Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Berücksichtigung der Systemwirkung<br />
Der Stellplatz-Bedarf ist immer im Zusammenhang<br />
mit e<strong>in</strong>er Parkraumbilanz für<br />
Stadtteile und dem Gesamtverkehrssystem<br />
(Erschließung durch FußgängerInnen, Radund<br />
Öffentlichen Verkehr) zu behandeln.<br />
Wenn die Umstände es zulassen, wird die<br />
rechtlich abgesicherte Mehrfachnutzung<br />
von Stellplätzen ausdrücklich empfohlen.<br />
Bei Planungen für autofreie Siedlungen und<br />
bei guter Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
kann die Anzahl der Pkw-Stellplätze<br />
auf bis zu 10 % der angegebenen<br />
Richtwerte für die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze für <strong>Graz</strong> 1)<br />
1. Wohnbauten<br />
Richtwerte verr<strong>in</strong>gert werden. Im Falle des<br />
autofreien Wohnens s<strong>in</strong>d privatrechtliche<br />
Verträge zwischen BauträgerInnen, NutzerInnen<br />
und der Stadt <strong>Graz</strong> abzuschließen.<br />
Bei der Umsetzung von evaluierten Mobilitätsmanagement-Maßnahmen<br />
und gleichzeitiger<br />
Reduktion des motorisierten Individualverkehrs<br />
sieht die RVS ebenfalls Nachlässe bei<br />
der Pkw-Stellplatz-Vorschreibung vor.<br />
In Österreich s<strong>in</strong>d ca. 1 % aller Pkw auf beh<strong>in</strong>derte<br />
Personen zugelassen. Der Stellplatz-Grundwert<br />
für Beh<strong>in</strong>derte ergibt sich<br />
folglich mit 1 % der Werte aus der Tabelle.<br />
1 pro 70-90 m² Bruttogeschoßfläche<br />
Kernbereich<br />
kernnaher<br />
Bereich<br />
Randgebiet<br />
Quelle: RVS 03.07.11<br />
Adaptierung für <strong>Graz</strong>:<br />
Pkw-Stellplatzanzahl pro<br />
2. Industrie- und Gewerbebetriebe<br />
> Personal 0,12 0,24 0,36 Arbeitsplatz<br />
> BesucherInnen<br />
3. Dienstleistungsbetriebe<br />
0,03 0,05 0,08 Arbeitsplatz<br />
> Personal 0,12 0,24 0,36 Arbeitsplatz<br />
> BesucherInnen-Gruppe „<strong>in</strong>tensiv“ 0,08 0,15 0,25 Arbeitsplatz<br />
> BesucherInnen-Gruppe „nicht <strong>in</strong>tensiv“<br />
4. Verkaufsgeschäfte<br />
0,06 0,12 0,18 Arbeitsplatz<br />
> Personal 0,38 0,75 1,13 100 m 2 Verkaufsfläche<br />
> KundInnen-Gruppe „<strong>in</strong>tensiv“ 1,5 3,00 5,00 100 m 2 Verkaufsfläche<br />
> KundInnen-Gruppe „nicht <strong>in</strong>tensiv“ 0,6 1,20 1,80 100 m 2 5. Gastbetriebe<br />
Verkaufsfläche<br />
> Restaurants 0,05 0,10 0,15 Sitzplatz<br />
> Hotels<br />
6. Veranstaltungsstätten<br />
0,08 0,15 0,23 Bett<br />
> Theater, Konzertsäle, K<strong>in</strong>os, Stadien 0,05 0,10 0,15 Sitzplatz<br />
> Diskotheken<br />
7. Öffentliche Bauten<br />
0,08 0,15 0,23 Sitzplatz<br />
> K<strong>in</strong>dergärten, Horte, Schulen 0,15 0,30 0,45 Gruppenraum/Klasse<br />
> Akutkrankenanstalten 0,08 0,15 0,23 pro Bett<br />
8. Heime (Studenten/Angestellte) 0,08 0,15 0,23 Bett<br />
1) In der Tabelle s<strong>in</strong>d die Stellplatzwerte <strong>in</strong>nerhalb der Stadt <strong>Graz</strong>, entsprechend den Nutzungen und der Lage<br />
zusammengefasst. Die Stellplatzwerte s<strong>in</strong>d als Richtwerte zu sehen, die an das Gesamtverkehrssystem und<br />
die vorhandenen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen noch anzupassen s<strong>in</strong>d.<br />
LEITFADEN MOBILITÄT FÜR BAUVORHABEN<br />
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