Anlage zum 3. Elternbrief: Informationen zur Schullaufbahn - Klenze ...
Anlage zum 3. Elternbrief: Informationen zur Schullaufbahn - Klenze ...
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Hinweise zu Möglichkeiten der <strong>Schullaufbahn</strong> im Schuljahr 2012/2013<br />
Diese Hinweise bieten Ihnen eine erste Orientierung. Wir bitten darum, mit den Klassenlehrern<br />
und/oder dem Beratungslehrer den jeweiligen Einzelfall zu besprechen. Aktuelle und detaillierte<br />
<strong>Informationen</strong> finden Sie auch auf der Homepage der staatlichen Schulberatung<br />
(www.schulberatung.bayern.de).<br />
6. mit 12. Jahrgangsstufe: freiwilliger Rücktritt (§ 67 GSO)<br />
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler der 5. mit 10. Jgst. bis <strong>zum</strong> Ende des<br />
Kalenderjahres in die vorherige Jahrgangsstufe <strong>zur</strong>ücktreten. Ein Rücktritt in der<br />
Qualifikationsphase (Q 11 und Q 12) ist nur am Ende eines Ausbildungsabschnitts möglich.<br />
Dieser Schritt sollte jedoch nur nach eingehender Beratung mit der Klassleitung und/oder<br />
Beratungslehrer erfolgen. Ein freiwilliger Rücktritt zählt nicht als Wiederholung im Sinne der<br />
Schulordnung, wird jedoch auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.<br />
Ein freiwilliger Rücktritt hat nur dann Sinn, wenn im restlichen Schuljahr gezielt die vorhandenen<br />
Lücken in den einzelnen Fächern aufgearbeitet werden. Das Direktorat muss den freiwilligen<br />
Rücktritt genehmigen. Es wird in jedem einzelnen Fall mit den Klassenlehrern abgesprochen,<br />
ob ein Rücktritt tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen könnte oder ob nicht eine andere<br />
Entscheidung vorzuziehen ist.<br />
5. bis 10. Jahrgangsstufe : Wechsel <strong>zur</strong> Real- oder <strong>zur</strong> Wirtschaftsschule<br />
Die Realschulen und die Wirtschaftsschulen bieten die Möglichkeit mit nur einer Fremdsprache<br />
den Mittleren Schulabschluss zu erlangen. Anmeldetermin für das nächste Schuljahr: ab<br />
dem Zwischenzeugnis bei der in Frage kommenden Real- oder Wirtschaftsschule. Durch die<br />
Form der sechsstufigen Realschule ist ein Übertritt nach der 8. Klasse zunehmend schwieriger,<br />
daher sollte man sich den Wechsel frühzeitig überlegen, um sowohl im Gymnasium wie in der<br />
Realschule Misserfolge zu vermeiden. Schüler/innen, die noch im laufenden Schuljahr an eine<br />
Real- bzw. Wirtschaftsschule übertreten wollen, müssen sich frühzeitig mit einer geeigneten<br />
Realschule in Verbindung setzen und sich bis spätestens 1. März 2013 dort anmelden. Ein<br />
Anspruch auf Aufnahme während des Schuljahres besteht allerdings nicht.<br />
6. mit 9. Jahrgangsstufe: Nachprüfung (§64 GSO)<br />
Schüler, die wegen nicht ausreichenden Leistungen in höchstens drei Fächern (darunter in den<br />
Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der<br />
Jahrgangsstufe nicht erreichen, können in der letzten Woche der Sommerferien am <strong>Klenze</strong>-<br />
Gymnasium eine Nachprüfung in den betreffenden Fächern ablegen. Der Antrag der Erziehungsberechtigten<br />
muss spätestens am 30. Juli 2013 vorliegen. Es ist eine schriftliche Prüfung<br />
über den Jahresstoff. Sie ist nicht möglich, wenn die betreffende Jahrgangsstufe <strong>zum</strong> zweiten<br />
Mal besucht wurde. Man kann nur vorrücken, wenn in der Nachprüfung keine Note 6 und nicht<br />
2x Note 5 gegeben wird.<br />
5. mit 10. Jahrgangsstufe: Vorrücken auf Probe (§63 GSO)<br />
Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht<br />
erreicht haben, können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken,<br />
wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im<br />
nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schüler der<br />
Jahrgangsstufen 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder der<br />
Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal<br />
Note 5, nicht erreicht haben; bei Schülern der Jahrgangsstufen 10 kommt es darauf an, ob<br />
erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Probezeit dauert bis<br />
<strong>zum</strong> 15. Dezember; in der 11. Jgst. bis <strong>zum</strong> Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1. Falls die<br />
Probezeit nicht bestanden wird, muss der Schüler in die nächst niedrigere Jahrgangsstufe<br />
wechseln.
10. Jahrgangsstufe: Notenausgleich (§63a GSO)<br />
Schüler der Jahrgangsstufe 10, die maximal in einem Vorrückungsfach die Note 6, oder in zwei<br />
Vorrückungsfächern die Note 5 im Jahreszeugnis erzielen, können durch einmal Note 1, oder<br />
zweimal Note 2, oder mindestens dreimal Note 3 die schlechten Leistungen ausgleichen.<br />
Kernfächer können nur durch Kernfächer ausgeglichen werden.<br />
9. und 10. Jahrgangsstufe: „Quali“<br />
Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib am Gymnasium bzw. ein Bestehen der 9.<br />
oder 10. Klasse in Frage steht, sollten überlegen, ob nicht der Qualifizierende Abschluss der<br />
Mittelschule vorerst ein Ausbildungsziel darstellt, das mit höherer Sicherheit erreicht werden<br />
kann als der Mittlere Schulabschluss. Wer den „Quali“ hat, braucht natürlich deshalb das<br />
Gymnasium nicht zu verlassen, wenn die Noten das nicht am Jahresende notwendig machen.<br />
Man sollte aber auch bedenken, dass die Vorbereitungs- und Prüfungszeit für den Quali beim<br />
Lernen für die gymnasialen Fächer fehlt.<br />
Die Anmeldung <strong>zum</strong> „Quali“ für "andere Bewerber" bzw. "Externe" muss bis <strong>zum</strong> 1. März 2013<br />
an der Wohnung des Schülers nächst gelegenen Mittelschule (= Sprengelschule) erfolgen. Der<br />
Hauptteil der Prüfung findet in der Zeit vom 24.6. –26.6.2013 statt. Schüler, die am „Quali“<br />
teilnehmen, müssen rechtzeitig Anträge auf Befreiung vom Unterricht stellen.<br />
Mit dem "Quali" und einer anschließend gut abgeschlossenen Berufsausbildung erhält man den<br />
"Mittleren Schulabschluss“ zuerkannt. Dadurch eröffnen sich wieder Wege, die u.a. <strong>zum</strong> Besuch<br />
einer Berufsoberschule führen können. Ein guter Quali, Durchschnitt von mind. 2,33 in der<br />
Gesamtbewertung, eröffnet den Eintritt in die Mittlere Reife Klasse 10 der Mittelschule.(§30 I<br />
VSO). Für die Prüfungsfächer gelten folgende Sonderregelungen:<br />
- In das Quali-Zeugnis gehen nur die Prüfungsnoten ein. Die Zulassung der sog. "anderen<br />
Bewerber" (mindestens Schüler einer 9. Jahrgangsstufe) und die Aufgabenstellung regelt die<br />
VSO in § 59. Die schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Mathematik) und eine Projektprüfung sind<br />
verpflichtend. Hinzu kommen Englisch oder Ph/Ch/Bio oder Ge/Soz/Ek oder Muttersprache<br />
sowie ein Fach aus Eth/Re/Sp/Mu/Ku/Inf/Buchführung. Die Prüfungen finden Ende Juni /<br />
Anfang Juli statt. Der "Quali" ist erreicht, wenn die "Besondere Leistungsfeststellung" mit<br />
insgesamt mindestens 3,0 absolviert wird.<br />
8., 9. und 10. Jahrgangsstufe: Übertritt ins Berufsleben<br />
Sollten Sie sich fragen, ob Ihr Sohn oder Ihre Tochter das Gymnasium verlassen und ins<br />
Berufsleben übertreten soll, bitten wir Sie, daran zu denken, dass Ihr Kind noch weiterhin<br />
schulpflichtig ist. Die Berufsschulpflicht endet in der Regel erst, wenn die 10. Klasse<br />
bestanden ist. Sie lebt jedoch im Falle einer Berufsausbildung wieder auf.<br />
9. Jahrgangsstufe: M 10, Wirtschaftsschule<br />
An die M 10 der Mittelschule kann wechseln, wer die 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums<br />
bestanden oder in den Fächern der Mittelschule höchstens 1 x die Note 5 hat. Dabei werden die<br />
Noten der Gymnasialfächer B/ Ph/ Ch ebenso wie Geo/G/ Sk jeweils zu einer Note<br />
zusammengefasst. Auch ein externer Quali mit Gesamtbewertung 2,3 eröffnet diese<br />
Möglichkeit.<br />
Externenprüfung <strong>zum</strong> Mittleren Schulabschluss der Mittelschule<br />
Die Volksschulordnung ermöglicht die Teilnahme anderer Bewerber an der Prüfung <strong>zum</strong> Erwerb<br />
der mittleren Reife an der Mittelschule. Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes<br />
beachtet werden: Sofern die „anderen Bewerber“ Schüler sind, müssen sie sich jedoch<br />
mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden. Der Antrag ist unter Angabe des gewählten<br />
Wahlpflichtfaches bis <strong>zum</strong> 1. März an der Mittelschule zu stellen, die eine Jahrgangsstufe 10<br />
führt und in deren Einzugsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />
Gegenstand der Abschlussprüfung sind die 6 Prüfungsfächer:<br />
- Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. Muttersprache)
- Projektprüfung<br />
- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (G-S-E) und Physik/Chemie/Biologie (P-C-B)<br />
Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung<br />
erbrachten Leistungen.<br />
An die zweijährige Wirtschaftsschule (10. und 11. Jahrgangsstufe) kann wechseln,<br />
wer die 9. Jahrgangsstufe bestanden hat. Wurde die 9. Jahrgangsstufe nicht bestanden, dann<br />
ist ein Wechsel noch möglich, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note<br />
4 erreicht wurde oder wenn man einen externen Quali mit Englisch mindestens Note 3<br />
vorweisen kann. Es gibt keine Aufnahmeprüfung und keine Aufnahme in die 11.<br />
Jahrgangsstufe.<br />
10. und 11. Jahrgangsstufe: Wechsel <strong>zur</strong> Fachoberschule (FOS)<br />
Anmeldetermin für das Schuljahr 2013/2014: Anfang März 2013, Bitte Aushänge in der<br />
Pausenhalle beachten! Voraussetzung für die Aufnahme von Gymnasiasten in alle FOS-<br />
Richtungen und mit Berufsausbildung an die Berufsoberschulen ist die bestandene 10.Klasse,<br />
bzw. der Mittlere Schulabschluss. Es gibt grundsätzlich eine Probezeit bis Februar 2014.<br />
Schüler der 10. Klasse, die nicht vorrücken dürfen, können unter Umständen an<br />
der "Besonderen Prüfung" teilnehmen.<br />
Bis spätestens 30.7.2013 muss über die Schule beim zuständigen Ministerialbeauftragten die<br />
Zulassung <strong>zur</strong> Prüfung beantragt werden. Die Prüfung findet in der letzten Ferienwoche der<br />
Sommerferien statt. Geprüft werden Deutsch, die 1. Fremdsprache (bei uns: Englisch, alternativ<br />
auch die zweite Fremdsprache auf dem Niveau der ersten FS) und Mathematik nach den<br />
Lehrplänen des Gymnasiums. Die bestandene “Besondere Prüfung“ berechtigt nicht dazu in<br />
die 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums vor<strong>zur</strong>ücken, wohl aber bei einem<br />
Mindestnotendurchschnitt von 3,33 in die 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule. War die<br />
geprüfte Fremdsprache nicht Englisch, so kann anstelle der Note Latein oder Französisch der<br />
BPr. die Note des Faches Englisch aus dem Jahreszeugnis der 10. Jgst. des Gymnasiums<br />
übernommen werden. Sie ist bestanden bei mindestens dreimal 4 oder höchstens einmal 5<br />
und dafür mindestens einmal die Note <strong>3.</strong> Die „Besondere Prüfung“ bietet sich damit vor allem<br />
für die Schüler an, die die Klassenstufe nicht wiederholen dürfen und die Schule ohne Mittleren<br />
Schulabschluss verlassen müssten. Die „Besondere Prüfung“ kann nur im unmittelbaren<br />
Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 und bei Vorliegen der Voraussetzungen (nicht<br />
schlechter als 1x6 oder 2x5) abgelegt werden<br />
11. Jahrgangsstufe: externe Fachabiturprüfung an der Fachoberschule (§74f<br />
FOSBOS)<br />
Gymnasiasten, die die 11. oder 12. Jgst. besuchen, können als andere Bewerber an der<br />
Fachabiturprüfung der FOS teilnehmen. Meldeschluss ist der 1. März 2013 an der FOS. Die<br />
Prüfung findet in 8 Fächern statt.<br />
Bei allen Überlegungen <strong>zur</strong> <strong>Schullaufbahn</strong> Ihrer Kinder sollten Sie Folgendes<br />
bedenken:<br />
Nach dem Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) darf jeder Schüler und jede<br />
Schülerin die reguläre Ausbildungszeit am Gymnasium unabhängig vom Alter um 2 Jahre<br />
überschreiten, d.h. die Höchstausbildungsdauer am Gymnasium beträgt 10 Jahre.<br />
Es gelten zusätzlich folgende Einschränkungen der Wiederholungsmöglichkeit:<br />
· ein und dieselbe Jahrgangsstufe darf nur einmal wiederholt werden,<br />
• es dürfen nicht zwei aufeinander folgende Klassen wiederholt werden,<br />
· freiwilliges Wiederholen und freiwilliger Rücktritt werden auf die Höchstausbildungsdauer
angerechnet (nicht dagegen im Ausland verbrachte Schuljahre)<br />
· in der Jahrgangsstufe 5 - 7 darf nur einmal wiederholt werden,<br />
· in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 darf man höchstens 4 Jahre zubringen. Bei einer nicht<br />
bestandenen Abiturprüfung darf <strong>zur</strong> Prüfungswiederholung ein zusätzliches Schuljahr<br />
besucht werden.<br />
Schulberatung<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Beratung<br />
Die Fachlehrer, die Klassenleiter und die Mitglieder des Direktorats können Sie<br />
selbstverständlich das ganze Schuljahr über um Rat fragen. Bitte setzen Sie sich mit ihnen<br />
rechtzeitig in Verbindung.<br />
Beratungslehrer des <strong>Klenze</strong>-Gymnasiums ist Herr StD Hackl. Er ist zuständig sowohl für die<br />
allgemeine Information als auch für Einzelberatung von Eltern und Schülern in allen Fragen der<br />
<strong>Schullaufbahn</strong>, sowie bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten.<br />
Sprechstunden (telefonische Voranmeldung über das <strong>Klenze</strong>-Sekretariat Tel. 233-433 60<br />
erbeten):<br />
Mittwoch 1<strong>3.</strong>15 – 14.00 Uhr im Nebengebäude<br />
Mittwoch 08.45 – 09.30 Uhr im Nebengebäude (nach telef. Anmeldung)<br />
Bei Verhaltensauffälligkeiten im Sozial- und Erziehungsbereich sowie bei ernsteren Störungen<br />
im Lern- und Leistungsbereich berät Sie unsere Schulpsychologin Frau StDin Becker.<br />
Sprechstunden (telefonische Voranmeldung über das <strong>Klenze</strong>-Sekretariat Tel. 233-433 60<br />
erbeten):<br />
Mittwoch 9.50 – 10.35 Uhr Telefonsprechstunde<br />
Mittwoch 12.25 – 1<strong>3.</strong>10 Uhr Nebengebäude (nach telef. Anmeldung)<br />
Hier noch zwei weitere Kontaktadressen:<br />
Staatliche Schulberatung im Internet: www.schulberatung.bayern.de<br />
Zentraler Schulpsychologischer Dienst der Landeshauptstadt München,<br />
Tal 31, 80331 München - Tel 233-28230 Fax 233-21940, www.schulberatung.musin.de<br />
Familienberatung<br />
In Fragen der Erziehungsberatung ist u.a. zuständig:<br />
Beratungsstelle für<br />
Eltern, Kinder und<br />
Jugendliche des<br />
Stadtjugendamtes<br />
München<br />
Beratungsstelle für<br />
Eltern, Kinder,<br />
Jugendliche und<br />
Familien<br />
-Erziehungsberatung-<br />
Reisingerstraße10<br />
Außenstelle:<br />
Rushaimerstraße 2<br />
Sendling/Sendling-<br />
Westpark<br />
Hansastraße 136<br />
80337 München<br />
80689 München<br />
Tel. 233-25776/67<br />
Tel. 54 67 36-0/-1<br />
81373 München Tel. 710 48 10<br />
Fax: 710 481 11