7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at
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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />
Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />
3. Ersichtlichmachung übergeordneter Planungen und Festlegungen<br />
des Bundes bzw. Landes (im ROKAT erfasst -> VO 4: Plannungsgrundlagen)<br />
- rechtswirksame überörtliche Planungen (Eisenbahnen, Flughäfen, Bundes-/ Landesstraßen,<br />
militärische Anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen überörtlicher Bedeutung, öffentl. Gewässer, .. )<br />
- Flächen und Objekte, für die auf Grund von Landes-/Bundesgesetzen Nutzungsbeschränkungen<br />
bestehen, öffentlich geförderte Melior<strong>at</strong>ions- und Grundzusammenlegungsgebiete<br />
(Objekte im Denkmalschutz, N<strong>at</strong>ur-/ Landschafts-/ Wasserschutzgebiete, .. etc.)<br />
- Gefahrenzonen (BM für Land- und Forstwirtschaft) und Flächen, die durch<br />
Hochwasser, hohen Grundwasserstand, Vermurungen, Steinschlag, Lawinen<br />
gefährdet sind und nicht durch die Gefahrenzonenpläne erfasst sind<br />
- Abstand von Betrieben, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/82/EG<br />
fallen (“gefährliche Betriebe”)<br />
- Anlagen und Einrichtungen, die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und<br />
kulturellen Zwecken dienen<br />
- Gebiete mit erhaltenswerten Orts- und Straßenbild<br />
- Altlastengebiete (gem. Bundesrecht)<br />
- Bereiche eines Entwicklungsprogrammes<br />
“Umgebungslärm”/“Fernwärmeanschlussbereiche“<br />
Darstellung geregelt in der Stmk. Planzeichenverordnung 2007 idgF für<br />
Entwicklungs- und Flächenwidmungspläne<br />
Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />
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