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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />

Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />

Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />

Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 7 von 19<br />

Anlage 6) einzuzeichnen sind. Die bearbeiteten Lagepläne sind der Laborleitung vorzulegen, die<br />

auf der Teilnehmerliste (Anlage 4) einen Erledigungsvermerk anbringt.<br />

(c) der Bearbeitung eines Arbeitsbogens (in Einzelarbeit oder in Gruppenarbeit) zu sicherheitstechnischen<br />

Themen (Anlage 7). Der bearbeitete Arbeitsbogen ist der Laborleitung vorzulegen, die<br />

auf der Teilnehmerliste (Anlage 4) einen Erledigungsvermerk anbringt.<br />

(5) Personen, die längerfristig im Arbeitsbereich „Umweltanalytik und Ökotoxikologie“ tätig sind, müssen<br />

einmal jährlich <strong>zur</strong> Auffrischung der sicherheitstechnischen Kenntnisse an einer mündlichen Sicherheitseinweisung<br />

gemäß Absatz (4)(a) dieses Abschnitts teilnehmen.<br />

(6) Personen, die sich ausschließlich kurzzeitig im Labor aufhalten müssen (z.B. für Wartungs- und Reparaturarbeiten)<br />

sind für diesen Aufenthalt von einer sachkundigen Person oder einer von der Laborleitung<br />

beauftragen Person zu begleiten. Sofern die ständige Begleitung im Labor gewährleistet ist, muss keine<br />

mündliche Sicherheitseinweisung entsprechend Absatz (4)(a) dieses Abschnitts durchgeführt werden.<br />

Allerdings ist dieser Personenkreis darauf hinzuweisen, dass Punkt (7) dieses Abschnitts gültig ist (Weisungsrecht<br />

durch Laborleitung und Beauftragte).<br />

(7) Allen im Labor tätigen Personen ist mitzuteilen, dass sie den Anweisungen der Laborleitung oder der<br />

Beauftragten der Laborleitung unmittelbar Folge zu leisten haben. Die Namen der Laborleitung und der<br />

Beauftragten der Laborleitung werden, ggf. eingeschränkt für spezifische Arbeitsplätze oder Arbeitsgebiete,<br />

durch Aushang im Labor bekannt gegeben (Anlage 8). Nichtbeachtung entsprechender Weisungen<br />

kann zum unmittelbaren Laborverbot führen. Studierende sind darauf hinzuweisen, dass durch einen<br />

Laborverweis die zeitgerechte Fortführung ihres Studiums gefährdet werden kann.<br />

(8) Die Laborleitung stattet die Arbeitsplätze – je nach Bedarf – mit Stoffbezogenen, Stoffgruppenbezogenen,<br />

Gerätebezogenen und/oder Arbeitsplatzbezogenen <strong>Betriebsanweisung</strong>en aus. Die im Labor tätigen<br />

Personen werden im Rahmen der mündlichen Sicherheitseinweisung auf die Verfügbarkeit dieser Dokumente<br />

hingewiesen; Aufbau und das Prinzip des Informationsgehalts wird erläutert. Eine Übersicht<br />

über die verfügbaren <strong>Betriebsanweisung</strong>en wird in einem Verzeichnis (Anlage 9) geführt. Die <strong>Betriebsanweisung</strong>en<br />

werden einmal jährlich durch die Laborleitung oder eine/n Beauftragte/n der Laborleitung<br />

auf Aktualität hin überprüft; die jährliche Überprüfung wird auf den jeweiligen Dokumenten und auf dem<br />

Formular „Aktualitätsprüfung von <strong>Betriebsanweisung</strong>en“ (Anlage 10). Die überprüften <strong>Betriebsanweisung</strong>en<br />

werden unter Verwendung eines Aufklebers gekennzeichnet (Anlage 11).<br />

(9) Die Laborleitung oder eine von ihr beauftragte Person überprüft einmal jährlich die Aktualität der arbeitssicherheitsrelevanten<br />

Dokumente und deren sachgerechte Veröffentlichung im Laborbereich und dokumentiert<br />

die entsprechende Durchführung auf einer Checkliste (Anlage 22). Einmal jährlich wird eine Sicherheitsbegehung<br />

durchgeführt und deren Ergebnis auf einer Checkliste erfasst (Anlage 23).<br />

3.2 Vorsorgende organisatorische Schutzmaßnahmen durch die im Labor tätigen Personen<br />

selbst<br />

(1) Personen, die eine besondere körperliche Disposition aufweisen, die das Arbeiten mit Gefahrstoffen<br />

einschränken oder ganz verbieten können (z.B. Allergie, Schwangerschaft, etc.) haben die Laborleitung<br />

oder die Beauftragte Person der Laborleitung umgehend darüber zu informieren, damit zuverlässig die<br />

Kontaktmöglichkeiten mit entsprechenden Gefahrstoffen unterbunden werden.<br />

(2) Den im Labor tätigen Personen wird empfohlen, die für ihre Personengruppe angebotenen Möglichkeiten<br />

<strong>zur</strong> Gesundheitsvorsorge (arbeitsärztliche Untersuchungsangebote, Schutzimpfungen etc.) regelmäßig<br />

wahrzunehmen.<br />

(3) Personen, die im Laborbereich arbeiten, wird empfohlen, über die Wirksamkeit ihrer letzten Tetanus-<br />

Impfung informiert zu sein und diese ggf. auffrischen zu lassen.<br />

(4) Im Übrigen wird auf die Empfehlungen hingewiesen, die die Laborleitung in die Stoffbezogenen und<br />

Gerätebezogenen <strong>Betriebsanweisung</strong>en einarbeitet.<br />

D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />

Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP

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