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Die Versorgungsordnung II 2001, die mit Betriebsvereinbarung vom 14. Mai 2001 eingeführt<br />
wurde, ermöglicht den teilnehmenden Mitarbeitern, durch freiwillige Entgeltumwandlungen<br />
zusätzliche Versorgungsleistungen nach einem beitragsorientierten Leistungsplan<br />
zu erwerben. Die Pensionszusagen nach den Versorgungsordnungen aus dem Jahr<br />
2001 sind durch Anlagen in Wertpapierfonds rückgedeckt.<br />
Daneben werden an Mitglieder der Geschäftsleitung und an Führungskräfte Einzelzu sagen<br />
erteilt.<br />
Ansatz und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgen nach dem in IAS 19 vorgeschrie<br />
benen Anwartschafts barwert verfahren. Bei diesem Verfahren werden neben den<br />
am Bilanz stichtag bekannten Renten und erwor benen Anwartschaften auch künftig zu<br />
erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die von inländischen<br />
Gesellschaften des Heraeus Konzerns gehaltenen Fonds erfüllen die Voraussetzungen<br />
von Planvermögen (Contractual Trust Arrangement) und werden mit den Pensionsrückstellungen<br />
saldiert.<br />
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der<br />
Rechnungsannahmen und aus Abweichungen zwischen den Rechnungsannahmen und<br />
den tatsächlichen Ausprägungen ergeben, werden in Ausübung des Wahlrechts nach<br />
IAS 19.93A unter Berücksichtigung latenter Steuern in der Periode ihrer Entstehung erfolgsneutral<br />
im Eigenkapital des Konzerns erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Gewinne<br />
und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt.<br />
Latente Steuern<br />
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12. Latente Steuern werden auf<br />
zeitli che Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden<br />
in IFRS- und Steuerbilanz, auf realisier bare Verlust vorträge und auf Konsolidierungs vorgänge<br />
ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeit<br />
punkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren auf den am Bilanz stichtag<br />
gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.<br />
Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt,<br />
soweit eine Identität der Steuergläubiger besteht.