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und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz

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in die Bedarfsplanung aufgenommen wird. Das Jugendamt verpflichtet sich damit, den<br />

dadurch entstehenden eigenen zusätzlichen Personalkostenanteil zu tragen.<br />

j. Sind unterschiedliche Elternbeiträge für Zweijährige, je nachdem ob sie in die Krippe<br />

oder den Kindergarten gehen, nicht ungerecht?<br />

Beitragsunterschiede bei den Zweijährigen, die eine Kindergarten- oder Krippengruppe<br />

besuchen, sind Ausdruck des Wahlrechts für Eltern zwischen zwei unterschiedlichen<br />

Betreuungsformen. Mit der kleineren Gruppengröße <strong>und</strong> ihren anderen Konzepten bie-<br />

ten Krippen ein anderes Betreuungsangebot. Dieses schlägt sich auch im Beitrag nie-<br />

der.<br />

k. Wie viele Eltern werden für ihre Kinder den <strong>Rechtsanspruch</strong> ab zwei Jahren in An-<br />

spruch nehmen?<br />

Da <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> das erste westdeutsche B<strong>und</strong>esland ist, das einen Kindergarten-<br />

<strong>Rechtsanspruch</strong> ab dem zweiten Geburtstag einführt, liegen zu dieser Frage keine Er-<br />

fahrungswerte vor.<br />

Die Inanspruchnahme wird sicherlich niedriger als bei den Dreijährigen (derzeit lt. Mikro-<br />

zensus etwa 72 Prozent) liegen <strong>und</strong> höher als allein der Anteil der Zweijährigen mit er-<br />

werbstätiger Mutter (TAG-Kriterium von 21 Prozent der Zweijährigen).<br />

Da auch die örtlichen Besonderheiten zur berücksichtigen sind, ist es empfehlenswert,<br />

dass die Jugendämter die Übergangszeit bis zum In-Kraft- Treten des <strong>Rechtsanspruch</strong>s<br />

für sorgfältige Bedarfserhebungen im Rahmen einer soliden Kindertagesstättenbedarfs-<br />

planung nutzen <strong>und</strong> Erfahrungen mit der Nachfrage nach Kindergartenplätzen für Zwei-<br />

jährige sammeln.<br />

l. Wie ist die Beförderung für Zweijährige geregelt?<br />

Die Landkreise <strong>und</strong> Städte mit eigenem Jugendamt tragen die Beförderungskosten,<br />

wenn kein Kindergartenplatz nach § 5 Abs. 1 <strong>Kita</strong>G in zumutbarer Entfernung zur Verfü-<br />

gung steht. § 11 <strong>Kita</strong>G stellt damit eine Kompensationsmöglichkeit für den fehlenden

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