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7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at

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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />

• Verordnung (Beispiel zur Gliederung) :<br />

Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />

Die Verordnung ist der nach rechtlichen Kriterien verfasste Textteil des<br />

Flächenwidmungsplanes. Bei Widersprüchen zwischen Text und Plan gilt der Text.<br />

Formalteil:<br />

• § 1 Allgemeines<br />

– (1) Durch den Flächenwidmungsplan 5.00 wird in Durchführung der Aufgaben der örtlichen<br />

Raumordnung gemäß § 25 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 in der geltenden<br />

Fassung, das gesamte Gemeindegebiet der Stadt XXXX räumlich gegliedert.<br />

– (2) Der Flächenwidmungsplan 5.00 ersetzt den Flächenwidmungsplan 4.00 samt dessen<br />

Änderungen.<br />

• § 2 Bestandteile des Flächenwidmungsplanes<br />

– (1) Der Flächenwidmungsplan besteht aus den nachstehenden von Architekt XY, verfassten Teilen:<br />

– a) Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 5000, auf Grundlage der digitalen K<strong>at</strong>astermappe,<br />

Stand XX.XXXX, bezogen von der Stmk. Landesregierung.<br />

– b) Deckplan - Baulandzonierungsplan (gemäß § 26, Abs. 4 StROG 2010 idgF: Festlegung jener Teile<br />

des Gemeindegebietes, für die Bebauungspläne zu erlassen sind)<br />

– c) Verordnungstext.<br />

– (2) Dem Flächenwidmungsplan ist ein Erläuterungsbericht beigefügt.<br />

Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />

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