Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Pkw-Stellplätze<br />
E<strong>in</strong>e ausgewogene Parkraumbereitstellung<br />
ist e<strong>in</strong> wirksames Instrument<br />
zur Steuerung des Verkehrsverhaltens.<br />
Diese erfolgt entweder über<br />
Lage und Anzahl der angebotenen<br />
Parkplätze als auch über Parkraummanagement<br />
mit Kriterien für die<br />
Parkraumvergabe und Bewirtschaftung<br />
des Parkraums.<br />
Die zu errichtende Anzahl der M<strong>in</strong>deststellplätze<br />
ist im Steiermärkischen Baugesetz<br />
festgelegt (§ 71ff).<br />
Die nachfolgenden Themen „Platzierung<br />
und Systemwirkung“ s<strong>in</strong>d den Richtl<strong>in</strong>ien für<br />
Verkehrs- und Straßenwesen, RVS 03.07.11:<br />
Organisation und Anzahl der Stellplätze für<br />
den Individualverkehr, entnommen.<br />
Bestand Fuß-/Radweg<br />
neuer Weg<br />
6 LEITFADEN MOBILITÄT FÜR BAUVORHABEN<br />
Platzierung<br />
• Der Pkw-Stellplatz-Bedarf ist grundsätzlich<br />
außerhalb des öffentlichen Straßenraumes<br />
abzudecken. E<strong>in</strong>e Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
<strong>in</strong> bzw. die Errichtung von Sammelgaragen<br />
wird empfohlen (e<strong>in</strong>e Sammelgarage<br />
ist e<strong>in</strong>e zentrale Garage für mehrere<br />
Wohnbauten, wodurch Stellplätze direkt<br />
bei den Wohnhäusern ersetzt werden).<br />
• Ausnahmen wie der Bedarf für Ladetätigkeit<br />
und Kurzzeitparken s<strong>in</strong>d nutzungsabhängig<br />
nachzuweisen.<br />
• Die Entfernung zur Sammelgarage soll<br />
im Schnitt nicht kürzer se<strong>in</strong> als zwischen<br />
Ausgangs- oder Zielort und der Haltestelle<br />
des Öffentlichen Verkehrs (ÖV), um<br />
die Chancengleichheit zwischen diesen<br />
Verkehrsmitteln zu wahren.<br />
Straße<br />
Platz<br />
Pr<strong>in</strong>zip der gleichen Entfernung<br />
zum Auto und zur Haltestelle<br />
Sammelgarage<br />
Modellfall 3, Neuerschließung e<strong>in</strong>es<br />
Zeichnung: FGM 2009<br />
Wohnquartiers:<br />
Modellannahme; e<strong>in</strong>e Straßenanb<strong>in</strong>dung an das Stadtzentrum mit der Möglichkeit der ÖV-Anb<strong>in</strong>dung (hier<br />
im östlichen Bereich); westlich e<strong>in</strong>e attraktive Wegeverb<strong>in</strong>dung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen;<br />
e<strong>in</strong>e Kantenlänge des zur Verfügung stehenden Grundstücks von maximal 300 m. Das skizzierte Modell zeigt<br />
e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation der ÖV-Anb<strong>in</strong>dung mit der Situierung e<strong>in</strong>er Hochgarage (Sammelgarage), die platzartige<br />
straßenunterbrechende Anb<strong>in</strong>dung, eventuell kommerzielle Nutzungen <strong>in</strong> diesem Bereich und dadurch die<br />
Möglichkeit, e<strong>in</strong> autofreies Wohnquartier zu etablieren. Die <strong>in</strong>terne Erschließung des Wohnquartiers bietet<br />
zugleich Anb<strong>in</strong>dungen an das vorhandene Fuß- und Radwegenetz. Je nach Lage von Attraktionen können<br />
Anb<strong>in</strong>dungen der Punkte D und A von besonderer Bedeutung se<strong>in</strong>.