Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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3.9 Führung des Radverkehrs im kreuzungs- und knotenbereich<br />
bzw. bei Grundstückszufahrten<br />
radfahr- und Mehrzweckstreifen s<strong>in</strong>d im knotenpunktbereich direkt neben dem Kfz-Verkehr zu führen<br />
(d.h. nicht abgesetzt). radwege können auch weiter entfernt von der parallelen fahrbahn geführt<br />
werden, allerd<strong>in</strong>gs ist im Ortsgebiet auf Grund des besseren Sichtkontaktes zwischen radfahrerInnen<br />
und Kfz-LenkerInnen jedenfalls die nicht abgesetzte führung zu bevorzugen. Konflikte zwischen rechts<br />
abbiegenden Kfz und geradeaus fahrenden radfahrerInnen können so am besten vermieden werden.<br />
ABBILdunG 14 Nicht abgesetzte und abgesetzte führung von radverkehrsanlagen<br />
(Darstellung: fSV, rVS 03.02.13)<br />
bei Grundstückszufahrten s<strong>in</strong>d folgende Grundsätze zu beachten:<br />
Die Anrampung für die Zufahrt sollte im bereich des Sicherheitsstreifens liegen. Dadurch soll<br />
gewährleistet se<strong>in</strong>, dass der radweg durchgehend auf e<strong>in</strong>em Niveau geführt wird.<br />
Die Querung ist möglichst rechtw<strong>in</strong>kelig zu gestalten.<br />
Seite 27 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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