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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />
Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />
Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />
Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 16 von 19<br />
6.5 Nutzung des Sammelgefäßes für organische, nicht mit Wasser mischbare Gefahrstoffabfälle<br />
(1) Das Sammelgefäß darf nur von in den Arbeitsplatz eingewiesenen und damit sachkundigen Personen<br />
befüllt werden.<br />
(2) Das Sammelgefäß ist in einer Auffangwanne im Abzug aufzubewahren!<br />
(3) Eingefüllt werden dürfen nur:<br />
- Lösungsmittel, die mit Wasser nicht mischbar sind;<br />
- Andere organische Flüssigkeiten, die mit Wasser nicht mischbar sind.<br />
(4) Eingefüllt werden dürfen nicht:<br />
- Wässrige Lösungen und Wasser;<br />
- mit Wasser mischbare organische Lösungsmittel wässrige Lösungen davon;<br />
- Feste chemische Stoffe als Reinsubstanz oder Zubereitung.<br />
(5) In Zweifelsfällen, ob signifikante Mengen an Gefahrstoffen in einer zu entsorgenden wässrigen Lösung<br />
vorhanden sind, ist die Laborleitung vor der beabsichtigen Entsorgung zu konsultieren, die über den<br />
Entsorgungsweg entscheidet.<br />
(6) Gefüllte Gefahrstoffabfallgefäße werden in das Abfall- und Gefahrstofflager der Fachhochschule Gießen-<br />
Friedberg am Campus Gießen verbracht. Beim Transport ist Schutzkleidung gemäß Abschnitt 3.3 Absatz<br />
1 zu tragen; geeignete Schutzhandschuhe, eine Atemschutzmaske und ein Feuerlöscher sind benutzungsbereit<br />
mitzuführen! Das Abfallgefäß ist in einem bruchfesten Eimer auf einem Transportwagen<br />
zu transportieren. Bei Benutzung des Aufzugs ist die Mitfahrt von Dritten zu unterbinden. Hierzu ist das<br />
auf eine Aufstellhalterung montierte Schild gemäß Anlage 25 im Eingangsbereich des Fahrstuhls aufzustellen.<br />
Die Lüftung ist anzustellen.<br />
6.6 Nutzung des Sammelgefäßes für gebrauchte Kulturnährböden<br />
(1) Das Sammelgefäß darf nur von in den Arbeitsplatz eingewiesenen und damit sachkundigen Personen<br />
befüllt werden.<br />
(2) Der Kunststoffeimer ist mit einem „Autoklavierbeutel“ auszustatten und mit einem Deckel zu versehen;<br />
der Deckel ist geschlossen zu halten, das Sammelgefäß ist mit der Kennzeichnung „Biogefährdung“ zu<br />
versehen.<br />
(3) Das Sammelgefäß darf nur von in den Arbeitsplatz eingewiesenen und damit sachkundigen Personen<br />
befüllt werden.<br />
(4) Eingefüllt werden dürfen nur:<br />
- Bebrütete oder verunreinigte Kultivierungsplatten für Mikroorganismen;<br />
- Verunreinigte Einwegmaterialien, die mit Mikroorganismen signifikant verunreinigt wurden.<br />
(5) Eingefüllt werden dürfen nicht:<br />
- alle anderen Abfälle und Stoffe, die nichts mikrobiologisch verunreinigt sind.<br />
(6) In Zweifelsfällen, ob Materialien in das Abfallgefäß eingefüllt werden dürfen oder müssen, ist die Laborleitung<br />
zu konsultieren, die über den Entsorgungsweg entscheidet.<br />
(7) Sobald der Beutel zu ¾ gefüllt – spätestens aber nach einer Woche in Gebrauch – ist wird er mit Klebeband<br />
verschlossen, dampfsterilisiert und anschließend <strong>zur</strong> Entsorgung in den Abfallsack für hausmüllähnliche<br />
Abfallstoffen (Absatz 3 dieses Abschnitts) überführt.<br />
(8) Nach Beendigung der Arbeiten sind die Hände desinfizierend zu reinigen!<br />
6.7 Gefahrstoffabfälle in fester Form<br />
(1) Gefahrstoffe (feste Chemikalien oder Zubereitungen), die unbrauchbar geworden sind, verbleiben in<br />
ihren Vorratsgefäßen. Verschiedene Feststoffe dürfen nicht vermischt werden, außer es ist absolut sicher,<br />
dass es sich um gleiche Stoffe oder Stoffmischungen handelt.<br />
(2) Feststoffabfälle dürfen nicht mit Flüssigkeiten vermischt werden, außer es handelt sich um eine Sondermaßnahme,<br />
die der Entsorgungssicherheit dient´; Einzelheiten sind den jeweiligen Stoffbezogenen<br />
<strong>Betriebsanweisung</strong>en zu entnehmen.<br />
D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />
Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP