Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Gemischter Geh- und Radweg<br />
Gemischt genutzte Geh- und radwege dürfen vom fußgänger- und radverkehr<br />
geme<strong>in</strong>sam genutzt werden. Diese Anlageart soll nur bei ger<strong>in</strong>geren Verkehrsbelastungen<br />
durch fußgängerInnen und radfahrerInnen angewendet werden. Direkt<br />
an Haustore oder Hause<strong>in</strong>fahrten angrenzende gemischte Geh- und radwege s<strong>in</strong>d<br />
nicht zu empfehlen. Die Vorteile s<strong>in</strong>d, dass auch bei ger<strong>in</strong>ger flächenverfügbarkeit<br />
(unter 3,5 Metern) der radverkehr abseits vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt geführt<br />
werden kann und er aufgrund der ger<strong>in</strong>gen flächenerfordernis und Ausbaukosten<br />
e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Lösung darstellt. Nachteilig s<strong>in</strong>d die möglichen Konfliktsituationen<br />
zwischen fußgängerInnen und radfahrerInnen.<br />
Die bauliche Standardbreite für e<strong>in</strong>en gemischten Geh- und radweg beträgt 2,90 m. Schließt er an die fahrbahn<br />
an, so ist e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von 0,60 m zur fahrbahn h<strong>in</strong> vorzusehen. Der Sicherheitsstreifen dient<br />
dem Schutz des radverkehrs vor dem ruhenden und fließenden Kfz- Verkehr. Er ist durch e<strong>in</strong>e Markierung vom<br />
radweg zu trennen. Der M<strong>in</strong>destquerschnitt von 2,50 m + 0,60 m als Sicherheitsstreifen soll nur mehr <strong>in</strong> Ausnahmesituationen<br />
zur Anwendung kommen (bei begrenzten Platzverhältnissen). bei seitlichen H<strong>in</strong>dernissen (z.<br />
b. Hausmauern, Geländer, etc.) ist zusätzlich e<strong>in</strong> Sicherheitsstreifen von m<strong>in</strong>destens 0,25 m zu berücksichtigen.<br />
Die erforderlichen breiten für gemischte Geh- und radwege s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der nachfolgenden tabelle zusammengefasst.<br />
TABELLE 6 richtwerte für die breite von gemischten Geh- und radwegen<br />
Gemischter Geh- und<br />
radweg<br />
Seite 20 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
regelbreite [m] M<strong>in</strong>destbreite [m]<br />
(<strong>in</strong> Ausnahmefällen)<br />
Standardbreite 2,90 2,50<br />
neben fahrbahn 3,50 3,10<br />
neben seitl. H<strong>in</strong>dernis 3,15 2,75<br />
Zwischen fahrbahn und<br />
seitl. H<strong>in</strong>dernis<br />
3,75 3,35<br />
1<br />
2<br />
3<br />
radverkehr<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10