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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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Pkw-Stellplätze<br />

E<strong>in</strong>e ausgewogene Parkraumbereitstellung<br />

ist e<strong>in</strong> wirksames Instrument<br />

zur Steuerung des Verkehrsverhaltens.<br />

Diese erfolgt entweder über<br />

Lage und Anzahl der angebotenen<br />

Parkplätze als auch über Parkraummanagement<br />

mit Kriterien für die<br />

Parkraumvergabe und Bewirtschaftung<br />

des Parkraums.<br />

Die zu errichtende Anzahl der M<strong>in</strong>deststellplätze<br />

ist im Steiermärkischen Baugesetz<br />

festgelegt (§ 71ff).<br />

Die nachfolgenden Themen „Platzierung<br />

und Systemwirkung“ s<strong>in</strong>d den Richtl<strong>in</strong>ien für<br />

Verkehrs- und Straßenwesen, RVS 03.07.11:<br />

Organisation und Anzahl der Stellplätze für<br />

den Individualverkehr, entnommen.<br />

Bestand Fuß-/Radweg<br />

neuer Weg<br />

6 LEITFADEN MOBILITÄT FÜR BAUVORHABEN<br />

Platzierung<br />

• Der Pkw-Stellplatz-Bedarf ist grundsätzlich<br />

außerhalb des öffentlichen Straßenraumes<br />

abzudecken. E<strong>in</strong>e Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

<strong>in</strong> bzw. die Errichtung von Sammelgaragen<br />

wird empfohlen (e<strong>in</strong>e Sammelgarage<br />

ist e<strong>in</strong>e zentrale Garage für mehrere<br />

Wohnbauten, wodurch Stellplätze direkt<br />

bei den Wohnhäusern ersetzt werden).<br />

• Ausnahmen wie der Bedarf für Ladetätigkeit<br />

und Kurzzeitparken s<strong>in</strong>d nutzungsabhängig<br />

nachzuweisen.<br />

• Die Entfernung zur Sammelgarage soll<br />

im Schnitt nicht kürzer se<strong>in</strong> als zwischen<br />

Ausgangs- oder Zielort und der Haltestelle<br />

des Öffentlichen Verkehrs (ÖV), um<br />

die Chancengleichheit zwischen diesen<br />

Verkehrsmitteln zu wahren.<br />

Straße<br />

Platz<br />

Pr<strong>in</strong>zip der gleichen Entfernung<br />

zum Auto und zur Haltestelle<br />

Sammelgarage<br />

Modellfall 3, Neuerschließung e<strong>in</strong>es<br />

Zeichnung: FGM 2009<br />

Wohnquartiers:<br />

Modellannahme; e<strong>in</strong>e Straßenanb<strong>in</strong>dung an das Stadtzentrum mit der Möglichkeit der ÖV-Anb<strong>in</strong>dung (hier<br />

im östlichen Bereich); westlich e<strong>in</strong>e attraktive Wegeverb<strong>in</strong>dung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen;<br />

e<strong>in</strong>e Kantenlänge des zur Verfügung stehenden Grundstücks von maximal 300 m. Das skizzierte Modell zeigt<br />

e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation der ÖV-Anb<strong>in</strong>dung mit der Situierung e<strong>in</strong>er Hochgarage (Sammelgarage), die platzartige<br />

straßenunterbrechende Anb<strong>in</strong>dung, eventuell kommerzielle Nutzungen <strong>in</strong> diesem Bereich und dadurch die<br />

Möglichkeit, e<strong>in</strong> autofreies Wohnquartier zu etablieren. Die <strong>in</strong>terne Erschließung des Wohnquartiers bietet<br />

zugleich Anb<strong>in</strong>dungen an das vorhandene Fuß- und Radwegenetz. Je nach Lage von Attraktionen können<br />

Anb<strong>in</strong>dungen der Punkte D und A von besonderer Bedeutung se<strong>in</strong>.

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