zurück zur Betriebsanweisung
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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />
Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />
Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />
Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 13 von 19<br />
(4) Verletzte Person/en - soweit notwendig - aus der Gefahrenzone bringen.<br />
(5) Erste Hilfe leisten: siehe auch Abschnitt 5 dieses Dokuments.<br />
(6) Laborleitung informieren<br />
(7) Ersthelfer herbeiholen (Telefonliste: Anlage 20)<br />
(8) Informationen zum betreffenden Stoff zusammentragen (z.B. Sicherheitsdatenblatt, Stoffbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong>,<br />
Verpackung etc.).<br />
(9) Giftnotruf kontaktieren und weitere Instruktionen einholen (Anlage 24).<br />
(10) Notfalltelefon des Chemikalienherstellers kontaktieren (siehe Sicherheitsdatenblatt) und weitere Informationen<br />
einholen.<br />
(11) Bei Verdacht auf schwere Verletzungen, bei denen die verletzte/n Person/en gut ansprechbar und<br />
transportfähig sind: zuständige Fachärzte informieren (Telefonliste: Anlage 20) und verletzte Person unverzüglich<br />
zum Facharzt bringen; falls kein Fahrzeug unmittelbar <strong>zur</strong> Verfügung steht: Rettungsdienst<br />
bzw. Krankentransport anfordern (Telefonliste: Anlage 20).<br />
(12) Sobald es die Situation nach dem Auftreten schwerer Verletzungen oder einem Transport zu einem Arzt<br />
zulässt: Meldung an die Hochschulleitung (Anlage 21).<br />
4.5 Störfälle<br />
(1) Ein Störfall ist ein Vorkommnis, durch das eine erhöhte Gefährdung der im Labor tätigen Personen zu<br />
erwarten ist, ohne dass es <strong>zur</strong> Verletzung einer Person gekommen ist. Dazu gehören Geräteausfälle,<br />
Gerätestörungen, Verschütten und Vernebeln von Gefahrstoffen, Wasserrohrbrüche, Ausbruch eines lokal<br />
begrenztem Brandereignisses, dass selbst verlöscht ist oder durch Nutzung vorhandener Löscheinrichtungen<br />
vollkommen gelöscht wurde.<br />
(2) Falls sich die Gefährdung über den Arbeitsplatz hinaus ausbreiten könnte: alle im Labor tätigen Personen<br />
warnen und ggf. zum Verlassen des Labors auffordern.<br />
(3) Laborleitung informieren.<br />
(4) Aufnahme von Reinigungs-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten nach Anweisung durch die Laborleitung<br />
oder deren beauftragte Person.<br />
(5) Der Laborbereich erst für eine weitere Nutzung durch die Laborleitung erst wieder freigegeben, wenn<br />
alle den Störfall hervorgerufenen Gefahrenquellen beseitigt worden sind.<br />
5 Erste Hilfe<br />
5.1 Erste Hilfe bei Brandverletzungen<br />
(1) Brennende Kleidung sofort löschen: Notfalldusche, Feuerlöschdecke; nur im Ausnahmefall: Feuerlöscher.<br />
(2) Kleidung über der Brandwunde entfernen, sofern sie nicht festklebt.<br />
(3) Wunde keimfrei mit Verbandpäckchen bedecken.<br />
(4) Verletzte warm halten<br />
(5) Falls noch nicht geschehen und notwendig: Brandalarm oder Unfallalarm auslösen gemäß Brandalarmplan<br />
(Anlage 17) oder Unfallalarmplan (Anlage 19).<br />
5.2 Erste Hilfe bei Kontakt mit Gefahrstoffen (vermutete oder sichere Vergiftungsfälle)<br />
(1) Bei Hautkontakt:<br />
(a) betroffene Hautpartie sofort mit viel Wasser waschen.<br />
(b) Bei Kontakt an unzugänglichen Stellen: Duschen (Notduschen); verunreinigte Kleidungsstücke<br />
ausziehen.<br />
(c) Den Anweisungen der Stoffbezogenen <strong>Betriebsanweisung</strong> folgen.<br />
(d) Bei Bedarf Arzt hinzuziehen (Vorgehensweise: siehe Abschnitt 4.2; Telefonliste: Anlage 20).<br />
D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />
Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP