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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Getrennter Geh- und Radweg<br />

Die bauliche M<strong>in</strong>destbreite für e<strong>in</strong>en getrennten Geh- und radweg beträgt<br />

3,90 m, wenn ke<strong>in</strong>e fahrbahn angrenzt. Davon s<strong>in</strong>d 1,60 m für den Gehbereich<br />

und 2,00 m für den radwegbereich vorzusehen. Zwischen dem<br />

Geh- und dem radwegbereich hat e<strong>in</strong>e 0,30m breite trennung zu erfolgen,<br />

wobei e<strong>in</strong>e taktile Ausführung zu bevorzugen ist (z. b. mittels Pflasterstreifen<br />

etc.). Die randl<strong>in</strong>ie zwischen Geh- und radwegbereich hat auf<br />

der radwegseite zu erfolgen. Die unterkante des Verkehrszeichens darf<br />

m<strong>in</strong>destens auf e<strong>in</strong>er Höhe von 2,30 m über dem Gehund radweg und maximal auf e<strong>in</strong>er Höhe von<br />

2,50 m von der fahrbahn (gem. StVO) se<strong>in</strong>.<br />

bei angrenzender fahrbahn ist zusätzlich e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von 0,60 m anzuordnen (siehe Abbildung<br />

7). Der Sicherheitsstreifen dient dem Schutz des radverkehrs vor dem ruhenden und fließenden<br />

Kfz-Verkehr. Der Sicherheitsstreifen ist durch e<strong>in</strong>e Markierung vom radweg zu trennen. bei seitlichen<br />

H<strong>in</strong>dernissen (z. b. Hausmauern, Geländer, etc.) ist zusätzlich e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von m<strong>in</strong>destens<br />

0,25 m zu berücksichtigen.<br />

TABELLE 7 richtwerte für die breite von getrennten Geh- und radwegen<br />

Getrennter Geh- und<br />

radweg<br />

Seite 22 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

regelbreite [m] M<strong>in</strong>destbreite [m]<br />

(<strong>in</strong> Ausnahmefällen)<br />

Standardbreite 3,90 3,50<br />

neben fahrbahn 4,50 4,10<br />

neben seitl. H<strong>in</strong>dernis 4,15 3,75<br />

Zwischen fahrbahn und<br />

seitl. H<strong>in</strong>dernis<br />

4,75 4,35<br />

ABBILdunG 7 regelprofil getrennter Geh- und radweg (Darstellung: Abteilung für Verkehrsplanung)<br />

1<br />

2<br />

3<br />

radverkehr<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10

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