7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at
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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />
• Aufgabe/Inhalt des Flächenwidmungsplans (§26, StROG 2010)<br />
Der Flächenwidmungsplan h<strong>at</strong> das gesamte Gemeindegebiet<br />
räumlich zu gliedern und die Nutzungsart für alle Flächen<br />
entsprechend der räumlich-funktionellen Erfordernisse festzulegen.<br />
• Weitere Vorgaben:<br />
Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />
Berücksichtigung von Planungen<br />
– benachbarter Gemeinden,<br />
– anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Bund, Land ...) sowie<br />
– anderer Planungsträger und Unternehmer von besonderer Bedeutung<br />
(E-Versorgungsunternehmen, Industrien/Betriebe die in den<br />
Anwendungsbereich der EU-Richtlinien zur Beherrschung der<br />
Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen fallen)<br />
Festlegungen sind nur im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zulässig!<br />
(siehe “Rechtsgrundlagen”)<br />
Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />
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