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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Mehrzweckstreifen<br />

E<strong>in</strong> Mehrzweckstreifen ist nach der StVO e<strong>in</strong> radfahrstreifen oder<br />

Abschnitt desselben, der jedoch von anderen fahrzeugen befahren<br />

werden darf, wenn die breite der verbleibenden fahrbahn zwischen den<br />

Mehrzweckstreifen (Kernfahrbahn) für den Kfz-Verkehr für die begegnung<br />

zweier Kraftfahrzeuge nicht ausreicht (vgl. StVO § 2 Abs. 1 Z 7a).<br />

Durch e<strong>in</strong>en Mehrzweckstreifen kann der vorhandene Straßenraum im<br />

Ortsgebiet besser ausgenutzt werden. Ermöglicht die Straßenbreite ke<strong>in</strong>e eigene Anlage für den radverkehr,<br />

kann dem radverkehr durch Mehrzweckstreifen dennoch e<strong>in</strong>e L<strong>in</strong>ienführung und Orientierungshilfe<br />

geboten werden. Die Kfz-LenkerInnen werden dadurch verstärkt auf das Vorhandense<strong>in</strong> von radfahrerInnen<br />

h<strong>in</strong>gewiesen, wodurch die radfahrerInnen e<strong>in</strong>e erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. E<strong>in</strong> weiterer Vorteil<br />

von Mehrzweckstreifen ist, dass sie e<strong>in</strong>e überbreite fahrbahn optisch e<strong>in</strong>engen und dadurch zu e<strong>in</strong>er<br />

reduktion der Kfz-Geschw<strong>in</strong>digkeiten führen.<br />

Die M<strong>in</strong>destbreite der Kernfahrbahn hat 5,0 m zu betragen, um die begegnung zweier Pkw ohne befahrung<br />

des Mehrzweckstreifens zu ermöglichen. für den Mehrzweckstreifen gilt die gleiche breitenanforderung<br />

wie für radfahrstreifen (regelbreite 1,50 m, <strong>in</strong> Ausnahmefällen 1,25 m; neben Längsparkstreifen<br />

1,75 m bzw. <strong>in</strong> Ausnahmefällen 1,50 m). Die M<strong>in</strong>destabmessungen für den Mehrzweckstreifen dürfen<br />

auch bei beengten Verhältnissen nicht unterschritten werden. Ist dies der fall, ist e<strong>in</strong>e andere radverkehrsführung<br />

oder die führung im Mischverkehr ohne Mehrzweckstreifen vorzuziehen (z.b. bei Gehsteigvorziehungen<br />

bei Schutzwegen). Der Mehrzweckstreifen ist dann rechtzeitig zu beenden und mit dem<br />

Kfz- Verkehr zu verflechten.<br />

foto: Stadt <strong>Graz</strong>/Verkehrsplanung<br />

TABELLE 5 richtwerte für die breite von Mehrzweckstreifen<br />

Seite 19 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

FOTO 5<br />

Mehrzweckstreifen<br />

Mehrzweckstreifen regelbreite [m] M<strong>in</strong>destbreite [m]<br />

neben bordste<strong>in</strong> 1,50 1,25<br />

neben Längsparkstreifen 1,75 1,50<br />

bei Straßenbahngleisen muss der Mehrzweckstreifen außerhalb des Lichtraumes der Straßenbahn,<br />

gemäß Kapitel 4.6, liegen.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

radverkehr<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

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