Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Selbstständig geführte Radwege<br />
Selbstständig geführte radwege s<strong>in</strong>d von Straßen deutlich abgesetzt und meist eigenständig trassiert. Sie<br />
können als E<strong>in</strong>richtungsradweg (richtungsgebundener radweg) oder Zweirichtungsradweg (radverkehr<br />
<strong>in</strong> beide richtungen) angelegt se<strong>in</strong>. Der Vorteil dieser radwege ist, dass es durch die getrennte führung<br />
vom Kfz-Verkehr zu ke<strong>in</strong>en Konflikten mit diesem kommt. Allerd<strong>in</strong>gs entstehen bei häufigem Queren durch<br />
den Kfz-Verkehr Verkehrssicherheitsprobleme. Sie sollten daher nur angelegt werden, wenn wenig<br />
querende E<strong>in</strong> und Ausfahrten entlang der trasse s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> den Kreuzungsbereichen gute Sichtverhältnisse<br />
zu den übrigen VerkehrsteilnehmerInnen vorliegen. bei Zweirichtungsradwegen ist das unfallrisiko<br />
höher als bei E<strong>in</strong>richtungsradwegen. E<strong>in</strong> Nachteil des richtungsgebundenen radweges ist, dass<br />
Überholen nur bei ausreichender breite möglich ist.<br />
Die breite für E<strong>in</strong>richtungsradwege hat zwischen 1,6 m und 2,0 m (zuzüglich m<strong>in</strong>d. 0,50m beidseitig<br />
bankette) zu betragen. bei hohem radverkehrsaufkommen ist anzustreben, dass, wenn es die Platzverhältnisse<br />
erlauben, sie mehrspurig angelegt werden, sodass e<strong>in</strong> Überholen stattf<strong>in</strong>den kann. für Zweirichtungsradwege<br />
ist für das nebene<strong>in</strong>ander fahren bei Gegenverkehr e<strong>in</strong>e breite von 3,0 m zuzüglich<br />
bankette auszuführen. Der Lichtraum (m<strong>in</strong>d. 0,25 m neben dem radweg) ist von allen festen H<strong>in</strong>dernissen<br />
freizuhalten.<br />
In der nachfolgenden tabelle s<strong>in</strong>d die regel- und M<strong>in</strong>destbreiten für selbständig geführte radwege<br />
zusammengefasst.<br />
TABELLE 4 richtwerte für die breite von selbstständig geführten radwegen<br />
Selbständig geführter<br />
radweg<br />
regelbreite<br />
Seite 18 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
regelbreiten [m] M<strong>in</strong>destbreiten [m]<br />
zuzügl.<br />
bankette<br />
zuzügl.<br />
Sicherheitsstreifen<br />
M<strong>in</strong>destbreite<br />
zuzügl.<br />
bankette<br />
zuzügl.<br />
Sicherheitsstreifen<br />
E<strong>in</strong>richtungsradweg 1,60-2,00 2,60-3,00 2,10-2,50 1,00 2,00 1,50<br />
Zweirichtungsradweg 3,00 4,00 3,50 2,00 3,00 2,50<br />
Auf ausreichende beleuchtung des radweges ist zu achten. Im Zuge von Neubauten werden die Kosten<br />
von der Abteilung für Verkehrsplanung getragen.<br />
foto: Stadt <strong>Graz</strong>/Verkehrsplanung<br />
FOTO 4<br />
Selbstständig<br />
geführter radweg<br />
1<br />
2<br />
3<br />
radverkehr<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10