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7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at

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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />

• Aufgabe/Inhalt des Flächenwidmungsplans (§26, StROG 2010)<br />

Der Flächenwidmungsplan h<strong>at</strong> das gesamte Gemeindegebiet<br />

räumlich zu gliedern und die Nutzungsart für alle Flächen<br />

entsprechend der räumlich-funktionellen Erfordernisse festzulegen.<br />

• Weitere Vorgaben:<br />

Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />

Berücksichtigung von Planungen<br />

– benachbarter Gemeinden,<br />

– anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Bund, Land ...) sowie<br />

– anderer Planungsträger und Unternehmer von besonderer Bedeutung<br />

(E-Versorgungsunternehmen, Industrien/Betriebe die in den<br />

Anwendungsbereich der EU-Richtlinien zur Beherrschung der<br />

Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen fallen)<br />

Festlegungen sind nur im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zulässig!<br />

(siehe “Rechtsgrundlagen”)<br />

Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />

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