> den fließenden Verkehr. Er kann<br />
die Haltestelle geradl<strong>in</strong>ig anfahren und wieder verlassen.<br />
ABBILdunG 17 randhaltestelle ohne Vorbeifahrt mit fahrbahnteiler (Darstellung: ÖNOrM b4970)<br />
Seite 30 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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