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Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!

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ei markierten Schutzwegen ist das „<strong>Graz</strong>er t“ entsprechend der ÖNOrM V 2102-1 bzw. der<br />

„richtl<strong>in</strong>ien für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes – taktile boden<strong>in</strong>formationen“ der<br />

Stadtbaudirektion des Magistrats <strong>Graz</strong> anzuwenden (siehe Anhang 2,typenblätter „A“ bis „H“).<br />

Das „<strong>Graz</strong>er t“ wurde <strong>in</strong> Absprache mit den betroffenen VertreterInnen beh<strong>in</strong>derter Menschen<br />

entwickelt und brachte e<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung für mobilitätse<strong>in</strong>geschränkte Menschen. Es stellt<br />

e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus tastbaren boden<strong>in</strong>formationen und e<strong>in</strong>er rollstuhlrampe ohne Höhendifferenz zur<br />

Straße bei fußgängerübergängen dar. bei markierten Schutzwegen ist immer <strong>in</strong> Anschluss zur Straßenkreuzung<br />

m<strong>in</strong>destens 1,00 m und maximal 1,20 m breite Absenkung auf max. 1 cm zu errichten, damit<br />

K<strong>in</strong>derwagen- oder rollstuhlfahrerInnen und gehbeh<strong>in</strong>derte Menschen ohne störende Kante die Straße<br />

überqueren können. Nach dieser Nullabsenkung folgt e<strong>in</strong>e Anrampung auf e<strong>in</strong>e randste<strong>in</strong>höhe von<br />

maximal 3 bis 4 cm. Im Anschluss daran beg<strong>in</strong>nt der balken des „<strong>Graz</strong>er t´s“. Das Gefälle bei Verziehungen<br />

bei Absenkern (<strong>Graz</strong>er t und E<strong>in</strong>fahrten) darf 6% nicht überschreiten. Diese tastbare boden<strong>in</strong>formation<br />

dient sehgeschädigten Menschen zum sicheren Überqueren von Straßen und radwegen.<br />

ABBILdunG 2 „<strong>Graz</strong>er t“ – schematische Darstellung<br />

Genauere Informationen über die Ausführung der taktilen boden<strong>in</strong>formationen bei Schutzwegen und<br />

E<strong>in</strong>fahrten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der „richtl<strong>in</strong>ie für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes – taktile boden<strong>in</strong>formationen“<br />

der Stadtbaudirektion zu f<strong>in</strong>den (www.barrierefrei.graz.at).<br />

2.6.2 Bauliche Maßnahmen als Querungshilfen<br />

S<strong>in</strong>d die Erfordernisse für e<strong>in</strong>en Schutzweg gemäß rVS nicht gegeben, der bedarf nach Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit für fußgängerInnen vorhanden, kann durch entsprechende bauliche Querungshilfen<br />

(Gehsteigvorziehungen, Mittel<strong>in</strong>seln, fahrbahnanhebungen, bordste<strong>in</strong>absenkungen) der trennwirkung<br />

durch den Kfz- Verkehr entgegengewirkt werden.<br />

Generell gilt für Querungshilfen, dass sie taktil erfassbar (bordste<strong>in</strong>absenkung auf 3 cm) und entsprechend<br />

den bedürfnissen mobilitätse<strong>in</strong>geschränkter Personen zu gestalten s<strong>in</strong>d. Die erforderlichen<br />

Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrzeugen und fußgängerInnen müssen bei allen Maßnahmen<br />

gegeben se<strong>in</strong>.<br />

Seite 12 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />

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fußgängerverkehr<br />

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