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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Gemischter Geh- und Radweg<br />

Gemischt genutzte Geh- und radwege dürfen vom fußgänger- und radverkehr<br />

geme<strong>in</strong>sam genutzt werden. Diese Anlageart soll nur bei ger<strong>in</strong>geren Verkehrsbelastungen<br />

durch fußgängerInnen und radfahrerInnen angewendet werden. Direkt<br />

an Haustore oder Hause<strong>in</strong>fahrten angrenzende gemischte Geh- und radwege s<strong>in</strong>d<br />

nicht zu empfehlen. Die Vorteile s<strong>in</strong>d, dass auch bei ger<strong>in</strong>ger flächenverfügbarkeit<br />

(unter 3,5 Metern) der radverkehr abseits vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt geführt<br />

werden kann und er aufgrund der ger<strong>in</strong>gen flächenerfordernis und Ausbaukosten<br />

e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Lösung darstellt. Nachteilig s<strong>in</strong>d die möglichen Konfliktsituationen<br />

zwischen fußgängerInnen und radfahrerInnen.<br />

Die bauliche Standardbreite für e<strong>in</strong>en gemischten Geh- und radweg beträgt 2,90 m. Schließt er an die fahrbahn<br />

an, so ist e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von 0,60 m zur fahrbahn h<strong>in</strong> vorzusehen. Der Sicherheitsstreifen dient<br />

dem Schutz des radverkehrs vor dem ruhenden und fließenden Kfz- Verkehr. Er ist durch e<strong>in</strong>e Markierung vom<br />

radweg zu trennen. Der M<strong>in</strong>destquerschnitt von 2,50 m + 0,60 m als Sicherheitsstreifen soll nur mehr <strong>in</strong> Ausnahmesituationen<br />

zur Anwendung kommen (bei begrenzten Platzverhältnissen). bei seitlichen H<strong>in</strong>dernissen (z.<br />

b. Hausmauern, Geländer, etc.) ist zusätzlich e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von m<strong>in</strong>destens 0,25 m zu berücksichtigen.<br />

Die erforderlichen breiten für gemischte Geh- und radwege s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der nachfolgenden tabelle zusammengefasst.<br />

TABELLE 6 richtwerte für die breite von gemischten Geh- und radwegen<br />

Gemischter Geh- und<br />

radweg<br />

Seite 20 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

regelbreite [m] M<strong>in</strong>destbreite [m]<br />

(<strong>in</strong> Ausnahmefällen)<br />

Standardbreite 2,90 2,50<br />

neben fahrbahn 3,50 3,10<br />

neben seitl. H<strong>in</strong>dernis 3,15 2,75<br />

Zwischen fahrbahn und<br />

seitl. H<strong>in</strong>dernis<br />

3,75 3,35<br />

1<br />

2<br />

3<br />

radverkehr<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10

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