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7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at

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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />

– Sonderbestimmungen für Freiland-Sondernutzung<br />

Auffüllungsgebiete (§33, Abs 3, lit. 2 StROG 2010):<br />

Bebauung von Lücken zwischen Gebäuden im Freiland<br />

Voraussetzungen:<br />

Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN/Freiland<br />

• Kleinräumige, zusammenhängende Bebauung mit mindestens 3<br />

vor 1. 2. 1995 rechtmäßig errichteten Wohngebäuden<br />

• Lücke maximal 3.000m2 und für Wohnbebauung vorgesehen<br />

• Grundsätzliche Baulandqualität ist gegeben<br />

• Es darf keine Erweiterung nach außen erfolgen<br />

nicht zulässig!!<br />

Beispiele<br />

Im Wortlaut sind Bebauungsgrundlagen festzulegen, die sicherstellen, dass die<br />

Lückenbebauung zusammen mit dem Bestand eine visuelle Gesamteinheit bildet.<br />

Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />

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