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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />

Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />

Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />

Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 17 von 19<br />

(3) Auf das Gefäß wird ein Aufkleber mit der Beschriftung aufgebracht: „Zur Entsorgung“.<br />

(4) Die Gefahrstoffabfallgefäße werden in das Abfall- und Gefahrstofflager der Fachhochschule Gießen-<br />

Friedberg am Campus Gießen verbracht. Beim Transport ist Schutzkleidung gemäß Abschnitt 3.3 Absatz<br />

1 zu tragen; geeignete Schutzhandschuhe und eine Atemschutzmaske sind benutzungsbereit mitzuführen!<br />

Ein Feuerlöscher ist dann mitzuführen, wenn die zu entsorgenden Substanzen „brandfördernd“<br />

oder „leicht entzündlich“ sind. Brandfördernde und leicht entzündliche Substanzen dürfen nicht gemeinsam<br />

transportiert werden. Das Abfallgefäß ist in einem bruchfesten Eimer auf einem Transportwagen zu<br />

transportieren. Bei Benutzung des Aufzugs ist die Mitfahrt von Dritten zu unterbinden. Hierzu ist das auf<br />

eine Aufstellhalterung montierte Schild gemäß Anlage 25 im Eingangsbereich des Fahrstuhls aufzustellen.<br />

Die Lüftung ist anzustellen.<br />

(5) Handelt es sich um wasserlösliche Gefahrstoffe besteht darüber hinaus ein Verdünnungsverbot z.B.<br />

hinsichtlich der Absicht, es über den Abwasserweg entsorgen zu wollen.<br />

6.8 Gefahrstoffabfälle in originalen Verpackungsgefäßen<br />

(1) Gefahrstoffe, die sich noch in ihren originalen Vorratsgefäßen befinden und die entsorgt werden müssen,<br />

verbleiben in diesen Gefäßen. Auf das Gefäß wird ein Aufkleber mit der Beschriftung aufgebracht:<br />

„Zur Entsorgung“. Daneben sind Datum und Name der Person aufzuführen, die die Kennzeichnung angebracht<br />

hat.<br />

(2) Die Gefahrstoffabfallgefäße werden in das Abfall- und Gefahrstofflager der Fachhochschule Gießen-<br />

Friedberg am Campus Gießen verbracht. Beim Transport ist Schutzkleidung gemäß Abschnitt 3.3 Absatz<br />

1 zu tragen; geeignete Schutzhandschuhe und eine Atemschutzmaske sind benutzungsbereit mitzuführen!<br />

Ein Feuerlöscher ist dann mitzuführen, wenn die zu entsorgenden Substanzen „brandfördernd“<br />

oder „leicht entzündlich“ sind. Brandfördernde und leicht entzündliche Substanzen dürfen nicht gemeinsam<br />

transportiert werden. Das Abfallgefäß ist in einem bruchfesten Eimer auf einem Transportwagen zu<br />

transportieren. Bei Benutzung des Aufzugs ist die Mitfahrt von Dritten zu unterbinden. Hierzu ist das auf<br />

eine Aufstellhalterung montierte Schild gemäß Anlage 25 im Eingangsbereich des Fahrstuhls aufzustellen.<br />

Die Lüftung ist anzustellen.<br />

(3) Handelt es sich um wasserlösliche Gefahrstoffe besteht darüber hinaus ein Verdünnungsverbot z.B.<br />

hinsichtlich der Absicht, es über den Abwasserweg entsorgen zu wollen.<br />

6.9 Nutzung der Spülbecken im Laborbereich mit Anschluss an eine Neutralisationsanlage<br />

(1) Die Spülbecken in den Laboratorien C-701 und C-705 sind über den Ausguss an eine Neutralisationsanlage<br />

im Keller des Gebäudes angeschlossen.<br />

(2) Eingefüllt werden dürfen nur:<br />

- Wässrige Spüllösungen, die einen so geringen Anteil an Gefahrstoff enthalten, die den Betrieb der<br />

Neutralisationsanlage nicht stören und darüber hinaus nicht dazu führen, dass Einleitergrenzwerte in<br />

die Kanalisation der Stadt Gießen überschritten würden;<br />

- Mit Wasser mischbare organische Flüssigkeiten in geringen Mengen, sofern sie nicht dazu führen,<br />

dass der Betrieb der Neutralisationsanlage gestört würde und darüber hinaus nicht dazu führen,<br />

dass Einleitergrenzwerte in die Kanalisation der Stadt Gießen überschritten werden;<br />

- Geringe Mengen an wässrigen Probenresten von Abwasser, Belebtschlamm und Faulschlamm aus<br />

kommunalen Kläranlagen;<br />

- Verdünnte anorganische Säuren und Laugen.<br />

(3) Eingefüllt werden dürfen nicht:<br />

- Organische Lösungsmittel und Flüssigkeiten, die nicht mit Wasser Mischbar sind;<br />

- Mit Wasser mischbare organische Lösungsmittel und Flüssigkeiten, die einen Gefahrstoffcharakter<br />

haben, der eine Einleitung in das kommunale Abwassernetz verbietet;<br />

- Wässrige Lösungen und Spüllösungen, die einen Gefahrstoffcharakter haben, der eine Einleitung in<br />

das kommunale Abwassernetz verbietet (z.B. <strong>zur</strong> Überschreitung von Einleitergrenzwerten führen<br />

würde);<br />

- Konzentrierte Säuren und Laugen<br />

D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />

Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP

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