Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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Grundsätzlich sollten, sofern baulich möglich, die Geh – und radwegbereiche getrennt angelegt<br />
werden. Gemischte Geh- und radwege s<strong>in</strong>d nur mehr <strong>in</strong> Ausnahmefällen oder <strong>in</strong> bereichen mit<br />
Engstellen e<strong>in</strong>zurichten.<br />
In Anlieger- und Sammelstraßen mit tempo 30 wird der radverkehr mit dem Kfz-Verkehr im Mischpr<strong>in</strong>zip<br />
bevorzugt. Im übergeordneten Straßennetz, bei erlaubten Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten von über 50 km/h,<br />
ist der radverkehr vom Kfz-Verkehr zu trennen. für Geschw<strong>in</strong>digkeiten zwischen 30 km/h und 50 km/h<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der folgenden Abbildung 5 aus der rVS 03.02.13 H<strong>in</strong>weise für den E<strong>in</strong>satz unterschiedlicher<br />
radfahranlagen bzw. des Mischverkehrs auf der fahrbahn für zweistreifige Querschnitte angeführt. Die<br />
v85 (85%-Geschw<strong>in</strong>digkeit) ist jene Geschw<strong>in</strong>digkeit, die von 85% der Kfz nicht überschritten wird.<br />
ABBILdunG 5 H<strong>in</strong>weise für die Mischung bzw. trennung von rad- und Kfz-Verkehr <strong>in</strong> Abhängigkeit von<br />
Verkehrsstärke und Geschw<strong>in</strong>digkeit für zweistreifige fahrbahnen (Quelle: rVS 03.02.13.radverkehr).<br />
für E<strong>in</strong>bahnen und mehrstreifige fahrbahnen s<strong>in</strong>d die werte entsprechend anzupassen.<br />
3.5.2 dimensionierung<br />
Die Ausführung und Dimensionierung soll grundsätzlich nach der rVS 03.01.13 - radverkehr erfolgen.<br />
folgende formen der radverkehrsführung werden im <strong>Graz</strong>er Stadtgebiet angewendet:<br />
radfahrstreifen<br />
Selbständig geführte radwege<br />
Gemischter Geh- und radweg<br />
Getrennter Geh- und radweg<br />
Mehrzweckstreifen<br />
Die im folgenden genannten breiten für die verschiedenen radverkehrsanlagen gewährleisten für kle<strong>in</strong>e<br />
bis mittlere radverkehrsmengen gute Verhältnisse. bei größeren radverkehrsmengen ist die Leistungsfähigkeit<br />
der radfahranlage mit zu betrachten, <strong>in</strong> dem entsprechend größere breiten vorzusehen s<strong>in</strong>d. Die<br />
Leistungsfähigkeit bei „lockerem Verkehr“ beträgt (laut rVS 03.04.12):<br />
1.000 radfahrerInnen/h je 1m Verkehrsraumbreite bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>richtungsradweg<br />
1.500 radfahrerInnen/h je 2m Verkehrsraumbreite bei e<strong>in</strong>em Zweirichtungsradweg<br />
2.500 radfahrerInnen/h je 3m Verkehrsraumbreite bei e<strong>in</strong>em Zweirichtungsradweg<br />
Seite 15 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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