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Sachanlagen<br />
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.<br />
Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich direkt zurechenbarer<br />
Anschaffungsnebenkosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten<br />
Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen.<br />
Die Herstellungs kosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Einzelkosten<br />
(Ferti gungs material und -löhne) auch angemes sene Teile der Material- und Fertigungsgemein<br />
kosten. Finan zie rungs kosten werden – sofern wesentlich – aktiviert.<br />
Zuschüsse, Zulagen oder ähnliche Beihilfen der öffentlichen Hand werden von den<br />
An schaffungs- oder Herstellungskosten in Abzug gebracht.<br />
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen<br />
Nutzungs dauer in der Regel linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern und<br />
Abschrei bungs methoden für Sachanlagen werden periodisch überprüft, damit gewährleistet<br />
ist, dass die Ab schreibungs methode und der Abschreibungszeitraum mit dem<br />
erwarteten wirt schaftlichen Nutzenverlauf aus den Vermögenswerten in Einklang stehen.<br />
Den planmäßigen Abschrei bun gen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungs dauern<br />
zu grunde:<br />
AnlAgeposten nutzungsDAuer<br />
Gebäude 15 – 50 Jahre<br />
Grundstückseinrichtungen 7 – 25 Jahre<br />
Technische Anlagen und Maschinen 10 – 25 Jahre<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 – 30 Jahre<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen,<br />
wenn der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes unter den Buchwert<br />
gesun ken ist. Sind die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige<br />
Abschrei bung entfallen, so wird eine entspre chen de Wertaufholung vorgenommen.<br />
Wesentliche Komponenten werden identifiziert und entsprechend den Vorschriften von<br />
IAS 16 ein zeln bilanziert und bewertet.