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7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at

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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />

• Festzulegende Nutzungsk<strong>at</strong>egorien<br />

Bauland<br />

Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN/Bauland<br />

1. Vollwertiges Bauland (§ 29, Abs. 2 StROG 2010), wenn<br />

– generelle Baulandeignung gegeben (entsprechende<br />

Bodenbeschaffenheit; Gefahrenfreiheit; Grundwasserstand,<br />

Geländeneigung für Bebauung geeignet)<br />

– keine abwendbaren Gesundheitsgefährdung gegeben ist<br />

(Immissionsfreiheit)<br />

– Gebiet nicht aus Gründen der Wahrung des Orts- und<br />

Landschaftsbildes von einer Bebauung freizuhalten ist<br />

– Aufschließung gegeben ist (geeignete Zufahrt von öffentlichem Gut,<br />

Kanal, Wasser)<br />

– keine unwirtschaftlichen öffentlichen Aufwendungen zur Erschließung<br />

bzw. zur Abwehr von Gefahren nötig sind<br />

– keine Maßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen oder<br />

hygienischen Mängel notwendig sind<br />

Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />

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