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und Rechtsanspruch - Kita-Server Rheinland-Pfalz

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gern deutliche Rückgänge bei den Leitungsfreistellungen oder allgemein bei dem ge-<br />

nehmigten Zusatzpersonal, ohne dass eine fachliche Begründung hierfür ersichtlich wä-<br />

re oder gar offen genannt würde.<br />

Bei der Aufnahme von bis zu 4 bzw. bis zu 6 Kindern ab 2 Jahren in eine Kindergarten-<br />

gruppe erhöht sich der Betreuungsbedarf für diese Kinder. Dies soll weitgehend durch<br />

die Personalaufstockung (0,25 / 0,5 Stelle) aufgefangen werden. Darüber hinaus wach-<br />

sen aber auch die Koordinierungs- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben für die <strong>Kita</strong>-Leitung. Wenn in<br />

zeitlicher Nähe zur Aufnahme von Zweijährigen eine lange Zeit für notwendig erkannte<br />

Leitungsfreistellung rückgängig gemacht wird, ist damit zu rechnen, dass die Belastun-<br />

gen der Leiterin <strong>und</strong> des gesamten Teams größer werden, die notwendigen Arbeiten in<br />

der Betreuungszeit erledigt werden <strong>und</strong> weniger Zeit für die Kinder zur Verfügung steht.<br />

Es kann bezweifelt werden, ob unter diesen Umständen die Aufnahme von Kindern un-<br />

ter drei Jahren <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen zusätzlichen Belastungen von der Einrich-<br />

tung verkraftet werden kann.<br />

Es wird daher darauf hingewiesen, dass das Landesjugendamt bei Kürzungen im Be-<br />

reich des Zusatzpersonals Anträge des Trägers auf Genehmigung für die Aufnahme von<br />

Kindern ab 2 Jahren sorgsam prüfen <strong>und</strong> nach einer plausiblen Erklärung für den Entfall<br />

des Zusatzpersonals bzw. der Leitungsfreistellung fragen wird.<br />

h. Bemisst sich das Zusatzpersonal nach St<strong>und</strong>en?<br />

Nein, es geht um viertel oder halbe Stellen im Umfang der regulären tariflichen Wo-<br />

chenarbeitszeit. Deshalb ist auch keine Kürzung des Personalschlüssels bei Änderung<br />

der Tarifverträge möglich; eine sich durch Tarifverträge geänderte Wochenarbeitszeit<br />

kann für die Anhebung von Öffnungs- <strong>und</strong>/oder Verfügungszeiten genutzt werden.<br />

i. Ist für die Bildung von geöffneten Kindergartengruppen ein förmlicher Beschluss des<br />

Jugendhilfeausschusses notwendig?<br />

Für die förmliche Änderung der Bedarfsplanung ist ein Beschluss notwendig. Für das<br />

Landesjugendamt ist im Genehmigungsverfahren die schriftliche Bestätigung des Ju-<br />

gendamtes ausreichend, dass die vom Träger beantragte geöffnete Kindergartengruppe

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