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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />

Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />

Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />

Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 5 von 19<br />

1.3 Chemische Stoffe und Stoffgemische mit den Gefahrstoffeigenschaften …<br />

- hoch entzündlich<br />

- leicht entzündlich<br />

- brandfördernd<br />

- explosionsgefährlich<br />

- ätzend<br />

1.4 Biologische Arbeitsstoffe<br />

- Belebtschlamm<br />

- Faulschlamm<br />

- kommunales Abwasser<br />

- Nährboden mit Bakterien- und/oder Pilzkolonien<br />

1.5 Labortechnische Einrichtungen, die …<br />

- mit Unterdruck arbeiten (z.B. Vakuumpumpen, Rotationsverdampfer, Exsikkatoren, etc.);<br />

- mit Überdruck arbeiten (z.B. Pumpen, Druckgasflaschen und jeweils daran angeschlossene Apparaturen<br />

etc.);<br />

- mechanisch bewegliche Baugruppen aufweisen (z.B. Zentrifugen, etc.);<br />

- elektrisch betrieben werden (z.B. Magnetrührer, Messgeräte, etc.);<br />

- Hitze erzeugen (mit und ohne offene Flamme; z.B. Gasbrenner und Heizplatten etc.);<br />

- energiereiche elektromagnetische Strahlung abgeben können (z.B. Photometer mit UV-Lampe,<br />

Leuchtkasten für Dünnschichtchromatographieplatten etc.);<br />

- sehr scharfe Bestandteile aufweisen (z.B. Skalpelle etc.)<br />

1.6 Abfallstoffe, die …<br />

- bis <strong>zur</strong> abschließenden Entsorgung in kleinen Mengen im Labor zwischengelagert werden, vor allem<br />

geborstene Glasgeräte (Glasbruch).<br />

2 Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

2.1 Gefährdung von Menschen durch Stoffe und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung<br />

(GefStoffV)<br />

Gesundheitsgefahr, teilweise mit der Gefahr irreparabler körperlicher Schäden, durch die in den Abschnitten<br />

1.1 und 1.3. genannten chemischen Stoffe und Zubereitungen bei Kontakt mit der Haut, den Augen und der<br />

Schleimhäute, beim Einatmen sowie beim Verschlucken.<br />

2.2 Gefährdung von Menschen und Einrichtungen durch Stoffe und Zubereitungen im Sinne der<br />

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)<br />

Brandgefahr durch brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe sowie durch brandfördernde Produkte<br />

gemäß Abschnitt 1.3; Explosionsgefahr durch Gas-/Luftgemische und Dampf-/Luftgemische brennbarer Gase<br />

und Flüssigkeiten.<br />

D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />

Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP

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