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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Führung von gemischten Geh- und Radwegen<br />

Der geme<strong>in</strong>same Geh- und radweg soll h<strong>in</strong>ter der fahrgastaufstellfläche geführt werden. E<strong>in</strong>e breite von<br />

m<strong>in</strong>destens 2,50m sollte dem Geh- radweg zur Verfügung stehen (siehe Abbildung 9).<br />

ABBILdunG 9 Kaphaltestelle mit gemischtem Geh- und radweg (Darstellung: fSV, rVS 02.03.11) randhaltestelle<br />

mit unterbrochenem radfahrstreifen (Darstellung: fSV, rVS 03.02.13)<br />

Führung von Radfahrstreifen<br />

bei randhaltestellen unterbrechung des radfahrstreifens (siehe Abbildung 10)<br />

Im bereich von busbuchten kann der radfahrstreifen durchgezogen werden, wenn die bucht<br />

m<strong>in</strong>destens so breit ist wie der bus, schmälere busbuchten s<strong>in</strong>d ungeeignet (siehe Abbildung 11).<br />

ABBILdunG 10 randhaltestelle mit unterbrochenem radfahrstreifen (Darstellung: fSV, rVS 03.02.13)<br />

ABBILdunG 11 radfahrstreifen bei busbucht (Darstellung: fSV, rVS 03.02.13)<br />

Seite 25 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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