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7. Vorlesung ÖRTLICHE RAUMPLANUNG - lamp.tugraz.at

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<strong>7.</strong> <strong>Vorlesung</strong> <strong>ÖRTLICHE</strong> <strong>RAUMPLANUNG</strong><br />

• Versagungsgründe<br />

• Wenn durch Änderung Widerspruch zu<br />

Der FLÄCHENWIDMUNGSPLAN<br />

• landesgesetzlichen Bestimmungen, insbes. Raumordnungsgrundsätzen<br />

• einem Landes- oder Regionalen Entwicklungsprogramm ,<br />

• örtlichem Entwicklungskonzept.<br />

• Wenn der Flächenwidmungsplan die geordnete wirtschaftliche, soziale<br />

und kulturelle Entwicklung anderer Gemeinden oder des Landes<br />

wesentlich beeinträchtigen würde;<br />

• Wenn mit den für die Verwirklichung des Flächenwidmungsplanes<br />

notwendigen Maßnahmen unverhältnismäßig hohe finanzielle<br />

Belastungen der Gemeinde verbunden wären, durch die die Erfüllung der<br />

gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde in Frage<br />

gestellt werden könnte.<br />

• Wenn Widerspruch zur Alpenkonvention gegeben ist<br />

Gemeinden wird ein Zeitrahmen zur Herstellung der Konformität eingeräumt<br />

Institut für Städtebau Ass.-Prof. DI. Dr. J. Zancanella<br />

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