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Für Gesellschaften, die vor dem 1. Januar 2004 erstkonsolidiert wurden, erfolgte die<br />

Kapital kon solidierung auf Basis der Buchwertmethode nach § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB.<br />

Dabei wurden die Anschaffungskosten der Anteile an Tochterunternehmen mit dem auf<br />

diese Anteile ent fal len den buchmäßigen Eigenkapitalanteil zum Zeitpunkt des Erwerbs<br />

oder der erst maligen Konsolidierung verrechnet.<br />

Für Gesellschaften, die nach dem Übergang auf IFRS (1. Januar 2004) erstkonsolidiert<br />

wur den, erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Diese<br />

Metho de schreibt vor, dass bei Unternehmenszusammenschlüssen im Rahmen einer<br />

Neu bewer tung sämtliche stillen Reserven und stillen Lasten des übernommenen Unternehmens<br />

aufge deckt sowie alle identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte separat<br />

ausgewiesen werden. Ein nach der Kaufpreisallokation verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag<br />

wird als Ge schäfts- oder Firmenwert aktiviert. Dieser wird einmal jährlich einem<br />

Impairment test unter zogen, bei dem die Werthaltigkeit überprüft und bei Bedarf eine außerplanmäßige<br />

Abschrei bung vorge nom men wird. Negative Unterschiedsbeträge werden<br />

in der Periode des Erwerbs erfolgswirksam erfasst.<br />

Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Innenumsätze und sonstige<br />

kon zern interne Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse<br />

aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr sind eliminiert.<br />

Wegen Gering fügigkeit wird bei assoziierten Unternehmen auf eine Zwischengewinneliminie<br />

rung verzichtet. Schuldverhältnisse innerhalb des Konzerns sind aufgerechnet.<br />

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen<br />

Aus wirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Umrechung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der ausländischen<br />

Tochterunternehmen erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung anhand der<br />

modi fizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21. Da die Tochtergesellschaften ihre<br />

Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig<br />

betreiben, ist die funk ti onale Währung im Wesentlichen identisch mit der jeweiligen Landeswährung.<br />

Für zwei ausländische Tochtergesellschaften ist die funktionale Währung<br />

anstelle der Landes währung der US-Dollar.<br />

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