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im Anhang dargelegt und betreffen die Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte,<br />
Finanzinstrumente, Werthaltigkeit latenter Steuerforderungen auf Verlustvorträge,<br />
Rückstellungen sowie Geschäfts- oder Firmenwerte. Die für die Erstellung des Konzernabschlusses<br />
relevanten Parameter werden kontinuierlich überprüft. Die tatsächlichen<br />
Werte können von den Schätzungen abweichen.<br />
Erstmalige Anwendung neuer Standards und Interpretationen<br />
Folgender Standard und folgende Änderungen von Standards sowie folgende Interpretationen<br />
und folgende Änderung einer Interpretation gelten ab dem Geschäftsjahr 2009<br />
verbindlich:<br />
IFRS 8 „Geschäftssegmente“<br />
Überarbeitete Fassung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“<br />
Überarbeitete Fassung des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“<br />
Änderung des IAS 32 und des IAS 1 „Kündbare Finanzinstrumente und bei<br />
Liquidation entstehende Verpflichtungen“<br />
Änderung des IAS 39 und des IFRS 7 „Umgliederung finanzieller Vermögenswerte –<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften“<br />
Änderung des IFRS 1 und des IAS 27 „Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen,<br />
gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unter nehmen“<br />
Änderung des IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung: Ausübungsbedingungen und<br />
Annullierungen“<br />
Änderung des IFRS 4 „Versicherungsverträge“ und des IFRS 7 „Finanzinstrumente:<br />
Angaben“<br />
„Verbesserungen der International Financial Reporting Standards“<br />
Änderung des IFRIC 9 „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“ und des IAS 39<br />
„Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“<br />
IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“<br />
IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />
Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“<br />
Die neuen Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.<br />
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