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Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam mit dem<br />
bei zu le genden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle<br />
Verbindlichkeiten werden mit ihrem beizu legenden Zeitwert auf Basis ihres notierten<br />
Marktwertes zum Bilanzstichtag bewertet.<br />
Sonstige Beteiligungen sind als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
zu klassifizieren. Da für diese jedoch kein aktiver Markt existiert, werden sie zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bewertet.<br />
Marktwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Ver mö gens werten<br />
werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Erst bei Veräußerung<br />
oder nicht nur vorübergehender Wertminderung dieser Vermö gens werte werden<br />
die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeit wertes erfolgswirksam<br />
im Finanzergebnis abgebildet. Für alle anderen Finanz instrumente werden Änderungen<br />
des beizulegenden Zeitwertes direkt erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />
Derivative Finanzinstrumente<br />
Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte<br />
und finanzielle Schulden, die im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet werden. Die Folgebewertung der derivativen<br />
Finanz instrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.<br />
Warentermingeschäfte, bei denen die nach IAS 39 geltende „Own Use Exemption“ nicht<br />
zur Anwendung kommt, werden abgegrenzt vom „Own Use“-Bestand als Handelsbestand<br />
erfasst und gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />
Die Behandlung der Änderungen des beizulegenden Zeit wertes hängt von der Art des<br />
gesicherten Grundgeschäftes ab. Derivative Finanz instrumente werden bei Vertragsabschluss<br />
entweder als Sicherungsinstrument zur Absi cherung des bei zu legenden Zeitwertes<br />
bestimmter bilanzierter Vermögenswerte und Schulden (Fair Value Hedge) oder<br />
zur Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme (Cashflow Hedge) klassi fiziert.<br />
Bei einem Fair Value Hedge werden sowohl das Sicherungs- als auch das dazugehörige<br />
Grund geschäft mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen dieser Zeitwerte<br />
grund sätzlich erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />
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