7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at
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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />
• Verordnung (Beispiel zur Gliederung) :<br />
Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />
Die Verordnung ist der nach rechtlichen Kriterien verfasste Textteil des<br />
Flächenwidmungsplanes. Bei Widersprüchen zwischen Text und Plan gilt der Text.<br />
Formalteil:<br />
• § 1 Allgemeines<br />
– (1) Durch den Flächenwidmungsplan 5.00 wird in Durchführung der Aufgaben der örtlichen<br />
Raumordnung gemäß § 25 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 in der geltenden<br />
Fassung, das gesamte Gemeindegebiet der Stadt XXXX räumlich gegliedert.<br />
– (2) Der Flächenwidmungsplan 5.00 ersetzt den Flächenwidmungsplan 4.00 samt dessen<br />
Änderungen.<br />
• § 2 Bestandteile des Flächenwidmungsplanes<br />
– (1) Der Flächenwidmungsplan besteht aus den nachstehenden von Architekt XY, verfassten Teilen:<br />
– a) Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 5000, auf Grundlage der digitalen K<strong>at</strong>astermappe,<br />
Stand XX.XXXX, bezogen von der Stmk. Landesregierung.<br />
– b) Deckplan - Baulandzonierungsplan (gemäß § 26, Abs. 4 StROG 2010 idgF: Festlegung jener Teile<br />
des Gemeindegebietes, für die Bebauungspläne zu erlassen sind)<br />
– c) Verordnungstext.<br />
– (2) Dem Flächenwidmungsplan ist ein Erläuterungsbericht beigefügt.<br />
Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />
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