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Die Versorgungsordnung II 2001, die mit Betriebsvereinbarung vom 14. Mai 2001 eingeführt<br />

wurde, ermöglicht den teilnehmenden Mitarbeitern, durch freiwillige Entgeltumwandlungen<br />

zusätzliche Versorgungsleistungen nach einem beitragsorientierten Leistungsplan<br />

zu erwerben. Die Pensionszusagen nach den Versorgungsordnungen aus dem Jahr<br />

2001 sind durch Anlagen in Wertpapierfonds rückgedeckt.<br />

Daneben werden an Mitglieder der Geschäftsleitung und an Führungskräfte Einzelzu sagen<br />

erteilt.<br />

Ansatz und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgen nach dem in IAS 19 vorgeschrie<br />

benen Anwartschafts barwert verfahren. Bei diesem Verfahren werden neben den<br />

am Bilanz stichtag bekannten Renten und erwor benen Anwartschaften auch künftig zu<br />

erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die von inländischen<br />

Gesellschaften des Heraeus Konzerns gehaltenen Fonds erfüllen die Voraussetzungen<br />

von Planvermögen (Contractual Trust Arrangement) und werden mit den Pensionsrückstellungen<br />

saldiert.<br />

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der<br />

Rechnungsannahmen und aus Abweichungen zwischen den Rechnungsannahmen und<br />

den tatsächlichen Ausprägungen ergeben, werden in Ausübung des Wahlrechts nach<br />

IAS 19.93A unter Berücksichtigung latenter Steuern in der Periode ihrer Entstehung erfolgsneutral<br />

im Eigenkapital des Konzerns erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Gewinne<br />

und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt.<br />

Latente Steuern<br />

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12. Latente Steuern werden auf<br />

zeitli che Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden<br />

in IFRS- und Steuerbilanz, auf realisier bare Verlust vorträge und auf Konsolidierungs vorgänge<br />

ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeit<br />

punkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren auf den am Bilanz stichtag<br />

gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.<br />

Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt,<br />

soweit eine Identität der Steuergläubiger besteht.

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