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Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam mit dem<br />

bei zu le genden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle<br />

Verbindlichkeiten werden mit ihrem beizu legenden Zeitwert auf Basis ihres notierten<br />

Marktwertes zum Bilanzstichtag bewertet.<br />

Sonstige Beteiligungen sind als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

zu klassifizieren. Da für diese jedoch kein aktiver Markt existiert, werden sie zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet.<br />

Marktwertänderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Ver mö gens werten<br />

werden nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Erst bei Veräußerung<br />

oder nicht nur vorübergehender Wertminderung dieser Vermö gens werte werden<br />

die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeit wertes erfolgswirksam<br />

im Finanzergebnis abgebildet. Für alle anderen Finanz instrumente werden Änderungen<br />

des beizulegenden Zeitwertes direkt erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte<br />

und finanzielle Schulden, die im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet werden. Die Folgebewertung der derivativen<br />

Finanz instrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.<br />

Warentermingeschäfte, bei denen die nach IAS 39 geltende „Own Use Exemption“ nicht<br />

zur Anwendung kommt, werden abgegrenzt vom „Own Use“-Bestand als Handelsbestand<br />

erfasst und gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.<br />

Die Behandlung der Änderungen des beizulegenden Zeit wertes hängt von der Art des<br />

gesicherten Grundgeschäftes ab. Derivative Finanz instrumente werden bei Vertragsabschluss<br />

entweder als Sicherungsinstrument zur Absi cherung des bei zu legenden Zeitwertes<br />

bestimmter bilanzierter Vermögenswerte und Schulden (Fair Value Hedge) oder<br />

zur Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme (Cashflow Hedge) klassi fiziert.<br />

Bei einem Fair Value Hedge werden sowohl das Sicherungs- als auch das dazugehörige<br />

Grund geschäft mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen dieser Zeitwerte<br />

grund sätzlich erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.<br />

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