und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz
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in die Bedarfsplanung aufgenommen wird. Das Jugendamt verpflichtet sich damit, den<br />
dadurch entstehenden eigenen zusätzlichen Personalkostenanteil zu tragen.<br />
j. Sind unterschiedliche Elternbeiträge für Zweijährige, je nachdem ob sie in die Krippe<br />
oder den Kindergarten gehen, nicht ungerecht?<br />
Beitragsunterschiede bei den Zweijährigen, die eine Kindergarten- oder Krippengruppe<br />
besuchen, sind Ausdruck des Wahlrechts für Eltern zwischen zwei unterschiedlichen<br />
Betreuungsformen. Mit der kleineren Gruppengröße <strong>und</strong> ihren anderen Konzepten bie-<br />
ten Krippen ein anderes Betreuungsangebot. Dieses schlägt sich auch im Beitrag nie-<br />
der.<br />
k. Wie viele Eltern werden für ihre Kinder den <strong>Rechtsanspruch</strong> ab zwei Jahren in An-<br />
spruch nehmen?<br />
Da <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> das erste westdeutsche B<strong>und</strong>esland ist, das einen Kindergarten-<br />
<strong>Rechtsanspruch</strong> ab dem zweiten Geburtstag einführt, liegen zu dieser Frage keine Er-<br />
fahrungswerte vor.<br />
Die Inanspruchnahme wird sicherlich niedriger als bei den Dreijährigen (derzeit lt. Mikro-<br />
zensus etwa 72 Prozent) liegen <strong>und</strong> höher als allein der Anteil der Zweijährigen mit er-<br />
werbstätiger Mutter (TAG-Kriterium von 21 Prozent der Zweijährigen).<br />
Da auch die örtlichen Besonderheiten zur berücksichtigen sind, ist es empfehlenswert,<br />
dass die Jugendämter die Übergangszeit bis zum In-Kraft- Treten des <strong>Rechtsanspruch</strong>s<br />
für sorgfältige Bedarfserhebungen im Rahmen einer soliden Kindertagesstättenbedarfs-<br />
planung nutzen <strong>und</strong> Erfahrungen mit der Nachfrage nach Kindergartenplätzen für Zwei-<br />
jährige sammeln.<br />
l. Wie ist die Beförderung für Zweijährige geregelt?<br />
Die Landkreise <strong>und</strong> Städte mit eigenem Jugendamt tragen die Beförderungskosten,<br />
wenn kein Kindergartenplatz nach § 5 Abs. 1 <strong>Kita</strong>G in zumutbarer Entfernung zur Verfü-<br />
gung steht. § 11 <strong>Kita</strong>G stellt damit eine Kompensationsmöglichkeit für den fehlenden