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Labor für Umweltanalytik und Ökotoxikologie am Fachbereich 04 (KMUB) der Fachhochschule Gießen-Friedberg am Campus Gießen<br />

Prof. Dr. Harald Platen – Wiesenstraße 14 – D-35390 Gießen; Räume C-701 und C-705<br />

Dokument HP1032-15-000; Version: 2. Lieferung (Dezember 2008); Stand: 29.02.2008<br />

Titel/Thema: Arbeitsplatzbezogene <strong>Betriebsanweisung</strong> gemäß GUV-SR-2005 Seite 12 von 19<br />

4.2 Verhalten bei Bränden<br />

(1) Ein Brand ist ein Brandereignis, das mit den im Labor verfügbaren Brandbekämpfungsmitteln voraussichtlich<br />

nicht oder nicht vollständig bekämpft werden kann.<br />

(2) Ruhe bewahren!<br />

(3) Brandalarm auslösen gemäß Brandalarmplan (Anlage 17)<br />

(4) Löschversuch unternehmen, soweit dies gefahrlos möglich ist.<br />

(5) Gefährdete Laborbereiche von Personen räumen; Fluchtwege benutzen! Keine Aufzüge benutzen!<br />

(6) Benachbarte Laboratorien und Stockwerke warnen!<br />

(7) Festgelegten Sammelplatz aufsuchen (Anlage 18)<br />

(8) Anwesenheitskontrolle durchführen<br />

(9) Prüfen, ob Zufahrts- und Angriffswege für die Feuerwehr frei sind.<br />

(10) Feuerwehr einweisen; <strong>zur</strong> Unterstützung einen sach- und ortskundigen Laborangehörigen dafür abstellen.<br />

(11) Mit der Feuerwehr Möglichkeiten der Bergung von Inventar etc. prüfen.<br />

(12) Sobald es die Situation zulässt: Meldung an die Hochschulleitung.<br />

4.3 Verhalten bei Unfällen<br />

(1) Ein Unfall ist ein Vorkommnis, bei der eine im Labor tätige Person verletzt wird.<br />

(2) Ruhe bewahren<br />

(3) Unfallalarm auslösen gemäß Unfallalarmplan (Anlage 19)<br />

(4) Verletzte Person/en - soweit notwendig - aus der Gefahrenzone bringen.<br />

(5) Erste Hilfe leisten (Erste-Hilfe-Koffer und die darin verfügbare Erste-Hilfe-Anweisung benutzen); siehe<br />

auch Abschnitt 5 dieses Dokuments.<br />

(6) Laborleitung informieren<br />

(7) Ersthelfer herbeiholen (Telefonliste: Anlage 20)<br />

(8) Bei offensichtlich schweren Verletzungen, bei denen die verletzte/n Person/en nicht mehr transportfähig<br />

erscheinen: Rettungsdienste anfordern.<br />

(9) Bei Verdacht auf schwere Verletzungen, bei denen die verletzte/n Person/en gut ansprechbar und<br />

transportfähig sind: zuständige Fachärzte informieren (Telefonliste: Anlage 20) und verletzte Person unverzüglich<br />

zum Facharzt bringen; falls kein Fahrzeug unmittelbar <strong>zur</strong> Verfügung steht: Rettungsdienst<br />

bzw. Krankentransport anfordern (Telefonliste: Anlage 20).<br />

(10) Sobald es die Situation nach dem Auftreten schwerer Verletzungen oder einem Transport zu einem Arzt<br />

zulässt:<br />

(a) Meldung an die Hochschulleitung (Anlage 21).<br />

(b) Eintragung vornehmen in Verbandbuch (befindet sich im Verbandkasten).<br />

(11) Bei leichten Verletzungen (leichte Schnittverletzungen, leichte Brandverletzungen):<br />

(a) Selbstversorgung der Verletzung oder (besser) Versorgung durch Ersthelfer oder andere im Laborbereich<br />

tätige Personen.<br />

(b) Eintragung vornehmen in Verbandbuch (befindet sich im Verbandkasten).<br />

(c) Falls die Verletzung bei Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgte und zu besorgen ist,<br />

dass entsprechendes Material in die Wunde eingedrungen ist, ist ein Arzt aufzusuchen, der hinsichtlich<br />

weiterer Maßnahmen (z.B. Impfungen) beraten kann.<br />

4.4 Verhalten bei Vergiftungen<br />

(1) Eine Vergiftung ist ein Vorkommnis, bei der eine im Labor tätige Person über die Haut, die Atemwege<br />

oder den Magen-Darm-Pfad einen Gefahrstoff aufgenommen hat..<br />

(2) Ruhe bewahren<br />

(3) Unfallalarm auslösen gemäß Unfallalarmplan (Anlage 19)<br />

D:\01_Arbeitsbereich_HP\1000_Managementhandbuch_HP\1032_00_AGUV-Handbuch\HP1032-15-000-<strong>Betriebsanweisung</strong>-Labor.doc<br />

Dokument:-ID: FB 04 - KMUB - Fachgebiet Umweltanalytik und Ökotoxikologie / HP1032-15-000 / 29.02.2008 / HP

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