Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Getrennter Geh- und Radweg<br />
Die bauliche M<strong>in</strong>destbreite für e<strong>in</strong>en getrennten Geh- und radweg beträgt<br />
3,90 m, wenn ke<strong>in</strong>e fahrbahn angrenzt. Davon s<strong>in</strong>d 1,60 m für den Gehbereich<br />
und 2,00 m für den radwegbereich vorzusehen. Zwischen dem<br />
Geh- und dem radwegbereich hat e<strong>in</strong>e 0,30m breite trennung zu erfolgen,<br />
wobei e<strong>in</strong>e taktile Ausführung zu bevorzugen ist (z. b. mittels Pflasterstreifen<br />
etc.). Die randl<strong>in</strong>ie zwischen Geh- und radwegbereich hat auf<br />
der radwegseite zu erfolgen. Die unterkante des Verkehrszeichens darf<br />
m<strong>in</strong>destens auf e<strong>in</strong>er Höhe von 2,30 m über dem Gehund radweg und maximal auf e<strong>in</strong>er Höhe von<br />
2,50 m von der fahrbahn (gem. StVO) se<strong>in</strong>.<br />
bei angrenzender fahrbahn ist zusätzlich e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von 0,60 m anzuordnen (siehe Abbildung<br />
7). Der Sicherheitsstreifen dient dem Schutz des radverkehrs vor dem ruhenden und fließenden<br />
Kfz-Verkehr. Der Sicherheitsstreifen ist durch e<strong>in</strong>e Markierung vom radweg zu trennen. bei seitlichen<br />
H<strong>in</strong>dernissen (z. b. Hausmauern, Geländer, etc.) ist zusätzlich e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von m<strong>in</strong>destens<br />
0,25 m zu berücksichtigen.<br />
TABELLE 7 richtwerte für die breite von getrennten Geh- und radwegen<br />
Getrennter Geh- und<br />
radweg<br />
Seite 22 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
regelbreite [m] M<strong>in</strong>destbreite [m]<br />
(<strong>in</strong> Ausnahmefällen)<br />
Standardbreite 3,90 3,50<br />
neben fahrbahn 4,50 4,10<br />
neben seitl. H<strong>in</strong>dernis 4,15 3,75<br />
Zwischen fahrbahn und<br />
seitl. H<strong>in</strong>dernis<br />
4,75 4,35<br />
ABBILdunG 7 regelprofil getrennter Geh- und radweg (Darstellung: Abteilung für Verkehrsplanung)<br />
1<br />
2<br />
3<br />
radverkehr<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10