Verkehrsplanungsrichtlinie - in Graz!
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ei markierten Schutzwegen ist das „<strong>Graz</strong>er t“ entsprechend der ÖNOrM V 2102-1 bzw. der<br />
„richtl<strong>in</strong>ien für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes – taktile boden<strong>in</strong>formationen“ der<br />
Stadtbaudirektion des Magistrats <strong>Graz</strong> anzuwenden (siehe Anhang 2,typenblätter „A“ bis „H“).<br />
Das „<strong>Graz</strong>er t“ wurde <strong>in</strong> Absprache mit den betroffenen VertreterInnen beh<strong>in</strong>derter Menschen<br />
entwickelt und brachte e<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung für mobilitätse<strong>in</strong>geschränkte Menschen. Es stellt<br />
e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus tastbaren boden<strong>in</strong>formationen und e<strong>in</strong>er rollstuhlrampe ohne Höhendifferenz zur<br />
Straße bei fußgängerübergängen dar. bei markierten Schutzwegen ist immer <strong>in</strong> Anschluss zur Straßenkreuzung<br />
m<strong>in</strong>destens 1,00 m und maximal 1,20 m breite Absenkung auf max. 1 cm zu errichten, damit<br />
K<strong>in</strong>derwagen- oder rollstuhlfahrerInnen und gehbeh<strong>in</strong>derte Menschen ohne störende Kante die Straße<br />
überqueren können. Nach dieser Nullabsenkung folgt e<strong>in</strong>e Anrampung auf e<strong>in</strong>e randste<strong>in</strong>höhe von<br />
maximal 3 bis 4 cm. Im Anschluss daran beg<strong>in</strong>nt der balken des „<strong>Graz</strong>er t´s“. Das Gefälle bei Verziehungen<br />
bei Absenkern (<strong>Graz</strong>er t und E<strong>in</strong>fahrten) darf 6% nicht überschreiten. Diese tastbare boden<strong>in</strong>formation<br />
dient sehgeschädigten Menschen zum sicheren Überqueren von Straßen und radwegen.<br />
ABBILdunG 2 „<strong>Graz</strong>er t“ – schematische Darstellung<br />
Genauere Informationen über die Ausführung der taktilen boden<strong>in</strong>formationen bei Schutzwegen und<br />
E<strong>in</strong>fahrten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der „richtl<strong>in</strong>ie für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen raumes – taktile boden<strong>in</strong>formationen“<br />
der Stadtbaudirektion zu f<strong>in</strong>den (www.barrierefrei.graz.at).<br />
2.6.2 Bauliche Maßnahmen als Querungshilfen<br />
S<strong>in</strong>d die Erfordernisse für e<strong>in</strong>en Schutzweg gemäß rVS nicht gegeben, der bedarf nach Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit für fußgängerInnen vorhanden, kann durch entsprechende bauliche Querungshilfen<br />
(Gehsteigvorziehungen, Mittel<strong>in</strong>seln, fahrbahnanhebungen, bordste<strong>in</strong>absenkungen) der trennwirkung<br />
durch den Kfz- Verkehr entgegengewirkt werden.<br />
Generell gilt für Querungshilfen, dass sie taktil erfassbar (bordste<strong>in</strong>absenkung auf 3 cm) und entsprechend<br />
den bedürfnissen mobilitätse<strong>in</strong>geschränkter Personen zu gestalten s<strong>in</strong>d. Die erforderlichen<br />
Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrzeugen und fußgängerInnen müssen bei allen Maßnahmen<br />
gegeben se<strong>in</strong>.<br />
Seite 12 | <strong>Verkehrsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie</strong> der Stadt <strong>Graz</strong> | Stand November 2011<br />
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