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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />

Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />

Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />

Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 6 von 19<br />

2.3 Gefährdung von Menschen durch biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung<br />

(BioStoffV)<br />

Gesundheitsgefahr, teilweise mit der Gefahr irreparabler körperlicher Schäden, durch die in Abschnitt 1.4<br />

genannten chemischen Stoffe und Zubereitungen bei Kontakt mit der Haut, den Augen und der Schleimhäute,<br />

beim Einatmen sowie beim Verschlucken.<br />

2.4 Gefährdung von Menschen durch labortechnische Einrichtungen und Glasabfall<br />

Verletzungsgefahr, teilweise mit der Gefahr irreparabler körperlicher Schäden, durch die unter Abschnitt 1.5<br />

aufgeführten labortechnischen Einrichtungen bei unsachgemäßer Benutzung und durch Glasbruch.<br />

3 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

3.1 Vorsorgende organisatorische Schutzmaßnahmen durch die Laborleitung<br />

(1) Im Zugangsbereich der Laboratorien ist eine Kennzeichnung anzubringen, aus der ersichtlich ist, dass<br />

das Betreten des entsprechenden Laboratoriums für all diejenigen verboten ist, die keine ausdrückliche<br />

Erlaubnis haben, den Laborraum zu betreten. Die Kennzeichnung ist mit einem Hinweis zu versehen,<br />

aus dem hervorgeht, wer die Ansprechpartner/innen sind, die weitere Auskünfte über die Zugangsregelungen<br />

geben können (Anlage 1).<br />

(2) Im Zugangsbereich der Laboratorien ist eine Kennzeichnung anzubringen, die auf Gefährdungspotentiale<br />

gemäß Abschnitt 2 hinweist, die an einzelnen Laborarbeitsplätzen vorhanden sein können (Anlage 2).<br />

(3) Personen, denen Zugang zum Laborbereich ohne Begleitung durch eine sachkundige Person gewährt<br />

werden soll („Zugangserlaubnis ohne Begleitungspflicht“), müssen die Teilnahme an einer „vollständigen<br />

Sicherheitseinweisung“ nachweisen.<br />

(4) Eine vollständige Sicherheitseinweisung besteht aus<br />

(a) einer mündlichen Sicherheitseinweisung durch die Laborleitung oder eine/n Beauftragte/n der<br />

Laborleitung; Gegenstand der mündlichen Einweisung sind die Inhalte dieses Dokuments, die<br />

unter <strong>zur</strong> Hilfenahme einer Projektionspräsentation (Anlage 3) erläutert werden. Die Teilnahme<br />

an der mündlichen Einweisung ist von der eingewiesenen Person durch Unterschrift auf einer<br />

Teilnehmerliste (Anlage 4) zu bestätigen.<br />

(b) einer sich an (a) anschließenden „sicherheitstechnischen Laborerkundung“, wobei die Gefährdungspotentiale<br />

und sicherheitstechnischen Einrichtungen in einen Lageplan (Anlage 5 und<br />

D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />

Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP

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