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Anlage zum 3. Elternbrief: Informationen zur Schullaufbahn - Klenze ...

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Hinweise zu Möglichkeiten der <strong>Schullaufbahn</strong> im Schuljahr 2012/2013<br />

Diese Hinweise bieten Ihnen eine erste Orientierung. Wir bitten darum, mit den Klassenlehrern<br />

und/oder dem Beratungslehrer den jeweiligen Einzelfall zu besprechen. Aktuelle und detaillierte<br />

<strong>Informationen</strong> finden Sie auch auf der Homepage der staatlichen Schulberatung<br />

(www.schulberatung.bayern.de).<br />

6. mit 12. Jahrgangsstufe: freiwilliger Rücktritt (§ 67 GSO)<br />

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler der 5. mit 10. Jgst. bis <strong>zum</strong> Ende des<br />

Kalenderjahres in die vorherige Jahrgangsstufe <strong>zur</strong>ücktreten. Ein Rücktritt in der<br />

Qualifikationsphase (Q 11 und Q 12) ist nur am Ende eines Ausbildungsabschnitts möglich.<br />

Dieser Schritt sollte jedoch nur nach eingehender Beratung mit der Klassleitung und/oder<br />

Beratungslehrer erfolgen. Ein freiwilliger Rücktritt zählt nicht als Wiederholung im Sinne der<br />

Schulordnung, wird jedoch auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.<br />

Ein freiwilliger Rücktritt hat nur dann Sinn, wenn im restlichen Schuljahr gezielt die vorhandenen<br />

Lücken in den einzelnen Fächern aufgearbeitet werden. Das Direktorat muss den freiwilligen<br />

Rücktritt genehmigen. Es wird in jedem einzelnen Fall mit den Klassenlehrern abgesprochen,<br />

ob ein Rücktritt tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen könnte oder ob nicht eine andere<br />

Entscheidung vorzuziehen ist.<br />

5. bis 10. Jahrgangsstufe : Wechsel <strong>zur</strong> Real- oder <strong>zur</strong> Wirtschaftsschule<br />

Die Realschulen und die Wirtschaftsschulen bieten die Möglichkeit mit nur einer Fremdsprache<br />

den Mittleren Schulabschluss zu erlangen. Anmeldetermin für das nächste Schuljahr: ab<br />

dem Zwischenzeugnis bei der in Frage kommenden Real- oder Wirtschaftsschule. Durch die<br />

Form der sechsstufigen Realschule ist ein Übertritt nach der 8. Klasse zunehmend schwieriger,<br />

daher sollte man sich den Wechsel frühzeitig überlegen, um sowohl im Gymnasium wie in der<br />

Realschule Misserfolge zu vermeiden. Schüler/innen, die noch im laufenden Schuljahr an eine<br />

Real- bzw. Wirtschaftsschule übertreten wollen, müssen sich frühzeitig mit einer geeigneten<br />

Realschule in Verbindung setzen und sich bis spätestens 1. März 2013 dort anmelden. Ein<br />

Anspruch auf Aufnahme während des Schuljahres besteht allerdings nicht.<br />

6. mit 9. Jahrgangsstufe: Nachprüfung (§64 GSO)<br />

Schüler, die wegen nicht ausreichenden Leistungen in höchstens drei Fächern (darunter in den<br />

Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der<br />

Jahrgangsstufe nicht erreichen, können in der letzten Woche der Sommerferien am <strong>Klenze</strong>-<br />

Gymnasium eine Nachprüfung in den betreffenden Fächern ablegen. Der Antrag der Erziehungsberechtigten<br />

muss spätestens am 30. Juli 2013 vorliegen. Es ist eine schriftliche Prüfung<br />

über den Jahresstoff. Sie ist nicht möglich, wenn die betreffende Jahrgangsstufe <strong>zum</strong> zweiten<br />

Mal besucht wurde. Man kann nur vorrücken, wenn in der Nachprüfung keine Note 6 und nicht<br />

2x Note 5 gegeben wird.<br />

5. mit 10. Jahrgangsstufe: Vorrücken auf Probe (§63 GSO)<br />

Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht<br />

erreicht haben, können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken,<br />

wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im<br />

nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schüler der<br />

Jahrgangsstufen 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder der<br />

Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal<br />

Note 5, nicht erreicht haben; bei Schülern der Jahrgangsstufen 10 kommt es darauf an, ob<br />

erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Probezeit dauert bis<br />

<strong>zum</strong> 15. Dezember; in der 11. Jgst. bis <strong>zum</strong> Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1. Falls die<br />

Probezeit nicht bestanden wird, muss der Schüler in die nächst niedrigere Jahrgangsstufe<br />

wechseln.


10. Jahrgangsstufe: Notenausgleich (§63a GSO)<br />

Schüler der Jahrgangsstufe 10, die maximal in einem Vorrückungsfach die Note 6, oder in zwei<br />

Vorrückungsfächern die Note 5 im Jahreszeugnis erzielen, können durch einmal Note 1, oder<br />

zweimal Note 2, oder mindestens dreimal Note 3 die schlechten Leistungen ausgleichen.<br />

Kernfächer können nur durch Kernfächer ausgeglichen werden.<br />

9. und 10. Jahrgangsstufe: „Quali“<br />

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib am Gymnasium bzw. ein Bestehen der 9.<br />

oder 10. Klasse in Frage steht, sollten überlegen, ob nicht der Qualifizierende Abschluss der<br />

Mittelschule vorerst ein Ausbildungsziel darstellt, das mit höherer Sicherheit erreicht werden<br />

kann als der Mittlere Schulabschluss. Wer den „Quali“ hat, braucht natürlich deshalb das<br />

Gymnasium nicht zu verlassen, wenn die Noten das nicht am Jahresende notwendig machen.<br />

Man sollte aber auch bedenken, dass die Vorbereitungs- und Prüfungszeit für den Quali beim<br />

Lernen für die gymnasialen Fächer fehlt.<br />

Die Anmeldung <strong>zum</strong> „Quali“ für "andere Bewerber" bzw. "Externe" muss bis <strong>zum</strong> 1. März 2013<br />

an der Wohnung des Schülers nächst gelegenen Mittelschule (= Sprengelschule) erfolgen. Der<br />

Hauptteil der Prüfung findet in der Zeit vom 24.6. –26.6.2013 statt. Schüler, die am „Quali“<br />

teilnehmen, müssen rechtzeitig Anträge auf Befreiung vom Unterricht stellen.<br />

Mit dem "Quali" und einer anschließend gut abgeschlossenen Berufsausbildung erhält man den<br />

"Mittleren Schulabschluss“ zuerkannt. Dadurch eröffnen sich wieder Wege, die u.a. <strong>zum</strong> Besuch<br />

einer Berufsoberschule führen können. Ein guter Quali, Durchschnitt von mind. 2,33 in der<br />

Gesamtbewertung, eröffnet den Eintritt in die Mittlere Reife Klasse 10 der Mittelschule.(§30 I<br />

VSO). Für die Prüfungsfächer gelten folgende Sonderregelungen:<br />

- In das Quali-Zeugnis gehen nur die Prüfungsnoten ein. Die Zulassung der sog. "anderen<br />

Bewerber" (mindestens Schüler einer 9. Jahrgangsstufe) und die Aufgabenstellung regelt die<br />

VSO in § 59. Die schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Mathematik) und eine Projektprüfung sind<br />

verpflichtend. Hinzu kommen Englisch oder Ph/Ch/Bio oder Ge/Soz/Ek oder Muttersprache<br />

sowie ein Fach aus Eth/Re/Sp/Mu/Ku/Inf/Buchführung. Die Prüfungen finden Ende Juni /<br />

Anfang Juli statt. Der "Quali" ist erreicht, wenn die "Besondere Leistungsfeststellung" mit<br />

insgesamt mindestens 3,0 absolviert wird.<br />

8., 9. und 10. Jahrgangsstufe: Übertritt ins Berufsleben<br />

Sollten Sie sich fragen, ob Ihr Sohn oder Ihre Tochter das Gymnasium verlassen und ins<br />

Berufsleben übertreten soll, bitten wir Sie, daran zu denken, dass Ihr Kind noch weiterhin<br />

schulpflichtig ist. Die Berufsschulpflicht endet in der Regel erst, wenn die 10. Klasse<br />

bestanden ist. Sie lebt jedoch im Falle einer Berufsausbildung wieder auf.<br />

9. Jahrgangsstufe: M 10, Wirtschaftsschule<br />

An die M 10 der Mittelschule kann wechseln, wer die 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums<br />

bestanden oder in den Fächern der Mittelschule höchstens 1 x die Note 5 hat. Dabei werden die<br />

Noten der Gymnasialfächer B/ Ph/ Ch ebenso wie Geo/G/ Sk jeweils zu einer Note<br />

zusammengefasst. Auch ein externer Quali mit Gesamtbewertung 2,3 eröffnet diese<br />

Möglichkeit.<br />

Externenprüfung <strong>zum</strong> Mittleren Schulabschluss der Mittelschule<br />

Die Volksschulordnung ermöglicht die Teilnahme anderer Bewerber an der Prüfung <strong>zum</strong> Erwerb<br />

der mittleren Reife an der Mittelschule. Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes<br />

beachtet werden: Sofern die „anderen Bewerber“ Schüler sind, müssen sie sich jedoch<br />

mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden. Der Antrag ist unter Angabe des gewählten<br />

Wahlpflichtfaches bis <strong>zum</strong> 1. März an der Mittelschule zu stellen, die eine Jahrgangsstufe 10<br />

führt und in deren Einzugsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />

Gegenstand der Abschlussprüfung sind die 6 Prüfungsfächer:<br />

- Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache)


- Projektprüfung<br />

- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (G-S-E) und Physik/Chemie/Biologie (P-C-B)<br />

Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung<br />

erbrachten Leistungen.<br />

An die zweijährige Wirtschaftsschule (10. und 11. Jahrgangsstufe) kann wechseln,<br />

wer die 9. Jahrgangsstufe bestanden hat. Wurde die 9. Jahrgangsstufe nicht bestanden, dann<br />

ist ein Wechsel noch möglich, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note<br />

4 erreicht wurde oder wenn man einen externen Quali mit Englisch mindestens Note 3<br />

vorweisen kann. Es gibt keine Aufnahmeprüfung und keine Aufnahme in die 11.<br />

Jahrgangsstufe.<br />

10. und 11. Jahrgangsstufe: Wechsel <strong>zur</strong> Fachoberschule (FOS)<br />

Anmeldetermin für das Schuljahr 2013/2014: Anfang März 2013, Bitte Aushänge in der<br />

Pausenhalle beachten! Voraussetzung für die Aufnahme von Gymnasiasten in alle FOS-<br />

Richtungen und mit Berufsausbildung an die Berufsoberschulen ist die bestandene 10.Klasse,<br />

bzw. der Mittlere Schulabschluss. Es gibt grundsätzlich eine Probezeit bis Februar 2014.<br />

Schüler der 10. Klasse, die nicht vorrücken dürfen, können unter Umständen an<br />

der "Besonderen Prüfung" teilnehmen.<br />

Bis spätestens 30.7.2013 muss über die Schule beim zuständigen Ministerialbeauftragten die<br />

Zulassung <strong>zur</strong> Prüfung beantragt werden. Die Prüfung findet in der letzten Ferienwoche der<br />

Sommerferien statt. Geprüft werden Deutsch, die 1. Fremdsprache (bei uns: Englisch, alternativ<br />

auch die zweite Fremdsprache auf dem Niveau der ersten FS) und Mathematik nach den<br />

Lehrplänen des Gymnasiums. Die bestandene “Besondere Prüfung“ berechtigt nicht dazu in<br />

die 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums vor<strong>zur</strong>ücken, wohl aber bei einem<br />

Mindestnotendurchschnitt von 3,33 in die 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule. War die<br />

geprüfte Fremdsprache nicht Englisch, so kann anstelle der Note Latein oder Französisch der<br />

BPr. die Note des Faches Englisch aus dem Jahreszeugnis der 10. Jgst. des Gymnasiums<br />

übernommen werden. Sie ist bestanden bei mindestens dreimal 4 oder höchstens einmal 5<br />

und dafür mindestens einmal die Note <strong>3.</strong> Die „Besondere Prüfung“ bietet sich damit vor allem<br />

für die Schüler an, die die Klassenstufe nicht wiederholen dürfen und die Schule ohne Mittleren<br />

Schulabschluss verlassen müssten. Die „Besondere Prüfung“ kann nur im unmittelbaren<br />

Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 und bei Vorliegen der Voraussetzungen (nicht<br />

schlechter als 1x6 oder 2x5) abgelegt werden<br />

11. Jahrgangsstufe: externe Fachabiturprüfung an der Fachoberschule (§74f<br />

FOSBOS)<br />

Gymnasiasten, die die 11. oder 12. Jgst. besuchen, können als andere Bewerber an der<br />

Fachabiturprüfung der FOS teilnehmen. Meldeschluss ist der 1. März 2013 an der FOS. Die<br />

Prüfung findet in 8 Fächern statt.<br />

Bei allen Überlegungen <strong>zur</strong> <strong>Schullaufbahn</strong> Ihrer Kinder sollten Sie Folgendes<br />

bedenken:<br />

Nach dem Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) darf jeder Schüler und jede<br />

Schülerin die reguläre Ausbildungszeit am Gymnasium unabhängig vom Alter um 2 Jahre<br />

überschreiten, d.h. die Höchstausbildungsdauer am Gymnasium beträgt 10 Jahre.<br />

Es gelten zusätzlich folgende Einschränkungen der Wiederholungsmöglichkeit:<br />

· ein und dieselbe Jahrgangsstufe darf nur einmal wiederholt werden,<br />

• es dürfen nicht zwei aufeinander folgende Klassen wiederholt werden,<br />

· freiwilliges Wiederholen und freiwilliger Rücktritt werden auf die Höchstausbildungsdauer


angerechnet (nicht dagegen im Ausland verbrachte Schuljahre)<br />

· in der Jahrgangsstufe 5 - 7 darf nur einmal wiederholt werden,<br />

· in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 darf man höchstens 4 Jahre zubringen. Bei einer nicht<br />

bestandenen Abiturprüfung darf <strong>zur</strong> Prüfungswiederholung ein zusätzliches Schuljahr<br />

besucht werden.<br />

Schulberatung<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Beratung<br />

Die Fachlehrer, die Klassenleiter und die Mitglieder des Direktorats können Sie<br />

selbstverständlich das ganze Schuljahr über um Rat fragen. Bitte setzen Sie sich mit ihnen<br />

rechtzeitig in Verbindung.<br />

Beratungslehrer des <strong>Klenze</strong>-Gymnasiums ist Herr StD Hackl. Er ist zuständig sowohl für die<br />

allgemeine Information als auch für Einzelberatung von Eltern und Schülern in allen Fragen der<br />

<strong>Schullaufbahn</strong>, sowie bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten.<br />

Sprechstunden (telefonische Voranmeldung über das <strong>Klenze</strong>-Sekretariat Tel. 233-433 60<br />

erbeten):<br />

Mittwoch 1<strong>3.</strong>15 – 14.00 Uhr im Nebengebäude<br />

Mittwoch 08.45 – 09.30 Uhr im Nebengebäude (nach telef. Anmeldung)<br />

Bei Verhaltensauffälligkeiten im Sozial- und Erziehungsbereich sowie bei ernsteren Störungen<br />

im Lern- und Leistungsbereich berät Sie unsere Schulpsychologin Frau StDin Becker.<br />

Sprechstunden (telefonische Voranmeldung über das <strong>Klenze</strong>-Sekretariat Tel. 233-433 60<br />

erbeten):<br />

Mittwoch 9.50 – 10.35 Uhr Telefonsprechstunde<br />

Mittwoch 12.25 – 1<strong>3.</strong>10 Uhr Nebengebäude (nach telef. Anmeldung)<br />

Hier noch zwei weitere Kontaktadressen:<br />

Staatliche Schulberatung im Internet: www.schulberatung.bayern.de<br />

Zentraler Schulpsychologischer Dienst der Landeshauptstadt München,<br />

Tal 31, 80331 München - Tel 233-28230 Fax 233-21940, www.schulberatung.musin.de<br />

Familienberatung<br />

In Fragen der Erziehungsberatung ist u.a. zuständig:<br />

Beratungsstelle für<br />

Eltern, Kinder und<br />

Jugendliche des<br />

Stadtjugendamtes<br />

München<br />

Beratungsstelle für<br />

Eltern, Kinder,<br />

Jugendliche und<br />

Familien<br />

-Erziehungsberatung-<br />

Reisingerstraße10<br />

Außenstelle:<br />

Rushaimerstraße 2<br />

Sendling/Sendling-<br />

Westpark<br />

Hansastraße 136<br />

80337 München<br />

80689 München<br />

Tel. 233-25776/67<br />

Tel. 54 67 36-0/-1<br />

81373 München Tel. 710 48 10<br />

Fax: 710 481 11

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