19.07.2013 Aufrufe

Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wegenetze und Zugänglichkeit<br />

FußgängerInnen und RadfahrerInnen<br />

s<strong>in</strong>d umwegempf<strong>in</strong>dlich und<br />

möchten ihre Ziele leicht und direkt<br />

erreichen. Anzustreben s<strong>in</strong>d<br />

deshalb dichte Wegenetze für diese<br />

VerkehrsteilnehmerInnen. Diese sollen<br />

bereits bei Planungsbeg<strong>in</strong>n mitbedacht<br />

werden.<br />

Für den Fußverkehr wird e<strong>in</strong>e mittlere „Maschenweite“<br />

von etwa 100 m empfohlen,<br />

für den Radverkehr e<strong>in</strong>e von 200-500 m.<br />

Das Netz sollte den Wunschl<strong>in</strong>ien des FußgängerInnen-Verkehrs<br />

folgen und damit<br />

wichtige Ziele <strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des<br />

Planungsgebietes auf den kürzesten Wegen<br />

erreichbar machen.<br />

Wichtige Ziele, die nahe und gut erreichbar<br />

se<strong>in</strong> müssen, s<strong>in</strong>d:<br />

• Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs<br />

• Sammelgaragen<br />

• Nahversorger<br />

• Parks / Grünräume / K<strong>in</strong>derspielplätze<br />

• K<strong>in</strong>dergärten / Schulen<br />

NutzerInnen des Areals s<strong>in</strong>d optimale Teilnahmemöglichkeiten<br />

und Zugänglichkeiten<br />

über kurze Wegeverb<strong>in</strong>dungen zu schaffen<br />

und für alle ist die Durchquerung des neuen<br />

Areals zu ermöglichen.<br />

Bei kle<strong>in</strong>en Grundstücken s<strong>in</strong>d potentielle<br />

Konflikte zwischen e<strong>in</strong>em Durchgangsweg<br />

und der Nutzung im Areal z. B. durch K<strong>in</strong>derspielflächen<br />

zu vermeiden, <strong>in</strong>dem die Durchfahrt<br />

am Rand des Areals angelegt wird. Bei<br />

größeren zu verbauenden Arealen s<strong>in</strong>d mehrere<br />

Durchgangsmöglichkeiten vorzusehen.<br />

Neben e<strong>in</strong>er direkten Verb<strong>in</strong>dung spielt<br />

auch die attraktive Gestaltung der Wege<br />

e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle. Untersuchungen<br />

zeigen, dass die Gehzeit und die Distanz<br />

kürzer e<strong>in</strong>geschätzt werden, wenn es sich<br />

um e<strong>in</strong>e attraktive Gehstrecke handelt. E<strong>in</strong>e<br />

abwechslungsreiche Gestaltung und Begrünung<br />

sowie das Vorhandense<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressanter<br />

Details am Wegrand lassen den Weg<br />

kurzweiliger ersche<strong>in</strong>en.<br />

Öffentliche Wege<br />

Neue Bauvorhaben bieten auch die Chance,<br />

neue Verb<strong>in</strong>dungen im übergeordneten<br />

Geh- und Radverkehrsnetz zu realisieren. Es<br />

soll aber auf jeden Fall vermieden werden,<br />

dass durch neue Bauvorhaben zusätzliche<br />

Barrieren und Umwege für FußgängerInnen<br />

und RadfahrerInnen entstehen. Von<br />

besonderer Bedeutung s<strong>in</strong>d jene Wege, die<br />

das „grüne Netz“ der Stadt ergänzen oder<br />

erweitern. Ob e<strong>in</strong> Weg der Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht werden soll, wird im<br />

Rahmen des Bauvorhabens geprüft.<br />

E<strong>in</strong>en Weg für die Öffentlichkeit zugänglich<br />

zu machen, kann auf zwei Arten erfolgen:<br />

• Übernahme <strong>in</strong> das öffentliche Gut:<br />

Besteht e<strong>in</strong> öffentliches Interesse an der<br />

Wegverb<strong>in</strong>dung, so ist die Stadt <strong>Graz</strong> bestrebt,<br />

den Weg <strong>in</strong> das öffentliche Gut zu<br />

übernehmen. Haftung, Pflege (W<strong>in</strong>terdienst)<br />

und Erhaltung liegen damit im<br />

Verantwortungsbereich der Stadt <strong>Graz</strong>.<br />

Die bauliche Ausführung dieser Wege<br />

muss nach den Standards öffentlicher<br />

Fuß- und Radwege erfolgen – dies gilt<br />

auch für die Beleuchtung.<br />

• Servitut:<br />

Der/die GrundeigentümerIn des Weges<br />

räumt mittels Vertrag der Öffentlichkeit<br />

e<strong>in</strong> kostenloses Benützungsrecht e<strong>in</strong>.<br />

Haftung, Pflege (W<strong>in</strong>terdienst) und Erhaltung<br />

bleiben im Verantwortungsbereich<br />

des/der GrundeigentümerIn.<br />

Welche Variante gewählt wird, ist jeweils<br />

im Anlassfall festzulegen.<br />

Auskünfte: verkehrsplanung@stadt.graz.at<br />

LEITFADEN MOBILITÄT FÜR BAUVORHABEN<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!