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WAn2P, Thema 6 - und Biotechnologie (KMUB)

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Prof. Dr. Harald Platen<br />

Praktikum Wasseranalytik 2<br />

<strong>Thema</strong> 6: Schwermetalle am Beispiel Zink<br />

Abkürzungsverzeichnis <strong>und</strong> Begriffserläuterungen<br />

Abkürzung/Begriff Erläuterung<br />

AAS Atomabsorptionsspektroskopie<br />

Seite 3 von 9<br />

AbwAG Abwasserabgabengesetz<br />

BGBl. B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />

DIN Deutsche Industrienorm<br />

deion. deionisiert<br />

EN Europäische Norm<br />

ICP-MS Induced coupled Plasma Mass Spektroscopy<br />

ICP-OES Induced coupled Plasma Optical Emission Spektroscopy<br />

ISO International Standardization Organisation<br />

meq Milliäquivalent; Einheit für die Quantifizierung der Bindeplätze von Ionenaustauschern.<br />

Ein Äquivalent (eq) entspricht einem Mol einwertiger Bindeplätze, 1 meq<br />

entsprechend 1 mmol einwertiger Bindeplätze.<br />

SOP Standard Operating Procedure (Standardarbeitsanweisung)<br />

PE Polyethylen<br />

TrinkwV Trinkwasserverordnung<br />

ubiquitär überall vorkommend<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />

1 Einleitung<br />

Die Bestimmung von Schwermetallen in Trinkwasser hat seine Bedeutung darin, daß diese i.d.R. toxische<br />

Eigenschaften haben <strong>und</strong> daher die Kenntnis über Gehalt <strong>und</strong> Verteilung Aussagen über eine potentielle<br />

Gefährdung von Mensch <strong>und</strong> Umwelt ermöglicht. Zu den am toxischsten bewerteten Schwermetallen gehören<br />

Quecksilber, Blei <strong>und</strong> Cadmium [20]. Daneben gibt es Schwermetalle, die bei höherer Exposition zwar<br />

toxisch wirken, in geringen Konzentrationen jedoch essentiell für den Stoffwechsel sind (Spurenelemente);<br />

dazu gehören u.a. Chrom, Kupfer <strong>und</strong> Zink.<br />

1.1 Schwermetalle als Untersuchungsparameter in der Umweltanalytik<br />

Das Wissen um die Toxizität von Schwermetallen führte zu gesetzlichen Regelungen, welche die Überwachung<br />

<strong>und</strong> Begrenzung von Schwermetallen in den verschiedenen Wasserarten hat. So sind für Trinkwasser<br />

entsprechende Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung [1] festgelegt. Wasser darf nur solange als Trinkwasser<br />

in Verkehr gebracht werden, solange die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Im Abwasserbereich sind es das Abwasserabgabengesetz [2], das über die Definition der "Schadeinheit" für<br />

6 Schwermetalle, <strong>und</strong> das Wasserhaushaltsgesetz [3] mit Folgegesetzen <strong>und</strong> -verordnungen [4, 5, 6, 7], die<br />

die gesetzlich begründete Veranlassung zur Schwermetallbestimmung geben. Der Verbleib der Schwermetalle<br />

im Klärschlamm wird bei der Nutzung als Dünger für Ackerböden im Rahmen der Klärschlammverordnung<br />

[8] überwacht. Dabei bilden Pb, Cd, Cr, Cu, Hg, Ni <strong>und</strong> Zn die zahlenmäßig am häufigsten bestimmten<br />

Schwermetalle (sowohl im Schlamm selbst als auch im Boden, auf den der Schlamm aufgebracht werden<br />

soll).<br />

C:\Users\HPlaten\01_Arbeitsbereich_HP\2000_Lehrveranstaltungen_aktuell\2040_WAnP2\2007-WS\HP2040-<strong>WAn2P</strong>-06-01-Zink-Aufl-04.doc<br />

© byProf. Dr. Harald Platen – FH Gießen-Friedberg – D-35390 Gießen Version/Ausdruck vom 06.11.07 21:45

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