Auskunftspflicht bei BFS-Umfragen - Stiftung für Konsumentenschutz
Auskunftspflicht bei BFS-Umfragen - Stiftung für Konsumentenschutz
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<strong>Auskunftspflicht</strong> <strong>bei</strong> <strong>BFS</strong>-<strong>Umfragen</strong><br />
Sehr geehrter Herr Marti<br />
OFFENER BRIEF<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Statistik<br />
Herr Jürg Marti, Direktor<br />
Espace de l’Europe 10<br />
2010 Neuchâtel<br />
Bern, 7. September 2009<br />
Seit dem 1. September 2009 gilt eine neue Bestimmung in der Statistikerhebungsverordnung.<br />
Demgemäss besteht <strong>für</strong> einige <strong>Umfragen</strong> des Bundes eine <strong>Auskunftspflicht</strong>. Wer nicht antwortet,<br />
kann gebüsst werden.<br />
Die neue Regelung hat zu zahlreichen Reklamationen geführt. Die <strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong><br />
setzt sich seit Längerem gegen die steigende Flut von ungewollten Telefonanrufen ein.<br />
Beschwerden über Unternehmen und Meinungsforschungsinstitute, welche zu Unzeiten, z.B.<br />
auch am Sonntag, Konsumentinnen und Konsumenten ungewollt anrufen, belegen seit Jahren<br />
einen der leidigen Spitzenplätze der SKS-Beschwerden. Daher setzt sich die SKS da<strong>für</strong> ein,<br />
dass die Bestimmungen der Privatsphäre respektiert werden. Hierzu gehört auch, dass die<br />
Konsumentinnen und Konsumenten solche ungewünschten Anrufe sperren können.<br />
Mit der neuen Änderung, die gemäss Presseangaben vom <strong>BFS</strong> veranlasst wurde, werden die<br />
Konsumentinnen und Konsumenten gar gezwungen, die Anrufe entgegenzunehmen und an der<br />
Umfrage teilzunehmen.<br />
Wir haben Verständnis, dass <strong>bei</strong> wenigen zentralen <strong>Umfragen</strong> eine <strong>Auskunftspflicht</strong> nötig ist. So<br />
können wichtige Daten gewonnen werden, welche auch <strong>für</strong> die Politik in der Schweiz (z.B. Teuerung,<br />
Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen) entscheidend sind. Die von Ihnen gewählte Methode erachten wir<br />
hingegen als nicht konsumentenfreundlich. Wir haben daher einige Fragen an Sie:<br />
• Gemäss unseren Angaben gilt die <strong>Auskunftspflicht</strong> <strong>für</strong> Private <strong>für</strong> die eidgenössische Volkszählung<br />
und die Schweizerische Ar<strong>bei</strong>tskräfteerhebung (SAKE). Sind noch andere <strong>Umfragen</strong><br />
betroffen? Planen Sie die <strong>Auskunftspflicht</strong> auch auf weitere <strong>Umfragen</strong> auszuweiten?<br />
• Die zur Teilnahme ausgesuchten Personen erhalten vorgängig ein Schreiben, das sie auf die<br />
Umfrage und den eintreffenden Telefonanruf hinweist. Wäre es nicht möglich, diesem<br />
Schreiben den Fragebogen <strong>bei</strong>zulegen oder ein Passwort, damit die Umfrage per Internet<br />
ausgefüllt werden kann?<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong>, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23<br />
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031 370 24 34, admin@konsumentenschutz.ch, www.konsumentenschutz.ch
• Die Umfrage wird von einem externen Meinungsforschungsinstitut durchgeführt. Diese Institute<br />
führen eine Vielzahl von <strong>Umfragen</strong> durch, auch im Auftrag von privaten Unternehmen.<br />
Es könnte die Tendenz bestehen, dass diese Meinungsforschungsinstitute oder andere<br />
Trittbrettfahrer die neue Verordnung nutzen, um auch <strong>bei</strong> ihren privaten <strong>Umfragen</strong> eine<br />
<strong>Auskunftspflicht</strong> zu suggerieren. Denn <strong>bei</strong> der Vielzahl von <strong>Umfragen</strong> ist es <strong>für</strong> den Angerufenen<br />
schwierig ersichtlich, ob es sich nun um die obligatorische <strong>BFS</strong>-Umfrage oder um eine<br />
andere Umfrage handelt. Wie kann das <strong>BFS</strong> garantieren, dass private Meinungsforschungsinstitute<br />
die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zur Auskunft drängen?<br />
• Wäre es trotz allfällig höherer Kosten im Sinn der Glaubwürdigkeit und des <strong>Konsumentenschutz</strong>es<br />
nicht sinnvoller, das <strong>BFS</strong> würde die Umfrage intern durchführen?<br />
• Aufgrund der Flut ungewollter Anrufe nehmen zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten<br />
Anrufe von unbekannten Nummern nicht ab. Die <strong>Auskunftspflicht</strong> des <strong>BFS</strong> würde<br />
diese Praxis vermutlich mit einer Busse sanktionieren, da die Konsumentinnen und Konsumenten<br />
dann als nicht erreichbar eingeschätzt werden. Damit wird ein heute leider notwendiger<br />
Abwehrmechanismus untergraben. Könnte sich das <strong>BFS</strong> vorstellen, z.B. eine<br />
spezielle Anrufnummer einzurichten, von welcher aus obligatorische <strong>Umfragen</strong> durchgeführt<br />
werden? Diese Transparenz wäre konsumentenfreundlich, da ungewollte Anrufe weiterhin<br />
unbeantwortet bleiben könnten und würde auch dem <strong>BFS</strong> dienen, dass ihre Anrufe entgegen<br />
genommen werden.<br />
Die SKS ist zudem irritiert, dass wir nicht zur Stellungnahme eingeladen wurden, um unsere<br />
Haltung zur Änderung der Statistikerhebungsverordnung einzubringen. Dieses Vorgehen ist <strong>bei</strong><br />
einer Verordnungsänderung üblich. Die Proteste <strong>bei</strong> den Konsumentinnen und Konsumenten<br />
veranschaulichen zudem, dass dieser Weg der zielführendere gewesen wäre.<br />
Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bitten wir Sie, uns Ihre Stellungnahme zu unseren<br />
Fragen bis am Montag, 14. September 2009 zu übermitteln. Im Sinn der Transparenz teilen wir<br />
Ihnen mit, dass wir uns vorbehalten, die Öffentlichkeit über Ihre Antworten auf dem Laufenden<br />
zu halten.<br />
Besten Dank <strong>für</strong> Ihre Stellungnahme.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong><br />
sig. sig.<br />
Sara Stalder Andreas Tschöpe<br />
Geschäftsleiterin Politischer Fachsekretär<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong>, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23<br />
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031 370 24 34, admin@konsumentenschutz.ch, www.konsumentenschutz.ch<br />
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