zurück zur Betriebsanweisung
zurück zur Betriebsanweisung
zurück zur Betriebsanweisung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />
Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />
Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />
Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 6 von 19<br />
2.3 Gefährdung von Menschen durch biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung<br />
(BioStoffV)<br />
Gesundheitsgefahr, teilweise mit der Gefahr irreparabler körperlicher Schäden, durch die in Abschnitt 1.4<br />
genannten chemischen Stoffe und Zubereitungen bei Kontakt mit der Haut, den Augen und der Schleimhäute,<br />
beim Einatmen sowie beim Verschlucken.<br />
2.4 Gefährdung von Menschen durch labortechnische Einrichtungen und Glasabfall<br />
Verletzungsgefahr, teilweise mit der Gefahr irreparabler körperlicher Schäden, durch die unter Abschnitt 1.5<br />
aufgeführten labortechnischen Einrichtungen bei unsachgemäßer Benutzung und durch Glasbruch.<br />
3 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
3.1 Vorsorgende organisatorische Schutzmaßnahmen durch die Laborleitung<br />
(1) Im Zugangsbereich der Laboratorien ist eine Kennzeichnung anzubringen, aus der ersichtlich ist, dass<br />
das Betreten des entsprechenden Laboratoriums für all diejenigen verboten ist, die keine ausdrückliche<br />
Erlaubnis haben, den Laborraum zu betreten. Die Kennzeichnung ist mit einem Hinweis zu versehen,<br />
aus dem hervorgeht, wer die Ansprechpartner/innen sind, die weitere Auskünfte über die Zugangsregelungen<br />
geben können (Anlage 1).<br />
(2) Im Zugangsbereich der Laboratorien ist eine Kennzeichnung anzubringen, die auf Gefährdungspotentiale<br />
gemäß Abschnitt 2 hinweist, die an einzelnen Laborarbeitsplätzen vorhanden sein können (Anlage 2).<br />
(3) Personen, denen Zugang zum Laborbereich ohne Begleitung durch eine sachkundige Person gewährt<br />
werden soll („Zugangserlaubnis ohne Begleitungspflicht“), müssen die Teilnahme an einer „vollständigen<br />
Sicherheitseinweisung“ nachweisen.<br />
(4) Eine vollständige Sicherheitseinweisung besteht aus<br />
(a) einer mündlichen Sicherheitseinweisung durch die Laborleitung oder eine/n Beauftragte/n der<br />
Laborleitung; Gegenstand der mündlichen Einweisung sind die Inhalte dieses Dokuments, die<br />
unter <strong>zur</strong> Hilfenahme einer Projektionspräsentation (Anlage 3) erläutert werden. Die Teilnahme<br />
an der mündlichen Einweisung ist von der eingewiesenen Person durch Unterschrift auf einer<br />
Teilnehmerliste (Anlage 4) zu bestätigen.<br />
(b) einer sich an (a) anschließenden „sicherheitstechnischen Laborerkundung“, wobei die Gefährdungspotentiale<br />
und sicherheitstechnischen Einrichtungen in einen Lageplan (Anlage 5 und<br />
D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />
Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP