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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Berücksichtigung der Systemwirkung<br />

Der Stellplatz-Bedarf ist immer im Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>er Parkraumbilanz für<br />

Stadtteile und dem Gesamtverkehrssystem<br />

(Erschließung durch FußgängerInnen, Radund<br />

Öffentlichen Verkehr) zu behandeln.<br />

Wenn die Umstände es zulassen, wird die<br />

rechtlich abgesicherte Mehrfachnutzung<br />

von Stellplätzen ausdrücklich empfohlen.<br />

Bei Planungen für autofreie Siedlungen und<br />

bei guter Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

kann die Anzahl der Pkw-Stellplätze<br />

auf bis zu 10 % der angegebenen<br />

Richtwerte für die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze für <strong>Graz</strong> 1)<br />

1. Wohnbauten<br />

Richtwerte verr<strong>in</strong>gert werden. Im Falle des<br />

autofreien Wohnens s<strong>in</strong>d privatrechtliche<br />

Verträge zwischen BauträgerInnen, NutzerInnen<br />

und der Stadt <strong>Graz</strong> abzuschließen.<br />

Bei der Umsetzung von evaluierten Mobilitätsmanagement-Maßnahmen<br />

und gleichzeitiger<br />

Reduktion des motorisierten Individualverkehrs<br />

sieht die RVS ebenfalls Nachlässe bei<br />

der Pkw-Stellplatz-Vorschreibung vor.<br />

In Österreich s<strong>in</strong>d ca. 1 % aller Pkw auf beh<strong>in</strong>derte<br />

Personen zugelassen. Der Stellplatz-Grundwert<br />

für Beh<strong>in</strong>derte ergibt sich<br />

folglich mit 1 % der Werte aus der Tabelle.<br />

1 pro 70-90 m² Bruttogeschoßfläche<br />

Kernbereich<br />

kernnaher<br />

Bereich<br />

Randgebiet<br />

Quelle: RVS 03.07.11<br />

Adaptierung für <strong>Graz</strong>:<br />

Pkw-Stellplatzanzahl pro<br />

2. Industrie- und Gewerbebetriebe<br />

> Personal 0,12 0,24 0,36 Arbeitsplatz<br />

> BesucherInnen<br />

3. Dienstleistungsbetriebe<br />

0,03 0,05 0,08 Arbeitsplatz<br />

> Personal 0,12 0,24 0,36 Arbeitsplatz<br />

> BesucherInnen-Gruppe „<strong>in</strong>tensiv“ 0,08 0,15 0,25 Arbeitsplatz<br />

> BesucherInnen-Gruppe „nicht <strong>in</strong>tensiv“<br />

4. Verkaufsgeschäfte<br />

0,06 0,12 0,18 Arbeitsplatz<br />

> Personal 0,38 0,75 1,13 100 m 2 Verkaufsfläche<br />

> KundInnen-Gruppe „<strong>in</strong>tensiv“ 1,5 3,00 5,00 100 m 2 Verkaufsfläche<br />

> KundInnen-Gruppe „nicht <strong>in</strong>tensiv“ 0,6 1,20 1,80 100 m 2 5. Gastbetriebe<br />

Verkaufsfläche<br />

> Restaurants 0,05 0,10 0,15 Sitzplatz<br />

> Hotels<br />

6. Veranstaltungsstätten<br />

0,08 0,15 0,23 Bett<br />

> Theater, Konzertsäle, K<strong>in</strong>os, Stadien 0,05 0,10 0,15 Sitzplatz<br />

> Diskotheken<br />

7. Öffentliche Bauten<br />

0,08 0,15 0,23 Sitzplatz<br />

> K<strong>in</strong>dergärten, Horte, Schulen 0,15 0,30 0,45 Gruppenraum/Klasse<br />

> Akutkrankenanstalten 0,08 0,15 0,23 pro Bett<br />

8. Heime (Studenten/Angestellte) 0,08 0,15 0,23 Bett<br />

1) In der Tabelle s<strong>in</strong>d die Stellplatzwerte <strong>in</strong>nerhalb der Stadt <strong>Graz</strong>, entsprechend den Nutzungen und der Lage<br />

zusammengefasst. Die Stellplatzwerte s<strong>in</strong>d als Richtwerte zu sehen, die an das Gesamtverkehrssystem und<br />

die vorhandenen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen noch anzupassen s<strong>in</strong>d.<br />

LEITFADEN MOBILITÄT FÜR BAUVORHABEN<br />

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