Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Wegenetze und Zugänglichkeit<br />
FußgängerInnen und RadfahrerInnen<br />
s<strong>in</strong>d umwegempf<strong>in</strong>dlich und<br />
möchten ihre Ziele leicht und direkt<br />
erreichen. Anzustreben s<strong>in</strong>d<br />
deshalb dichte Wegenetze für diese<br />
VerkehrsteilnehmerInnen. Diese sollen<br />
bereits bei Planungsbeg<strong>in</strong>n mitbedacht<br />
werden.<br />
Für den Fußverkehr wird e<strong>in</strong>e mittlere „Maschenweite“<br />
von etwa 100 m empfohlen,<br />
für den Radverkehr e<strong>in</strong>e von 200-500 m.<br />
Das Netz sollte den Wunschl<strong>in</strong>ien des FußgängerInnen-Verkehrs<br />
folgen und damit<br />
wichtige Ziele <strong>in</strong>nerhalb und außerhalb des<br />
Planungsgebietes auf den kürzesten Wegen<br />
erreichbar machen.<br />
Wichtige Ziele, die nahe und gut erreichbar<br />
se<strong>in</strong> müssen, s<strong>in</strong>d:<br />
• Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs<br />
• Sammelgaragen<br />
• Nahversorger<br />
• Parks / Grünräume / K<strong>in</strong>derspielplätze<br />
• K<strong>in</strong>dergärten / Schulen<br />
NutzerInnen des Areals s<strong>in</strong>d optimale Teilnahmemöglichkeiten<br />
und Zugänglichkeiten<br />
über kurze Wegeverb<strong>in</strong>dungen zu schaffen<br />
und für alle ist die Durchquerung des neuen<br />
Areals zu ermöglichen.<br />
Bei kle<strong>in</strong>en Grundstücken s<strong>in</strong>d potentielle<br />
Konflikte zwischen e<strong>in</strong>em Durchgangsweg<br />
und der Nutzung im Areal z. B. durch K<strong>in</strong>derspielflächen<br />
zu vermeiden, <strong>in</strong>dem die Durchfahrt<br />
am Rand des Areals angelegt wird. Bei<br />
größeren zu verbauenden Arealen s<strong>in</strong>d mehrere<br />
Durchgangsmöglichkeiten vorzusehen.<br />
Neben e<strong>in</strong>er direkten Verb<strong>in</strong>dung spielt<br />
auch die attraktive Gestaltung der Wege<br />
e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle. Untersuchungen<br />
zeigen, dass die Gehzeit und die Distanz<br />
kürzer e<strong>in</strong>geschätzt werden, wenn es sich<br />
um e<strong>in</strong>e attraktive Gehstrecke handelt. E<strong>in</strong>e<br />
abwechslungsreiche Gestaltung und Begrünung<br />
sowie das Vorhandense<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressanter<br />
Details am Wegrand lassen den Weg<br />
kurzweiliger ersche<strong>in</strong>en.<br />
Öffentliche Wege<br />
Neue Bauvorhaben bieten auch die Chance,<br />
neue Verb<strong>in</strong>dungen im übergeordneten<br />
Geh- und Radverkehrsnetz zu realisieren. Es<br />
soll aber auf jeden Fall vermieden werden,<br />
dass durch neue Bauvorhaben zusätzliche<br />
Barrieren und Umwege für FußgängerInnen<br />
und RadfahrerInnen entstehen. Von<br />
besonderer Bedeutung s<strong>in</strong>d jene Wege, die<br />
das „grüne Netz“ der Stadt ergänzen oder<br />
erweitern. Ob e<strong>in</strong> Weg der Öffentlichkeit<br />
zugänglich gemacht werden soll, wird im<br />
Rahmen des Bauvorhabens geprüft.<br />
E<strong>in</strong>en Weg für die Öffentlichkeit zugänglich<br />
zu machen, kann auf zwei Arten erfolgen:<br />
• Übernahme <strong>in</strong> das öffentliche Gut:<br />
Besteht e<strong>in</strong> öffentliches Interesse an der<br />
Wegverb<strong>in</strong>dung, so ist die Stadt <strong>Graz</strong> bestrebt,<br />
den Weg <strong>in</strong> das öffentliche Gut zu<br />
übernehmen. Haftung, Pflege (W<strong>in</strong>terdienst)<br />
und Erhaltung liegen damit im<br />
Verantwortungsbereich der Stadt <strong>Graz</strong>.<br />
Die bauliche Ausführung dieser Wege<br />
muss nach den Standards öffentlicher<br />
Fuß- und Radwege erfolgen – dies gilt<br />
auch für die Beleuchtung.<br />
• Servitut:<br />
Der/die GrundeigentümerIn des Weges<br />
räumt mittels Vertrag der Öffentlichkeit<br />
e<strong>in</strong> kostenloses Benützungsrecht e<strong>in</strong>.<br />
Haftung, Pflege (W<strong>in</strong>terdienst) und Erhaltung<br />
bleiben im Verantwortungsbereich<br />
des/der GrundeigentümerIn.<br />
Welche Variante gewählt wird, ist jeweils<br />
im Anlassfall festzulegen.<br />
Auskünfte: verkehrsplanung@stadt.graz.at<br />
LEITFADEN MOBILITÄT FÜR BAUVORHABEN<br />
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